Parken in der Feuerwehrzufahrt

Hallo Gemeinde,

Töchterchen hat den PKW heute angeblich in der Feuerwehrzufahrt abgestellt.
Die Freunde möchten nun erstmalig 35€ haben, allerdings steht sie da seit ca. einem Jahr jeden dritten Tag...

Wir haben mal nachgemessen und zwischen PKW und Mauerwerk liegen 3,60 Meter.
Die Straße vor und nach dem Fahrzeug hat engere Stellen...

Denkt ihr ein Einspruch lohnt sich hier?

Gruß

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Beste Antwort im Thema

Feuerwehrzufahrt ist Feuerwehrzufahrt und das Parken verboten. Die Freunde hätten halt mal jeden dritten Tag kontrollieren sollen...

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juni 2016 um 15:59:13 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. Juni 2016 um 14:49:53 Uhr:


Ist sicherlich so im Bußgeldbescheid angeführt.
Aus meiner Sicht ist hier nirgends was von "Feuerwehrzufahrt" zu lesen !

Der TE sagt doch selbst, dass dort ein Schild steht und keine parkenden Autos.

Jetzt lasst doch mal Geisslein in Ruhe. Der schert sich nicht um Fakten. Denn der hat nen Schwage, dessen Kanrienvogel hat mal jemandem auf den Kopf geschissen, der in einer Strasse wohnte in der es auch kein Schild gab.

Merkste was Geisslein? Deine Vorhersagen basieren dummerweise nie auf dem konkreten Fall eines TEs. Undngenauso wie du hier danebene gelegen hast, wirst du auch bei der angeblich unsichtbaren Fahrbahntrennung daneben liegen.

Aber mach dir nichts draus. Auch wegen dir ist der TE nebenan nun überzeugt er könne eine Klage gewinnen. Ob die wohl privat haftest, wenn er seine Klage verliert?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juni 2016 um 15:59:13 Uhr:



@Gleiterfahrer schrieb am 12. Juni 2016 um 14:49:53 Uhr:

Ist sicherlich so im Bußgeldbescheid angeführt.
Aus meiner Sicht ist hier nirgends was von "Feuerwehrzufahrt" zu lesen !

Threadtitel? Eingangspost? Und noch mal Bestätigung vom TE. 😕

Stimmt Geisslein. Niemand schreibt etwas von "Feuerwehrzufahrt". 😁

Gruß Frank,
Brille, nein nicht F... sondern Optiker. 😉

So nen Topic kann man schon mal überlesen, wenn man draufklickt. 😁

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Als Kinderwagen-Schieber würde ich mir noch nen Strafzettel für das Gehwegparken wünschen!

Zitat:

@Subraid schrieb am 12. Juni 2016 um 18:39:13 Uhr:


Als Kinderwagen-Schieber würde ich mir noch nen Strafzettel für das Gehwegparken wünschen!

Gehwegparken kostet hier nur 15€ bei Behinderung vielleicht mehr von daher zählt hier das größere Vergehen.

Zitat:

@Subraid schrieb am 12. Juni 2016 um 18:39:13 Uhr:


Als Kinderwagen-Schieber würde ich mir noch nen Strafzettel für das Gehwegparken wünschen!

Macht doch nicht wieder aus diesen Verstoß eine Kriminalgeschichte.
Die Tochter hat ihr Knöllchen bekommen und gut.
Jedesmal diese aufbauschenden Kommentare wie "da hätte, müsste man noch dieses und jenes bestrafen".
Einfach lächerlich.

Zitat:

@t911 schrieb am 12. Juni 2016 um 14:36:53 Uhr:


...allerdings steht sie da seit ca. einem Jahr jeden dritten Tag...

Jetzt aber hoffentlich nicht mehr, oder? 😰

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 12. Juni 2016 um 19:06:16 Uhr:


Macht doch nicht wieder aus diesen Verstoß eine Kriminalgeschichte.
Die Tochter hat ihr Knöllchen bekommen und gut.
Jedesmal diese Aufbauschnden Kommentare wie "da hätte, müsste man noch dieses und jenes bestrafen.
Einfach lächerlich.

Du würdest sicher auch anders reden/schreiben, wenn du einen Kinderwagen oder Rollstuhl dort entlang schieben müsstest.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. Juni 2016 um 19:08:47 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 12. Juni 2016 um 19:06:16 Uhr:


Macht doch nicht wieder aus diesen Verstoß eine Kriminalgeschichte.
Die Tochter hat ihr Knöllchen bekommen und gut.
Jedesmal diese Aufbauschnden Kommentare wie "da hätte, müsste man noch dieses und jenes bestrafen.
Einfach lächerlich.

Du würdest sicher auch anders reden/schreiben, wenn du einen Kinderwagen oder Rollstuhl dort entlang schieben müsstest.

Hast du dort nen Kinderwagen oder Rollstuhl vorbeizwängen müssen?
Wahrscheinlich nicht. Also ...

Zitat:

@t911 schrieb am 12. Juni 2016 um 14:59:39 Uhr:


Alles klar, vielen Dank für eure Meinungen und Informationen.
Ihr habt wohl Recht.

Das Schild (Feuerwehrzufahrt freihalten) steht am Anfang der Straße.

#

Damit wurde doch alles gesagt. Was gibt es da noch zu diskutieren? 😕🙄

Da gibt's garantiert noch genügend Diskussionsgrundlagen. 😁

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 12. Juni 2016 um 19:11:00 Uhr:



Hast du dort nen Kinderwagen oder Rollstuhl vorbeizwängen müssen?
Wahrscheinlich nicht. Also ...

Soziales Denken ist auch ein Fremdwort ? Solange es nicht Einen selbst betrifft, darf der Andere tun und lassen,was er will ? Und genau deswegen gibts eben Gesetze, welche man auch als allgemeingültige Regeln für das Miteinanderleben bezeichnen könnte.

Dieser Thread ist wieder ein Musterbeispiel für den hohen Unterhaltungswert dieses Forums, weswegen ich MT so liebe.

Da gibt es einerseits den Verkehrssünder, der sich notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchklagen würde um eine gerechtfertige Knolle nicht zahlen zu müssen und andererseits die Law-and-Order-Fraktion, die jedes Falschparken am liebsten mit öffentlichem Auspeitschen, bei Verkehrsbehinderung auch mit dem Tode, bestrafen würde. Ganz großes Kino... 😉

Lustig beschrieben, allerdings wollte der TE nur wissen ob man an der Stelle wirklich nicht hätte parken dürfen.
Was mir nun mehrfach widerlegt wurde.

Dass ihr euch danach gegenseitig rund macht, war nicht meine Absicht.
Vielleicht wär ein Mod so nett und würde den Laden hier abschließen.

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