Parkfriends24 Abschlepper – Preis gerechtfertigt?

Hallo MotorTalk,

ich war heute morgen mit meinem Sohn (2 Jahre alt) auf einem leeren REWE Parkplatz in Berlin Friedrichshain um Laufrad fahren zu üben. Als wir ca. 30 Minuten später wieder zum Auto kommen hängt es gerade an einem Abschlepper. Der Fahrer des Abschleppers meinte der Besitzer des Parkplatzes (REWE) möchte nicht, dass außerhalb der Öffnungszeiten hier geparkt wird. Als ich dann fragte wer den Abschlepper gerufen hätte, meinte der, er fährt "Streife". Naja...

Es wurde dann relativ schnell klar gemacht, dass er mein Auto nicht vom Haken lässt wenn ich nicht an Ort und Stelle bezahle (Bar oder Karte). Als ich fragte was er sonst macht, meinte er, dann nimmt er das Auto mit.

Da ich das Auto brauche (u.A. um mit meinem Sohn wieder nach Hause zu kommen) habe ich bezahlt. Allerdings frage ich mich wie der Abschlepper auf seinen - meiner Meinung - utopischen Preis kommt. Es waren nämlich 311,- Euro.

Auf seinem Beleg steht, dass er von der Firma ParkFriends24 kommt. Das Abschleppauto war nicht beschriftet.

Soll ich die Abbuchung von meiner Kreditkartenbank wieder zurückholen lassen? War er überhaupt von der Firma oder war es ein Betrüger mit Abschleppwagen? Wieso soll es so teuer sein, meinen Wagen an den Haken zu machen? Ich denke er hat vielleicht 5 Minuten dafür gebraucht...

Vielleicht gibts hier im Forum ja Erfahrung wie man damit umgehen sollte...

Achja, den Beleg von heute Morgen habe ich angehängt!

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 12. August 2019 um 18:25:25 Uhr:



...
Und zum REWE Vorfall: Auch für Großkonzerne gilt, dass Eigentum verpflichtet, soll heißen, außerhalb der Öffnungszeiten das Parken zu verwehren ist asozial und eine weitere Ausgeburt des überbordenden Kapitalismus. Denn letztendlich gehts wieder mal nur ums Geld.

Der Parkplatz gehört keinem Großkonzern, sondern der "REWE Manuela Hammel oHG". Persönlich haftende Gesellschafterin ist Frau Manuela Hammel. Auch wenn das nicht in den antikapitalistischen Furor mancher Foristen passen mag, viele Rewe- und Edeka-Märkte werden von selbständigen Kaufleuten betrieben, die den Genossenschaften der Rewe und Edeka angehören. Seit wann ist ein privater Eigentümer verpflichtet, jeden jeder Zeit auf sein Betriebsgelände zu lassen? Das hat nichts mit "Eigentum verpflichtet" zu tun, sondern ist schlicht Unsinn.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. August 2019 um 21:15:27 Uhr:



Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 11. August 2019 um 21:12:58 Uhr:


Strafanzeige weswegen,warum, gegen wen?

Gegen den Abschlepper wegen Betrugsverdachts, wie vom TE bereits im Eröffnungsbeitrag geäußert.

Davon bekommt der TE sein Geld auch nicht zurück. Ob das Betrug war, würde ich jetzt auch nicht so leicht annehmen. Nach den AGB war dort sonntags das Parken nicht erlaubt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. August 2019 um 21:13:49 Uhr:


Man könnte jetzt auch in der Woche mal bei diesem REWE-Markt vorbeifahren, dem Filialleiter die Geschichte erzählen und fragen, ob dieses Vorgehen des Abschleppers im Sinne des Unternehmens ist. Im nächsten Schritt würde ich das die lokale Regionalleitung fragen. Das Abschleppen bei anwesendem Fahrer ist doch unverhältnismäßig, auch wenn dort sonntags das Parken untersagt ist.

Grüße vom Ostelch

er schrieb im 1. Post das er nach 30 Minuten zurück kam, das ist mir auch schleierhaft, wenn ich mit dem Stöpsel Laufrad üben will und schon auf einen leeren rewe Parkplatz fahre, warum übe ich dann nicht in der nähe des Autos, zumindest in Sichtweite, wie ich auch schon in meinem 1. Post fragte.

Aber dann ist man ja wieder der böse hier.

Bei Heuschrecken, die nur auf Profit aus sind und absolut nicht gewillt sind irgendeinen Beitrag für das gesellschaftliche Leben zu leisten sollte man nicht kaufen.

Es ist schon mehr als arm, wenn man selbst einen gerade nicht benötigten Parkplatz lieber absperrt bzw. Eltern z.B. wie in dem Fall kostenpflichtig abstraft, weil sie dort fern vom Straßenverkehr ihren Kinder das Fahrradfahren beibringen.

Bei uns hier draußen in einer eher ländlichen Gegend hätte ein Gewerbetreibender, der sich so verhält in kürzester Zeit massive Probleme.

Hier ist Dein Freund: https://www.test.de/.../

Zahlen musst Du. Aber nicht so viel. Aber klagen musst Du schon. Der Drops mit der Rückbuchung ist gelutscht.

Ich sehe - unter Vorbehalt - Indizien für Nötigung.

Allerdings befürchte ich, dass Du auch etwas unterschrieben hast.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 11. August 2019 um 21:21:52 Uhr:


Bei Heuschrecken, die nur auf Profit aus sind und absolut nicht gewillt sind irgendeinen Beitrag für das gesellschaftliche Leben zu leisten sollte man nicht kaufen.

Es ist schon mehr als arm, wenn man selbst einen gerade nicht benötigten Parkplatz lieber absperrt bzw. Eltern z.B. wie in dem Fall kostenpflichtig abstraft, weil sie dort fern vom Straßenverkehr ihren Kinder das Fahrradfahren beibringen.

Bei uns hier draußen in einer eher ländlichen Gegend hätte ein Gewerbetreibender, der sich so verhält in kürzester Zeit massive Probleme.

Sehr gefühlig geschrieben! "Heuschrecke" kommt immer gut an. 😉 Ich bezweifele, dass diese "Heuschrecke" das Verhalten des Abschleppers billigt. was "arm" ist, beurteilt jeder anders. Wenn der Parkplatzeigentümer außerhalb seiner Gescäftszeiten das Parken auf dem Grundstück untersagt, ist das sein Recht, denn er trägt die Verkehrssicherngspflicht, wenn er den Verkehr auf seinem Grundstück zulässt. Wenn der kleine Racker auf dem Grundstück in ein Loch fällt, klagt der Vater wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Bleiben wir also mal auf dem Teppich.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

...Wenn der Parkplatzeigentümer außerhalb seiner Gescäftszeiten das Parken auf dem Grundstück untersagt, ist das sein Recht, ...

...und es ist das gute Recht solche Leute zu ächten und als Kunde abzustrafen.

Bei uns hier gabs mal einen dahergelaufenen Schnösel ähm Gastwirt, der meinte z.B. die Leute der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr und die Kartler wären nicht fein genug für seine Gastwirtschaft.
Nach noch ein paar weiterer solcher und ähnlicher Fauxpas konnte er, nachdem er sich noch ein paar Jahre mit irgendwelchen Kaffe-Verkaufsfahrten & dem entsprechenden Klientel über Wasser gehalten hat seinen Laden zusperren.

„Bei Heuschrecken, die nur auf Profit aus sind und absolut nicht gewillt sind irgendeinen Beitrag für das gesellschaftliche Leben zu leisten sollte man nicht kaufen.“

Aber Parken schon?
Müssen sich früher wohl etwas zuviele Leute auch gedacht haben. Sonst gäbe es diese Unsitte mit den Parkraumfirmen heute doch gar nicht.

„Bei uns hier draußen in einer eher ländlichen Gegend hätte ein Gewerbetreibender, der sich so verhält in kürzester Zeit massive Probleme.“

Hier geht es aber eben um Berlin. Und das ist ne Millionenstadt.
In der ländlichen Gegend stellt sich das Problem erst gar nicht.
Ergo hat es kein Gewerbetreibender dort nötig solche Maßnahmen zu verhängen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. August 2019 um 21:41:10 Uhr:


Sehr gefühlig geschrieben! "Heuschrecke" kommt immer gut an. 😉 Ich bezweifele, dass diese "Heuschrecke" das Verhalten des Abschleppers billigt. was "arm" ist, beurteilt jeder anders. Wenn der Parkplatzeigentümer außerhalb seiner Gescäftszeiten das Parken auf dem Grundstück untersagt, ist das sein Recht, denn er trägt die Verkehrssicherngspflicht, wenn er den Verkehr auf seinem Grundstück zulässt. Wenn der kleine Racker auf dem Grundstück in ein Loch fällt, klagt der Vater wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Bleiben wir also mal auf dem Teppich.

Grüße vom Ostelch

Die Heuschrecke wird das Verhalten des Abschleppers sicher schon billigen, da die Heuschrecke ja Auftraggeber ist.

Dennoch halte Ich es für ein kindisches Verhalten dieser sogenannten Heuschrecke so in der Art und Weiße auf das Hausrecht zu pochen.
Man hätte ja die Parkplatzschranken außerhalb der Öffnungszeiten schließen können, was auch ein Versäumnis des Marktes ist.

Eines wäre für mich jedenfalls sicher, daß der Vorfall publik gemacht wird, sollte er so tatsächlich durchgezogen werden.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 11. Aug. 2019 um 21:9:32 Uhr:


Doch. Da steht: Parkverbot So.+Feiertags von 0:00h bis 24:00 Uhr. Im dunkelblauen Feld.

Ups. Lesen bildet.

Selektives Lesen kann fatal sein. 😰

Zitat:

@gast356 schrieb am 11. August 2019 um 21:48:38 Uhr:



Zitat:

...Wenn der Parkplatzeigentümer außerhalb seiner Gescäftszeiten das Parken auf dem Grundstück untersagt, ist das sein Recht, ...

...und es ist das gute Recht solche Leute zu ächten und als Kunde abzustrafen.

Bei uns hier gabs mal einen dahergelaufenen Schnösel ähm Gastwirt, der meinte z.B. die Leute der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr und die Kartler wären nicht fein genug für seine Gastwirtschaft.
Nach noch ein paar weiterer solcher und ähnlicher Fauxpas konnte er, nachdem er sich noch ein paar Jahre mit irgendwelchen Kaffe-Verkaufsfahrten & dem entsprechenden Klientel über Wasser gehalten hat seinen Laden zusperren.

Das Beispiel passt nun perfekt. 🙄

Grüße vom Ostelch

...das ist das Problem der Großstädte, eine Horde von auf ihr Wohl bedachten Egoisten, die für die Allgemeinheit nicht den Dreck unter den Fingernägeln übrig haben... und das nutzen solche Gewerbetreibenden aus, es gibt genügend Laufkundschaft, da braucht man sich nicht um den einzelnen bemühen... hier kann man über Leichen gehen und ohne Rücksicht auf gute Manieren, Charakter oder Anstand Vollgas auf Profitmaximierung machen.

Bei Zahlung mit Kreditkarte (egal ob mit Unterschrift oder PIN) kann eine Reklamation durchaus Erfolg haben. Wird aber schwierig. Der Hinweis auf Betrugsabsicht kann aber hilfreich sein.

Zitat:

@gast356 schrieb am 11. August 2019 um 21:56:04 Uhr:


...das ist das Problem der Großstädte, eine Horde von auf ihr Wohl bedachten Egoisten, die für die Allgemeinheit nicht den Dreck unter den Fingernägeln übrig haben... und das nutzen solche Gewerbetreibenden aus, es gibt genügend Laufkundschaft, da braucht man sich nicht um den einzelnen bemühen... hier kann man über Leichen gehen und ohne Rücksicht auf gute Manieren, Charakter oder Anstand Vollgas auf Profitmaximierung machen.

Atme mal tief durch! 😉

Grüße vom Ostelch

Keine Sorge ich bin ganz ruhig... ich wundere mich nur bzw. lache mir nur eins, wenn diese Entwicklungen dann wenn sie zurückschlagen und die dort kaputte Gesellschaft die negativen Seiten ausfrist plötzlich kritisiert werden.

Mal salop einen Fall konstruiert, wenn der heute von Parkfriends24 bzw. REWE abgezockte morgen zuguckt, wie irgendwelche Jugendliche den Parkplatz zumüllen oder irgendwelche zwielichtigen Gestalten dort "außerhalb der Öffnungszeiten einkaufen" und der sich sagt, was schert mich das, nicht meine Baustelle... hab ich nix gesehen.

So entwickelt sich das von einem zum anderen... die Gesellschaft, der Zusammenhalt geht verloren... bis man Zustände hat, wie sie in den Großstädten vorherrschen und in den Moralpredigten der hohen Politik kritisiert werden.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. August 2019 um 22:01:50 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 11. August 2019 um 21:56:04 Uhr:


...das ist das Problem der Großstädte, eine Horde von auf ihr Wohl bedachten Egoisten, die für die Allgemeinheit nicht den Dreck unter den Fingernägeln übrig haben... und das nutzen solche Gewerbetreibenden aus, es gibt genügend Laufkundschaft, da braucht man sich nicht um den einzelnen bemühen... hier kann man über Leichen gehen und ohne Rücksicht auf gute Manieren, Charakter oder Anstand Vollgas auf Profitmaximierung machen.

Atme mal tief durch! 😉

Grüße vom Ostelch

Allerdings wissen wir jetzt dass er auf dem Land lebt. Hilfreich für dieses Thema.
Genau wie mein Beitrag. 😎

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