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Park schaden was ist jetzt zu tun ?

Themenstarteram 30. November 2017 um 23:34

Hallo liebe Leute

heute Abend ist mir einer in mein Parkendes Auto mit seinem 13 Meter Wohnwagen , rückwärts in mein Auto rein gefahren:(

Mein Auto hat auf den ersten blick gut was abbekommen, Hinten die Seitenwand, Kotflügel ,Rücklicht und Stoßstange .

Es kam auch die Polizei der Unfall Verursacher hat auch nicht versucht sich raus zu reden hat gleich alles zugegeben und auch gesagt das es 100% seine schuld ist , allerdings hat die Polizei gemeint er müsse ihnen jetzt 30,- bezahlen für die Strafsache , und wegen der Versicherung das geht die nichts an das müssen wir Privat regeln.

Ok ich hatte in meinem Leben noch nie ein Unfallschaden , der Unfall Verursacher hat mir seinen namen und seine Anschrift gegeben , er selbst ist Deutscher wohnt allerdings in Polen und sein Wohnanhänger ist auch über eine Polnische Versicherung Versichert warta.pl

ich habe noch das --> http://www.gruene-karte.de/.../index_gk.php?... gefunden sehe ich das richtig das ich mich bei rückfragen an HDI wenden muss

Jetzt weis ich nicht was ich jetzt machen soll.

wozu würdet ihr mir raten?

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Carbon30 schrieb am 1. Dezember 2017 um 04:49:40 Uhr:

Bei dem Grüne Karte Büro kommt genau das raus was ich schon oben verlinkt habe

http://www.gruene-karte.de/.../index_gk.php?...

Tu dir selbst einen Gefallen und beauftrage einen Anwalt (für Verkehrsrecht). Parallel kannst du auch schon einen Gutachter deiner Wahl beauftragen (das Gutachten musst du halt erstmal bezahlen, wenn er es nicht über eine Abtretung machen will). Zahlt alles zu 100% die gegnerische Versicherung.

Aber, sei mir für die klaren Worte nicht böse, wer nicht in der Lage ist, eine Telefonnummer zu wählen, die ihm angezeigt wird, sollte nicht versuchen, einen Unfallschaden zu regulieren.

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Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 14:06

Zitat:

@lemonshark schrieb am 1. Dezember 2017 um 13:31:08 Uhr:

 

Aber, sei mir für die klaren Worte nicht böse, wer nicht in der Lage ist, eine Telefonnummer zu wählen, die ihm angezeigt wird, sollte nicht versuchen, einen Unfallschaden zu regulieren.

Hübsch ausgedrückt! <----- Recht haste aber, besser hätte Ichs auch nicht sagen können.

Ein Anwalt brauch ich in der Sache erstmal nicht, den werde ich mir erst Hollen wenn nichts in die Gänge kommt.

Nachher kommt der Gutachter den ich bestellt habe mal sehen was der sagt.

Ich muss bei dem auch nicht in Vorkasse treten das ganze kostet mich 0,00,-

Zitat:

@Carbon30 schrieb am 1. Dezember 2017 um 15:06:25 Uhr:

Ein Anwalt brauch ich in der Sache erstmal nicht,

Doch, den brauchst du! Glaube mir einfach. Ich habe von Berufs wegen schon Hunderte von Schadensfällen mit Kfz-Versicherungen abgerechnet und wäre durchaus in der Lage, mich bei eigenen Schäden nicht übers Ohr hauen zu lassen. Früher habe ich das auch selbst erledigt. Seit mindestens 10 Jahren nehme ich mir grundsätzlich einen Anwalt, weil inzwischen jede Versicherung bei jeder Abrechnung irgendwelche Zicken macht. Und am Ende wegen fehlender 200 Euro zum Anwalt gehen, ist keine gute Idee. Für die paar Euro Vergütung macht der sich nämlich nicht viel Arbeit.

Ja, wenn du eine Verkehrsrechtschutz hast, dann nimm nen Anwalt dazu, gibt da einfach Sachen, die einem zustehen und man als Laie nicht weiß usw. Vor allem muckt die gegnerische Versicherung nicht so auf.

Würde das auch nie mehr ohne Anwalt machen.

Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 15:54

Ich habe kein Rechtsschutz .

der Gutachter war da das ganze ging recht fix ca. 30min zur schadenshöhe wollt er sich jetzt nicht eusern.

Er hat mir auch zu einem Anwalt geraden ich denk nach euren Mahnenden Worten werde ich mir auch einen nehmen, ich denke mal das es nicht zu spät ist wenn ich zum anwalt gehe wenn ich alle Papiere habe, den wisch von der Gegnerischen Versicherung lasse ich Dan schön den anwalt ausfüllen da ich mich nicht damit auskenne , der Gutachter hat mir auch gleich einen Hauseigenen Anwalt angeboten völlig kostenlos ohne Vorkasse

am 1. Dezember 2017 um 15:55

Der Anwalt wird dir (falls nicht schuld) später auch erstattet.

Muss du nur in Vorkasse gehen.

Warum sollte er in Vorkasse gehen? Der Anwalt rechnet mit der gegnerischen Versicherung ab. Ist doch eine glasklare Sache.

Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 22:06

Zitat:

@Didi95 schrieb am 1. Dezember 2017 um 16:55:48 Uhr:

Der Anwalt wird dir (falls nicht schuld) später auch erstattet.

Muss du nur in Vorkasse gehen.

Natürlich wird es solche und solche Anwälte geben die einen die Vorkasse verlangen , was mir irgendwie suspekt vorkommt wo der Fall eindeutig ist, und die anderen die sich das Geld Dan eben von der Versicherung holen , also ich gehe definitiv zu einen Anwalt wo ich nicht in Vorkasse Treten muss , ist ja jedem selbst überlassen , Jeder wie er es mag;)

am 1. Dezember 2017 um 22:59

@Carbon30 @lemonshark Kl

Es gibt die und die..

 

Im Endeffekt kann man mit einen Anwalt nichts falsch machen.

 

Ist der Fall jedoch so eindeutig und von beiden Seiten schon fast "geklärt", wie es hier der Anschein macht, ist ein Anwalt fast schon unnötig.

 

Aber trotzdessen, sicher ist sicher.

 

Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 23:12

Zitat:

@Didi95 schrieb am 1. Dezember 2017 um 23:59:06 Uhr:

@Carbon30 @lemonshark Kl

Es gibt die und die..

Im Endeffekt kann man mit einen Anwalt nichts falsch machen.

Ist der Fall jedoch so eindeutig und von beiden Seiten schon fast "geklärt", wie es hier der Anschein macht, ist ein Anwalt fast schon unnötig.

Aber trotzdessen, sicher ist sicher.

es geht mir jetzt wirklich nur darum das mir der Anwalt die Papiere wenn sie den da sind ausfüllt, ich habe jetzt hier so oft gelesen das man da soviel falsch machen kann und dadurch nur nachteile hat, daher lass ich da Dan doch lieber ein Profi ran , es kostet mich ja nichts

am 1. Dezember 2017 um 23:25

@Carbon30 schon alles richtig.

 

Aber viele übertreiben halt auch hier im Forum. Gibt etliche Millionen Menschen die es ohne Anwalt auch richtig ausgefüllt haben.

Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht, und dir wird geholfen.

Ich sehe keinerlei Gründe dagegen.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 1. Dezember 2017 um 23:59:06 Uhr:

 

Ist der Fall jedoch so eindeutig und von beiden Seiten schon fast "geklärt", wie es hier der Anschein macht, ist ein Anwalt fast schon unnötig.

Es ist leider ein verbreiteter Irrglaube, dass bei einer klaren Schuldfrage auch die weitere Abwicklung klar sein müsste.

In Wirklichkeit kann man sich bei unbestrittener Eintrittspflicht der Versicherung immer noch ganz vorzüglich über die Höhe der Ansprüche streiten, und das machen Versicherungen um so engagierter, je unbeholfener der Anspruchsteller auftritt und um so weniger, je Anwalt.

Gerade wenn wie im vorliegenden Fall Wiederbeschaffungs- und Restwert die Höhe der Entschädigung bestimmen (oder man gar noch Hoffnung auf einen 130%-Fall hat, die ich allerdings hier nicht teile), sollte man auf gar keinen Fall ohne Anwalt agieren!

Themenstarteram 5. Dezember 2017 um 18:13

Das Gutachten ist heute gekommen

Reparaturkosten mit MWS 5293,56,-

Wiederbeschaffungswert 1480,00,-

Restwert 100,00

Nutzungsausfall 14x 50,00,-

ist es richtig das ich jetzt den Wiederbeschaffungswert minus den 100,00,- Restwert + die 14x 50,00- Nutzungsausfall, über meinen Anwalt beanspruchen kann ?

Das kannst Du auch ohne Anwalt in Anspruch nehmen - sollte Dir die Versicherung dann umgehend 1.880,00 € überweisen ist alles gut.

Sollten sie das Gutachten in Frage stellen und Dir nur 1.380,00 € überweisen (der Betrag ist nur ein Beispiel) müsstest Du noch 500,00 € einklagen.

Anwälte werden nach Streitwert bezahlt, der ist jetzt 1.880,00 €, versuchst Du es ohne Anwalt und die Versicherung kürzt, ist der Streitwert noch 500,00 € - dafür könnte es schwer werden, einen Anwalt zu motivieren.

Ich würde es über meinen Anwalt beanspruchen.

Themenstarteram 5. Dezember 2017 um 21:31

Zitat:

@tomold schrieb am 5. Dezember 2017 um 19:43:23 Uhr:

Das kannst Du auch ohne Anwalt in Anspruch nehmen - sollte Dir die Versicherung dann umgehend 1.880,00 € überweisen ist alles gut.

Sollten sie das Gutachten in Frage stellen und Dir nur 1.380,00 € überweisen (der Betrag ist nur ein Beispiel) müsstest Du noch 500,00 € einklagen.

Anwälte werden nach Streitwert bezahlt, der ist jetzt 1.880,00 €, versuchst Du es ohne Anwalt und die Versicherung kürzt, ist der Streitwert noch 500,00 € - dafür könnte es schwer werden, einen Anwalt zu motivieren.

Ich würde es über meinen Anwalt beanspruchen.

Na ich habe doch mittlerweile einen anwalt der Ohne Vorkasse arbeitet er rechnet sein Honorar Dan mit der gegnerischen Versicherung ab, ich wollte nur wissen ob die Zusammenfassung richtig ist.

oder habe ich etwas übersehen .

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