Parken vor Gartentor (ohne abgesenkten Bordstein)
Servus,
ich hatte gerade wieder den Spaß bei der Parkplatzsuche blöd von einem Eigentümer angemacht worden zu sein.
Ich stand vor dem Tor (siehe Bild), dann kam er daher, und sagte ich solle da schleunigst wegfahren. Habe gesagt, nö, sehe ich kein bedarf, da keine Sperrfläche, kein Schild, und keine Ausfahrt.
Daraufhin holte er seinen Kollegen, der dann ohne eine Erlaubnis ein Bild von meinem KFZ+mir gemacht hat, war dann auch schleunigst wieder weg.
Inzwischen hat er ein selbstgemachtes Schild angehängt, und ich bin ein wenig zurück gesetzt, da hinter mir frei war.
(Will die Situation ja nicht unnötig aufheizen 🙂)
Hier das Bild:
http://abload.de/img/img_20150416_172250lnum3.jpg
Hat der Eigentümer da irgendein recht dazu? Einen Grund wollte er mir nicht nennen.
Beste Antwort im Thema
Ich finde es einfach höchst befremdlich und bedauerlich, wenn auch bezeichnend für unsere sozialinkompetente Gesellschaft - es ist von der menschlichen Logik und der Verantwortungsbereitschaft gegenüber seiner Umwelt völlig klar, dass man den Zugang frei lässt. Aber nein, da müssen Gesetze und Paragrafen bemüht werden, Urteile und Gegenurteile ausgekramt werden, allerlei juristische Spitzfindigkeiten gesucht werden, um "sein gutes Recht" durchzusetzen und den Allerwertesten auch ja nicht 100 Meter zuviel zu bewegen. Aber wehe, man gerät dann mal selber in´s Visier eines derartigen Hobby-Juristen - dann sind das ja alles nur Oberlehrer, Korinthenkacker, Hils-Sheriffs und Anzeigen-Orgastiker.
@TE - das geht jetzt nicht gegen Dich, soll nur eine allgemeine Meinungsäußerung sein.
175 Antworten
Zitat:
@IncOtto schrieb am 16. April 2015 um 17:51:14 Uhr:
Ich hatte jedoch reichlich Abstand gehalten, da wäre man problemlos noch vorbei gekommen.
Zumal er 5m weiter ein Tor (und 10m weiter hinten eine Ausfahrt) mit Sperrfläche hat, wo er dann auch mit Rad und co rein kann 🙂
Es liegt aber nicht an dir durch dein Verhalten vorzuschreiben wo wer welches Haus auf welche Weise zu verlassen oder zu betreten hat.
Mag dir nicht passen, ist aber so.
Zitat:
@MvM schrieb am 21. April 2015 um 04:13:43 Uhr:
Zur Zeit ist es irgendwie modern die Grundstücksabgrenzungen (Hecke/Zäune) zu entfernen, die wiese zuzupflastern. Man spart sich die Vorgartenpflege und hat immer einen eigenen Parkplatz für sich, seine Familie und seine Freunde vor der Türe.
...
Vor einem Zaun und einer Hecke darf man parken, wenn es nicht durch Schilder verboten ist. Dies sind die Teile vor dem Grundstück, die ich gemeint habe. Bei einem gepflasterten Vorgarten sieht es anders aus.
Falls Du es nicht bemerkt hast: Bei mir ist es umgekehrt.
Ich habe auf eine Einfahrt verzichtet und damit für "Fremde" einen Parkplatz vor meinem Grundstück mehr geschaffen, als üblicherweise im "klassischen Normalfall" zur Verfügung stehen würde.
Für die von Dir beschriebene Situation solltest Du vielleicht die Leute ansprechen, die das machen.
Zitat:
Wenn ich Dir mit einem Hammer auf den Daumen schlage, dann geht das von folgenloser Unachtsamkeit, auch als Unfall bekannt, über fahrlässiger bis gefährlicher Körperverletzung, bis zum versuchten Mord.
Was du hier schreibst ist ausgemachter BS, du solltest dein Rechtsverständnis noch einmal schwer überprüfen: wenn du jemandem mit einem Hammer auf den Finger haust, ist das immer Körperverletzung. Eine 'folgenlose Unachtsamkeit' gibt es nicht, mindestens aber einen - eventuell minderschweren - Fall der Körperverletzung. Ich würde dir nicht raten, das zu probieren, neben der Strafbarkeit verstehen die Sozialversicherungsträger da keinen Spaß und lassen sich die Behandlungskosten vom Verursacher gnadenlos erstatten, auch wenn der nur fahrlässig oder sogar auf Verlangen des Geschädigten gehandelt haben sollte - komische Leute kennst du 😁.
Merke: man kann nicht ungestraft jemandem mit dem Hammer auf den Daumen schlagen.Das gilt auch im Straßenverkehr: wenn durch deine Unachtsamkeit ein anderer Verkehrsteilnehmer körperlich zu Schaden kommt, dann ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht folgenlos, sondern du wirst ordentlich wegen Körperverletzung verknackt und schnell zum Fußgänger.
@Dramaking schrieb am 19. April 2015 um 16:42:25 Uhr:Zitat:
Die Meisten sind aber nicht alle. 5, 6 mal im Jahr kommt dann auch jemand ins Büro und fragt, ob man denn wüsste, warum sein Auto weg ist.
Willst du damit behaupten, du lässt die Autos abschleppen? Das müsstest du dann ja fünf bis sechs Mal im Jahr selbst zahlen und dann von den Haltern einklagen oder bist so großzügig und verzichtest auf die Erstattung der Abschleppkosten, dürften so Eur 1.500,-- p. a. sein. Wenn dir das dein freier Zugang wert ist, meinen Segen hast du. Ehrlichgesagt: die Räuberpistole nimmt dir keiner ab.
Mit dem Abschleppen bin ich mir nicht ganz sicher. Wenn wer auf meinem Privatgrund parkt ist es klar, ich bin der Auftraggeber für den Abschlepper und muss auch in Vorkasse gehen. Problematisch ist es, aus meiner Sicht, wenn einer vor meiner Ausfahrt, also auf öffentlichen Grund und Boden steht, da kann meiner Meinung nach nur das Ordnungsamt oder Polizei und Feuerwehr abschleppen lassen und damit auch erstmal die Kosten tragen.
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Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. April 2015 um 09:14:22 Uhr:
Eine 'folgenlose Unachtsamkeit' gibt es nicht,
Doch, nennt sich Unfall
Zitat:
mindestens aber einen - eventuell minderschweren - Fall der Körperverletzung.
Klar, wir bauen gemeinsam eine Gartenlaube auf und weil Du Deine Finger nicht rechtzeitig weg hast, gehe ich in den Knast.
Was auch sonst.
Zitat:
Merke: man kann nicht ungestraft jemandem mit dem Hammer auf den Daumen schlagen.
Ja klar, insbesondere jetzt im Frühling, wenn man sich gegenseitig mal bei größeren Dingen im Garten hilft, sind tags drauf die U-Haftanstalten brechend voll.
Wie viel Vorstrafen hast Du den schon, weil Du mal jemanden einen Finger eingeklemmt, auf den Fuß getreten, ... bist?
Zitat:
Willst du damit behaupten, du lässt die Autos abschleppen?
Ja, denn wenn man mehr als drei Tage auf diesem Planeten verbracht hat, weiß man, dass dies ohne den von Dir beschrieben Aufwand und Risiken machen kann, wenn man nicht das Abschleppunternehmen, sondern das OA an ruft.
Und nun beam Dich wieder weg, denn auf diesem Planeten könnte Dich jemand, den Du nur anrempelst über Deine Argumentation als uneinsichtiger Mehrfachtäter in den Knast schicken.
Wann ich mich wo hin begebe, kannst du getrost mir überlassen.
Ich hatte letzthin einen rücksichtlosen Zeitgenossen, der hat sogar sein Auto in meinem Vorgarten geparkt, da wo ich normalerweise einen Anhänger abstelle, siehe Foto, Rasenfläche ist privat. Weil Sonntag war, hatte ich die Polizei gerufen, die haben was gemacht: gar nichts. Die haben mich darauf verwiesen, ich könnte nur einen Abschleppdienst selbst rufen, sie könnten mir aber versprechen, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe, weil Abschleppen in so einem Fall unverhältnismäßig.
Dramaking: verursache du ruhig einmal einen Unfall - aus Unachtsamkeit beispielsweise einen Radfahrer beim rechts Abbiegen übersehen - du wirst schon sehen was du davon hast. Stell dich ruhig vor den Richter und sage: "Das war nur eine folgenlose Unachtsamkeit und jetzt Freispruch."
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 18. April 2015 um 10:09:57 Uhr:
"Eine Zufahrt ist die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmte Verbindung von Grundstücken oder von nichtöffentlichen Wegen mit einer Straße."Fahrzeuge könnten also auch Schubkarren, Bollerwagen, Mopeds sein. Also muß das Tor frei bleiben, zumal ja auch keine Person dort rein oder raus kommen würde, wenn am Bordstein geparkt wird. Wäre ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden, sähe das anders aus. Dann wäre die Verbindung zur Straße gegeben.
Fahrzeuge können auch Leopard-Panzer sein. Muß ich nun 30m freihalten?
Das sind alles so Pseudo-Paragraphen, die man so oder so interpretieren kann. Ich bin nicht der Meinung, daß ein Bollerwagen ein Fahrzeug ist. Wenn ich mir Rollschuhe umschnalle, bin ich schließlich auch keins.
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. April 2015 um 10:45:17 Uhr:
..., dass ich auf den Kosten sitzen bleibe, weil Abschleppen in so einem Fall unverhältnismäßig.
Ohne Behinderung wohl logisch, aber die Behinderung ist hier das Thema
Zitat:
Dramaking: verursache du ruhig einmal einen Unfall - aus Unachtsamkeit beispielsweise einen Radfahrer beim rechts Abbiegen übersehen - du wirst schon sehen was du davon hast. Stell dich ruhig vor den Richter und sage: "Das war nur eine folgenlose Unachtsamkeit und jetzt Freispruch."
Ein Unfall ist grundsätzlich und immer straffrei!
Du kannst gerne das Gegenteil beweisen, wirst dabei aber scheitern.
Was Du hier beschreibst ist die Missachtung eines Vorfahrtregelung, die - sofern es dadurch zu einer Verletzung kommt - wegen fahrlässiger Körperverletzung geahndet wird.
Nicht der Unfall wird bestraft, sondern die Missachtung der Vorfahrtsregel.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 21. April 2015 um 10:59:06 Uhr:
Ein Unfall ist grundsätzlich und immer straffrei! Du kannst gerne das Gegenteil beweisen, wirst dabei aber scheitern. … Nicht der Unfall wird bestraft, sondern die Missachtung der Vorfahrtsregel.Zitat:
Dramaking: verursache du ruhig einmal einen Unfall - aus Unachtsamkeit beispielsweise einen Radfahrer beim rechts Abbiegen übersehen - du wirst schon sehen was du davon hast. Stell dich ruhig vor den Richter und sage: "Das war nur eine folgenlose Unachtsamkeit und jetzt Freispruch."
Warum sollte er das Gegenteil beweisen wollen, wenn er doch gar nicht behauptet hat, dass der Unfall selbst strafbewehrt sei? Es schrieb doch "… beispielsweise einen Radfahrer beim rechts Abbiegen übersehen …", genau das ist ja eine Missachtung der Vorfahrt.
Abgesehen davon ist ein Unfall nicht "grundsätzlich und immer straffrei", wie du behauptest. Das absichtliche Herbeiführen eines Verkehrsunfalls oder die Verabredung zu einem Verkehrsunfall stellen in Deutschland sogar eine Straftat (§ 315 Abs. 3, § 315b Abs. 3 StGB) dar. Gescheitert ist hier leider wieder nur einer, nämlich du.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 21. April 2015 um 10:49:25 Uhr:
Das sind alles so Pseudo-Paragraphen, die man so oder so interpretieren kann. Ich bin nicht der Meinung, daß ein Bollerwagen ein Fahrzeug ist. Wenn ich mir Rollschuhe umschnalle, bin ich schließlich auch keins.
Da wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher. Im Zweifel würde ich jemandem auf Rollschuhen, der einen Handwagen auf der Fahrbahn zieht, lieber die Vorfahrt gewähren. Aber ich glaube, wir kommen etwas vom Thema ab.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 21. April 2015 um 10:59:06 Uhr:
Ohne Behinderung wohl logisch, aber die Behinderung ist hier das ThemaZitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. April 2015 um 10:45:17 Uhr:
..., dass ich auf den Kosten sitzen bleibe, weil Abschleppen in so einem Fall unverhältnismäßig.
Die Behinderung lag vor: ich konnte nicht mit meinem Anhänger, den man ja nur ausnahmsweise ohne Zugfahrzeug im öffentlichen Raum parken darf, auf mein Grundstück, siehe Foto. Den Anhänger parkt man auch so schnell nirgendwo anders, da fast 10m lang. Wenn du genau hinsiehst, sieht man auch eine Absenkung der Bordsteinkante, das ist der Zugang zu dem Grundstück laut Bebauungsplan, der war zugeparkt.
Im übrigen können nur deliktunfähige Personen nicht für die Folgen ihres Handelns zur Verantwortung gezogen werden: also Kinder unter sieben Jahren und beispielsweise Leute mit 'Jagdschein'. Deren Handlungen gelten als 'Act of God' im angelsächsischen Recht, sind also einzustufen wie ein Gewitter, Tornado oder ähnliches. Alle anderen müssen damit rechnen, dass sie selbst für unabwendbare Konsequenzen auch von ihnen nicht beabsichtigten oder gewollten Handlungen, gerade stehen müssen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 21. April 2015 um 11:17:10 Uhr:
Warum sollte er das Gegenteil beweisen wollen, wenn er doch gar nicht behauptet hat, dass der Unfall selbst strafbewehrt sei?
Der Hinweis, dass es keine folgenlose Unachtsamkeit gibt, ist schon sowas wie eine Behauptung, dass ein Unfall strafbewehrt ist.
Zitat:
Das absichtliche Herbeiführen eines Verkehrsunfalls oder die Verabredung zu einem Verkehrsunfall stellen in Deutschland sogar eine Straftat (§ 315 Abs. 3, § 315b Abs. 3 StGB) dar.
Und was hat das mit "Unachtsamkeit" zu tun?
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. April 2015 um 11:37:11 Uhr:
Die Behinderung lag vor: ich konnte ...
Deine subjektive Sichtweise, auch als Egoismus bekannt, hat sich nicht so ganz in der halbwegs objektiven Betrachtung der Polizisten zur Fragestellung Behinderung bestätigt.
Zitat:
Im übrigen können nur deliktunfähige Personen nicht für die Folgen ihres Handelns zur Verantwortung gezogen werden:
Der Hinweis auf Deliktfähigkeit ist auch schön, wo es vorher "Nachbarschaftshilfe" hieß.
Abgesehen davon, dass man auch über das Zivilrecht nicht zur Körperverletzung kommt.
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. April 2015 um 11:28:27 Uhr:
Da wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher. Im Zweifel würde ich jemandem auf Rollschuhen, der einen Handwagen auf der Fahrbahn zieht, lieber die Vorfahrt gewähren.Zitat:
@downforze84 schrieb am 21. April 2015 um 10:49:25 Uhr:
Das sind alles so Pseudo-Paragraphen, die man so oder so interpretieren kann. Ich bin nicht der Meinung, daß ein Bollerwagen ein Fahrzeug ist. Wenn ich mir Rollschuhe umschnalle, bin ich schließlich auch keins.
Weil es sich dabei um ein Fahrzeug handelt?
Zitat:
@Dramaking schrieb am 21. April 2015 um 12:56:58 Uhr:
Und was hat das mit "Unachtsamkeit" zu tun?Zitat:
Das absichtliche Herbeiführen eines Verkehrsunfalls oder die Verabredung zu einem Verkehrsunfall stellen in Deutschland sogar eine Straftat (§ 315 Abs. 3, § 315b Abs. 3 StGB) dar.
Damit hat es nichts zu tun, warum sollte es auch?
Wenn du deine eigenen posts mal liest, wirst du feststellen, dass ich auf deine Aussage "Ein Unfall ist grundsätzlich und immer straffrei!" geantwortet habe. Und mit deiner Behauptung liegst du eben falsch.