PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?
HalLo,
habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".
Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)
War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.
Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.
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Hier werden selten Tatsachen geschrieben. Aber oben steht, was zu deinem Irrglauben geführt hat.
Zitat:
@situ schrieb am 10. April 2022 um 15:41:12 Uhr:
Hier werden selten Tatsachen geschrieben. Aber oben steht, was zu deinem Irrglauben geführt hat.
Das ist deine Erklärung?
Bravo. 🙂
Ich kann doch nichts dafür, wenn was nicht verstanden wird.
Könnt ihr das per PN auskapern? Das wird schon wieder unzumutbar.
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Zitat:
@situ schrieb am 10. April 2022 um 14:59:51 Uhr:
Welche Parkscheibentoleranz (und ob überhaupt) die Ordnungskräfte einräumen, ist mir nicht bekannt.
Bis zu 29 Minuten laut §13 StVO. Dass offenbar dazu angehalten wird keine Parkscheibe auszulegen hat also Methode.
Wenn alle Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Einkauf zu Lasten des Kunden gehen (z. B. Wartezeiten an der Fleischtheke oder Kasse) ist das mit dieser Konsequenz sicher auch überraschend.
Ob mit dem Überfahren eines Sensors oder der kameramäßigen Erfassung eine Vereinbarung wirksam geschlossen werden kann, ist diskussionswürdig.
Park-Depot ist erst seit ca. 10 Monaten im größeren Stil aktiv. Urteile zur gerichtlichen Überprüfung von AGB und Geschäftspraktiken wird dann wohl niemand erwarten.
Um nochmals auf den Startbeitrag zurückzukommen:
Ich finde, daß es mit den Parkraum-Firmen immer dreister wird.
Was mich interessiert, wenn auf dem Schild an der Zufahrt steht, daß eine Parkscheibe nicht nötig ist und zwei Stunden frei sind.
Wo ist da der Hinweis, wie die Parkdauer genau überwacht wird.
Vermutet wird ja, daß die Kamera über dem Eingang das Kommen und Gehen überwacht... nur kann Ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie sowas rechtlich überhaupt durchgesetzt werden kann.
Kann eine solche Kamera den gesamten Parkraum überblicken und die einzelnen Fahrzeuge, bzw. deren Parkzeit überwachen ?
Ehrlich gesagt, bevor Ich von der Parkraum-Firma nix schriftliches bekomme, wo dokumentiert ist, um wieviel Uhr der Parkplatz angefahren und wann er wieder verlassen wurde, würde Ich nix zahlen !
Im Ausland (Italien, Frankreich) ist es gang und gäbe, dass an den Parkscheinautomaten das Autokennzeichen eingegeben werden muss.
Da weiß der Computer, wann du bezahlt hast und wann du raus fährst. Im Grunde nichts anderes. Nur der Unterschied, dass du dir die Parkzeit kaufen musst. Macht Politessen arbeitslos.
Auf vielen Campingplätzen spart man sich Kodekästen und Chipkarten für die Kontrolle an der Schranke, dass nur Berechtigte die Schranke öffnen, indem das Kennzeichen gescannt wird. Und hast du nur für 3 Nächte bezahlt und möchtest dich am Ende der Woche stillschweigend verabschieden, stehst du vor der geschlossenen Schranke. Peinlich.
Aufregungen der Art wie hier sind mir nicht bekannt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 10. April 2022 um 16:19:16 Uhr:
… nur kann Ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie sowas rechtlich überhaupt durchgesetzt werden kann. …
Das kannst du einfach feststellen, wenn du selber auf so einem Parkplatz zu lange parkst und das Ticket ignorierst. Dir wird dann Schritt für Schritt die rechtliche Durchsetzung nähergebracht. Nur Mut, du schaffst das …
Zitat:
@Geisslein schrieb am 10. April 2022 um 16:19:16 Uhr:
Wo ist da der Hinweis, wie die Parkdauer genau überwacht wird.
Ist doch Wumpe, wie die Dauer überwacht wird.
Auch ohne Hinweis sind nur 2h erlaubt. Und ne Uhr lesen, sollte jeder Fahrzeugführer können.
Wenn an meiner Hofeinfahrt steht"nur für Mieter" muss ich doch nicht erklären, wie ich an die Halterdaten komme.
Und im Zweifel Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 39
Sollen sie Dir noch ranschreiben wie sie die zwei Stunden messen,berechnen,auswürfeln?
Mein Gott,die Märkte haben sich halt entschlossen,den Parkplatz bewirtschaften zu lassen, vermutlich weil genauso viel sich auskotzen gekommen sind,weil wieder mal kein Parkplatz frei war,da diese als Park+Ride genutzt wird
Zitat:
@situ schrieb am 10. April 2022 um 16:28:44 Uhr:
Da weiß der Computer, wann du bezahlt hast und wann du raus fährst. Im Grunde nichts anderes. Nur der Unterschied, dass du dir die Parkzeit kaufen musst. Macht Politessen arbeitslos.
Der Unterschied zur Situation Park-Depot ist aber, dass es nicht heisst: „2 h kostenlos, jede angefangene Stunde darüber € 2.-“.
Sondern € 20.- zzgl. Gebühren und Auslagen ab der ersten Minute. Diese Regelung wird gerichtlich keinen Bestand haben. Und keine Sorge, das werden nicht nörgelnde Berufsquerulanten sein, die das vor Gericht bringen. Das machen die Verbraucherschutzorganisationen.
Um es herauszustellen: die Situation unterscheidet sich grundlegend von der, die früher im Zusammenhang der Parkraumbewirtschaftung diskutiert wurde. Es geht nicht mehr um das binäre Parkscheibe vergessen, Pech gehabt, zentrale vertragliche Obliegenheit verletzt.
Hier werden jetzt Strafen für die vertragsgemäße Nutzung des Parkplatzes verhängt, eine Situation die völlig anders zu bewerten ist.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 10. April 2022 um 17:37:56 Uhr:
Hier werden jetzt Strafen für die vertragsgemäße Nutzung des Parkplatzes verhängt, eine Situation die völlig anders zu bewerten ist.
😕
Vertragsgemäß darf der Parkplatz doch nur für 2 Stunden genutzt werden.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 10. April 2022 um 16:19:16 Uhr:
Ehrlich gesagt, bevor Ich von der Parkraum-Firma nix schriftliches bekomme, wo dokumentiert ist, um wieviel Uhr der Parkplatz angefahren und wann er wieder verlassen wurde, würde Ich nix zahlen !
Ich kenne das vom Lidl in Weil am Rhein. Da sind in jedem Parkplatz Sensoren im Boden, die messen die Parkzeit. Und ich versichere dir, die dokumentieren das sekundengenau.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 10. April 2022 um 17:39:29 Uhr:
Hier werden jetzt Strafen für die vertragsgemäße Nutzung des Parkplatzes verhängt, eine Situation die völlig anders zu bewerten ist.
😕Vertragsgemäß darf der Parkplatz doch nur für 2 Stunden genutzt werden.
Nein, der Parkplatz darf für 2 Stunden kostenlos benutzt werden. An der vertragsgemäßen Nutzung ändert sich durch die Zeit-Überschreitung nichts.
Anders wäre die Sache, wenn nach Überschreitung der 2 Stunden unmittelbar das abschleppen oder versetzen des Fahrzeuges angedroht würde. Das wäre jedoch ganz offensichtlich nicht verhältnismäßig.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 10. April 2022 um 17:43:14 Uhr:
Nein, der Parkplatz darf für 2 Stunden kostenlos benutzt werden. An der vertragsgemäßen Nutzung ändert sich durch die Zeit-Überschreitung nichts.
Ich schließe daraus, daß dir der konkrete Vertrags-Text vorliegt.
Kannst du den mal hier einstellen, damit wir eine Diskussionsgrundlage haben?
Zitat:
@Moewenmann [url=https://www.motor-talk.de/.../...berhaupt-ueberwacht-t7266996.html?...]schrieb am 10. April 2022 um 17:37:56
Hier werden jetzt Strafen für die vertragsgemäße Nutzung des Parkplatzes verhängt, eine Situation die völlig anders zu bewerten ist.
Es werden keine Strafen verhängt, sondern Gebühren verlangt. Völlig zu Recht.
Es werden natürlich keine Gebühren für die vertragsmäßige Nutzung über die 2 Stunden erhoben.
Oder hast du den Thread verwechselt?
Parkscheiben-Toleranz: Irgendwo im Thread wurde behauptet, es gäbe eine 29 Minuten Toleranz. Nach meiner Kenntnis ist das nicht so. Weil die Parkscheibe eine 30 Minuten-Teilung hat, darf ich, wenn ich mich um 10:05 hinstelle, die Scheibe auf 10:30 stellen. Wenn aber die Parkzeit 1 Std. beträgt, ist - zumindest theoretisch - ab 11:31 eine "Strafe" (wie das hier falsch genannt wurde) von nicht nur 20 EUR, sondern sogar von 30 EUR fällig. So jedenfalls mein Kenntnisstand (nicht aus dem Forum und daher mit einiger Wahrscheinlichkeit richtig).