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Parken in durchfahrt verboten Straße

Themenstarteram 14. Februar 2008 um 10:38

Hi.

Also das war der einzige TEil des Forums wo ich mir einigermassen Vorstellen könnte das es rein passt.

Meine Frage: Ich hab gestern in einer Straße geparkt die mit DUrchfahrt VErboten, anlieger frei beschildert war, aber nicht irgendwie PArken nur für Anwohner oder PArken nur mit Parkausweiß.

Als ich wieder kahm hatte ich nen Zettel von irgend einem ANwohner an der Scheibe das ich da nicht Parken dürfte ausser ich wäre Anwohner und das ich es bitte in Zukunft unterlassen sollte, sonst würde Anzeige erstattet.

1. Kann man mich deswegn überhaupt anzeigen? Weil es ist ja nur durchfahrt verboten, von PArken steht da ja nix^^

2. Welche Strafe hätte ich zu erwarten wenn man mich wirklich anzeigen sollte?

Schoinmal danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema
am 15. Februar 2008 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Genau. Das Stichwort ist Anliegerstraße, nicht Anwohnerstraße. Somit haben Parkende, die ein Anliegen haben, die gleichen Rechte wie Anwohner dieser Straße. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Hintergedanken diese Differenzierung in den Gesetzestext geschrieben.

Nein. Es geht nicht darum, ein ANLIEGEN zu haben, sondern darum ANLIEGER zu sein. Anlieger ist hier ein Synonym für Anrainer, Anwohner. Ein Anliegen kann schliesslich jeder erfinden und würde damit das Schild nutzlos machen.

Siehe Wikipedia:

"Das Wort Anlieger für Anrainer wird meist im juristischen Bereich angewandt, um diese Personen mit besonderen Rechten oder Pflichten gegenüber anderen Personen auszustatten.

Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen (z. B. Zeichen 250 mit Zusatzschild "Anlieger frei").

 

Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind Anlieger Personen "...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt." (BayObLG VRS 33,457) "

 

Wenn also, wie beim TE klar ist, dass er in einer Firma in einer anderen Strasse arbeitet, liegt ein Verstoss gegen das Einfahrverbot vor. Und ich kann auch den Zettelschreiber verstehen, denn genau das - "Fremde in der Strasse" soll ja durch das Schild ausgeschlossen werden. Wegen des Parkens an sich wird es jedoch kein Knöllchen geben. Wer selber in einem Wohngebiet angrenzend an ein Gewerbegebiet wohnt wird das auch nicht mehr so locker sehen, wenn Firmen nicht genügend MA-Parkplätze schaffen und das Wohngebiet überflutet wird.

Alex

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Zitat:

Original geschrieben von pacolo

 

Ist es denn grundsätzlich zulässig, dass sie dir zig Bußgeldbescheide zuschicken, ohne daß man vorher eine Verwarnung durch einen Zettel/Knöllchen bekommt ?

Sicher dat. Nur ist eine Anhörung vorher zwingend vorgeschrieben.

Einfahren ist ja auch nicht gleich durchfahren, oder? Wenn ich also einfahre, parke dann kann der Ordnungshüter nicht wissen ob ich jetzt bei einem Anlieger zu Besuch bin oder nicht.

Danach fahre ich aus und ausfahren ist auch kein durchfahren.

Mich hat auch einmal eine nette Dame aufgehalten und gefragt wo ich hinwill. Sie meinte die Leute kürzen immer ab... was blödsinnig ist und nichts bringt weil man dort maximal mit 20kmH fahren kann. Sagte ihr auch, dass ich nur über Nacht geparkt habe und jetzt wegfahre.

Zitat:

Original geschrieben von pacolo

Ich habe grade einen ähnlichen Fall und nach und nach 6 Bußgeldbescheide à 15 Euro bekommen...

Bist du sicher, daß das Bußgeldbescheide sind und keine gebührenpflichtigen Verwarnungen? :eek:

am 31. Januar 2011 um 15:34

Sorry...es waren natürlich gebührenpflichtige Verwarnungen.

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