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Parken auf Gehwegen - Verkehrsschild 315 - Gewichtsbeschränkung?

VW Touareg 2 (7P /7PH)
Themenstarteram 3. Oktober 2019 um 19:45

Hi,

da die Suche nix gebracht hat: Wer weiß, dass das Parken auf Gehweg mit dem Touareg nicht gestattet ist?

Bin heute von der Stadt verwarnt worden, da der TReg mit mind. 2880kg die 2.8t überschreitet und daher nicht ganz oder teilweise auf dem Gehweg parken darf. War mir bislang nicht bekannt, wie sieht es da bei aus?

Gruß

Goose

Beste Antwort im Thema

Naja wenn du diese Möglichkeit hast, solltest du sowieso keinen PA nehmen und den anderen auf der Straße einen Parkplatz wegnehmen. Egal wie schwer dein Wagen ist.

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Zitat:

@reox schrieb am 12. Oktober 2019 um 22:47:31 Uhr:

[...] https://images.app.goo.gl/1fgWZMDvEij8fdvaA [...]

Na, das hat sich doch gelohnt!

...naja, bei den Querkräften machen selbst so manche Straßen nicht mehr mit... http://www.bildschirmarbeiter.com/video/panzer_vs._kopfsteinpflaster/

...die Pioniertruppe hat bestimmt a paar Pflasterer, die das in 0,nix wieder geflickt haben :D

...und ein halbwegs beladener 3-Achs-Sattel, da wühlen sich die Reifen in den Untergrund.

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 12:01

Immer wieder interessant hier reinzuschauen und zu sehen wie der eine oder andere glaubt sich eine Meinung über meine Qualifikation als Fahrzeugführer, meiner Sozialmentalität als Parkplatzdieb oder meinem Verhalten gegenüber den Ordnungskräften bilden zu können. :mad:

Immer schön belehren scheint ein weitverbreitete Einstellung bei diversen Foristen zu sein. :rolleyes:

Nur zur Erklärung:

  • Ja, ich hatte dreissig Jahren nach Führerscheinprüfung die 2.8t Grenze nicht mehr parat und war darüber sogar ehrlich erstaunt. Um andere nicht in die gleiche Falle tappen zu lassen habe ich dieses Thema aufgemacht. Im günstigsten Fall hilft das jemandem.
  • Parkplätze gibt es hier mehr als genug. Daher nehme ich niemandem welche weg wenn ich vor der Tür parke statt mit dem Dickschiff Rückwärts in den Hof zu fahren. Zudem meine Frau das leider nicht hinkriegt wenn sie mal mit dem TReg unterwegs war, die Hofzufahrt ist auf 8m Länge links-/rechts jeweils 4cm breiter als der Touareg und Parksensoren helfen da überhaupt nicht, eher umgekehrt :rolleyes:
  • Und ja, nachdem ich hier - meiner Wahrnehmung nach - ein Parkverbot vor der eigenen Haustür hinnehmen musste und dafür sogar zahlen soll (Parkausweis, künstlich konstruierte Sonderparkzone), sehe ich täglich Transporter und LKWs von Logistikern und sogar der städtischen Betriebe auf eben diesen Parkplätzen also Gehwegen stehen. Sollte mich also eine Ordnungskraft anpflaumen wenn ich über den Gehweg in meinen Hof fahre, dann werde ich nur schwerlich meine Gefühle im Zaum halten, egal ob das nun sinnvoll ist oder nicht. Klar, Verschwendung von Lebenszeit, aber das ist die Missionsarbeit einiger Forenuser ja ebenfalls - oder?

Sorry, musste ich jetzt mal so loswerden.

Goose

Zitat:

@Goose69 schrieb am 13. Oktober 2019 um 14:01:58 Uhr:

[...] sehe ich täglich Transporter und LKWs von Logistikern und sogar der städtischen Betriebe auf eben diesen Parkplätzen also Gehwegen stehen. [...]

Letztere haben Sonderrechte (rot/weiße Schrägbalken an den Fahrzeugecken).

Ja, als TE läuft man immer Gefahr, ab Seite 2 plötzlich am Marterpfahl zu stehen.;) Meine Frage nach der Gehwegüberfahrt war aber nur eine Frage und kein Vorwurf. Es gibt Bauweisen, wo der Gehwegbelag im Bereich von Grundstückszufahrten auf einem verstärkten Unterbau verlegt wird (Schottertragschicht/Beton), ohne daß es an der Oberfläche sichtbar ist. Der Bordstein ist dann allerdings abgesenkt.

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 12:18

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 13. Oktober 2019 um 14:15:56 Uhr:

Zitat:

@Goose69 schrieb am 13. Oktober 2019 um 14:01:58 Uhr:

[...] sehe ich täglich Transporter und LKWs von Logistikern und sogar der städtischen Betriebe auf eben diesen Parkplätzen also Gehwegen stehen. [...]

Letztere haben Sonderrechte (rot/weiße Schrägbalken an den Fahrzeugecken).

Einverstanden, aber welchen Unterschied machen die Schrägbalken bei dem betroffenem Gehweg? :confused:

Zitat:

@Goose69 schrieb am 13. Oktober 2019 um 14:18:59 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 13. Oktober 2019 um 14:15:56 Uhr:

 

Letztere haben Sonderrechte (rot/weiße Schrägbalken an den Fahrzeugecken).

Einverstanden, aber welchen Unterschied machen die Schrägbalken bei dem betroffenem Gehweg? :confused:

Daß es diesem Fahrzeug erlaubt ist. Hast Du das Panzervideo gesehen? Der darf das auch :)

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 13:27

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 13. Oktober 2019 um 14:28:00 Uhr:

Daß es diesem Fahrzeug erlaubt ist. Hast Du das Panzervideo gesehen? Der darf das auch :)

Ja, kaum ein Unterschied zu meinem Touareg wenn er eingeparkt wird - von meiner Frau :D

Aber Spass beiseite! Bei Sonderfahrzeugen zur Lebensrettung, wenn Gefahr für Mensch und Tier exisitiert, also Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen: Klar, muss sein!

Aber städtische Fahrzeuge, die genauso gut auch auf der Strasse stehen könnten? Kranwagen wg. Baumarbeiten o.a.? Diese Fahrzeuge sind schon leer schwerer als ein überladender Touareg.

Ist schon zweierlei Maß. Und deswegen auch der Spruch zum "laut werden" wenn ich gehindert werden sollte auf meinen Hof zu fahren....

Zitat:

@Goose69 schrieb am 13. Oktober 2019 um 15:27:18 Uhr:

[...]

Aber städtische Fahrzeuge, die genauso gut auch auf der Strasse stehen könnten? Kranwagen wg. Baumarbeiten o.a.? Diese Fahrzeuge sind schon leer schwerer als ein überladender Touareg.

Ist schon zweierlei Maß. Und deswegen auch der Spruch zum "laut werden" wenn ich gehindert werden sollte auf meinen Hof zu fahren....

Dann wirst Du aber gegen geltendes Recht laut :), und das kann nur im Bundestag geändert werden. Die Fahrzeuge mit Sonderrechten dürfen auch nur den Gehweg befahren, soweit dies zur Ausführung der Arbeiten erforderlich ist. Also zum Frühstücken beim Bäcker auf den Gehweg fahren ist nicht statthaft.

Zitat:

@gast356 schrieb am 13. Oktober 2019 um 13:55:28 Uhr:

...naja, bei den Querkräften machen selbst so manche Straßen nicht mehr mit... http://www.bildschirmarbeiter.com/video/panzer_vs._kopfsteinpflaster/

...die Pioniertruppe hat bestimmt a paar Pflasterer, die das in 0,nix wieder geflickt haben :D

...und ein halbwegs beladener 3-Achs-Sattel, da wühlen sich die Reifen in den Untergrund.

Zu "Panzer vs Kopfsteinpflaster": Im Frühjahr hat es mich mal mit dem Motorrad nach Baumholder verschlagen, einem großen Truppenübungsplatz im Hunsrück. Dort gibt es etliche Auffahrten auf den eigentlichen Truppenübungsplatz und jede davon ist im direkten Einmündungsbereich gepflastert. Hat mich ein wenig gewundert.

Abends dann am Lagerfeuer konnte einer der Tourguides uns aufklären: Dort ist gepflastert, weil das Kopfsteinpflaster zum einen flexibler als Asphalt auf die Ketten der Panzer reagiert (schiebt sich nicht im gleichen Maße zusammen) und man das zum anderen schneller und billiger wieder reparieren kann als Asphaltdecken. Da der Tourguide 16 Jahre seines Lebens als Panzersoldat zugebracht hat, hab ich alter Luftwaffen-Fernmelder ihm mal geglaubt...

 

Andererseits hat man in der Senne die dortigen Pflasterstraßen durch Betonplatten unterbrochen, wo Panzer einbiegen oder ausfahgen

Zitat:

@reox schrieb am 11. Oktober 2019 um 12:51:31 Uhr:

 

Wie kommst du auf unsinnig?

Stichwort Verkehrsbeobachtung des fließenden Verkehrs mit den Aussenspiegeln.

Weil sich das in der Regel von allein regelt. Breite Straßen, die in beide Richtungen stark befahren werden, werden meist schon aus tatsächlichen Gründen nicht entgegen der Fahrtrichtung beparkt, weil es die Verkehrssituation nicht zulässt und keiner Bock hat, entgegen die Fahrtrichtung in den fließenden Verkehr einzufädeln.

Schmale Straßen, auf die 1,5 Autos nebeneinander passen, sind insoweit nicht gefährlich. Auch nicht in Sachen Verkehrsbeobachtung, da ist das dann nämlich völlig egal, woher das Auto kommt.

Zur 2,& Tonnen - Grenze: Das habe ich in der Fahrschule auch so gelernt. Und natürlich zählt das zGG, nicht das tatsächliche Gewicht. Sonst kommt ja sofort ein Schlaumeier und behauptet, sein Fahrzeug sei unbeladen gewesen. Und er müsste das noch nicht mal nachweisen.

Dabei fällt mir das Parkhaus der Uni Bielefeld ein. Da hing an der Zufahrt ein Schild, dass die Eibgahrt nur für Fahrzeuge bis zu einem zGG von 1,5 Tonnen zulässig sei. Sicherlich 75% der Fahrzeuge standen damit falsch. Aber da sieht man, dass das Parkhaus, wie auch die 2,8t Regel aus einer anderen Zeit kommen. Heute kratzen ja längst nicht mehr nur Transporter und Kleinbusse an dieser Grenze.

Wenn das Wachstum so weiter geht, braucht man bald C1 für einen GLS oder vergleichbar :D

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 14. Oktober 2019 um 13:11:47 Uhr:

Sonst kommt ja sofort ein Schlaumeier und behauptet, sein Fahrzeug sei unbeladen gewesen. Und er müsste das noch nicht mal nachweisen.

Andererseits wird einem Fahrzeugführer via zgM eine "pauschale Gehwegbeschädigung" unterstellt bzw. angedichtet, obwohl das Fahrzeug ggf. tatsächlich leichter ist. Das ist das gleiche "Problem" wie bei den maroden Brücken.

Aber es ist die einzige realistische Möglichkeit. Sonst müsste man wiegen. Klingt blöd, aber wenn das Fahrzeug nicht zu den lokalen Gegebenheiten passt, muss man beim nächsten Fahrzeugkauf die Suchparameter anpassen.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 14. Oktober 2019 um 13:11:47 Uhr:

Zitat:

@reox schrieb am 11. Oktober 2019 um 12:51:31 Uhr:

 

Wie kommst du auf unsinnig?

Stichwort Verkehrsbeobachtung des fließenden Verkehrs mit den Aussenspiegeln.

Weil sich das in der Regel von allein regelt. Breite Straßen, die in beide Richtungen stark befahren werden, werden meist schon aus tatsächlichen Gründen nicht entgegen der Fahrtrichtung beparkt, weil es die Verkehrssituation nicht zulässt und keiner Bock hat, entgegen die Fahrtrichtung in den fließenden Verkehr einzufädeln.

Schmale Straßen, auf die 1,5 Autos nebeneinander passen, sind insoweit nicht gefährlich. Auch nicht in Sachen Verkehrsbeobachtung, da ist das dann nämlich völlig egal, woher das Auto kommt.

Das klappt nicht. Entweder es ist erlaubt oder verboten. Wenn man schnell in verkehrsarmer Zeit einparken kann, werden die wenigsten daran denken, dass man beim ausparken zur verkehrsreichen Zeit Probleme für alle verursachen wird. Diese Verhaltensweise kann man auch schön beim Querparken beobachten. Vorwärts in die ruhige, ungefährliche Parklücke rein und dann rückwärts wieder raus in den viel gefährlicheren Fliessverkehr.

Man könnte es schon regeln. Es zum Beispiel bei Straßen ohne eingezeichneten Mittelstreifen erlauben. Bei mir vor der Haustür wird es einfach so gehandhabt, dass in beliebiger FR geparkt wird und die Ordnungskräfte es nicht aufschreiben.

Sinnvollerweise, meiner Auffassung nach. Aus o.g. Gründen. Die Straße ist so schmal, dass keine 2 Autos nebeneinander passen. Da ist es völlig egal, in welcher Richtung ich einparke. Der fließende Verkehr kann gleichermaßen aus beiden Richtungen auf derselben Spur (+/- 50cm) kommen.

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