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Parken auf Gehweg - Verstoß ist nicht erkennbar.

Themenstarteram 5. März 2023 um 9:44

Servus Leute,

Ich bin mit meinem Latein am Ende. Ich soll vor einer Woche eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.

- Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg. -

Paragraph 12 Abs.4 , Paragraph 49 StVO, Paragraph 24 Abs.1 ,3 Nr. 5 StVG , 52a BKat

Verwarngeld 55 Euro

Ich gehe mal davon aus, hier soll mit allen Mitteln die Gemeindekasse gefüllt werden.

Den Verlauf des Bordstein habe ich rot markiert. Ich stand mit KEINEM Reifen auf dem Bordstein. Maximal das eingeschlagene rechte vordere Rad stand ein paar Zentimeter über, ohne auf der Kante zu stehen. Ich fahre halt immer sehr nah ran und stand auch an diesem Tag parallel zum Gehweg.

Aus der verwiesenen Gesetzeslage werde ich nicht schlau.

Bevor ich ankreuze, dass ich den Verstoß nicht zugeben und damit einen Bußgeldbescheid riskiere und hierbei weitere Kosten entstehen, wollte ich mich mal im Vorfeld bei euch informieren.

Was hat die Beauftragte vom Ordnungsamt sich hierbei gedacht?

Beste Grüße

Tobi

Foto von Verwarnung
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87 Antworten

Gibts davon auch ein Bild auf dem man was erkennt?

Zitat:

@Heckpropeller schrieb am 5. März 2023 um 10:44:17 Uhr:

.... Ich stand mit KEINEM Reifen auf dem Bordstein. Maximal das eingeschlagene rechte vordere Rad stand ein paar Zentimeter über, ohne auf der Kante zu stehen. Ich fahre halt immer sehr nah ran und stand auch an diesem Tag parallel zum Gehweg.

.....

Das Bild ist zwar unscharf, aber wenn das Rote der Bordtsein ist, ist schweer zu sagen ob das Rad nun genau am oder minimal auf dem Bordstein stand;

andererseites hat Schnee gelegen und die Bordsteinkannte war zum Zeitpunkt des Parkens möglicherweise nicht genau ersichtlich;

und der Seitenspiegel ragt mehr auf den Bordstein als das Rad;.....

Ich tue mich da auch schweer einen Verstoß zu erkennen... . :rolleyes:

Themenstarteram 5. März 2023 um 10:19

Es ist nur das hochauflösende Bild. Würde ich ein besseres anfordern, kostet das doch bereits auch extra, oder?

Okay, der Spiegel steht über. Aber reicht das als Verstoß ,,auf dem Gehweg parken" ?

Das würde mich umhauen.

Meine Frau bestätigte mir, dass ich komplett auf der Straße stand. Ich habe den Bordstein nicht überfahren.

Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 05. März 2023 um 10:53:43 Uhr:

Gibts davon auch ein Bild auf dem man was erkennt?

Wahrscheinlich ist das auf dem Originalbild des Zeugen wesentlich besser erkennbar.

 

Edith: ja, der Spiegel gehört auch dazu.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 5. März 2023 um 11:20:55 Uhr:

 

Edith: ja, der Spiegel gehört auch dazu.

Unfug. Wenn man am Bordstein steht, ragt der rechte Spiegel ja zwangsläufig über. Vielleicht so weit, wie der Bordstein breit ist...

Zitat:

@Heckpropeller schrieb am 5. März 2023 um 10:44:17 Uhr:

Ich stand mit KEINEM Reifen auf dem Bordstein. Maximal das eingeschlagene rechte vordere Rad stand ein paar Zentimeter über, ohne auf der Kante zu stehen.

Mich würde nicht wiundern, wenn eine der zahlreichen Politessen das als Grund sehen. :rolleyes: Ist auf dem Schreiben eine Rufnummer eines Sachbearbeiters drauf? Wenn ja würde ich mal anrufen, und fragen was der Grund ist. (Aber bei der frage nicht deine Vermutung nennen.) Wenn du Glück hast finden die das ebenfals übertrieben (oder erkennen keinen Grund), und stellen das Verfahren ein.

Du standst ja tatsächlich nicht AUF dem Gehweg.

Ich würde schriftlich widersprechen und es darauf ankommen lassen.

@Hannes1971 Unfug ist, wenn man Ausführungen Anderer als Solchen hinstellt.

Wenn der Spiegel soweit auf den Gehweg reicht, dass es für Passanten eng wird, zählt der mit dazu.

Ob das im Fall des TE auch so war, ist eine andere Frage.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 5. März 2023 um 11:33:24 Uhr:

@Hannes1971 Unfug ist, wenn man Ausführungen Anderer als Solchen hinstellt.

Wenn der Spiegel soweit auf den Gehweg reicht, dass es für Passanten eng wird, zählt der mit dazu.

Ob das im Fall des TE auch so war, ist eine andere Frage.

Was soll das denn für ein Gehweg sein? Beispiel bitte.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 5. März 2023 um 11:33:24 Uhr:

@Hannes1971 Unfug ist, wenn man Ausführungen Anderer als Solchen hinstellt.

Wenn der Spiegel soweit auf den Gehweg reicht, dass es für Passanten eng wird, zählt der mit dazu.

Ob das im Fall des TE auch so war, ist eine andere Frage.

Ich denke, dass die Außenspiegel bei solchen Sachen von den Verkehrsplanern mit berücksichtigt wurden. Hierbei geht es um Parken auf dem Gehweg, und nicht parken außerhalb einer markierten Parkfläche. Bei letzterem würde der TE tatsächlich falsch stehen.

Eh hier zu diskutieren, wäre mein Widerspruch schon auf dem Weg.

Auch übereifrige Ordnungsamtsmitarbeiter müssen in die Schranken gewiesen werden.

Die Behörde hat "immer" Recht !

Tom

..Also mal genauer gefragt;

wenn ich mit den Rädern ca 2-5 cm neben dem eigentlichen Bord-Stein parke ( um die Felgen nicht zu beschädigen) , dann ragt doch jeder Seitenspiegel auch auf den Gehweg ( der ja ab der Kannte des Bordsteins beginnt!)

Sowas kann man doch nicht als "Parken auf dem Gehweg" bezeichnen. :eek:

Bei Hanglagen wurde früher doch sogar teilweise empfohlen, die Räder einzuschlagen und gegen den Bordstein rollen zu lassen.... , um ein Wegrollen des Fahrzeugs zu verhindern... .

sieht dann genau so aus wie bei dem Bild vom TE .

Ich würde deshalb auch zunächst mal dort beim Sachbearbeiter anrufen .... .

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 5. März 2023 um 12:03:26 Uhr:

Die Behörde hat "immer" Recht !

Tom

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