Parken am Straßenrand (Rasenmäher)
Heute durfte ich bei meinem weißen Auto eine nette Überraschung erleben. Offensichtlich hat irgendwer gemeint, er müsste den Rasen unmittelbar neben den parkenden Fahrzeugen mähen ohne gewisse Vorkehrungen zu treffen.
Mein Auto ist jetzt an der Seite komplett zugemüllt mit Grashalmen und Dreck.
Jetzt frage ich mich natürlich, ob durch Steinschläge etc. der Lack beschädigt wurde. Wegen dem ganzen Dreck kann man das leider nicht sehen. Wer haftet eigentlich bei solchen Schäden?
Ich frage mich, warum der Depp keinen Rasenmäher mit Beutel verwendet, sondern einfach an parkenden Fahrzeugen vorbei fährt und aus 30 cm Entfernung den Mist gegen die parkenden Fahrzeuge schleudert. Das kann doch wohl nicht wahr sein!? 🙄
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StefanSch123 schrieb am 9. Oktober 2014 um 22:12:39 Uhr:
Es geht eben nichts über Erziehung. Manche Leute müssen auch als Erwachsene noch erzogen werden, damit sie wissen, was man tun oder besser bleiben lassen sollte.Zitat:
@Kai70 schrieb am 9. Oktober 2014 um 22:00:41 Uhr:
Dann viel Spaß dabei 🙄Wie Du schon sagtest, hast ja Zeit dafür, jeder wie er halt mag 🙂
Und das macht man am besten, wenn man ihnen an die eigene Brieftasche geht.
Ich darf nun selbst den Wagen auf meine Kosten reinigen lassen und muss selbst schauen, ob evtl. eine Lackbeschädigung vorliegt. Ich sehe nicht ein, warum ich nun Geld und Zeit aufbringen muss, obwohl ein anderer dafür verantwortlich ist. Und das auch noch mit voller Absicht, immerhin hat er sehen können, was er da anrichtet!
Die Welt hat echte Probleme - Ebola, Lambedusa, Kobani und Du hast Gras an Deinem Wagen.
Dein Leid ist groß. Mach ein Spendenkonto auf und veröffentliche es. Ist nicht boes gemeint, aber Du hast kein Problem. Denk mal darüber nach.
Falls Du anderer Meinung bist, dann bitte beziffere Deinen Schaden. Aber bitte nicht Wagenwäsche wegen Gras am Wagen.
91 Antworten
dann hoffe ich, das der wagen des te im winter in der garage bleibt, nicht das dann wieder was kommt hilfe mein auto ist durch schneematsch dreckig
1.jpgklick
Schadenfreude macht Spaß, oder? Besonders wenn man selbst eine Schmodderkiste fährt. Da hat der BMW (306 PS)-Bonze mal Pech gehabt.. hehe (?)
Ich kann den TE verstehen. Wenn einer von den Neunmalklugen hier Kunstsammler ist, dann stört es sicher nicht wenn ich einen Dartpfeil in den Picasso werfe? 😉
Zitat:
@UTrulez schrieb am 10. Oktober 2014 um 15:47:31 Uhr:
Schadenfreude macht Spaß, oder? Besonders wenn man selbst eine Schmodderkiste fährt. Da hat der BMW (306 PS)-Bonze mal Pech gehabt.. hehe (?)Ich kann den TE verstehen. Wenn einer von den Neunmalklugen hier Kunstsammler ist, dann stört es sicher nicht wenn ich einen Dartpfeil in den Picasso werfe? 😉
Ich stell meinen Picasso auch nicht über nacht an den Straßenrand bzw. in die nächste Dart-Kneipe.
Wenn ich weder weiß, ob überhaupt ein wirklicher Schaden entstanden ist, noch weiß, ob an der Stelle, wo ich da nach einer Autowäsche in 3-4 Tagen (schon das wäre mir dann unverständlich) etwas Lack-Ab finde, wirklich von dem Vorfall herrührt.
Wenn mir so extrem was an dem Wagen liegt, hätte ich doch das schon an dem Abend, wo ich das Malheur erkannt habe, etwas übernommen, mindestens aber die Dokumentation. Licht ist doch heute nicht mehr ein Problem.
Regt euch ab Kinder! Wenn ich schon so dämliche Fragen lese, ob ich dort überhaupt parken durfte, obwohl ich schon am Anfang sagte dass das eine normale öffentlich zugängliche Straße ist, dann erübrigt sich die weitere Diskussion.
Der Vergleich mit dem Schneematsch ist auch herrlich doof. Zum einen saut Schneematsch nicht das Auto derart ein, zum anderen lässt sich Matsch im Winter nicht vermeiden. Ihr solltet mal Gerichtsurteile lesen, statt hier lächerliche Kommentare abzusondern! Gerade im Hinblick auf den Einsatz von Rasenmähern hat der Bediener einer Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Wäre das Auto beschädigt worden, was bei so einem fahrlässigen Einsatz nicht unwahrscheinlich ist, wäre es für den Verantwortlichen teuer geworden. Gerade durch solche Rasenmähereinsätze sind schon erhebliche Sachschäden an Fahrzeugen aufgrund von Steinschlag entstanden.
Es ist absolut vertretbar einen Beutel beim Mähen zu verwenden oder zumindest ein Schild aufzustellen. Wer das nicht macht, der handelt nicht nur fahrlässig, denn es kann sehr schnell teuer für ihn werden, er handelt auch asozial. Denn er brummt anderen Kosten auf.
Ähnliche Themen
Zitat:
@StefanSch123 schrieb am 10. Oktober 2014 um 16:57:22 Uhr:
Regt euch ab Kinder! Wenn ich schon so dämliche Fragen lese, ob ich dort überhaupt parken durfte, obwohl ich schon am Anfang sagte dass das eine normale öffentlich zugängliche Straße ist, dann erübrigt sich die weitere Diskussion.
Die Frage war nicht dämlich sondern berechtigt. Es gibt auch normale öffentliche Straßen wo das Parken eben nicht erlaubt ist.
Aber wo bleibt der Photobeweis mit Ortsangabe?
Oh Mann, ein Eimer Wasser vor Ort benutzt, würde wahrscheinlich schon 95 % der Grasverschmutzung wegspülen.
Und dann würdest du auch Steinschlagschäden entdecken... falls überhaupt entstanden.
Hoffe, du hast Fotos vor Ort gemacht. Falls du weggefahren bist, war es das wohl mit Schadenersatzforderungen.
Hast du eigentlich korrekt geparkt?
Zitat:
@StefanSch123 schrieb am 10. Oktober 2014 um 16:57:22 Uhr:
Regt euch ab Kinder! Wenn ich schon so dämliche Fragen lese, ob ich dort überhaupt parken durfte, obwohl ich schon am Anfang sagte dass das eine normale öffentlich zugängliche Straße ist, dann erübrigt sich die weitere Diskussion.Der Vergleich mit dem Schneematsch ist auch herrlich doof. Zum einen saut Schneematsch nicht das Auto derart ein, zum anderen lässt sich Matsch im Winter nicht vermeiden. Ihr solltet mal Gerichtsurteile lesen, statt hier lächerliche Kommentare abzusondern! Gerade im Hinblick auf den Einsatz von Rasenmähern hat der Bediener einer Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Wäre das Auto beschädigt worden, was bei so einem fahrlässigen Einsatz nicht unwahrscheinlich ist, wäre es für den Verantwortlichen teuer geworden. Gerade durch solche Rasenmähereinsätze sind schon erhebliche Sachschäden an Fahrzeugen aufgrund von Steinschlag entstanden.
Es ist absolut vertretbar einen Beutel beim Mähen zu verwenden oder zumindest ein Schild aufzustellen. Wer das nicht macht, der handelt nicht nur fahrlässig, denn es kann sehr schnell teuer für ihn werden, er handelt auch asozial. Denn er brummt anderen Kosten auf.
Ich lach mich kaputt:
Die Würde des Autos ist unantastbar.
Wie kann man wegen einer Blechbüchse so einen Aufriss veranstalten?
Hier geht es um Korinthenkackereien.
Wobei, ich sah kürzlich einen roten! Audi 100, der sah aus wie frisch vom Händler. So was von gepflegt...
Der würde zu Recht weinen, wenn irgendein ignoranter Blödmann seinen Lack beschädigen würde. Und ich bin eigentlich strikt gegen diesen Oldtimer-Blödsinn.
Zitat:
@StefanSch123 :
Es ist absolut vertretbar einen Beutel beim Mähen zu verwenden oder zumindest ein Schild aufzustellen. Wer das nicht macht, der handelt nicht nur fahrlässig, denn es kann sehr schnell teuer für ihn werden, er handelt auch asozial. Denn er brummt anderen Kosten auf.
Wobei ein Beutel oder Fangkorb nicht vor Steinschlägen schützt. Diese kleinen Steinchen werden seitwärts weggeschleudert, aber nicht nach hinten oder vorn.
Und ein Schild aufstellen ? Wieviel Tage vorher soll er es denn ankündigen ?
Abgesehen davon wird keiner beschwören können, dass der vielleicht vorhandene Steinschlag an dieser Stelle eingetreten ist. Auf einer öffentlichen Straße gibts noch andere Möglichkeiten, dass ein Fahrzeug beschädigt wird. Den Nachweis zu führen dürfte schwierig werden.
Eigentlich dürfte bei einem normalen Rasenmäher kaum Gras wegfliegen, es sei denn der Auswurf wäre seitlich wie bei manchen Sabo-Mähern. Vielleicht wurde mit einer Motorsense/Trimmer gemäht, was die Sache nicht besser macht.
Gut! Wer viel unterwegs ist, wird sie immer wieder treffen, die Umweltpfleger. Sind es öffentliche "Straßenfeger", stehen schon mal Hinweisschilder da, die auf Mäharbeiten hinweisen. Nur, der Alltag ist halt der, das gemäht und gepflegt wird, wenn es gerade auf dem Arbeitsplan steht und da spielt der Verkehrsweg - also Autobahn oder Spielstraße - selten bis gar keine Rolle.
Einmal habe ich hier erlebt, das jemand mit einer mobilen Wand ein mit einem "Rasentrimmer" arbeitenden "Straßenpfleger" vom vorbeifließenden Verkehr abgeschirmt wurde, damit eventuell wegfliegende Gegenstände kein vorbei fahrendes Fahrzeug beschädigt. Dagegen habe ich noch NIE einen Rasentraktor etc. gesehen, der einen Fangkorb mit sich führt. Handelt es sich um eine öffentliche Straße, würde dieser Mensch ja nie fertig werden, weil er ständig den Korb leeren müsste, also alleine in der Praxis kaum möglich.
Bei einem Privatgrundstück, was hier wohl nicht gemeint ist, kann ich schon erwarten, dass der "Mäher" einen Fangkorb hat. Nur schützt das auch nicht vor Steinschlägen, wie jeder, der schon mal einen Rasen gemäht hat, weiß. Deshalb kann man wohl davon ausgehen, dass der TE vom Rasen mähen keine Ahnung hat.
Übrigens kann ein Fahrzeug auch durch Schneematsch beschädigt werden, wenn in dem selbigen Steinchen enthalten sind. Auch wenn der motorisierte "Schneeschieber" vorbei kommt, kann ein Fahrzeug beschädigt werden, was aber auch in dem Fall kaum beweisbar ist.
Der Rest ist ja schon ausreichend (?) besprochen worden. Soll ich mal Adressen von Automusseen raussuchen? 😉