Parkkralle

Hey Ho zusammen,
bei uns in der Region möchte sich eine Stadt gegen Parksündermuffel wehren in der sie Parkkrallen einsetzt um das Geld einzutreiben.

http://www.gea.de/.../...ahlt+spuert+die+pfullinger+kralle.3453188.htm

Ist eine solche Vorgehensweise überhaupt zulässig ?

Beste Antwort im Thema

einige Bemerkungen und Vermutungen sind NACH Lesen des Berichts sicher obsolet.

Die Frage, warum man die Kralle einsetzt und nicht auf ein Pfandsiegel (woran auch immer) vertraut, beantwortet sich wohl schon durch die Vorgeschichte: wer mehrere Knöllchen nicht bezahlt hat, den hält mit hinreichender Sicherheit auch kein Siegel davon ab sein Fahrzeug weiter zu nutzen.

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Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Die Parkkralle kommt ja nicht sofort ans Fahrzeug wenn das Knöllchen ausgestellt wird.
Ich denke mal, dass die im nachhinein angebracht wird wenn nicht bezahlt werden will.
Nur, was machen die Herren jetzt, wenn ich z.B. mein Fahrzeug in der Garage stehen habe oder auf meinem privaten Grundstück ?

NIX😁 Aber irgendwo kriegen die dich - falls du betroffen sein solltest😉

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer


Die Frage, warum man die Kralle einsetzt und nicht auf ein Pfandsiegel (woran auch immer) vertraut, beantwortet sich wohl schon durch die Vorgeschichte: wer mehrere Knöllchen nicht bezahlt hat, den hält mit hinreichender Sicherheit auch kein Siegel davon ab sein Fahrzeug weiter zu nutzen.

Siegelbruch kann mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden, das das sollte man sich also schon zweimal überlegen!

Außerdem kommt der Gerichtsvollzieher sowieso auch in die Wohnung und sucht sich Bargeld bzw. Kontoauszüge raus um an das Geld zu kommen.

Soviel zum sinnlosen Kommentar.

Das ganze dürfte einfach eine Maßnahme sein die mit weniger Bürokratie und in kürzerer Zeit zum gewünschten Erfolg führt (man ist ja normalerweise auf's Auto angewiesen). Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Und wenn man um 10 Euro einzutreiben mehrere 100 Euro einsetzen muss finde ich das pers. nicht verhältnismäßig.
Du hast den von dir verlinkten Artikel aber schon gelesen?

Von teils

über 600 €

ist dort die Rede.

Fährst du zu schnell und ein Polizeiwagen zieht dich raus, nicht nur besetzt mit 2 Personen sondern ausgestattet mit allerlei Inventar, worauf schätzt du dessen Wert?

Oder den Wert eines Blitzers, der unter Umständen nur ein 15 € Foto von dir knipst.

Manchmal braucht es eben teures Gerät, um Bußgelder einzutreiben oder Verstöße nachzuweisen.

Dass die nach 10 Minuten mit der Kralle anrücken hast du übrigens nur frei interpretiert. Und selbst wenn: Werden die Knöllchen vor Ort bezahlt und es kommt zu keinerlei Verzug, denke ich sind die 250 € binnen weniger Tage wieder in der Kasse.

Ja. ja, das alte Leiden...einige lesen den Artikel nicht....eigentlich steht doch alles darin!

😉

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Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer


Die Frage, warum man die Kralle einsetzt und nicht auf ein Pfandsiegel (woran auch immer) vertraut, beantwortet sich wohl schon durch die Vorgeschichte: wer mehrere Knöllchen nicht bezahlt hat, den hält mit hinreichender Sicherheit auch kein Siegel davon ab sein Fahrzeug weiter zu nutzen.
Siegelbruch kann mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden, das das sollte man sich also schon zweimal überlegen!
Außerdem kommt der Gerichtsvollzieher sowieso auch in die Wohnung und sucht sich Bargeld bzw. Kontoauszüge raus um an das Geld zu kommen.
Soviel zum sinnlosen Kommentar.

Das ganze dürfte einfach eine Maßnahme sein die mit weniger Bürokratie und in kürzerer Zeit zum gewünschten Erfolg führt (man ist ja normalerweise auf's Auto angewiesen). Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß Metalhead

noch einer, der den Bericht nicht liest bevor er Vermutungen absondert. Der dort geschilderte Vorgang ist keineswegs weniger aufwendig sondern eine weitere Maßnahme.

Zitat:

Original geschrieben von achjaso


Dass die nach 10 Minuten mit der Kralle anrücken hast du übrigens nur frei interpretiert. Und selbst wenn: Werden die Knöllchen vor Ort bezahlt und es kommt zu keinerlei Verzug, denke ich sind die 250 € binnen weniger Tage wieder in der Kasse.

Wo hab ich das interpretiert ?

Jedenfalls ist es schon verblüffend und interessant, was man über die Handhabung der Parkkralle liest. Da bekommen Leute noch Recht, weil die eine angelegte Parkkralle zerstören, welche durch die Behörde angelegt wurde um ausstehende Steuern einzukassieren.

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer



Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Siegelbruch kann mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden, das das sollte man sich also schon zweimal überlegen!
Außerdem kommt der Gerichtsvollzieher sowieso auch in die Wohnung und sucht sich Bargeld bzw. Kontoauszüge raus um an das Geld zu kommen.
Soviel zum sinnlosen Kommentar.

Das ganze dürfte einfach eine Maßnahme sein die mit weniger Bürokratie und in kürzerer Zeit zum gewünschten Erfolg führt (man ist ja normalerweise auf's Auto angewiesen). Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß Metalhead

noch einer, der den Bericht nicht liest bevor er Vermutungen absondert. Der dort geschilderte Vorgang ist keineswegs weniger aufwendig sondern eine weitere Maßnahme.

Ich glaube wir haben einfach nur unterschiedliche Artikel gelesen 😉

Eine weitere Maßname, nach was? Nach dem Gerichtsvollzieher? Kann ich mir nicht vorstellen, die nächste Maßnahme nach dem Gerichtsvollzieher ist ein Haftbefehl.

Ist doch eigentlich logisch, anstatt die Bürokratie 3Monate mahlen zu lassen, Parkkralle dran und max. 3Tage warten.

Gruß Metalhead

Ich beziehe mich selbstverständlich auf den im ersten Beitrag zitierten Artikel und auf den dort geschilderten Ablauf. Der letzte Satz ist dann eindeutig.

Auch ohne diesen Absatz:

600 € Bußgeld-Schulden entstehen selten auf einen Schlag. Allein das sollte schon zu denken geben, daß es sich um längere Vorgänge handeln muß.

*Klugscheißer Modus an*

Da kommt kein Gerichtsvollzieher.... da kommt der Vollstreckungsbeamte der Kommune.

Der Gerichtsvollzieher ist nur bei privaten Forderungen und bei Forderungen von Gerichten zuständig. Bei den gesetzlichen Abgaben, Steuern, den Verwarnungsgeldern und Bußgeldern kommt der Vollstreckungsbeamte der Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung.

Bis auf die Haftbefehlvollstreckung macht er aber genau das selbe.

*Klugscheißer Modus aus*

:-) :-)

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