Park schaden was ist jetzt zu tun ?
Hallo liebe Leute
heute Abend ist mir einer in mein Parkendes Auto mit seinem 13 Meter Wohnwagen , rückwärts in mein Auto rein gefahren🙁
Mein Auto hat auf den ersten blick gut was abbekommen, Hinten die Seitenwand, Kotflügel ,Rücklicht und Stoßstange .
Es kam auch die Polizei der Unfall Verursacher hat auch nicht versucht sich raus zu reden hat gleich alles zugegeben und auch gesagt das es 100% seine schuld ist , allerdings hat die Polizei gemeint er müsse ihnen jetzt 30,- bezahlen für die Strafsache , und wegen der Versicherung das geht die nichts an das müssen wir Privat regeln.
Ok ich hatte in meinem Leben noch nie ein Unfallschaden , der Unfall Verursacher hat mir seinen namen und seine Anschrift gegeben , er selbst ist Deutscher wohnt allerdings in Polen und sein Wohnanhänger ist auch über eine Polnische Versicherung Versichert warta.pl
ich habe noch das --> http://www.gruene-karte.de/.../index_gk.php?... gefunden sehe ich das richtig das ich mich bei rückfragen an HDI wenden muss
Jetzt weis ich nicht was ich jetzt machen soll.
wozu würdet ihr mir raten?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Carbon30 schrieb am 1. Dezember 2017 um 04:49:40 Uhr:
Bei dem Grüne Karte Büro kommt genau das raus was ich schon oben verlinkt habe
http://www.gruene-karte.de/.../index_gk.php?...
Tu dir selbst einen Gefallen und beauftrage einen Anwalt (für Verkehrsrecht). Parallel kannst du auch schon einen Gutachter deiner Wahl beauftragen (das Gutachten musst du halt erstmal bezahlen, wenn er es nicht über eine Abtretung machen will). Zahlt alles zu 100% die gegnerische Versicherung.
Aber, sei mir für die klaren Worte nicht böse, wer nicht in der Lage ist, eine Telefonnummer zu wählen, die ihm angezeigt wird, sollte nicht versuchen, einen Unfallschaden zu regulieren.
45 Antworten
Den Nutzungsausfall bekommst du nur, wenn du ein anderes Fahrzeug kaufst.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 5. Dezember 2017 um 23:06:48 Uhr:
Den Nutzungsausfall bekommst du nur, wenn du ein anderes Fahrzeug kaufst.
Das stimmt aber nicht mein Auto ist nicht mehr verkehrssicher also fahre ich damit nicht , und ich hätte jetzt die Möglichkeit mir einen Leihwagen zunehmen für 14 Tage oder ersatzweise bekomme ich die 14 Tage 50,-
so mein Anwalt.
(Sie können sich die Entschädigung auszahlen lassen und sind völlig frei in der Verwendung des Geldes. Benötigen Sie das Auto nicht jeden Tag oder können Sie problemlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen, ist die Nutzungsentschädigung immer sinnvoller.)
Aber die eigentliche frage ist immer noch ist das so richtig Wiederbeschaffungswert - Rest wert = der Betrag den man beansprucht?
Zitat:
@Carbon30 schrieb am 6. Dezember 2017 um 00:02:59 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 5. Dezember 2017 um 23:06:48 Uhr:
Den Nutzungsausfall bekommst du nur, wenn du ein anderes Fahrzeug kaufst.Das stimmt aber nicht mein Auto ist nicht mehr verkehrssicher also fahre ich damit nicht ,
Die Versicherung wird das möglicherweise anders sehen und dann stehst du vor der Frage: klagen?
Und noch ein Hinweis: aktuell würden wahrscheinlich noch viele Amtsgerichte der Versicherung Recht geben.
Ich würde ernsthaft darüber nachdenken, die Kiste zu verkaufen und mit den 1.480 plus Nutzungsausfall einen Ersatz zu besorgen. An- und Abmeldekosten gehen dann auch noch zu Lasten der Versicherung.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 6. Dezember 2017 um 10:54:32 Uhr:
Zitat:
@Carbon30 schrieb am 6. Dezember 2017 um 00:02:59 Uhr:
Das stimmt aber nicht mein Auto ist nicht mehr verkehrssicher also fahre ich damit nicht ,
Die Versicherung wird das möglicherweise anders sehen und dann stehst du vor der Frage: klagen?
Und noch ein Hinweis: aktuell würden wahrscheinlich noch viele Amtsgerichte der Versicherung Recht geben.Ich würde ernsthaft darüber nachdenken, die Kiste zu verkaufen und mit den 1.480 plus Nutzungsausfall einen Ersatz zu besorgen. An- und Abmeldekosten gehen dann auch noch zu Lasten der Versicherung.
Ich muss mich Korrigieren du hattest recht ich muss nach den 14 Tagen ein Fahrzeug auf mich zulassen, um die Ausfalls kosten zubekommen, was ich auch tuen werde , ich hatte das zuerst falsch verstanden ich habe heute nochmal bei mein Anwalt nachgehakt.
Nur als Tip für diejenigen denen es auch so geht meldet erst nach 14 Tagen ein neues Auto auf euch an wenn ihr das könnt , weil wenn ihr das schon nach 5 Tagen oder so macht bekommt ihr auch nur 5 Tage bezahlt die an und Abmeldung trägt übrigens auch die Gegnerische Versicherung.
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Zwischenstand ist, ich habe das Gutachten ich habe einen Anwalt , allerdings fehlt mir die Versicherung + eine Bearbeitungsnummer , ich habe keine Ahnung welche versicherrung jetzt zuständig ist das Grünekartebüro kann mir immoment auch nicht weiterhelfen :-( zuerst hiss es HDI doch HDI sagt nein die Sagen da währe die GEFION aus Polenzuständig ich habe noch nie was davon gehört da soll es wohl auch keine Versicherrung geben die in Deutschland zuständig ist sagt das Grünekarte Büro , das komische ist halt das Der Wohnwagen (hänger) bei der Warta Polen Versichert ist dan währe die HDI verantwortlich aber die sagen nö ausschlaggeben währe das Zugfahrzeug und das ist bei der GEFION versichert ????? von seiten der Versicherung kam bei mir bis jetzt noch garnichts an .....
Da wirst Du etwas Geduld aufbringen müssen. Nach 3 Monaten geht das Büro Grüne Karte zumindest nach Aufforderung in Vorlage und reguliert dann selbst.
Das ist ja schon mal was ,es wurmt mich nur das ich im Moment nicht weiter komme , wan der Schaden reguliert wird ist mir fast egal Hauptsache es läuft.
In solchen Konstellationen läuft es meist etwas zäh. Sorgen soltest Du dir deshalb keine machen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2017 um 13:53:52 Uhr:
Da wirst Du etwas Geduld aufbringen müssen. Nach 3 Monaten geht das Büro Grüne Karte zumindest nach Aufforderung in Vorlage und reguliert dann selbst.
Die Geduld habe ich immer noch gezahlt wurde bis jetzt noch Garnichts, der einzigste der bis jetzt zahlen musste war ich . nämlich das gutachten weil es dem Gutachter verständlicher weise alles zulange dauert....
und das Büro Grüne Karte zahlt auch nichts......
Hast Du das Büro Grüne Karte auf seine Eigenregulierungsmöglichkeit und auch darauf hingewiesen, dass Du sie direkt verklagen kannst und wirst?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2018 um 10:30:30 Uhr:
Hast Du das Büro Grüne Karte auf seine Eigenregulierungsmöglichkeit und auch darauf hingewiesen, dass Du sie direkt verklagen kannst und wirst?
nein da sie schon in vornherein geschrieben habe das sie nicht in Vorkasse tritt, und mein Anwalt das so bestätigt hat. Ich stehe jetzt kurz davor die Versicherung zu verklagen ich warte jetzt noch 2 Wochen ab.
Das schreiben die allerdings immer. Ist der Schaden 3 Monate nach Einschaltung des BGK nicht reguliert, dann sind die direkt im Boot. Da solltest Du deinen Anwalt nochmal mit Nachdruck drauf anstoßen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. Mai 2018 um 01:44:36 Uhr:
Das schreiben die allerdings immer. Ist der Schaden 3 Monate nach Einschaltung des BGK nicht reguliert, dann sind die direkt im Boot. Da solltest Du deinen Anwalt nochmal mit Nachdruck drauf anstoßen.
OK das werde ich mir Morgen mal vornehmen mal sehen , was mein Anwalt jetzt dazu sagt währe schon schön wenn ich da mal zu einem Abschluss kommen würde.
Das ist das Problem mit Anwälten. Die machen auch nicht mehr als jemand mit gesundem Menschenverstand. Und offensichtlich nimmt der Anwalt auch keine Arbeit ab, da Du immer mit ihm und der Versicherung kommunizieren musst.
Da der Streiwert gering ist, möchte der Anwalt so wenig Arbeit wie möglich haben.
PS: Es gibt Versicherungen die regeln gemäß internen Anweisungen schneller und großzügiger, wenn der Gegner ohne Anwalt kommt. Aber gut, dass hier im Forum die Anwaltslobby so stark vertreten ist.
Die etwaigen Schnellzahlungen haben den Grund, dass so am besten zu Lasten des Geschädigten beschissen werden kann. Wer das inhaltlich nicht versteht, wird das nicht erkennen und kann dann auch nicht sinnvoll damit umgehen.