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Parken auf Gehweg - Verstoß ist nicht erkennbar.

Themenstarteram 5. März 2023 um 9:44

Servus Leute,

Ich bin mit meinem Latein am Ende. Ich soll vor einer Woche eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.

- Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg. -

Paragraph 12 Abs.4 , Paragraph 49 StVO, Paragraph 24 Abs.1 ,3 Nr. 5 StVG , 52a BKat

Verwarngeld 55 Euro

Ich gehe mal davon aus, hier soll mit allen Mitteln die Gemeindekasse gefüllt werden.

Den Verlauf des Bordstein habe ich rot markiert. Ich stand mit KEINEM Reifen auf dem Bordstein. Maximal das eingeschlagene rechte vordere Rad stand ein paar Zentimeter über, ohne auf der Kante zu stehen. Ich fahre halt immer sehr nah ran und stand auch an diesem Tag parallel zum Gehweg.

Aus der verwiesenen Gesetzeslage werde ich nicht schlau.

Bevor ich ankreuze, dass ich den Verstoß nicht zugeben und damit einen Bußgeldbescheid riskiere und hierbei weitere Kosten entstehen, wollte ich mich mal im Vorfeld bei euch informieren.

Was hat die Beauftragte vom Ordnungsamt sich hierbei gedacht?

Beste Grüße

Tobi

Foto von Verwarnung
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87 Antworten

Wenn das Rote die Kante des Gehwegs markiert steht für mich das Auto ganz klar auf diesem.

Aber vielleicht hab ich einen Knick im Auge:)

Sehe ich genau so. Das erste was ich dachte:

Der arme Reifen!

Natürlich ist es übertrieben, aber drauf ist drauf.

Ist genau so, wenn du mit dem Überhang des Autos über der Bergenzungslinie einer Parkbucht stehst.

Gruß jaro

Themenstarteram 5. März 2023 um 12:35

Nehmt es mir nicht für übel, aber:

Das Auto stand NICHT auf dem Gehweg.

Man braucht jetzt nicht Anhand des schwarzweiß Fotos zu spekulieren. Dafür können wir uns die Zeit sparen. Der Reifen war nicht auf Kante. Darauf achte ich immer penibel und werfe auch einen Blick nach dem Einparken drauf, wie das Fahrzeug abgestellt ist. Ehrlich, warum sollte ich hier was vormachen?

Bitte nehmt das zur Kenntnis.

Es gibt neue Erkenntnisse:

Es war an diesemTag eine Kindersportveranstaltung.

Es gibt mehr als ein Dutzend Betroffene. Alle sind sich keiner Schuld bewusst. Alle den gleichen Brief mit 55 Euro Verwarngeld.

Gibt es eine Art Sammel-Einspruch oder sowas?

Jetzt wird von einem bereits geschrieben, sich an die Presse wenden zu wollen.

Wenn das so ist, dann sollte das dutzend Betroffene einzeln den Anzeigeerstatter wegen "Falscher Verdächtigung" nach §164 StGB anzeigen.

War es ein Knöllchen-Horst, dann bekommt er Ärger, war es eine Politesse oder so, wird es für diejenige oder denjenigen auch nicht einfach.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Heckpropeller schrieb am 5. März 2023 um 13:35:50 Uhr:

Das Auto stand NICHT auf dem Gehweg.

Man braucht jetzt nicht Anhand des schwarzweiß Fotos zu spekulieren.

Behaupten kann man viel. Lass dir das Foto in hoher Auflösung schicken mit dem Vermerkt wie hier auch an den Beiträgen zu erkennen "kann auf dem Foto nix erkennen". Entweder wird dann direkt eingestellt oder die können dir ein Foto schicken wo man sieht ob der rechte Reifen auf dem Bordstein steht oder nicht.

An dein "immer penibel" glaube ich nicht wenn ich sehe wie der eingeschlagene Reifen auf der Bordsteinkante steht, sorry. ;)

Zitat:

@jaro66 schrieb am 5. März 2023 um 13:35:38 Uhr:

Sehe ich genau so. Das erste was ich dachte:

Der arme Reifen!

Natürlich ist es übertrieben, aber drauf ist drauf.

Ist genau so, wenn du mit dem Überhang des Autos über der Bergenzungslinie einer Parkbucht stehst.

Gruß jaro

Würde er mit dem rechten vorderen Rad tatsächlich auf dem Bordstein stehen, würde das Auto schief stehen, was es nicht tut.

Zitat:

@Heckpropeller schrieb am 5. März 2023 um 13:35:50 Uhr:

Es gibt neue Erkenntnisse:

Es war an diesemTag eine Kindersportveranstaltung.

Es gibt mehr als ein Dutzend Betroffene. Alle sind sich keiner Schuld bewusst. Alle den gleichen Brief mit 55 Euro Verwarngeld.

Gibt es eine Art Sammel-Einspruch oder sowas?

Jetzt wird von einem bereits geschrieben, sich an die Presse wenden zu wollen.

Na dann sammel die Namen der anderen Betroffenen und ruf erst recht die Nummer vom Ordnungsamt an. Verlass dich nicht drauf, dass andere es mit einem (sinnvollen) Sammel-Einspruch für dich regeln. Nennt das Ordnungsamt einen nachvollziebaren Grund hat es sich eh erledigt.

Aktuell gibt es eine Politesse, die (eventuell) falsch gearbeitet hat. Da direkt mit der Presse drohen ist emotionaler Murx. Erst wenn man nicht weiter kommt, kann jemand von dem Dutzend die Presse aus taktischen Gründen einschalten.

Zitat:

@Heckpropeller schrieb am 5. März 2023 um 13:35:50 Uhr:

Gibt es eine Art Sammel-Einspruch oder sowas?

Nein, das gibt es nicht. Du kannst den Erlass des Bußgeldbescheides abwarten und dann Einspruch einlegen. Wohnst du denn in der Nähe oder kommst da mal wieder vorbei? Dann könntest du ja mal ein paar Fotos machen und hier einstellen, denn mit dem gezeigten Foto lässt sich das nicht erkennen.

Außerdem müsstest du mal recherchieren, ob es an dem Tag eine andere Beschilderung gab, z.B. Zeichen 239 (Gehweg). Dann wäre nicht die Bordsteinkante relevant. Du schreibst ja etwas von einer Kindersportveranstaltung an diesem Tag. Da könnte es einen Zusammenhang geben. Derzeit würde ich noch nicht voreilig von einem Fehler der Überwachungskraft ausgehen, sondern eher von einem Fehler durch dich und die anderen Autofahrer.

Na da sieht die Sache ja nun wieder ganz anders aus, ich bin raus.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. März 2023 um 15:52:55 Uhr:

Außerdem müsstest du mal recherchieren, ob es an dem Tag eine andere Beschilderung gab, z.B. Zeichen 239 (Gehweg).

Das Zeichen müsste aber, wie ein Parkverbots-Schild, schon einige Tage vorher aufgestelt werden. Bei einem Dutzend betroffener müsste es in der Nachbarschaft statistisch gesehen mindestens einer bemerkt haben, dass man dort temporär nicht parken durfte.

Zitat:

@MvM schrieb am 5. März 2023 um 16:11:09 Uhr:

Das Zeichen müsste aber, wie ein Parkverbots-Schild, schon einige Tage vorher aufgestelt werden.

Nur, wenn die Fahrzeuge schon vorher geparkt hatten. Fährt jemand erst nach der Aufstellung des Zeichens dort hin und parkt, dann kann er sich bei den Haltverbotszeichen nicht auf die 72-Stunden-Regel berufen.

Wenn die Das Schild erst am Tag aufbauen, und noch am selben tag abauen, kann man sich auf die 72 Stunden Regel berufen. Besonders da die anderen nachbarn es ebenfalls nicht mitbekommen haben. Jedoch ist das nur Spekulation, und bringt uns ohne Daten vom Ordnungsamt nicht weiter.

Zitat:

@MvM schrieb am 5. März 2023 um 16:22:24 Uhr:

Wenn die Das Schild erst am Tag aufbauen, und noch am selben tag abauen, kann man sich auf die 72 Stunden Regel berufen.

Nur, wenn die Fahrzeuge schon vorher geparkt hatten. Fährt jemand erst nach der Aufstellung des Zeichens dort hin und parkt, dann kann er sich bei den Haltverbotszeichen nicht auf die 72-Stunden-Regel berufen.

(Déjà-vu)

Wenn das Zeichen aber an dem Tag schon da stand, z.B. seit 7:30 Uhr und es gilt nur am gleichen Tag bis 17 Uhr und wird am selben Abend wieder entfernt, und ich stelle mich um 9 Uhr dahin, dann spielt es doch keine Rolle ob die 72 h Frist eingehalten wurde oder nicht.

Dann hätte ich es halt sehen müssen dass dort für 12 Stunden ein Haltverbot war, weil die Straße kurzzeitig als Gehweg wegen Kinderveranstaltung deklariert wurde.

Edit: Rockville war schneller.

Ich verstehe die aktuelle Diskussion nicht, denn der Vorwurf lautet:

- Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg. -

Paragraph 12 Abs.4 , Paragraph 49 StVO, Paragraph 24 Abs.1 ,3 Nr. 5 StVG , 52a BKat

...oder meint ihr mit Zeichen den Gehweg. Der wird wohl kaum mal schnell unter das Auto gepflastert werden, nach dem Motto, Auto kurz anheben, Gehweg drunter und fertig. ;)

 

Gruß

Uwe

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