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Parken auf Gehweg in einer eingeschränken Halteverbotszone

Themenstarteram 25. Juni 2020 um 18:07

Hallo,

bei mir vor der Haustür ist eine eingeschränkte Halteverbotszone eingerichtet. Zusätzlich heißt es: "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt".

Diese Flächen erstrecken sich teilweise auch auf den Gehweg. So weit, so gut.

Nun parke ich manchmal außerhalb dieser Flächen, aus Platzmangel etc.

Natürlich parke ich dabei auch teilweise, wie die anderen Autos, auf dem Gehweg vor meiner Garage.

Die Frage ist nun, wie wird das bewertet?

Stünde ich nicht auf dem Gehweg würde ja gelten:

Nr. 741026 "Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2)." -> 25 € - 50 € ohne Punkte, etc.

Stehe ich auf dem Gehweg würde gelten:

Nr. 712031 "Sie hielten/parkten verbotswidrig auf einem Gehweg" -> 55 € - 100 € bei Behinderung oder länger als 1 Stunde, oder Gefährdung, oder Unfall; 1 Punkt + B-Verstoß

Im Prinzip ist ja beides erfüllt, da ich sowohl auf der Fahrbahn, als auch auf dem Gehweg stehe. Würden die Summen dann aufsummiert?

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Off-Topic:

Zum Teil ist der Bußgeldkatalog schon lustig:

Da Gehwegparken so böse ist, parke ich jetzt einfach direkt auf einen Zebrastreifen ;): -> Bild 1

Oder einfach auf einem Schutzstreifen für Radfahrer parken, denn ein parkendes Auto behindert den Radfahrer weniger, als ein haltendes Auto :D -> Bild 2

Parken auf Schutzstreifen
Parken auf Zebrastreifen
Beste Antwort im Thema
am 26. Juni 2020 um 5:22

@Phil568 , pure Faulheit Deinerseits, stimmts?

Du hast eine Garage und bist zu faul Diese zu nutzen.

Auch ich wohne in der Stadt, wo Parkraum Mangelware

ist. So "lästig" es auch sein mag, auch für "nur mal kurz"

muß auch ich meine Tiefgarage nutzen und ab und zu

das Ordnungsamt "BITTEN" die Ausfahrt frei zu machen.

Die parken da gerne............

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Wirklich problematisch wird es erst, wenn sie dich dabei öfters aufschreiben und dadurch deine Renitenz aktenkundig wird.

Eher nicht, solange es nur das Ordnungsamt macht, denn die melden, anders als die Polizei solche Verstöße nicht nach Flensburg.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 25. Juni 2020 um 21:28:39 Uhr:

Eher nicht, solange es nur das Ordnungsamt macht, denn die melden, anders als die Polizei solche Verstöße nicht nach Flensburg.

Wird das nicht automatisch registriert ? Da wird das Kennzeichen eingetippt und schon sind die Daten in der Datenbank.

Es ist ja auch nicht so, daß nur das Ordnungsamt solche Verstöße ahndet.

Zitat:

@Phil568 schrieb am 25. Juni 2020 um 20:07:29 Uhr:

Im Prinzip ist ja beides erfüllt, da ich sowohl auf der Fahrbahn, als auch auf dem Gehweg stehe. Würden die Summen dann aufsummiert?

Es wird nur eine Strafe berechnet. Welche das ist entscheidet die Politesse. Bei mir am Straßenende wurde eine ununterbrochene Linie gemalt. Wer am Straßenrand steht, und die 3 Meter Abstand nicht einhält bekommt entweder ein Knölchen, oder wird abgeschleppt. Warum die Politessen unterschiedlich ticken habe ich noch nicht rausgefunden. Hat mich bis jetzt aber auch nicht wirklich interessiert.

Themenstarteram 25. Juni 2020 um 20:24

Zitat:

@MvM schrieb am 25. Juni 2020 um 22:08:09 Uhr:

Zitat:

@Phil568 schrieb am 25. Juni 2020 um 20:07:29 Uhr:

Im Prinzip ist ja beides erfüllt, da ich sowohl auf der Fahrbahn, als auch auf dem Gehweg stehe. Würden die Summen dann aufsummiert?

Es wird nur eine Strafe berechnet. Welche das ist entscheidet die Politesse. Bei mir am Straßenende wurde eine ununterbrochene Linie gemalt. Wer am Straßenrand steht, und die 3 Meter Abstand nicht einhält bekommt entweder ein Knölchen, oder wird abgeschleppt. Warum die Politessen unterschiedlich ticken habe ich noch nicht rausgefunden. Hat mich bis jetzt aber auch nicht wirklich interessiert.

Danke, ich denke in den meisten Fällen würde dann eher das Parken im Halteverbot(-szone) aufgeschrieben, als das Parken auf dem Gehweg. Okay eine Garantie gibts zwar nicht, aber warum jemanden aufschreiben dafür, wenn derjenige davor auch auf dem Gehweg parkt. (wenn auch erlaubterweise)

am 26. Juni 2020 um 5:22

@Phil568 , pure Faulheit Deinerseits, stimmts?

Du hast eine Garage und bist zu faul Diese zu nutzen.

Auch ich wohne in der Stadt, wo Parkraum Mangelware

ist. So "lästig" es auch sein mag, auch für "nur mal kurz"

muß auch ich meine Tiefgarage nutzen und ab und zu

das Ordnungsamt "BITTEN" die Ausfahrt frei zu machen.

Die parken da gerne............

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 25. Juni 2020 um 21:28:39 Uhr:

Eher nicht, solange es nur das Ordnungsamt macht, denn die melden, anders als die Polizei solche Verstöße nicht nach Flensburg.

Macht die Polizei auch nicht. Wozu auch?

Das Ordnungsamt, zumindest unseres, macht das nicht. Ob die Polizei dass generell macht, weiß ich nicht. Ich weiß allerdings von einem Mitarbeiter unseres Ordnungsamt es, dass unsere Polizei, wenn sie sich denn mal um ruhenden Verkehr kümmert, dies an Flensburg weitergibt und dies im Extremfall zu einer MPU führen kann.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 25. Juni 2020 um 21:35:02 Uhr:

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 25. Juni 2020 um 21:28:39 Uhr:

Eher nicht, solange es nur das Ordnungsamt macht, denn die melden, anders als die Polizei solche Verstöße nicht nach Flensburg.

Wird das nicht automatisch registriert ? Da wird das Kennzeichen eingetippt und schon sind die Daten in der Datenbank.

Ganz so einfach ist das nicht. Es gibt nicht überall eine Vernetzung.

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 26. Juni 2020 um 07:22:39 Uhr:

@Phil568 , pure Faulheit Deinerseits, stimmts?

Du hast eine Garage und bist zu faul Diese zu nutzen..........

Mag ja sein, aber er nimmt ja niemanden einen parkplatz weg oder steht jemand anderem im weg, wenn er vor seiner ausfahrt parkt.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 26. Juni 2020 um 08:56:55 Uhr:

Das Ordnungsamt, zumindest unseres, macht das nicht. Ob die Polizei dass generell macht, weiß ich nicht. Ich weiß allerdings von einem Mitarbeiter unseres Ordnungsamt es, dass unsere Polizei, wenn sie sich denn mal um ruhenden Verkehr kümmert, dies an Flensburg weitergibt und dies im Extremfall zu einer MPU führen kann.

ganz sicher nicht. Abgesehen davon, dass die Polizei sowieso nur ganz selten im ruhenden Verkehr tätig wird, das macht gemeinhin das Ordnungsamt. Die Polizei hat bestimmt auch besseres zu tun, als händisch irgendwelche Sachverhalte nach Flensburg weiterzumelden. Wenn dann erfolgt die Meldung an Flensburg über die Bußgeldstelle, das aber auch nur, wenn es einen Punkt gibt. Verwarnungen werden nicht in Flensburg eingetragen, da gibt es auch gar kein Register dafür.

Eine Häufung von Verwarnungen kann zu einer MPU führen. Dazu müssen es aber viele sein und das erfolgt durch eine Meldung an die Führerscheinstelle, auf dem Meldeweg über die Bußgeldstelle oder das Ordnungsamt, wo die Häufung auffällt.

Wenn Du in gleicher Art wie die "erlaubten" Fahrzeuge auf dem Gehweg parkst, kann es sich wohl kaum um Behinderung handeln, es kommt also nur der reine Parkverstoß zum Tragen

Das kann man so pauschal nicht sagen, ohne die Örtlichkeiten zu kennen...

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