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Parken im verkehrsberuhigten Bereich

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 7:46

Hallo Leute,

ich habe natürlich bisschen im Internet recherchiert und weiß, dass es im verkehrsberuhigten Bereich was Parken angeht besondere Vorschriften gibt (markierte Flächen zum Parken). Ich habe unten paar Bilder hochgeladen. Stehe ich mit dem silbernen Vectra im Parkverbot?

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von subay

142103 Parken verbotsw. in verkehrsberuhigtem Bereich (Zeichen 325.1, 325.2)

Ok, in dem Fall wir dir nicht das rückwärts parken vorgeworfen (was dennoch eigentlich verboten ist, genauso wie gegen die Fahrtrichtung parken ;) )

Nenne mir doch bitte wo in der StVO das Parken vorwärts / rückwärts geregelt sein soll.

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Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Nenne mir doch bitte wo in der StVO das Parken vorwärts / rückwärts geregelt sein soll.

Immer diese Paragraphenreiter :D Den genauen § müsste ich raus suchen, allerdings ist es in Parktaschen, die im rechten Winkel zum Gehweg verlaufen (auch in einem bestimmten + - Winkel) verboten rückwärts zu parken, weil dadurch die Fassaden verschmutzt werden könnten und Fußgänger durch Abgase belästigt werden...

Da hätte ich auch gerne den den Paragraphen zu. Glaube ich nämlich erst dann und zweifele vorher stark daran.

am 2. Juni 2011 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von subay

142103 Parken verbotsw. in verkehrsberuhigtem Bereich (Zeichen 325.1, 325.2)

Ok, in dem Fall wir dir nicht das rückwärts parken vorgeworfen (was dennoch eigentlich verboten ist,

Wo soll das eigentlich stehen? Ich kenne das nur so, dass es manchmal vorgeschrieben wird "Bitte vorwärts parken" o.ä..

/hmmm, ich bin nicht allein....

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Nenne mir doch bitte wo in der StVO das Parken vorwärts / rückwärts geregelt sein soll.

Immer diese Paragraphenreiter :D Den genauen § müsste ich raus suchen,

Das mach mal, hier schon mal ein Link zur StVO:

http://www.gesetze.juris.de/stvo/__12.html

 

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

 

allerdings ist es in Parktaschen, die im rechten Winkel zum Gehweg verlaufen (auch in einem bestimmten + - Winkel) verboten rückwärts zu parken, weil dadurch die Fassaden verschmutzt werden könnten und Fußgänger durch Abgase belästigt werden...

..wäre mir neu das dies verboten ist, auf Privatgelände kann der Eigentümer dies anordnen, aber geregelt in der StVO ?!?

spezielle Abart :D des Zeichen 315

http://www.absperr-schilder-technik.de/...n-auf-Gehwegen-Nr-315-75.htm

Allerdings nur bei Gehwegparken.

 

Und hier gibts keine Gehwege, da verkehrsberuhigter Bereich und somit kein 315-75.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

spezielle Abart :D des Zeichen 315

http://www.absperr-schilder-technik.de/...n-auf-Gehwegen-Nr-315-75.htm

Allerdings nur bei Gehwegparken.

 

Und hier gibts keine Gehwege, da verkehrsberuhigter Bereich und somit kein 315-75.

Da könntest du das Auto auch andersrum draufmalen, das sagt nur, dass auch der "Gehweg" zum Parken mitbenutzt werden soll. ;)

Falsch.

Denn dann würde 315 ausreichen, aber es gibt auch andere Bilder als das klassische 315.

Quelle StVO :D

Zitat:

2. Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_3.php

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

 

allerdings ist es in Parktaschen, die im rechten Winkel zum Gehweg verlaufen (auch in einem bestimmten + - Winkel) verboten rückwärts zu parken, weil dadurch die Fassaden verschmutzt werden könnten und Fußgänger durch Abgase belästigt werden...

..wäre mir neu das dies verboten ist, auf Privatgelände kann der Eigentümer dies anordnen, aber geregelt in der StVO ?!?

Sorry, nicht geregelt in der StVO, ist eine Emmissionsschutzsache und geregelt in den Verordnungen der jeweiligen Stadt... gerade mal etwas nachgeforscht.

Ich wusste nur, dass vor ein paar Jahren mal ein Artikel in der Zeitung war, der von dem Thema handelte und ich als bekennender Rückwärtsparker war damals auch etwas entsetzt über die Neuregelung...

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 8:51

Bin gerade nochmal runter und habe paar neue Fotos geschossen, da die Sonne gerade aber schön knallt, sind die Fotos farblich leider nicht so kräftig.

Da stehen leider immer Autos.

Bild1085
Bild1089
Bild1092

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Falsch.

Denn dann würde 315 ausreichen, aber es gibt auch andere Bilder als das klassische 315.

Quelle StVO :D

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Zitat:

2. Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_3.php

Na ja, auf dem Dach darfst du das Auto also nicht parken. :D Aber ob das die Hinter- oder Vorderräder sind, die auf dem "Gehweg" zu stehen haben, das besagt das Schild nicht. Nur, dass nicht beide Achsen auf der Straße stehen dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von subay

Bin gerade nochmal runter und habe paar neue Fotos geschossen, da die Sonne gerade aber schön knallt, sind die Fotos farblich leider nicht so kräftig.

Da stehen leider immer Autos.

Tatsächlich, die Linie aus Steinen biegt ab. Ist nur schlecht zu sehen, weil Sand drauf liegt.

Damit bleibt Parken auf der Linie, Parken ohne (vollständige) Linie.

 

Parken ohne vollständige Linie würde ich nicht hinnehmen, es kann doch nicht meine Aufgabe sein nachzudenken was die jetzt mit ihrer unklaren Beschilderung/Belinierung gemeint haben.

 

 

OT

Wobei ich mich frage ob die Linie nicht mal weitergegangen ist.

Zumindest 1 dunklerer Stein ist ja noch da. :confused:

 

@rocket:

ich erkenne da vorne und hinten auf den Bildern. Soll meiner Meinung nach also nach Erläuterung zum Schild die Richtung vorgeben.

Und Auspuff in Richtung Gehweg(rest) bei Gehwegparken ist wirklich nicht sehr nett und vermutlich nicht gewollt.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Damit bleibt Parken auf der Linie, Parken ohne (vollständige) Linie.

Parken ohne vollständige Linie würde ich nicht hinnehmen, es kann doch nicht meine Aufgabe sein nachzudenken was die jetzt mit ihrer unklaren Beschilderung/Belinierung gemeint haben.

OT

Wobei ich mich frage ob die Linie nicht mal weitergegangen ist.

Zumindest 1 dunklerer Stein ist ja noch da. :confused:

@rocket:

ich erkenne da vorne und hinten auf den Bildern. Soll meiner Meinung nach also nach Erläuterung zum Schild die Richtung vorgeben.

Und Auspuff in Richtung Gehweg(rest) bei Gehwegparken ist wirklich nicht sehr nett und vermutlich nicht gewollt.

Zum Thema:

Auf dem zweiten Bild sieht es so aus, als wär das nicht nur ein Stein.

Zum Nebenthema:

Ich denke, da siehst du mehr, als gewollt. Ohne konkrete Nennung in einem Paragraphen nicht existent. Und bei den modernen Autos kommt da ja auch kaum noch was hinten raus, was Füßgänger belästigen könnte. Bei alten Dieseln war das natürlich was anderes *hust* ;). Im Übrigen sind (müssen) Füßgängerwege an solchen Stellen immer breit (breit sein).

bei den Bildern 3 und 4 sieht es aus, als ob dahinter der Bordstein abgesenkt wird.

somit ist es dann keine Parkfläche mehr

Zitat:

Original geschrieben von subay

142103 Parken verbotsw. in verkehrsberuhigtem Bereich (Zeichen 325.1, 325.2)

Zitat:

Original geschrieben von subay

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wie verläuft die Linie denn weiter?

Sieht auf Bild 4 so aus als würde sie im Winkel auf das helle Tor zulaufen. ;)

 

Vielleicht eher ein Parkplatz für Motorräder oder Schmart?

Die Linie endet da einfach.

Hallo

Der komplette Text zu dieser Tatbestandsnummer lautet:

Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) verbotswidrig

außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen.

§ 42 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 159 BKat

Also jetzt weisst du was dir vorgeworfen wird. Parken ausserhalb gekennzeichneter Flächen.

Gruß Andreas

Die 10 Euro zahlen und zukünftig dort nicht mehr parken.

Alternativ könntest Du Widerspruch gegen das Knöllchen einlegen, wird diesen Widerspruch nicht stattgegeben, dann wird es deutlich teuerer als 10 Euro. Die 10 Euro sind nämlich nur ein Angebot der Behörde ;)

Wobei anhand der Bilder die Kennzeichung alles andere als eindeutig ist, wie sieht es bei Nässe oder Dunkelheit aus, dann sieht man die Kennzeichnung noch weniger.

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 13:37

Danke für die Antworten, das Geld werde ich überweisen, wg. 10 Euro lohnt es sich nicht viel Aufwand zu machen. Bei sowas möcht' man halt wissen ob es Richtigkeit hat oder nicht, da ich zum ersten Mal sehe, dass man da Knöllchen bekommt. Ich werde versuchen beim OA zu fragen, wenn ich lust habe und mir die Zeit dafür nehme.

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