parken vor Einfahrten
Ist es eigentlich verboten vor Grundstückseinfahrten zu parken wenn man selbst im Auto sitzen bleibt, und so jederzeit bei Bedarf die Einfahrt frei machen könnte?
Beste Antwort im Thema
Parken = nicht erlaubt
Halten = erlaubt
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Siehe StVO §12 Absatz 3, der regelt dies:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von supra_chef
Und falls man doch ungeduldig geworden ist, und den Fehler machte zu hupen, sollte man sich umgehend mit blumen und Pralinen bei demFahrerTäter entschuldigen für das fehlende Verständnis.
Ja die Schweizer haben halt noch die nötige Ruhe ... sind ja auch bekannt dafür .. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Wie das Beispiel zeigt, ging es ja auch ohne gleich den Anzeigenblock aus dem Handschuhfach zu holen. Ein Anruf und weiter ging es. Wenn alle Autofahrer so besonnen wären wie AndyB1971, würde es allen auf der Strasse ein Stück besser gehen. Aber vermutlich finden es andere Zeitgenossen erregender den LKW Fahrer anzuzeigen. Was man persönlich davon hat, ausser noch mehr Wartezeit, wird mir ein Rätsel bleiben.
Vielen Dank, wobei ich mir selbst wünschen würde, noch öfters viel besonnener zu reagieren.
In dem Falle ging es mir einfach um die Zeit. Abgesehen davon glaube ich nicht, dass er großen Ärger mit seinem Chef bekommen hat. Ein kurzer Anpfiff und das war's.
Ähh, ohne mir alles durchgelesen zu haben. Am Sonnabend wurde diese Frage in einer Sendung im Radio gestellt. Der Experte hat darauf geantwortet das es gestattet ist solange der Bordstein zur Straße nicht abgesenkt ist. Auf einer unbefestigten Straße, also blos ein oller Weg, ohne getrennten Bürgersteig, darf der Grundstückseigentümer auch vor seiner Grundstückseinfahrt parken
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
wenn man denn dann auch die Einfahrt freimacht wenn jemand reinwill.. denn das habe ich auch schon erlebt . Wollte in eine Einfahrt rein, da Stand einer und meinte seine Frau käme gleich . Hat sich nicht gerührt und 8 Minuten auf einer Durchgangsstrasse zu stehen ist auch nicht lustig denn da wird die Zeit richtig lang.. Nun als ich dessen Frau gesehen habe hab ich Ihn verstanden, Der war gestraft genug... Auch sowas gibt es dem übersteigerten Selbstbewusstsein der Frau sei Dank... Buuuaaahhhh ! Jol.
Deine Logik verstehe ich nicht ganz. Du hast gesehen, dass seine Frau häßlich war, und deshalb hast Du verstanden, dass er acht Minuten eine Einfahrt blockiert? 😕 Aber vielleicht habe ich da ja was falsch interpretiert. 😁
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Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Deine Logik verstehe ich nicht ganz. Du hast gesehen, dass seine Frau häßlich war, und deshalb hast Du verstanden, dass er acht Minuten eine Einfahrt blockiert? 😕 Aber vielleicht habe ich da ja was falsch interpretiert. 😁
So habe ich das auch verstanden, aber die dazugehörigen Korrelation habe ich bis jetzt auch noch nicht endeckt. 😁
Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Deine Logik verstehe ich nicht ganz. Du hast gesehen, dass seine Frau häßlich war, und deshalb hast Du verstanden, dass er acht Minuten eine Einfahrt blockiert? 😕 Aber vielleicht habe ich da ja was falsch interpretiert. 😁Zitat:
Original geschrieben von jloethe
wenn man denn dann auch die Einfahrt freimacht wenn jemand reinwill.. denn das habe ich auch schon erlebt . Wollte in eine Einfahrt rein, da Stand einer und meinte seine Frau käme gleich . Hat sich nicht gerührt und 8 Minuten auf einer Durchgangsstrasse zu stehen ist auch nicht lustig denn da wird die Zeit richtig lang.. Nun als ich dessen Frau gesehen habe hab ich Ihn verstanden, Der war gestraft genug... Auch sowas gibt es dem übersteigerten Selbstbewusstsein der Frau sei Dank... Buuuaaahhhh ! Jol.
Esw gibt einfach manchmal partnerschaften wen ich in der situation währe wurd ich mich einfach erschiesen.. die war nichgt nur richtig grauslig , die kleidung hatte die sicher auch schon Monate an sondern die hatte ihren Alten richtig im griff ... kennt Ihr die blecheren jkreischigen stimmen mancher menschen?? Da ist einfach das mitleid durchgebrochen.. : Jol.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ähh, ohne mir alles durchgelesen zu haben. Am Sonnabend wurde diese Frage in einer Sendung im Radio gestellt. Der Experte hat darauf geantwortet das es gestattet ist solange der Bordstein zur Straße nicht abgesenkt ist. Auf einer unbefestigten Straße, also blos ein oller Weg, ohne getrennten Bürgersteig, darf der Grundstückseigentümer auch vor seiner Grundstückseinfahrt parken
Ich habe da gerade kein Radio gehört. Aber der Experte hat sich mit seiner Antwort vermutlich nur auf die Lage vor Ort bezogen. Das ist bundesweit nicht einheitlich geregelt - mitunter spielen da auch noch andere Rechtsaspekte rein...