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Parkende Nachbarn vor Garageneinfahrt

Themenstarteram 19. Juni 2019 um 8:42

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Zu diesem gibt es einen Hof mit Parkmöglichkeiten, welche aber nicht ausreichen. Es sind Garagen vhd., jedoch nicht zu jeder Wohnung. Meine Garage liegt auf der Durchfahrt zum Innenhof und auf Grund der Parksituation steht täglich ein anderer Nachbar mit seinem Fahrzeug gegenüber meiner Garageneinfahrt. Sobald dieser nicht exakt an der gegenüber liegenden Seite steht, ist es für mich sehr schwer in die Garage zu kommen...

Ich werde ich in kürze ein etwas größerer Auto fahren, was das ganze nochmal erschweren wird.

Meine Frage nun...wie soll ich das handhaben? Gegenüber ist weder eine gekennzeichnete Parkmöglichkeit noch ein "Parken verboten" Schild angebracht. Zudem steht dort täglich jemand anderes, was bedeutet, dass ich das Thema nicht einfach persönlich mit einer Person "klären" könnte

...wenn ich glück habe, parkt der Nachbar korrekt und ich kann einigermaßen (2-3 mal korrigieren) einparken, wenn nicht ist das mit 5-6 maligem Einschlagen verbunden...jedes mal wenn ich in die Einfahrt einfahre sinkt meine Laune, da ich immer weiß - erstmal in die Sch**ß Garage parken...

Kann mir jemand helfen oder ggf. einen Tipp geben? Schwierige Thematik...

Beste Antwort im Thema

Parke einfach selbst auf diesen Platz wenn es erlaubt ist und vermiete deine Garage. Dann kannst du von der Situation noch profitieren.

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Hallo, WNDH,

wenn die Anzahl der Nachbarn in eurem Haus nicht zu groß ist, wäre ein persönliches Gespräch oder eine schriftliche Bitte, die Du jedem einzelnen in den Briefkasten wirfst, ein sinnvoller Anfang, um das Problem zu lösen.

Viele Grüße,

Uhu110

Mess mal den Abstand. Gängig für öffentliche Straßen ist 3,05m als Minimum Durchfahrtsbreite auch mit dem Hintergund, dass eine Feuerwehr durchkommt. Die muss im Notfall vermutlich ja auch in den Innenhof. Ist es weniger kannst du dich an die Hausverwaltung wenden, dass ein Parkverbotsschild aufgehängt wird. Ansonsten bleiben dir vermutlich nur Zettel hinter den Scheibenwischer.

Man könnte ja auch ein Schild hinstellen: "Bitte ganz am Rand parken, vielen Dank - die Garagenmieter"

Auto mal quer vor die eigene Garage stellen, oder nur halb rein

Parke einfach selbst auf diesen Platz wenn es erlaubt ist und vermiete deine Garage. Dann kannst du von der Situation noch profitieren.

Der Ansprechpartner ist der Vermieter der Wohnungen / der Garagen..................

Persönlich Ansprechen oder gar schriftlich darum bitten.................zieht in der Regel einen Rattenschwanz von Papier und Gesprächen nach sich.

MfG kheinz

Kann man denn kein Schild an der Garage anbringen "Einfahrt freihalten... auch gegenüber" ?

Bin zwar auch für persönliche Gespräche, aber wenn man da an Einen gerät, der sich nicht rumkommandieren lässt, führt das eher noch zu einem abgetretenen Außenspiegel.

Motorrad kaufen

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juni 2019 um 14:51:58 Uhr:

Kann man denn kein Schild an der Garage anbringen "Einfahrt freihalten... auch gegenüber" ?

Sicherlich kann man sich nen eigenen Schilderwald hinbasteln, aber es muss niemanden Interessieren.

Warum ich auf sowas nicht höre (oder es überlese, kommt auf die Situation an):

Ich wohne in einer eher wenig befahrenen 30er Zone mit einseitigem Bürgersteig, auf der anderen Seite sind Büsche, die das Grundstück von den MFH abtrennt, keine eigene Parkmöglichkeit. Auf der Bürgersteigseite sind EFH/DHH mit eigenen Auffahrten und ggfl. Garagen. Der einzige, der so ein schönes Schild an seinem recht großen Auffahrthat, ist ein Opa mit nem zu großem Mercedes, den er sich wohl noch mal gönnen musste.

Der ist in der Nachbarschaft auch als Nörgeltante bekannt. Jeder andere Nachbar kommt ja auch auf sein Grundstück (mit größeren Fahrzeugen und engeren Auffahrten), warum also bitte gegenüber freihalten und damit alle Parkmöglichkeiten für die Anwohner in den MFH zunichte machen? Garagen bei uns sind rar und extrem teuer.

Viel Text um nichts: Solche Schilder helfen absolut Null, weil sie oftmals nur den Egoismus unterstützen.

Das mag in dieser Situation anders sein. Handelt es sich hier um reine Privatflächen? Gerade hier sollte es kein Problem sein, die Sperrfläche zu markieren (Natürlich nicht selbst, sondern der Vermieter/Verwaltung), sollte es auch bei anderen Nachbarn zu Beinträchtigungen kommen.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 19. Juni 2019 um 14:58:08 Uhr:

Motorrad kaufen

und an der besagten Stelle abstellen. Am billigsten einen 50er Roller, den kann man für ein Appel und ein Ei anmelden, braucht keinen TÜV, kostet keine Steuern und man spart sich Versicherungsprozente an. ;)

Gruß Metalhead

Ist die Garage gemietet oder gekauft? Ist das Gelände öffentlich oder gehört es zum Grundstück?

Wenn es gemietet ist, wende Dich an den Vermieter. Der soll das da abpollern, er hat Dir die Nutzung zu ermöglichen. Wenn es gekauft ist aber privater Grund, dann musst Du über die Eigentümerversammlung gehen, um Poller aufstellen zu dürfen. Wenn es öffentlicher Grund ist, ist die Bußgeldstelle oder das Ordnungsamt zuständig, dann kannst Du Halteverbotsschilder aufstellen lassen.

Zitat:

@WNDH schrieb am 19. Juni 2019 um 10:42:29 Uhr:

 

Meine Garage liegt auf der Durchfahrt zum Innenhof und auf Grund der Parksituation steht täglich ein anderer Nachbar mit seinem Fahrzeug gegenüber meiner Garageneinfahrt. Sobald dieser nicht exakt an der gegenüber liegenden Seite steht, ist es für mich sehr schwer in die Garage zu kommen...

Für eine Beurteilung der Situation wäre ein Foto hilfreich.

In diesem Thread geht's um die gleiche Thematik: vielleicht ist da der ein oder andere Hinweis für dich sinnvoll

https://www.motor-talk.de/.../...endig-zugeparkt-was-tun-t6620326.html

am 19. Juni 2019 um 17:25

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Juni 2019 um 15:15:38 Uhr:

....und an der besagten Stelle abstellen. Am billigsten einen 50er Roller, den kann man für ein Appel und ein Ei anmelden, braucht keinen TÜV, kostet keine Steuern und man spart sich Versicherungsprozente an. ;)

Gruß Metalhead

mit einem 50iger roller hast du ein Versicherungskennzeichen und erarbeitest dir überhaupt keinen Rabatt!*

(nur mal by the way!)

 

*habe gerade den Hinweis erhalten dass man auch 50er Roller amtlich zulassen kann

Da wäre aber mir der Aufwand zu groß

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