Parken auf dem Bürgersteig?

Hallo zusammen,

unsere neuen Nachbarn parken regelmäßig auf dem Bürgersteig. Ich hänge mal ein Foto an wie seht ihr hier die Situation. Berechtigt oder nicht?
Im rot markierten Bereich stehen die Nachbarn immer. Danke für eure Einschätzung.

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61 Antworten

Eventuell bin ich sehbehindert oder <blöd.

Zeichen 315 zeigt ob ich auf oder Teilweise den Bürgersteig zu Parken nutzen kann.

Wenn das Fahrzeug im Piktogramm von hinten gezeigt wird gibt es zwei Möglichkeiten,entweder halb oder ganz auf dem Bürgersteig.

Wird es von der Seite gezeigt ist das Parken auf dem Bürgersteig ganz oder hälftig erlaubt ,jedoch nicht in Fahrtrichtung sondern in 90 Gradrichtung zur Fahrzeuglänsachse.,Siehe da auch die Ausführung in der STVO.

Dies würde aber auch bedeuten ,dass ich mit der Front halb auf dem Bürgersteistehe und mit dem Heck au dem Fahrradweg stehe.

Bestimmt war da mal früher eine andere Verkehrsführung und das Schild hat man vergessen.

Im Übrigen ist auf dem Bild es nicht genau erkennbar ob da unten ein Aufkleber angebracht ist oder das den Bürgersteig darstellen soll.

AEG

Innerorts ist Parken auf Bürgersteigen erlaubt. Muss min. 120 cm Platz lassen für Fußgänger, Fahrradreifen ausgenommen. Das habe ich noch in Erinnerung.

Zitat:

@crimsonred schrieb am 5. März 2022 um 20:59:47 Uhr:


Innerorts ist Parken auf Bürgersteigen erlaubt. Muss min. 120 cm Platz lassen für Fußgänger, Fahrradreifen ausgenommen. Das habe ich noch in Erinnerung.

Woher hast du das? Es gibt das blaue rechteckige Schild, wo ein Auto entweder mit der rechten Seite oder vollständig auf dem Bürgersteig parkt. Dann ist es so erlaubt, wie auf dem Schild. Sonst nicht.

Außerorts gibts doch auch gar keine Bürgersteige.

Zitat:

@AEG47 schrieb am 5. März 2022 um 19:18:45 Uhr:


Wird es von der Seite gezeigt ist das Parken auf dem Bürgersteig ganz oder hälftig erlaubt ,jedoch nicht in Fahrtrichtung sondern in 90 Gradrichtung zur Fahrzeuglänsachse.,Siehe da auch die Ausführung in der STVO.

Nein, das stimmt so nicht. Beim erlaubten Gehwegparken ist das Auto immer direkt auf dem blauen Schild abgebildet. Das gilt für alle Varianten, also halbseitig längs, ganzseitig längs, halbseitig quer und ganzseitig quer.

Das sieht beim Querparken dann so aus:
https://upload.wikimedia.org/.../...chtung_rechts%2C_StVO_1992.svg.png

https://upload.wikimedia.org/.../...rtrichtung_rechts%2C_StVO_1992.svg

Hier ist das Auto aber als Zusatzzeichen abgebildet. Das erlaubt nicht das Gehwegparken.

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Zitat:

@Cokefreak schrieb am 5. März 2022 um 16:35:41 Uhr:


So nebenbei: auf Bild 1 hat der silberne PKW dort auch nicht zu stehen.
Pfeil auf dem Schild nach rechts und Busspur 😁

Das würde ich anders sehen. Das ausdrücklich erlaubte Parken endet zwar am Pfeil-Schild, aber das bedeutet nicht automatisch, dass es danach verboten ist. Und eine Bus-Spur erfordert ein entsprechendes Verkehrszeichen, eine Fahrbahnmarkierung reicht nicht aus.

Der silberne Wagen steht also erst mal richtig. Er muss aber die 15 m zum Haltestellenschild einhalten, das könnte evtl. knapp sein.

@Jerry Lundegaard ganz genau. Und im Viertel und in den Seitenstraßen der Neustadt/Altstadt könnte das noch lustig werden. Schäfer wird es wohl kaum stören. 😉

Der silberne/grau steht da richtig auf dem Seitenstreifen das passt. Der vordere Silberne steht auch falsch.

Wenn im rot markierten Bereich geparkt wird kommt man zwischen der Laterne und der Hecke nicht mehr durch, zwischen der Laterne und dem Radweg sind ca. 30cm.

Auf dem Parkschild wurde mal ein Aufkleber geklebt.

Es ist vielleicht eine Art optische Täuschung. Weil man keinen extra Pfosten anbringen wollte, hat man das Zeichen am schon vorhandenen Laternenmast angebracht. Der steht aber so weit rechts, dass man die Zeichen vielleicht auf diesen Bereich bezieht. Insofern ist die Art der Beschilderung eine Einladung für Missverständnisse. Gehwegparken ist aber trotzdem nicht erlaubt.

Ich denke der Nachbar deutet das Schild mit dem Pfeil falsch. Auch hier im Forum haben viele Probleme diverse Schilder falsch zu deuten. Oft sind es Zahlen die sie nicht richtig erkennen und manchmal halt Schilder mit Pfeilen. Vielleicht mal drauf hinweisen den Nachbarn.

Gehört das Grundstück ( das mit Grünzeug, wo mal unbedingt jetzt nachgeschitten werden muss) deinem Nachbarn selbst?
Vielleicht hat er einfach keinen Bock, beim Parken noch den Fahrradsteifen zu überqueren? Oder vielleicht war da mal was mit einem Fahrradfahrer?
Wenn er etwas hinter der Laterne parken würde, anstatt direkt daneben ( vielleicht isses auch so, nur jetzt etwas falsch gezeichnet von Dir) dann wäre es doch eigentlich okay.
Dann kommt auch jeder vorbei ....
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Schönen Sonntsg an alle ....

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. März 2022 um 22:44:36 Uhr:


… Insofern ist die Art der Beschilderung eine Einladung für Missverständnisse. …

Es gehört aber schon extrem viel Phantasie dazu, einen Pfeil nach rechts so zu deuten, dass rechts neben dem Schild auf dem Gehweg geparkt werden darf.

@hon-da15 mit den Nachbarn habe ich bereits gesprochen. Die haben das Schild so interpretiert das sie auf dem Bürgersteig parken dürfen und meine Meinung nach darf man dieses hier nicht. Ich wollte mir hier nochmal die Bestätigung holen, nicht das ich denen etwas Falsches erzählt habe, dann hätte ich die Situation mit den Nachbarn noch mal aufgegriffen und meine "Fehlinterpretation" eingestanden.
Die Nachbarn sind erst neu eingezogen.
Die Hecke gehört zu meinem Grundstück. Neid besteht da in keinster Weise, ich habe meine Parkplätze auf meinem Grundstück.
Magengeschwüre bekomme ich bestimmt nicht davon, eher von diesen Pauschalisierungen.

Der Bürgersteig wird sehr häufig genutzt von Familien mit und ohne Kinderwagen da gegenüber ein Eingang zu einem Bauernhof mit Hofladen und Spielplatz ist, sowie ein Wald.

Der Wagen mit dem gelben Nummernschild (typisch! 😉 ) parkt vor einem abgesenkten Bordstein?

Der Wagen ohne Nummernschild parkt perfekt.

Der Wagen im roten Rechteck riskiert ein ziemliches Bußgeld.

Die Hecke könnte insgesamt deutscher geschnitten sein... Wie bei meinem Nachbarn. Auf meiner Seite sieht seine Hecke auch so aus.... Ob nun "naturnah" oder picobello": vor einer fremden Hecke so zu parken, dass die Pflege unmöglich gemacht wird, ist unmöglich.

Das Leben ist so viel leichter wenn sich nicht jeder um die Hecke anderer den Kopf zerbrechen wuerde, sondern Zuhause selbst vor seiner Tuere kehrt 😉
Lag ich doch richtig mit meiner Vermutung das der Nachbar das Schild falsch interpretiert. Wenn er darauf nicht eingeht, wird er halt eines Tages mal bezahlen muessen. Im duemmsten Fall mit einem Punkt

Das mit der Hecke war ein Spaß. Der Nachbar ist penibel, ich schneide - naja - Hauptsache das Gemüse ragt keine zwei Meter in meinen Weg. So sieht die Hecke dann aus, wenn man genau davor steht: freches auf 50 m picobello, links (mein Garten) schlimmer als auf dem Foto. Spaß muss sein!

Thema parken: ich weiß nicht, ob man insgesamt Eigentum so beeinträchtigen darf, dass man die Hecke auf einem Privatgrundstück blockiert... Das kommt auch Abschleppen in Frage... IMO...

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