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Parken auf Gehweg - Verstoß ist nicht erkennbar.

Themenstarteram 5. März 2023 um 9:44

Servus Leute,

Ich bin mit meinem Latein am Ende. Ich soll vor einer Woche eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.

- Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg. -

Paragraph 12 Abs.4 , Paragraph 49 StVO, Paragraph 24 Abs.1 ,3 Nr. 5 StVG , 52a BKat

Verwarngeld 55 Euro

Ich gehe mal davon aus, hier soll mit allen Mitteln die Gemeindekasse gefüllt werden.

Den Verlauf des Bordstein habe ich rot markiert. Ich stand mit KEINEM Reifen auf dem Bordstein. Maximal das eingeschlagene rechte vordere Rad stand ein paar Zentimeter über, ohne auf der Kante zu stehen. Ich fahre halt immer sehr nah ran und stand auch an diesem Tag parallel zum Gehweg.

Aus der verwiesenen Gesetzeslage werde ich nicht schlau.

Bevor ich ankreuze, dass ich den Verstoß nicht zugeben und damit einen Bußgeldbescheid riskiere und hierbei weitere Kosten entstehen, wollte ich mich mal im Vorfeld bei euch informieren.

Was hat die Beauftragte vom Ordnungsamt sich hierbei gedacht?

Beste Grüße

Tobi

Foto von Verwarnung
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87 Antworten

Vom Heckpropeller dürfen wir keine Aufklärung mehr erwarten.

Das ist schon die 3.Anfrage danach, wie es ausgegangen ist. :(

Schon aus eigenem Interesse würde ich nicht so parken, dass der Spiegel über den Gehweg ragt. Die Dinger sind teuer und man zahlt fast immer selbst dafür. Dagegen ist ein Knöllchen gar nichts.

Ich glaub das wird auch korrekt geahndet. ich glaub man könnte dir auch fahrlässige Körperverletzung vorwerfen können wenn sich da dann einer am auf den Gehweg ragenden Spiegel verletzt.

Ein FZG, dazu gehört auch der Spiegel, darf nicht den Gehweg behindern.

Ich denke auch, dass sowas früher nur laxer gehandhabt wurde und heute alle Autohasser bei jeder Kleinigkeit anspringen.

Zitat:

@mecco schrieb am 21. November 2023 um 13:20:44 Uhr:

Schon aus eigenem Interesse würde ich nicht so parken, dass der Spiegel über den Gehweg ragt. Die Dinger sind teuer und man zahlt fast immer selbst dafür. Dagegen ist ein Knöllchen gar nichts.

Wie denn sonst? Dann müsstest Du ja immer eine Spiegelbreite entfernt vom Bordstein stehen.

Genau so musst du es machen.

Wenn du überbreite hast und dann in den Fahrweg ragen würdest kannst du dann da gar nicht parken.

Meine kann ich einklappen. Habe ein modernes Auto, erst 20 Jahre alt.

zur Klarstellung,

ich habe (noch ? ) keinen Strafzettel oder so was bekommen. Nur ein Zettel am Auto. Kann gerade auch nicht nachfragen, da der Zuständige erst ende der Woche wieder da ist. Ich wollte nur wissen wie es bei Heckpropeller ausgegangen ist. Erstens aus Eigeninteresse und zweitens find ich so offene Themen nicht gut. Da stellt jemand eine Frage und viele geben sich mit der Antwort Mühe und am Ende weiss keiner wie es ausgegangen ist.

Ja, dann hoffen wir mal dass Du das anders handhabst.

:) Freuen uns auf weitere Rückmeldungen.

Mir ist nicht klar was für „so ein Zettel am Auto“ das war.

Etwas handgeschriebenes von einem Passanten?

Aber wenn Du was vom Zuständigen schreibst, war es doch sicher eine Aufforderung zur Zahlung eines Verwarngeldes, oder?

Was wurde als Tatbestand genannt, welche Beweise werden genannt, wie hoch ist der geforderte Betrag?

Gruß Paul

In Stuttgart gibt es Verwarnungsangebote mit Tatbestandsnummer und zu zahlendem Betrag. In zwei Nachbarkreisen gibt es Anzeigenhinweise (das dürfte der Zettel sein, welchen der @soskan meint) worauf nur hingewiesen wird, dass der Verkehrsteilnehmer Post von der zuständigen Bußgeldstelle bekommt und er sich zu dem Vorwurf äußern kann.

Zitat:

@soksan schrieb am 21. November 2023 um 14:20:26 Uhr:

Nur ein Zettel am Auto.

Hattest Du Gelegenheit, den angeblichen Verstoß selbst zu fotografieren?

Fotografiert hab ich bisher nix. Der Wagen, ein T4, wurde bisher nicht mehr von mir bewegt und wird auch nicht mehr bewegt bis ich weiß um was es genau geht. Falls ich doch noch wegfahren muss mach ich vorher noch ein Foto.

Ich hab mir den 'Zettel' nochmals genau angesehen. Durch den Regen war die Hülle in der sich der Zettel befand beschlagen und ich hab nicht genau nachgesehen sondern direkt angerufen. Nun sieht es so als ob jemand das Fahrzeug 'beschädigt' hat und danach die Polizei informiert hat. Der rechte Außenspiegel wurde aus der Halterung gerissen, aber nur so dass man von vorne nichts auffällt wenn man nicht darauf achtet. Steigt man ein, fällts aber sofort auf. Schade nur dass der Sachbearbeiter momentan nicht verfügbar ist und ich nicht nachfragen kann was genau Sache ist. Aber am Donnerstag soll der Sachbearbeiter wieder da sein. Ursprünglich dachte ich dass es damit zu tun hat dass der Wagen evtl zu knapp am Straßenrand steht, deshalb die Nachfrage hier.

Ich hoffe mal dass ich spätestens am WE genauere Infos hab.

so, hat sich heute alles aufgeklärt.

der Zettel von der Polizei an meinem Fahrzeug hatte nichts mit falschem Parken zu tun.

Der linke Außenspiegel war von einem anderen Fahrzeug gestreift worden und der hatte die Polizei informiert. Die Polizei hat sich das angeschaut und den Zettel zu meiner Info hinterlassen.

Also alles richtig gemacht.

Was die ganze Verwirrung verursacht hat, war dass so ein Zeitgenosse von der Art auf die wir alle gerne verzichten können, wohl in der folgenden Nacht meinen RECHTEN Außenspiegel demoliert hat.

Da war auch noch die Frage um was für einen Zettel es sich da gehandelt hat.

ein Ausdruck ca 10 cm breit und 15 cm hoch. Mit Adresse und Telefonnummer der Polizeidienststelle. Dann sind da noch verschiedene mögliche Anlässe aufgelistet weshalb man sich melden sollte. zb: Zeugenvernehmung, ihr Fahrzeug wurde beschädigt ... Und dann wird halt angekreuzt um was es sich in diesem Fall geht. Das ganze noch gegen den Regen in einer Plastiktüte.

viele Grüsse und noch einen schönen Abend für alle

Dann vielen Dank für die ausführliche Aufklärung…

@Heckpropeller : So geht das. :)

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