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Parken in Ausweichmöglichkeit, Möglichkeit dagegen vorzugehen

Hallo, ich befahre selbst eher unregelmäßig eine eher enge kommunale Straße mit ca. 4 Metern Farhbahnbreite. Teilweise gibt es angrenzend einen Fußweg, wobei das eher geschönt ist, oft sind das nur mehr oder minder schlecht mit gröbstem Pflaster oder Schotter befestigte Trampelpfade. Die gehören definitiv nicht zur Straße. In unregelmäßigen Abständen gibt es Ausweichmöglichkeiten von ca 6,5 Meter Breite für Schulbusse, LKWs und landwirtschaftliche Gespanne (das reicht für einen Traktor + 2 Hänger).

Soweit so gut. Vor etwa einem Vierteljahr wurden die Ausweichen mit folgender Fahrbahnmarkierung neue "gekennzeichnet". Seitdem parkt in einer Ausweichmöglichkeit regelmäßig derselbe PKW (aufgrund der Örtlichkeit und des Fabrikats - in meiner Skizee grün). Restbreite der Straße neben dem parkenden Fahrzeug ist etwa noch 4,5 Meter. Dummerweiße genau in der einzigen, von der aus keine nächste sichtbar ist (in beide Richtungen etwa 800 m Fahrtstrecke). Andere Ausweichmöglichkeiten liegen näher aneinander. Ich selbst musste deswegen schon mehrfach mit PKW auf den Bordstein ausweichen, weil mit ein Traktor entgegenkam. Ebenso mit dem Traktor auf den Fußweg aus Betonpflaster. Mittlerweile merkt man es einigen Stellen schon an, das nun viel öfters mit schweren Fahrzeugen übers Bankett oder den Fußweg gefahren wird. Rückwärts fahren ist aufgrund der Länge und der entsprechenden Gespanne oft nicht möglich bzw. überhaupt praktikabel.

Ein freundlicher Zettel am grünen Fahrzeug, doch bitte zukünftig anders zu parken, brachte leider nichts. Die Möglichkeit ist aber sicherlich vorhanden, denn die angrenzenden Grundstücke haben alle Garagen und sonstige Parkmöglichkeiten/gepflasterte Höfe direkt am Haus.

Bevor ich jetzt auf die Gemeinde zugehe, und mich lächerlich mache, in einer solchen Situation ist das Parken definitiv nicht erlaubt oder?

Ausweiche
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17 Antworten

Frag bei den Ordnungsbehörden nach. Habe ich letztens im Fall einer vermeintlichen Feuerwehrzufahrt auch gemacht und das von denen klären lassen (wobei man dort natürlich auch eigene Ansichten und Meinungen vertritt, die vor Gericht eventuell kassiert werden würden).

Das kostet in solchen Fällen meist erst einmal niemanden etwas und Du musst dich nicht persönlicher Diskussionen aussetzen.

In meinem Fall war's übrigens so, dass die Zufahrt Privatgelände war und nicht als Feuerwehrzufahrt ausgeschildert war. Dortige "Falschparker" können nur auf zivilrechtlichem Weg entfernt werden. Wieder was gelernt ;)

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 15. Dezember 2021 um 12:23:40 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Dezember 2021 um 09:12:40 Uhr:

Das Ordnungsamt wird aber auch "nur" Verstöße gegen bestehende Regeln ahnden. Wenn dort schlichtweg eine sinnvolle Beschilderung fehlt, kann das OA auch nix machen. Da muss erst die Straßenverkehrsbehörde entsprechend ausschildern, dann kommt das Ordnungsamt...

Das ist u. U. Ländersache: In Hessen ist in kommunalen Angelegenheiten der Bürgermeister die Strassenverkehrsbehörde. Wenn beim OA Handlungsbedarf gesehen wird, sollte das auf dem kleinen Dienstweg handhabbar sein.

Dann müsste das OA dafür sorgen, dass entsprechend beschildert wird. Vorher können sie auch kein Bußgeld verhängen. Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Da steht zwar kein Schild, da müsste aber eigentlich eins hin?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Dezember 2021 um 09:12:40 Uhr:

Zitat:

@MichaOA schrieb am 14. Dezember 2021 um 19:10:49 Uhr:

Genau dafür sind Ordnungsämter da.

Das Ordnungsamt wird aber auch "nur" Verstöße gegen bestehende Regeln ahnden. Wenn dort schlichtweg eine sinnvolle Beschilderung fehlt, kann das OA auch nix machen. Da muss erst die Straßenverkehrsbehörde entsprechend ausschildern, dann kommt das Ordnungsamt...

Im Prinzip ist das richtig, was Du schreibst. In der Praxis wenden sich die Bürger aber mit solchen Dingen ans Ordnungsamt oder uns fällt das bei den täglichen Streifengängen auf. Wendet sich ein Bürger mit einer solchen Angelegenheit an uns, schauen wir uns die Örtlichkeit an. Sehen wir Handlungsbedarf, setzen wir uns mit der Verkehrslenkung in Verbindung. In der Regel wird dann eine gemeinsame Ortsbegehung durchgeführt und man überlegt, wie man das Problem lösen kann. Am Ende ist es dann natürlich die Verkehrslenkung, welche die Entscheidung des Stellens einer Beschilderung trifft. Jedoch wird das in einer Situation, wie vom TE geschildert, im Vorfeld mit der Ordnungsbehörde besprochen. Ich möchte hierzu anmerken, das wird bei uns so gehandhabt. Wie andere Kommunen das händeln, ist mir nicht bekannt.

Viele Grüße,

Micha

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