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Parken auf Gehweg - Verstoß ist nicht erkennbar.

Themenstarteram 5. März 2023 um 10:44

Servus Leute,

Ich bin mit meinem Latein am Ende. Ich soll vor einer Woche eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.

- Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg. -

Paragraph 12 Abs.4 , Paragraph 49 StVO, Paragraph 24 Abs.1 ,3 Nr. 5 StVG , 52a BKat

Verwarngeld 55 Euro

Ich gehe mal davon aus, hier soll mit allen Mitteln die Gemeindekasse gefüllt werden.

Den Verlauf des Bordstein habe ich rot markiert. Ich stand mit KEINEM Reifen auf dem Bordstein. Maximal das eingeschlagene rechte vordere Rad stand ein paar Zentimeter über, ohne auf der Kante zu stehen. Ich fahre halt immer sehr nah ran und stand auch an diesem Tag parallel zum Gehweg.

Aus der verwiesenen Gesetzeslage werde ich nicht schlau.

Bevor ich ankreuze, dass ich den Verstoß nicht zugeben und damit einen Bußgeldbescheid riskiere und hierbei weitere Kosten entstehen, wollte ich mich mal im Vorfeld bei euch informieren.

Was hat die Beauftragte vom Ordnungsamt sich hierbei gedacht?

Beste Grüße

Tobi

Foto von Verwarnung
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70 Antworten

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. März 2023 um 19:15:04 Uhr:

Nein, du liest einfach nicht richtig, das macht die Diskussion ermüdend.

Allgemeiner TB: 112454

Speziellerer TB: 141184

Nö, eine Wiederholung macht es nicht besser.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. März 2023 um 19:15:04 Uhr:

Der Einwand "Es hätte aber einen noch besseren/passenderen Vorwurf gegeben" ist nicht zielführend.

Noch weniger zielführend ist es, sich etwas zusammen zu konstruieren, nur damit das angenommene Szenario passt. Die Leute von der Bußgeldstelle sind nicht in der Lage den richtigen Tatbestand auszuwählen und 12 oder gar mehr Leute bekommen alle nicht mit, dass sie in einen Verbotsbereich eingefahren sind.

 

Gruß

Uwe

Wollen wir nicht abwarten, was eine Anfrage beim Ordnungsamt ergibt, bevor wir mit möglichen Tatbeständen und eventuell aufgestellten Verkehrszeichen um uns werfen?

@MvM

Ja, eine weitere Diskussion dreht sich nur im Kreis.

 

@Heckpropeller

Hallo Tobi,

hast du dem Ordnungsamt schon geschrieben? Wenn du das erst noch machen wirst, bitte gib nicht an, dass du das Fahrzeug gefahren bzw. dort abgestellt hast, auch nicht indirekt.

Schreibe z.B. auch nicht, dass du das Fahrzeug nicht auf den Bürgersteig geparkt hast, sondern, dass das Fahrzeug nicht auf dem Bürgersteig abgestellt wurde.

Das hat den Vorteil, dass ein Bußgeld nur die Person bekommen kann, die das Auto dort tatsächlich abgestellt hat. Wenn du das nicht zugibst, kann man dir das nicht nachweisen und man kann von dir nun die Bezahlung der Auslagen und Gebühren von 23,- € und ein paar Zerquetschte verlangen.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 5. März 2023 um 11:35:07 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 5. März 2023 um 11:33:24 Uhr:

@Hannes1971 Unfug ist, wenn man Ausführungen Anderer als Solchen hinstellt.

Wenn der Spiegel soweit auf den Gehweg reicht, dass es für Passanten eng wird, zählt der mit dazu.

Ob das im Fall des TE auch so war, ist eine andere Frage.

Was soll das denn für ein Gehweg sein? Beispiel bitte.

Bei uns gibt's tatsächlich einen 30cm Gehweg. :D

Daß der Spiegel da nicht überstehen darf halte ich für ein Gerücht. Ich würde das auf keinen Fall zahlen.

PS. Das Bild anfordern darf eigentlich noch nix kosten (Fordere ich bei Blitzerfotos auch immer an).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. März 2023 um 20:38:53 Uhr:

Daß der Spiegel da nicht überstehen darf halte ich für ein Gerücht.

Würdest du das auch sagen, wenn der Spiegel in Kopfhöhe hinein ragt (Transporter oder Lkw) und du dir den Kopf angehauen hast? Rechtsprechung gibt es zu der Frage offenbar nicht viel, aber ein Uralt-Urteil von 1951: "Der Gehweg und der darüber befindliche Luftraum sind grundsätzlich allein dem Fußgänger vorbehalten und dürfen vom Fahrzeugführer in keiner Weise beeinträchtigt werden. Insbesondere darf auch der über den Gehweg befindliche Luftraum nicht von überstehenden Teilen eines Fahrzeugs bestrichen werden."

(OLG Düsseldorf , Ss 149/51)

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. März 2023 um 20:38:53 Uhr:

Ich würde das auf keinen Fall zahlen.

Dazu sollte man doch erst mal wissen, ob der gemachte Tatvorwurf nicht vielleicht doch zutrifft.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. März 2023 um 21:23:01 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. März 2023 um 20:38:53 Uhr:

Ich würde das auf keinen Fall zahlen.

Dazu sollte man doch erst mal wissen, ob der gemachte Tatvorwurf nicht vielleicht doch zutrifft.

Auch, wenn der Tatvorwurf zutrifft, kann der TE um die Zahlung des Bußgelds herumkommen, wenn man ihm nicht nachweisen kann, dass er das Fahrzeug dort abgestellt hat. Bezahlen muss er dann nur die Gebühren und Auslagen.

Ja, das funktioniert. Ich habe dies letztes Jahr durchexerziert. Es reichte ein Schreiben und das Thema war erledigt und ich bekam dann ein Schreiben, dass die Auslagen und die Gebühren zu zahlen sind. Dies habe ich gemacht und schon war das Thema durch. :)

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 5. März 2023 um 22:07

Hallo Leute.

Danke für die rege Diskussion.

Ich werde mal abwarten, was sich tut. Mittlerweile sind es mehr als 20 Betroffene, wovon einige an die Gemeinde herantreten wollen. Ich hänge mich da natürlich mit dran.

Vielen Dank für die Beiträge.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. März 2023 um 21:23:01 Uhr:

Würdest du das auch sagen, wenn der Spiegel in Kopfhöhe hinein ragt (Transporter oder Lkw) und du dir den Kopf angehauen hast?

Es gibt so einige Verkehrszeichen, an denen man sich stoßen kann, weil sie zu tief hägen. Es gibt Straßenlaternen, die so toll aufgestellt wurden, dass man mit einem Rollarot nicht mehr dran vorbei kommt....

Zitat:

@MvM schrieb am 5. März 2023 um 22:12:44 Uhr:

Es gibt so einige Verkehrszeichen, an denen man sich stoßen kann, weil sie zu tief hägen. Es gibt Straßenlaternen, die so toll aufgestellt wurden,

Kann man denn einem Verkehrszeichen oder einer Straßenlaterne vorwerfen, dass sie falsch geparkt haben?

Natürlich kann man keinem Verkehrszeichen, keiner Laterne, und keinem Fahrzeug vorwerfen falsch zu stehen. Deshalb bekommen auch keine Autos eine Strafe, sondern der Fahrer/Halter. Bei den zu niedeig plazierten Verkehrszeichen, oder der falsch aufgestellten Laterne ist die Stadt schuld. ;)

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 5. März 2023 um 11:33:24 Uhr:

@Hannes1971 Unfug ist, wenn man Ausführungen Anderer als Solchen hinstellt.

Wenn der Spiegel soweit auf den Gehweg reicht, dass es für Passanten eng wird, zählt der mit dazu.

Ob das im Fall des TE auch so war, ist eine andere Frage.

So lange der Reifen auf der Straße steht, trifft es nicht zu. Ist es nicht sogar vorgeschrieben möglichst nah am Bordstein zu parken und man bekommt sogar ein Strafzettel wenn man zu weit vom Bordstein parkt? Tut es. Man darf uns soll möglichst nah parken und dabei ragt der Spiegel zwangsläufig in den Gehwegraum.

Man kann es auch kreativ angehen :D

Der Vorwurf lautet: parken verbotswidrig auf dem Gehweg.

Kann ein Spiegel überhaupt auf den Gehweg parken? Kann er nicht, weil nur das Auto parkt... Den Spiegel hat dort keiner abgestellt/geparkt. Er hat keinen Kontakt mit Gehweg :D

Geht es vielleicht um das hier? https://www.main-echo.de/.../...-trotz-feuerwehr-anweisung-art-7825874

Also nun ist gut mit den eingeschlagenen Rädern und rausragenden Spiegeln, einfach hirnrissig solche Erwägungen.

Ich hätte mich an Stelle des TE schon lange vernünftig erkundigt, Polizeirevier, Telefonate usw.

Falls das hier überhaupt so stimmt?!

Ja, Spekulationen bringen hier uns keinen Deut weiter.

Ich bin gespannt auf die Auflösung. Wenn denn dann überhaupt eine kommen wird.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. März 2023 um 21:23:01 Uhr:

Würdest du das auch sagen, wenn der Spiegel in Kopfhöhe hinein ragt (Transporter oder Lkw) und du dir den Kopf angehauen hast?

Steht auf der selben Stufe wie gegen Baum oder Laterne laufen (eigene Dummheit).

Zitat:

Rechtsprechung gibt es zu der Frage offenbar nicht viel, aber ein Uralt-Urteil von 1951

Dann wirds wieder mal Zeit (wenn jetzt jeder noch 20cm Abstand zum Borstein halten muß wirds aber langsam Eng).

PS. Gehört der Bordstein auch schon zum Gehweg??

Gruß Metalhead

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