PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?
HalLo,
habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".
Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)
War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.
Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.
700 Antworten
Es ist doch nicht großzügig die Überschreitung der Höchstparkdauer zu sanktionieren, wenn diese nur "während der Öffnungszeiten" beschränkt ist.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 28. März 2024 um 18:26:12 Uhr:
Also für mich ist das eindeutig.Privater Pakrplatz den man als Kunde nutzen darf.
Kein Kunde keine Nutzung egal wann und wie lange.
Wenn die einen am Sonntag da 90min stehen lassen ist das doch schon ein entgegenkommen.
Ich stimme zu, aber die Information, dass das Verbot außerhalb der Geschäftszeiten gilt, sollte in jedem Fall allen Nutzern klar, endeutig und kostenlos mitgeteilt werden. Nicht für Geld und individuell.
Ich habe Folgendes in ähnlichen Threads schon gepostet:
Wenn von einer dieser Parkraumbewirtschafter ein Brief ins Haus flattert, einfach kurz und knapp antworten, man möge sich doch bitte an den Fahrer und nicht an den Halter des Fahrzeugs wenden.
Diese Unternehmen dürfen sich nicht auf die Halterhaftung berufen, sondern müssen den Fahrer ermitteln. Und das können die nicht. Kann sein, dass die dann aggressiv werden, aber wenn man stur bleibt geben die auf.
Zitat:
@Melosine schrieb am 28. März 2024 um 19:51:57 Uhr:
einfach kurz und knapp antworten, man möge sich doch bitte an den Fahrer und nicht an den Halter des Fahrzeugs wenden.
https://rsw.beck.de/.../...arkentgelt-auf-kostenfreiem-privatparkplatz
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Unter Punkt II/1 steht:
"Mit dem Befahren der Parkeinrichtung verpflichtet sich der Nutzer zur Einhaltung der auf der ausgehängten Beschilderung vorgegebenen Höchstparkdauer." Das bestätigt die Aussage des Mitarbeiters (365/24).
Ich bin ganz bei dir und mir wäre das vermutlich genauso passiert.
Die Beschilderung ist für mich verwirrend.
Gilt die Parkdauer auch für Mitarbeiter der Kita und fahren die dann ihre Fahrzeuge alle 90 min um den Block?
Wie kann es sein, dass offenbar ordnungsrechtlich angeordnete Beschilderung und die Proklamation privaten Parkraums an demselben Pfeiler angebracht sind?
Zitat:
@Rockville schrieb am 28. März 2024 um 19:58:10 Uhr:
Zitat:
@Melosine schrieb am 28. März 2024 um 19:51:57 Uhr:
einfach kurz und knapp antworten, man möge sich doch bitte an den Fahrer und nicht an den Halter des Fahrzeugs wenden.https://rsw.beck.de/.../...arkentgelt-auf-kostenfreiem-privatparkplatz
Ähm, den verlinkten Artikel hast du wohl nicht gelesen.
Zitat:
„Laut BGH hat es das LG zwar zu Recht abgelehnt, eine Haftung der Klägerin für diese Vertragsstrafe allein aus ihrer Haltereigenschaft abzuleiten. Insbesondere schulde der Halter keinen Schadenersatz wegen der Weigerung, die Person des Fahrzeugführers zu benennen, weil ihn gegenüber dem Parkplatzbetreiber keine entsprechende Auskunftspflicht treffe.“
Solange man davon ausgehen muss auf öffentlichem Grund zu parken, scheiden privatwirtschaftliche Ansprüche „Vertragsstrafe“ aus.
Zitat:
@Melosine schrieb am 28. März 2024 um 20:53:00 Uhr:
Ähm, den verlinkten Artikel hast du wohl nicht gelesen.
Doch. Aber du solltest die Entscheidung des BGH in der Gesamtheit betrachten. Dann wird klar, dass dein Tipp "kurz und knapp antworten, man möge sich doch bitte an den Fahrer und nicht an den Halter des Fahrzeugs wenden" nicht ausreicht.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Also was mich angeht, hat das bisher 3 mal ausgereicht.
Und um Spekulationen vorzubeugen: Ich war in keinem der 3 Fälle der Fahrer, würde aber auch so handeln, wenn ich es gewesen wäre. Warum? Ganz einfach: Dieses Geschäftsmodell ist in höchstem Maße unmoralisch.
Wenn man jetzt wirklich die Moral als Maßstab heranziehen will, dann ist doch dein Tipp der unmoralischste überhaupt. Dieses ewige "Halter war nicht Fahrer" gehört schon lange durch eine konsequente zivil- und strafrechtliche Halterhaftung beendet. Was glaubst du, wie viele Halter sich plötzlich erinnern könnten ...
Zitat:
@Melosine schrieb am 28. März 2024 um 21:53:37 Uhr:
Dieses Geschäftsmodell ist in höchstem Maße unmoralisch.
Mag vielleicht sein, aber mit seinem privaten Grund und Boden kann der Eigentümer machen was er möchte.
Hier hat der östliche Rewe ebenfalls Kameras mit Kennzeichenerfassung installieren lassen und AGB ausgehängt, die nur noch 90 min parken während des einkaufens zulassen.
Den gemütlichen Wochenend Kaffee beim Bäcker muss man sich dann schenken und fährt halt woanders hin.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Ja, das ist ein cooles Start-Up!
1. Wir kaufen gemeinsam einen beliebten Standort, zum Beispiel sehr neben der Autobahn,
2. Stellen wir die freie Zeit von 90 Minuten an. Diese Regel schreiben wir in großer Schrift auf der Plakate.
3. Wir parken unsere Autos dort, um den Eindruck zu erwecken, dass alles in Ordnung ist und andere parken können.
4. Wir beauftragen ein beschissenes Büro wie ParkDepot, das jedem, der in die Falle gerät, gegen eine Gebühr sagt, dass 90 Minuten nur von 01:30 bis 03:00 Uhr gültig sind und nie wieder.
5. Wir reisen mit viel Geld in warme Länder, um dort Zeit mit Frauen zu verbringen und Bier trinken, weil wir nicht mehr arbeiten müssen.
Wofür bin ich in der Universität studierte und habe dann Berufserfahrung gesammelt, wenn man wie Parkdepot einfach auf die Schaltfläche „Verdienen“ klicken kann?
Wenn man das als Halter öfter macht, steigt aber das Risiko, eine kostenbewehrte Unterlassungserklärung ins Haus zu bekommen. Und dafür darf man dann auch als Halter geradestehen.