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Parken ohne Kennzeichen

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 12:02

Hi, ich bin noch neu hier und hätte paar Fragen.

Ich habe ein Auto gekauft, morgen wird mein Kurzkennzeichen abgeholt, damit ja ich nur drei Tage parken und fahren kann. Ich habe in der Nähe keine Garage gefunden und die Frage ist, wenn mein Kurzkennzeichen nicht mehr gültig ist, wo kann ich mein Auto parken lassen bis ich mein Kennzeichen bekomme? (Nächste Woche erst) Was soll ich jetzt tun? Danke für die Hilfe.

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22 Antworten

Zitat:

@audi5506 schrieb am 11. Mai 2020 um 18:41:15 Uhr:

Hab mal eine Frage, braucht man nicht auch für ein KZK eine gültige Versicherung haben?

Natürlich! Entweder man "kauft" eine entsprechende, oder, üblicherweise, man erfragt eine entsprechende eVB bei seiner Versicherung. Manchmal zahlt man dann nichts, manchmal ein bisschen, manchmal viel, manchmal wirds mit der drauffolgenden "normalen" Versicherung verrechnet, ...

Die KZK werden doch nach Gebrauch weggeschmissen (früher mussten sie zurückgegeben werden).

Ich würde die Kennzeichen einfach ein paar Tage länger dran lassen. (natürlich nicht mehr damit fahren)

Fällt jedenfalls nicht so auf, wie keine Kennzeichen.

Oder gibt es dann weiteren Ärger?

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 11. Mai 2020 um 18:59:21 Uhr:

Die KZK werden doch nach Gebrauch weggeschmissen (früher mussten sie zurückgegeben werden).

Ich würde die Kennzeichen einfach ein paar Tage länger dran lassen. (natürlich nicht mehr damit fahren)

Fällt jedenfalls nicht so auf, wie keine Kennzeichen.

Oder gibt es dann weiteren Ärger?

Würde ich genauso machen. Wenn das Auto nicht gerade in einem Bereich steht in dem ständig kontrolliert wird, z.B. Anwohnerparken etc., dann wird es nicht gleich Theater geben.

Themenstarteram 12. Mai 2020 um 6:34

Also ich habe einen Kurzzeitkennzeichnen beantragt, und dafür habe ich eine eVB nummer bekommen was für drei Tage gültig ist.

Vielleicht ist die Nummer nur 3 Tage gültig um das KzK zu holen, das Zeichen selber aber dann 5 Tage?

Kann das sein?

Die Kurzzeitkennzeichen sind in Deutschland in jedem Fall 5 Tage gültig.

Mag ja sein, aber dazu sollte die am Fahrzeug sein.

Logisch.

Woanders machen sie ja keinen Sinn. ;)

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