Parkdauer im öffentlichen Raum; Ordnungsamt verteilt bei langem Parken Knöllchen

Mal eine Frage in die Runde und vorab der Hinweis, daß es mich nicht persönlich betrifft.

Es geht um einen Pkw., der in öffentlichem Parkraum schon Tage bis Wochen abgestellt ist;
zu diesem Parkraum hat es keine förmlichen Hinweise, daß das Parken zeitlich begrenzt ist;
nun fand ich an diesem Pkw ein Knöllchen, vermutlich vom Ordnungsamt;
dieser Pkw ist sichtbar längere Zeit nicht benutzt; (den Grund dafür erfuhr ich zufälligerweise heute; der Eigner/Halter hatte einen Schlaganfall);

Darf die Stadt so einfach Knöllchen verteilen, wenn Pkw längere Zeit unbenutzt auf einem öffentlichen Parkplatz stehen, obwohl es zu diesem Parkplatz keine Park-Zeitbegrenzung hat, keine Parkscheibe nötig ist und der Platz auch nicht parkraumbewirtschaftet ist? Seitens der Stadt ist es nicht der erste derartige Vorgang.

Mir selber ist das nur deswegen aufgefallen, da ich an diesem Parkplatz regelmäßig vorbeilaufe und insofern freilich auch das Kennzeichen des Pkw kenne, denn der Eigner/Halter ist mein Nachbar.

26 Antworten

Zitat:

@Owinator schrieb am 13. Juli 2023 um 08:11:28 Uhr:


Gut wenn du sagst das Auto sieht heruntergekommen aus, haben wir glaube ich auch die Lösung des Problems. Das OA geht vermutlich davon aus, dass der PKW Abfall ist. Nach setzen einer 30 tägigen Frist wird der in der Regel dann entfernt.

Das ist doch Blödsinn. Falls das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet ist und eine gültige HU-Plakette hat, besteht für das Ordnungsamt kein Eingreifen.
Bevor weiter diskutiert wird sollte der Wortlaut (Begründung) des Knöllchens hier wiedergegeben werden.

Das stimmt so nicht, das Auto muss angemeldet sein, eine gültige HU haben und fahrbereit sein.
Ein Auto gilt als Abfall, wenn es dem Augenschein nach keine bestimmungsgemäße Nutzung mehr hat.
Dafür reichen sogar Platte Reifen als Indiz.

Völliger Quatsch.

Ich zitiere:

Zitat:

Eine Lagerung von Abfall liegt dann nicht vor, wenn das Fahrzeug noch benutzt wird, zugelassen und fahrbereit ist, selbst wenn Mängel bestehen, die dessen Verkehrsunsicherheit bedingen und nicht mehr behoben werden können

Dies sagte das BayObLG

Daher reichen platte Reifen nicht als Indiz um ein Fahrzeug als Abfall anzusehen.

Erstens Landesrecht, es kann in jedem Bundesland anders aussehen, zweitens wenn du schon Bayern anbringst, dann halt Art. 18 b Bayerisches Straßen- und Wegegesetz.
Das abstellen eines abgemeldeten, betriebsunfähigen oder nicht verkehrsbereiten Kfz stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar.
Man müsste halt mal wissen in welchem Zustand das Kfz ist…

https://www.lra-ffb.de/.../...tefahrzeugeaufoeffentlichemverkehrsgrund

Ähnliche Themen

Zitat:

@_Tuono_ schrieb am 12. Juli 2023 um 21:19:27 Uhr:


Hast Du recht, bitte um Vergebung.

Ich denke hier können wir milde walten lassen und Dich nur für 2 Wochen ins Rollerforum verbannen.

😉

Zitat:

@Owinator schrieb am 13. Juli 2023 um 08:49:53 Uhr:


Erstens Landesrecht, es kann in jedem Bundesland anders aussehen, zweitens wenn du schon Bayern anbringst, dann halt Art. 18 b Bayerisches Straßen- und Wegegesetz.

Ach wie köstlich. Liegt man falsch, verbiegt man den Sachverhalt solange bis man richtig liegt.

Ließ nochmal den Beitrag von new-rio-ub und wie du darauf geantwortet hast. Selbst du wirst erkennen, dass er mit deinem letzten nicht so ganz zusammen passt.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. Juli 2023 um 08:05:15 Uhr:


Typisches Gehabe eines Nacharn, welcher davon genervt ist, das andere Mitmenschen ihr Fahrzeug solange sie wollen auf öffentlichem Grund abstellen.

Da darf ich mal widersprechen, da ich selber über keinen Pkw verfüge, daher keinen öffentlichen Stellplatz benötige, ist es mir herzlich egal, wer wie lange mit seinem Pkw wo herumsteht.

Der betreffende Pkw ist ohne sichtbare Schäden und hat, für meinen Eindruck, nur diese geschilderten Baum-Ablagerungen.

Und, nein, das Knöllchen selber kann ich nicht zur Kenntnis nehmen, sind doch die Infos darauf nicht für mich bestimmt. Kann nicht einerseits auf der Einhaltung des Datenschutzes herumreiten und mich dann selber darüber hinwegsetzen.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 13. Juli 2023 um 12:20:54 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. Juli 2023 um 08:05:15 Uhr:


Typisches Gehabe eines Nacharn, welcher davon genervt ist, das andere Mitmenschen ihr Fahrzeug solange sie wollen auf öffentlichem Grund abstellen.
Da darf ich mal widersprechen, da ich selber über keinen Pkw verfüge, daher keinen öffentlichen Stellplatz benötige, ist es mir herzlich egal, wer wie lange mit seinem Pkw wo herumsteht.

Ich glaube der Vorwurf ging nicht persönlich an dich.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 13. Juli 2023 um 12:20:54 Uhr:


Und, nein, das Knöllchen selber kann ich nicht zur Kenntnis nehmen, sind doch die Infos darauf nicht für mich bestimmt.

Dann ist der Thread hier total sinnlos und es wird auf Seite 831 immernoch spekuliert.

Wenn es mein Nachbar wäre, hätte ich ihn schon mal kontaktiert.
Und zumindest darauf aufmerksam gemacht, daß er einen Zettel am Auto hat.
Wenn er nun wegen Schlaganfall gerade nicht in der Lage ist,zu reagieren, gibt es bestimmt jemanden, den man darauf hinweisen kann.
Und bevor der Zettel im Regen verrottet, hätte ich zumindest mal drauf geschaut.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 13. Juli 2023 um 12:20:54 Uhr:


Und, nein, das Knöllchen selber kann ich nicht zur Kenntnis nehmen, ...

Doch kannst du, hab ich auch schon weil den Zettelschreiben wohl der Block ausgegangen ist bevor sie bei meinem Auto ankamen. Und siehe da, der Vorwurf war Bullshit (hätte ich nicht gewusst hätte ich nicht vor Ort dahingehend recherchiert) und dem postalisch zugestellten Vorwurf war in kürzester Zeit widersprochen. 😉

Aber ist ja bestimmt sinnvoller wenn wir hier noch ein paar Monate weiter spekulieren.
Einfach den Käsezettel mal lesen und gut ist.

Gruß Metalhead

An dieser Stelle beende ich die Spekulationen und haltlosen Bullshit-Thorien.

Edit: Gerade bekam ich die Meldung, dass das Knöllchen entfernt wurde und die Freundin des Halters sich um die Sache kümmert, da der Halter im KrKh liegt und es selbst nicht kann.

Ähnliche Themen