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Parken in durchfahrt verboten Straße

Hi.
Also das war der einzige TEil des Forums wo ich mir einigermassen Vorstellen könnte das es rein passt.

Meine Frage: Ich hab gestern in einer Straße geparkt die mit DUrchfahrt VErboten, anlieger frei beschildert war, aber nicht irgendwie PArken nur für Anwohner oder PArken nur mit Parkausweiß.
Als ich wieder kahm hatte ich nen Zettel von irgend einem ANwohner an der Scheibe das ich da nicht Parken dürfte ausser ich wäre Anwohner und das ich es bitte in Zukunft unterlassen sollte, sonst würde Anzeige erstattet.
1. Kann man mich deswegn überhaupt anzeigen? Weil es ist ja nur durchfahrt verboten, von PArken steht da ja nix^^
2. Welche Strafe hätte ich zu erwarten wenn man mich wirklich anzeigen sollte?

Schoinmal danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Genau. Das Stichwort ist Anliegerstraße, nicht Anwohnerstraße. Somit haben Parkende, die ein Anliegen haben, die gleichen Rechte wie Anwohner dieser Straße. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Hintergedanken diese Differenzierung in den Gesetzestext geschrieben.

Nein. Es geht nicht darum, ein ANLIEGEN zu haben, sondern darum ANLIEGER zu sein. Anlieger ist hier ein Synonym für Anrainer, Anwohner. Ein Anliegen kann schliesslich jeder erfinden und würde damit das Schild nutzlos machen.

Siehe Wikipedia:

"Das Wort Anlieger für Anrainer wird meist im juristischen Bereich angewandt, um diese Personen mit besonderen Rechten oder Pflichten gegenüber anderen Personen auszustatten.

Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen (z. B. Zeichen 250 mit Zusatzschild "Anlieger frei"😉.

Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind Anlieger Personen "...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt." (BayObLG VRS 33,457) "

Wenn also, wie beim TE klar ist, dass er in einer Firma in einer anderen Strasse arbeitet, liegt ein Verstoss gegen das Einfahrverbot vor. Und ich kann auch den Zettelschreiber verstehen, denn genau das - "Fremde in der Strasse" soll ja durch das Schild ausgeschlossen werden. Wegen des Parkens an sich wird es jedoch kein Knöllchen geben. Wer selber in einem Wohngebiet angrenzend an ein Gewerbegebiet wohnt wird das auch nicht mehr so locker sehen, wenn Firmen nicht genügend MA-Parkplätze schaffen und das Wohngebiet überflutet wird.

Alex

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Wie gesagt, wenn das eine Parkzone war, dann kann das Schild ganz woanders stehen.

wenn man jemanden in der Straße kennt, und der saß mit im Auto, darf ich die Straße befahren. Und ob das die Zettelpuppe so weiß?? Das müsste sie mir erst ein mal beweisen. Beweispflicht liegt beim Ordnungsamt. Und ich darf ja lügen, als Betroffener. Und Angaben muss ich nur zu meiner Person machen.

Zitat:

Mich nerven ehrlich gesagt die Leute, die es chick finden, mitten in der Stadt zu wohnen, dann aber Ruhe wie auf dem Dorf und Parkplätze wie in der Vorstadt erwarten. So läuft das eben nicht. Adjust!

Vielleicht passt es nicht in dein Weltbild, aber hier im Norden in den Dörfern und Kleinstädten gibt es mehr "Anlieger frei"-Straßen als sonstwo...

Und ja Anlieger frei, heißt nur die Anwohner dürfen durchfahren geschweige denn parken...

Das Schild ist das Blech nicht wert, auf dem es gemalt wurde.

Ich habe in so einer Straße gewohnt und hatte zwei Parkplätze (Straße) genau vor meiner Tür. Der eine wurde zumeist von meinem Nachbar benutzt, der andere von mir.

Irgendwann hat sich ein schlauer Zeitgenosse angewohnt seinen Wagen genau dort von morgens bis abends (wahrscheinlich wegen Arbeit, aber nicht in dieser Straße) dort abzustellen.

Nach 1-2 Wochen habe ich ihm per Zettel mitgeteilt, daß es sich um eine Anliegerstraße handelt, und er nicht mehr dort parken solle)

Leider ohne Erfolg.

Daraufhin habe ich das Ordnungsamt angeschrieben und gebeten demjenigen einen Strafzettel wegen falsch Parken auszustellen. Wie schon einige hier logischerweise schlußfolgerten, daß dem Einfahrverbot zufolge auch das Parken verboten sein müßte, da ja das eine das andere bedingt.

Tja, leider ein Denkfehler, das Ordnungsamt war der Meinung parken von nicht Anligern wäre nicht ahndbar. Anscheinend müßte man denjenigen beim Einfahren in die Straße stellen und wenn er dann zugibt aus Spaß da langgefahren zu sein, könnte man eine Strafe verhängen. Aber wie hier gesagt würde bereits eine Blume im Garten genügen um als Grund für die Durchfahrt zu genügen.

Zum Glück bin ich den Typen dann doch losgeworden, weil genau an dieser Stelle sich ein Unfall ereignete und die Polize ihm ein Knöllchen ausgestellt hat.

Interessanterweise hat mein Wagen keinen Strafzettel bekommen obwohl er gerade davor stand. Nun weiß ich nicht, ob es daran lag, daß ich Anlieger bin, oder ob sein Wagen nicht weit genug von der Einmündung geparkt war.

Das Schild ist aber wie gesagt nicht das Blech wert, eines der absurdesten Schilder überhaupt.

O, ein Sherriff!
Du wusstest also, dass der "Fremdparker" KEIN Anliegen auf "eurer" Straße hatte? Womöglich lebte dort seine pflegebedürftige Oma oder seine neue Freundin? Oder hast du nur vermutet, dass er dort "falsch" parkt und dich ein wenig wichtig gemacht und nach Art eines Blockwarts Zettelchen verteilt?
Und natürlich kann eine Politesse da kein Knöllchen verteilen, eben weil sie NICHT wissen kann, ob der Führer des geparkten Fahrzeugs Anlieger ist oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von timovic


O, ein Sherriff!
Du wusstest also, dass der "Fremdparker" KEIN Anliegen auf "eurer" Straße hatte? Womöglich lebte dort seine pflegebedürftige Oma oder seine neue Freundin? Oder hast du nur vermutet, dass er dort "falsch" parkt und dich ein wenig wichtig gemacht und nach Art eines Blockwarts Zettelchen verteilt?
Und natürlich kann eine Politesse da kein Knöllchen verteilen, eben weil sie NICHT wissen kann, ob der Führer des geparkten Fahrzeugs Anlieger ist oder nicht.

Sheriff? Ich möchte Dich mal sehen, wenn Deine Anliegerstrasse ständig von Auswärtigen vollgestellt wird. das weiss man schon sehr gut, wer da ganztägig seine Freundin oder seine Oma besucht und wer 3 Strassen weiter in die Firma geht. Irgendwann geht jedem die ständigen Gesetzesübertretungen gegen die Hutschnur. Eine höfliche Aufforderung per Zettel ist da schonmal angebracht.

Der Vergleich mit einem Blockwart ist mehr als unangebracht. Wenn es einem passt, dann nennt man das Eingreifen auch Zivilcourage.

Deine Einstellung fördert nur die Durchsetzung des Rechts des Stärkeren oder des Recht des Dreisteren. Die Ansicht dazu hängt immer davon ab, ob man eher auf der Täter- oder eher auf der Opferseite steht.

Es ist doch überhaupt kein Problem, anzugeben, dass man in Hausnummer XX den Herr/Frau... besucht hat, Blumen gegossen hat.... und deswegen in diese Strasse musste und da auch rechtmässig parkte. Das ist überprüfbar und wenn es stimmt ist alles in Butter. Ansonsten hat man in der Strasse nichts zu suchen und sollte auch mal bereit sein, sich geltendem Gesetz zu beugen.

Amen

Zitat:

O, ein Sherriff!

Du wusstest also, dass der "Fremdparker" KEIN Anliegen auf "eurer" Straße hatte? Womöglich lebte dort seine pflegebedürftige Oma oder seine neue Freundin? Oder hast du nur vermutet, dass er dort "falsch" parkt und dich ein wenig wichtig gemacht und nach Art eines Blockwarts Zettelchen verteilt?

Und natürlich kann eine Politesse da kein Knöllchen verteilen, eben weil sie NICHT wissen kann, ob der Führer des geparkten Fahrzeugs Anlieger ist oder nicht.

Ich würde den Zettel an der Scheibe gleich vor Ort entsorgen😁 Ich liebe auch solche Leute🙄

Zitat:

das weiss man schon sehr gut, wer da ganztägig seine Freundin oder seine Oma besucht und wer 3 Strassen weiter in die Firma geht.

Echt? Ich habe besseres zutun, als irgendwelche Leute zu beobachten.

Zitat:

Es ist doch überhaupt kein Problem, anzugeben, dass man in Hausnummer XX den Herr/Frau.

Bei dir anmelden?

Zitat:

Original geschrieben von Amen


Ich möchte Dich mal sehen, wenn Deine Anliegerstrasse ständig von Auswärtigen vollgestellt wird.

Das ist verständlicherweise nicht schön, kann man aber nichts machen denn es ist nicht DEINE Anliegerstrasse sondern diese gehört der Allgemeinheit.

Zitat:

Deine Einstellung fördert nur die Durchsetzung des Rechts des Stärkeren oder des Recht des Dreisteren.

Das ist richtig, kann man aber auch nix machen, denn es ist nicht deine Aufgabe für Recht und Ordnung zu sorgen.

Du kannst das Ordnungsamt bitten sich da mal drum zu kümmern, aber da die auch wissen das es ausreicht wenn der "Angeklagte" behauptet ein Anliegen zu haben, werden die da auch keinen Finger für rühren.

Zitat:

Es ist doch überhaupt kein Problem, anzugeben, dass man in Hausnummer XX den Herr/Frau... besucht hat, Blumen gegossen hat.... und deswegen in diese Strasse musste und da auch rechtmässig parkte. Das ist überprüfbar und wenn es stimmt ist alles in Butter. Ansonsten hat man in der Strasse nichts zu suchen und sollte auch mal bereit sein, sich geltendem Gesetz zu beugen.

SicherSicher, Ordnung muss sein, aber dir gegenüber muss sich der "Scheinanlieger" sicherlich nicht rechtfertigen.

Wenn tatsächlich mal ein Anhörungsbogen vom Ordnungsamt kommen sollte, findet der "Scheinanlieger" sicher einen Grund der ihn zum "Echtanlieger" macht.

Deshalb ist jede Aufregung über so etwas nur heisse Luft.

Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von timovic


O, ein Sherriff!
Du wusstest also, dass der "Fremdparker" KEIN Anliegen auf "eurer" Straße hatte? Womöglich lebte dort seine pflegebedürftige Oma oder seine neue Freundin? Oder hast du nur vermutet, dass er dort "falsch" parkt und dich ein wenig wichtig gemacht und nach Art eines Blockwarts Zettelchen verteilt?
Und natürlich kann eine Politesse da kein Knöllchen verteilen, eben weil sie NICHT wissen kann, ob der Führer des geparkten Fahrzeugs Anlieger ist oder nicht.
Sheriff? Ich möchte Dich mal sehen, wenn Deine Anliegerstrasse ständig von Auswärtigen vollgestellt wird. das weiss man schon sehr gut, wer da ganztägig seine Freundin oder seine Oma besucht und wer 3 Strassen weiter in die Firma geht. Irgendwann geht jedem die ständigen Gesetzesübertretungen gegen die Hutschnur. Eine höfliche Aufforderung per Zettel ist da schonmal angebracht.

Der Vergleich mit einem Blockwart ist mehr als unangebracht. Wenn es einem passt, dann nennt man das Eingreifen auch Zivilcourage.

Deine Einstellung fördert nur die Durchsetzung des Rechts des Stärkeren oder des Recht des Dreisteren. Die Ansicht dazu hängt immer davon ab, ob man eher auf der Täter- oder eher auf der Opferseite steht.

Es ist doch überhaupt kein Problem, anzugeben, dass man in Hausnummer XX den Herr/Frau... besucht hat, Blumen gegossen hat.... und deswegen in diese Strasse musste und da auch rechtmässig parkte. Das ist überprüfbar und wenn es stimmt ist alles in Butter. Ansonsten hat man in der Strasse nichts zu suchen und sollte auch mal bereit sein, sich geltendem Gesetz zu beugen.

Amen

Du wirst lachen, aber ICH ZAHLE sogar dafür, dass ich hier vor meiner Wohnung ÜBERHAUPT PARKEN DARF. Und trotzdem ist mir kein Parkplatz reserviert o.ä.

Aber ich käme im Leben nicht auf die Idee, Leute, die hier parken ohne zu zahlen, per Zettel darauf aufmerksam zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von timovic



Zitat:

Original geschrieben von Amen


Sheriff? Ich möchte Dich mal sehen, wenn Deine Anliegerstrasse ständig von Auswärtigen vollgestellt wird. das weiss man schon sehr gut, wer da ganztägig seine Freundin oder seine Oma besucht und wer 3 Strassen weiter in die Firma geht. Irgendwann geht jedem die ständigen Gesetzesübertretungen gegen die Hutschnur. Eine höfliche Aufforderung per Zettel ist da schonmal angebracht.

Der Vergleich mit einem Blockwart ist mehr als unangebracht. Wenn es einem passt, dann nennt man das Eingreifen auch Zivilcourage.

Deine Einstellung fördert nur die Durchsetzung des Rechts des Stärkeren oder des Recht des Dreisteren. Die Ansicht dazu hängt immer davon ab, ob man eher auf der Täter- oder eher auf der Opferseite steht.

Es ist doch überhaupt kein Problem, anzugeben, dass man in Hausnummer XX den Herr/Frau... besucht hat, Blumen gegossen hat.... und deswegen in diese Strasse musste und da auch rechtmässig parkte. Das ist überprüfbar und wenn es stimmt ist alles in Butter. Ansonsten hat man in der Strasse nichts zu suchen und sollte auch mal bereit sein, sich geltendem Gesetz zu beugen.

Amen

Du wirst lachen, aber ICH ZAHLE sogar dafür, dass ich hier vor meiner Wohnung ÜBERHAUPT PARKEN DARF. Und trotzdem ist mir kein Parkplatz reserviert o.ä.
Aber ich käme im Leben nicht auf die Idee, Leute, die hier parken ohne zu zahlen, per Zettel darauf aufmerksam zu machen.

Hallo Leute,

auch ich wohne in einer solchen Anliegerstraße und rege mich über die Idioten auf, die keine Straßenschilder lesen können oder wollen.

Sofern eine Straße zur Durchfahrt verboten ist, fahre ich da erst gar nicht rein. Dann brauche ich auch nicht angst zu haben, ob mich eine Strafe erwartet.

Ich habe mittlerweile nichts mehr gegen die Durchfahrende Bevölkerung, denen ist, wie bereits weiter oben angeführt nur schwer nachzuweisen, daß sie nicht mit einem Anlieger in Beziehung treten wollten.

Mich nervt nur die parkende Bevölkerung die keine Anlieger sind und keinen Anwohnerparkausweis im Fahrzeug haben. Denn genau dieser berechtigt eben Anlieger zum Parken in einer Anliegerstraße.

Für Gäste die einen Anwohner besuchen bekommt man beim Ordnungsamt Parkscheinberechtigungen (genannt Anwohnerparkausweis). Die bekommt allerdings nicht jeder x-beliebige Furz der meint hier parken zu müssen. Er muß nachweisen können, das er in der Straße wohnt. Also Anwohner ist.

Und die Knöllchen die jeder an seiner Scheibe hat, der keinen solchen Anwohnerparkausweis in seinem Fahrzeug hat, sind völlig in Ordnung. Nur leider finde ich das Bußgeld für ein solches Vergehen zu gering. Dann wäre nämlich die Abschreckung auch viel höher.

Die Zettel werden auch nicht von einem Briefträger ausgeteilt, der nur schaut ob in dem Fahrzeug ein solcher Ausweis drin ist, sondern die "Politessen" haben ein kleines mobiles Gerät bei sich, um über das Kfz-Zeichen herauszufinden, wo der Eigentümer dieses Fahrzeugs wohnt.

Sollte sich dennoch mal ein Knöllchen an einer Scheibe befinden, dessen Eigentümer des Fahrzeugs sehr wohl in Beziehung zu einem Anwohner oder Anlieger bestand, so kann dies mit Unterschrift des Anwohners gegenüber dem Ordnungsamt oder auch der Polizei erwiedert werden, sodaß die Ordnungstrafe nicht gezahlt werden muß.

Alle übrigen Diskussionen erübrigen sich zu diesem Thema.
Gruß jd92489

Hallo zusammen,

ich muss das Thema nochmal aufgreifen:

In unserer Firma wird derzeit die Tiefgarage renoviert, so dass nur die hälfte der eigentlichen Parkplätze zur Verfügung stehen. Somit musste ich in der letzten Woche "draußen" parken.

Die umliegenden Straßen sind allesamt mit dem Verkehrzeichen 260 (Durchfahrt verboten für Ein- und Mehrspurige KFZ) gesperrt mit dem Zusatzschild (Zeichen 1020-30) Anlieger frei. Es besteht dort kein Parkverbot.

In meiner Parknot habe ich dann in der letzten Woche dort in einer Seitenstrasse täglich geparkt.

Am Samstag bekam ich dann die erste Verwahrung von der Stadt per Post über € 15,00 mit dem Tatbestand, dass ich die Strasse unberechtigter Weise befahren habe. Ich wollte heute schon zähneknirschend bezahlen, da flatterte heute schon der zweite Bescheid ins Haus. Gemeinerweise wurde ich auch nicht vorher mit einem Zettel am Scheibenwischer gewarnt. Nun habe ich die Befürchtung das ich jetzt für die Ganze Woche jeden Tag einen Bescheid über je € 15,00 bekomme.

Habt Ihr einen Tipp für mich, was ich machen kann?

Kann ich nicht angeben, ich hätte an einem der anliegenden Häuser zu tun gehabt und bin ich verpflichtet einen genauen Namen zu nennen, oder kann ich mich hier auf den Datenschutz berufen?

Was wäre wenn ich ein Ticket bezahlen und behaupte ich hätte die gesamte Woche durchgehend dort gestanden.

Danke für Eure Hilfe!

Das ist unglaubwürdig, weil dann Zettel dann nach wie vor an der Scheibe geklebt hätte.

Kann es denn evt. sein, dass es eine Anzeige durch einen Anwohner ist bei der Stadt, das deshalb kein Zettel dran war

Das war bestimmt eine Anzeige durch einen Anwohner.
Ich habe grade einen ähnlichen Fall und nach und nach 6 Bußgeldbescheide à 15 Euro bekommen, da sich wohl ein Anwohner bei der Stadt beschwert hat Meine Firma liegt in einer Straße, die nur für Anwohner frei ist. Da der Firmenparkplatz zumeist voll war, musste ich in einer kleinen Nebenbstraße parken, die zu dem selben Wohngebiet gehört, wo aber nochmals ein Schild steht, dass nur Anlieger durchfahren dürfen. Ich bin davon ausgegangen, dass ich dort auch parken darf, da dies ja das im Prinzip dasselbe Anliegergebiet ist, wo auch meine Firma drin liegt.
Nun habe ich ohne Vorwarnung 5 Abzockscheine am Hals, die mir nach 2 Wochen zugeschickt worden sind.

Wenn ich irgendwo parke, wo man nicht darf, krieg ich ja zumindest ein Knöllchen und weiß, dass ich dort nicht noch mal parke. Aber so ist das für mich schon heftig und reine Abzocke.
Ich habe nun leider schon bei der Stadt mein Anliegen dort mit meiner Tätigkeit in der Firma begründet.
Ist es denn grundsätzlich zulässig, dass sie dir zig Bußgeldbescheide zuschicken, ohne daß man vorher eine Verwarnung durch einen Zettel/Knöllchen bekommt ?

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