Parkendes Motorrad angefahren Versicheurng?

Hallo,

Meine Cbr 600 Pc25 wurd angefahren auf einem Parkplatz umgefallen kratzer alles usw.... sie war in einem Top Zustand..Schaden laut Werkstattt 1500-2000€ .. Wenn die Maschine jetzt zum Beispiel 700 Euro Restwert hat und der Schaden 2000 euro ist dann bekomme ich noch 1300 ausbezahlt und darf das Motorrad behalten? oder wie läuft das ab? Und den Schaden kann man sich auszahlen lasse und entscheiden was man reparieren möchte?

Gutachter kommt morgen, Anwalt übernimmt die Sache...

25 Antworten

...also, ich hab mich mal schlau gemacht, je nach dem ob du das zerstörte Moped an die Versicherung abtrittst oder nicht bekommst du den Wiederbeschaffungswert in voller Höhe (Abtretung des Unfallmopeds an Versicherung) oder Wiederbeschaffungssumme minus Restwert (wenn du das Moped behalten möchtest).

Gruß
Torsten

Okay..

Und wenn ich auszahlen lass werden dann noch 19% abgezogen oder nur wiederbeschaffungswert-restwert?

Wie siehts aus wenn ich z.b nur ein Verkleidungsteil machen lasse und den rest mir auszahlen lasse?

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


Und wenn ich auszahlen lass werden dann noch 19% abgezogen oder nur wiederbeschaffungswert-restwert

Siehe mein Posting auf der Seite zuvor. Wenn Wiederbeschaffung -> kein Abzug von 19%.

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


Wie siehts aus wenn ich z.b nur ein Verkleidungsteil machen lasse und den rest mir auszahlen lasse?

Das wird nicht gehen. Wollte ich mal am PKW machen -> "Ganz oder gar nicht" hieß es damals... Hätte von einem Bekannten das PU-Teil von einer Stoßstange bekommen können. Querträger und NSW hätten neu aus dem Regal bei VW kommen müssen. Am Ende war dann alles von dort.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


Okay..

Und wenn ich auszahlen lass werden dann noch 19% abgezogen oder nur wiederbeschaffungswert-restwert?

Wie siehts aus wenn ich z.b nur ein Verkleidungsteil machen lasse und den rest mir auszahlen lasse?

Es werden keine 19% Mwst. abgezogen, da es ein Totalschaden ist und eine Reparatur laut Gutachten unwirtschaftlich ist, ob du dir nun eine andere Maschine kaufst oder nicht ist dabei unerheblich.

Anders würde es sich verhalten, wenn es kein Totalschaden ist und eine Reparatur möglich wäre (laut Gutachten), es ist immer entscheident was der Gutachter festgestellt hat.

Wenn du jetzt das Moped behältst, wird nur der Restwert abgezogen, heist du kaufst das Moped der Versicherung zum Restwert ab, denn die zahlen die festgestellte Summe (Wiederbeschaffungswert) aus.
Wenn du jetzt der Meinung bist, dass Moped ist viel zu schade zum verschrotten, kannst du es selber wieder aufbauen oder auch schlachten und die noch verwertbaren Teile verkaufen, damit hat dann die Versicherung nichts mehr zu tun und stellt dahingehend auch keine Ansprüche.

Ein Totalschaden ist meist die beste Alternatieve für Bastler und Schrauber die vieles selber machen, da die zu ersetzenden Teile meist nicht so teuer sind, es sind meist die Arbeitskosten die in einer Werkstatt berechnet werden, die ein Unfallfahrzeug zum wirtschaftlichen Totalschaden machen.

Gruß
Torsten

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Okay danke ..

Der Anwalt hat angerufen gehabt und gemeint das er heute einen Brief an die Versciheurng schickt mit der Bitte den Betrag auszugleichen..

Hat aber gemeint das es vll ein Problem mit dem Restwert geben könnte weil er mit 150€ nicht so hoch angesetzt ist laut Gutachten..

Können die einfach weniger zahlen und wie gut ist die Chance das man da mit dem Anwalt gut durchkommt?

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue


wenn du glück hast, solltest du 1500 - 19% bekommen.
wenn du pech hast bekommst du 150....

es gibt versicherungen die sich ja immer um eine schadensregulierung drücken wollen...
ich drück dir die daumen das du dein recht bekommst.

so ein quatsch. genauso quatsch wie die reperatur die erheblich überm wiederbeschaffungswert liegt, bezahlt keine versicherung der welt!!!

1500 - "restwert" stehen dir zu. ob 19% ja oder nein kommt darauf an ob die karre noch bei händlern oder überwiegend auf dem privatmarkt gehandelt wird. müsste eigentlich im gutachten stehen, genauso wie die adresse von dem restwertbieters. frage ist jetzt, war der gutachter von der versicherung oder selbst bestellt. wenn von der versicherung, dann mal überprüfen ob der marktwert den tatsachen entspricht.
da wird gerne zu gunsten der versicherung gerechnet. (bei mir kam ein unterschied von 700 euro raus - die mir dann nachgezahlt werden mussten)

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


Okay danke ..

Der Anwalt hat angerufen gehabt und gemeint das er heute einen Brief an die Versciheurng schickt mit der Bitte den Betrag auszugleichen..

Hat aber gemeint das es vll ein Problem mit dem Restwert geben könnte weil er mit 150€ nicht so hoch angesetzt ist laut Gutachten..

Können die einfach weniger zahlen und wie gut ist die Chance das man da mit dem Anwalt gut durchkommt?

kommt drauf an wie gut der in versicherungssachen ist. sollte die versicherung jemanden finden der einen höheren restwert zahlt, muss sie dir die adresse mitteilen und wird den höheren wert abziehen.

wenn die karre mindestens 24 stunden in einer restwertbörse gestanden hat, ist die wahrscheinlichkeit nicht sehr groß das sich jemand mit mehr meldet. also müssten die 150 ok sein.

hallo,

Also..

Anwalt hat der Versicherung eine Frist bis 30.09 gesetzt.

Zur Zahlung von 1350 euro.. Wiederbeschaffung- Restwert = 1350€ + 50euro und die Gutachtenkosten.

Anwalt sagte mir wenn ich die bremse machen lasse und der Gutachter mir dies bestätigt bekomm ich noch Nutzungsausfall von der Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


hallo,

Also..

Anwalt hat der Versicherung eine Frist bis 30.09 gesetzt.

Zur Zahlung von 1350 euro.. Wiederbeschaffung- Restwert = 1350€ + 50euro und die Gutachtenkosten.

Anwalt sagte mir wenn ich die bremse machen lasse und der Gutachter mir dies bestätigt bekomm ich noch Nutzungsausfall von der Versicherung.

normalerweise muss eine wiederbeschaffungszeit angegeben sein meistens 5 - 10 tage. für diese zeit steht dir sowieso eine ausfallzeit zu falls die karre als nicht mehr verkehrssicher eingesuft ist.

Jap ist nicht verkerhsssicher eingestuft im Gutachten und soweit ich mich erinnern kann wiederbeschaffungszeit 14 Tage auf dem Privatmarkt.
Wenn ich sie aber behalte hab ich doch keinen Anspruch drauf?

Der Anwalt sagte mir das ich Anspruch auf Nutzungsausfall habe weil sie als nicht verkehrssicher eingestuft wurde.
Ich muss die sachen raparieren lassen z.b Bremshebel weil es die Sicherheit beinträchtigt vom Gutachter bestätigen lassen mit dem Gutachten wieder zumn Anwalt und das restliche Nutzungsausfall geld bei der Versicherung einholen.

Wie ist eure Erfahrung zahlen die Versciherungen zum gesetzten Termin meist gleich in voller Höhe? Oder ziehen selbsständig was ab?

na ja... komischer anwalt.
also egal was du machst.... alte reparieren oder nicht, behalten oder nicht. dir stehen zu: 1500 - restwert (wird gleich abgezogen) + 14 tage nutzungsausfall (wird gerne vergessen und muss angemahnt werden)!!!!!!! macht also 1500-150+14x summe X ( ich gehe mal so von 15.- pro tag aus)
was die scheisse mit der reperatur und gutachter soll kann ich nicht nachvollziehen.
der gutachter und anwalt wird in der regel gleich von der versicherung bezahlt falls du eine abtrittserklärung gegeben hast. und die auszahlung..... kann ne woche dauern, aber kann auch 6 wochen dauern, jeh nach versicherung. sollte das zu lange dauern und du müsstest einen kredit machen oder dein konto überziehen, müssen die auch die zinsen zahlen. aber ob es da fristen gibt, sollte dein anwalt was sagen können, denn diesen fall hatte ich noch nicht.
wenn du ne notreperatur durchführst und die in 3-4 tagen wieder benutzbar ist, stehen dir auch nur für die 3-4 tage der nutzungsausfall zu.

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