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Parken an enger unübersichtlicher Straßenstelle - fehlerhafter Bußgeldbescheid?

Themenstarteram 30. März 2022 um 8:27

Hallo,

angenommen es wird in einem Bußgeldbescheid das Parken an einer engen und unübersichtlichen Straßenstelle nach §12 Abs. 1 StVO vorgeworfen.

§12 Abs. 1 StVO beschreibt aber das Halten an einer engen und unübersichtlichen Straßenstelle. Erst in Abs. 2 wird definiert, dass wer das Fahrzeug verlässt oder länger als 3min hält, der parkt.

Demnach habe ich definitiv geparkt und nicht gehalten, da ich mehrere Stunden dort stand. (Abgesehen davon dass die Stelle nicht unübersichtlich ist, darum wird der eigentliche Einspruch auch handeln).

Im Bußgeldbescheid wird mir PARKEN vorgeworfen, die angeführten Paragraphen beziehen sich aber nur auf §12 Abs. 1 (HALTEN). Absatz 2 und 3 der das Parken beschreibt, ist nirgends zu lesen. Ist das nicht ein Widerspruch und somit fehlerhaft?

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34 Antworten

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 30. März 2022 um 13:39:40 Uhr:

..und er ist der Meinung, dass der genannte §, bzw der genannte Absatz der falsche ist. Er würde es darum anfechten wollen.

Hmm, nein. Als eigentlichen Grund für den Einspruch gibt er an, dass die Stelle nicht unübersichtlich ist.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 30. März 2022 um 13:39:40 Uhr:

wenn da ein Schild steht, was aussagt das es eng/unübersichtlich ist.

An engen und an unübersichtlichen Stellen ist das Halten allgemein verboten, auch ohne Schild. Wie sollte denn auch so ein Schild aussehen, das aussagt, dass es eng ist? Ein Schild mit der Aufschrift "Hier enge Straßenstelle"?

So könnte das Schild aussehen.

Spielt aber keine Rolle.

Lies seinen Eröffnungsbeitrag, er hadert mit den falschen Angaben zu seinem Vergehen.

Gruß Jörg.

Engstelle

So vielleicht? Ups, zu spät.

Unnamed.jpg

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 30. März 2022 um 14:01:45 Uhr:

Lies seinen Eröffnungsbeitrag,

Habe ich gemacht, offenbar gründlicher als du. Das Gefahrzeichen kennzeichnet keine enge Straßenstelle, sondern eine verengte Fahrbahn, die aber zum Parken immer noch üppig dimensioniert sein kann. Eng im Sinne des § 12 StVO ist es, wenn keine Durchfahrtsbreite von ca. 3,05 m verbleibt.

Wir können ja einfach mal abwarten, wo er das nächste Mal ein Ticket für Falschparken kriegt und hier fragt. :D

Zitat:

@Rockville schrieb am 30. März 2022 um 14:06:06 Uhr:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 30. März 2022 um 14:01:45 Uhr:

Lies seinen Eröffnungsbeitrag,

Habe ich gemacht, offenbar gründlicher als du. Das Gefahrzeichen kennzeichnet keine enge Straßenstelle, sondern eine verengte Fahrbahn, die aber zum Parken immer noch üppig dimensioniert sein kann. Eng im Sinne des § 12 StVO ist es, wenn keine Durchfahrtsbreite von ca. 3,05 m verbleibt.

Ok Ok Ok.......

Lassen wir das... :rolleyes:

Auch das wissen wir nicht, wie breit es da letztendlich war.

Fakt ist: Er hat ein Ticket. Das will er anzweifeln/dagegen vorgehen.

Er meint, es sei der falsche § aufgeführt, bzw dessen Absatz.

Ich glaube, dafür hat noch keine Antwort bekommen, die tatsächlich Sinn macht..

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 30. März 2022 um 14:17:05 Uhr:

Ich glaube, dafür hat noch keine Antwort bekommen, die tatsächlich Sinn macht..

Ich verstehe dich nicht. Sein Irrtum mit der angeblich falschen Rechtsgrundlage wurde geklärt und sogar vom TE selbst akzeptiert. Einspruch will er aber wohl trotzdem einlegen, denn "dass die Stelle nicht unübersichtlich ist, darum wird der eigentliche Einspruch auch handeln".

OK, da ist auch noch ein Fehler drin, denn der Einspruch wird nicht "darum" handeln, sondern "davon".

Ja, hast Recht.

Habe ich in dem WirWar überlesen.

Da viele Antworten, besonders die ersten nicht Zielführend waren, habe ich wohl nicht gründlich genug weiter gelesen. Sorry dafür.

Gruß Jörg.

Gerne, und dafür ein Danke.

Zitat:

@manvo schrieb am 30. März 2022 um 13:02:06 Uhr:

Was will der TE eigentlich, was ist sein Ziel?

...

Bestätigung und Bewunderung für sein heldenhaftes Vorhaben

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. März 2022 um 14:09:54 Uhr:

Wir können ja einfach mal abwarten, wo er das nächste Mal ein Ticket für Falschparken kriegt und hier fragt. :D

Stimmt ja, das Parken im Kreuzungsbereich steht ja auch noch im Raum.

Bei so vielen Parkvergehen könnte man die in einen Thread zusammenlegen oder es eröffnet einen Falsch-Parker-Block

Zitat:

@Wuerttemberger [url=https://www.motor-talk.de/.../...er-bussgeldbescheid-t7262366.html?...]schrieb am 30. März 2022 um

Ich denke das Halten schließt auch das Parken ein.

 

Würde ich auch so sehen, denn Parken geht ja nicht ohne gleichzeitig zu halten.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 30. März 2022 um 17:03:30 Uhr:

...denn Parken geht ja nicht ohne gleichzeitig zu halten.

Selbst wenn die Gleichzeitigkeit nicht gegeben wäre - im Übergang vom Fahren zum Parken muß man ja zwischendurch erst einmal halten.

Das hängt jetzt vor allem davon ab, zu welchem Zeitpunkt man sein Fahrzeug verlässt :D

Warum? Verlasse ich es vor Ablauf von 3 Minuten, dann habe ich ja trotzdem bis dahin gehalten. Oder wie geht parken ohne vorher gehalten zu haben? Vielleicht aus dem verkehrsbedingt wartenden Auto rausspringen und sich davon entfernen. :)

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