Papiere ohne Fahrzeug verkaufen

Ich schlachte derzeit ein Motorrad, und jemand möchte die Papiere kaufen um Versicherungsprozente zu behalten.
Den Rahmen möchte der Käufer aber nicht haben.
Ist das ganze "legal" ?
Danke

Beste Antwort im Thema

Ich wäre da mal sehr, sehr vorsichtig... Jemandem Dokumente zu verkaufen, damit der damit "Geld sparen" kann (es dürfte sich dabei wohl um Betrug handeln), könnte durchaus strafbar sein. Selbstverständlich kannst Du immer behaupten, von den Absichten des Käufers nichts geahnt zu haben - aber ob Dir das ein Richter glaubt, steht in den Sternen. Jedem halbwegs vernünftigen Menschen müsste es nämlich seltsam vorkommen, wenn jemand Fahrzeugpapiere ohne Fahrzeug kaufen will... Ich würde auf die paar Kröten (10er, 20er?) verzichten, ist den möglichen Ärger nicht wert.

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Das ist doch völlig überflüssig. Da ist nix illegales.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 25. Februar 2018 um 20:01:45 Uhr:


Das ist doch völlig überflüssig. Da ist nix illegales.

Wenn Du das sagst, wird es bestimmt so sein.

Du hast ja auch noch nicht definiert, was illegal sein könnte.
Ich sehe niemand, der betrogen sein könnte. Der Staat bekommt sogar die Steuer dazu geschenkt.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 25. Februar 2018 um 20:13:10 Uhr:


Du hast ja auch noch nicht definiert, was illegal sein könnte.
Ich sehe niemand, der betrogen sein könnte. Der Staat bekommt sogar die Steuer dazu geschenkt.

Doch, das habe ich. Letztlich geschieht die ganze Aktion zum langfristigen finanziellen Nachteil der Versicherung, die mit den gekauften Papieren getäuscht werden soll. Das nennt sich dann Betrug und ist strafbar. Die Beihilfe dazu ist selbstverständlich auch strafbar.

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Was für ein Unfug!

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 25. Februar 2018 um 20:13:10 Uhr:


Du hast ja auch noch nicht definiert, was illegal sein könnte.
Ich sehe niemand, der betrogen sein könnte. Der Staat bekommt sogar die Steuer dazu geschenkt.

Nun, das kann er ja auch nicht.
Der Käufer schliest einen Vertrag mit der Versicherung darüber, daß eine gewisse Sache keine Schäden verursacht.
Dafür ist unerheblich ob diese Sache existiert. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall einfach das Risiko Null.
Auch ob sie weis, das Risiko ist geringer als von ihr eingeschätzt ist unerheblich.
Wenn die Versicherung jetzt das Jährliche Risiko Rabattiert ist das einfach so.
Kein Rechtsbruch erkennbar.
Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 25. Februar 2018 um 20:23:34 Uhr:



Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 25. Februar 2018 um 20:13:10 Uhr:


Du hast ja auch noch nicht definiert, was illegal sein könnte.
Ich sehe niemand, der betrogen sein könnte. Der Staat bekommt sogar die Steuer dazu geschenkt.

Nun, das kann er ja auch nicht.
Der Käufer schliest einen Vertrag mit der Versicherung darüber, daß eine gewisse Sache keine Schäden verursacht.
Dafür ist unerheblich ob diese Sache existiert. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall einfach das Risiko Null.
Auch ob sie weis, das Risiko ist geringer als von ihr eingeschätzt ist unerheblich.
Wenn die Versicherung jetzt das Jährliche Risiko Rabattiert ist das einfach so.
Kein Rechtsbruch erkennbar.
Moorteufelchen

Schlicht und einfach Quatsch. Wenn dem so wäre, dann könnte der Betreffende ja hingehen und sagen: "Guten Tag, ich möchte ein nicht existierendes Motorrad versichern, damit ich später ein existierendes billiger versichern kann und Sie so weniger verdienen." Scheint aber nicht zu gehen. Wo da wohl der Denkfehler liegt?

Was für Rechtswissenschaftler hier wieder unterwegs sind!

Vielleicht will er den Rahmen in der Garage behalten und das Teil schonmal vorab anmelden, damit er das Teil mit der Zeit aufbaut um es zu fahren?

Beweist doch mal das Gegenteil.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 25. Februar 2018 um 20:28:07 Uhr:


Schlicht und einfach Quatsch. Wenn dem so wäre, dann könnte der Betreffende ja hingehen und sagen: "Guten Tag, ich möchte ein nicht existierendes Motorrad versichern, damit ich später ein existierendes billiger versichern kann und Sie so weniger verdienen." Scheint aber nicht zu gehen. Wo da wohl der Denkfehler liegt?

Versicherungen möchten gerne die Papiere des zu Versichernden Fahzeuges auf dem Tisch haben.
Ob es existiert ist egal.
Sag mal du "Quatsch"-schreiber, Hast du eigentlich jemals in deinem offensichtlich bisher kurzen Leben ein Fahrzeug versichert?
Dein Denken hat einen Fehler. Erkenne ihn indem du das oben einfach nochmal liest.
Da steht alles wichtige.
Moorteufelchen

Zitat:

@13inch schrieb am 25. Februar 2018 um 20:32:24 Uhr:


Was für Rechtswissenschaftler hier wieder unterwegs sind!

Vielleicht will er den Rahmen in der Garage behalten und das Teil schonmal vorab anmelden, damit er das Teil mit der Zeit aufbaut um es zu fahren?

Beweist doch mal das Gegenteil.

Na Du scheinst ja ein ganz großer Rechtsgelehrter zu sein. Eine strafbare Handlung wird nicht dadurch legal, dass sie jemandem nicht nachgewiesen werden kann - er geht dann lediglich straffrei aus. Die Straftat bleibt eine Straftat.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 25. Februar 2018 um 20:35:22 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 25. Februar 2018 um 20:28:07 Uhr:


Schlicht und einfach Quatsch. Wenn dem so wäre, dann könnte der Betreffende ja hingehen und sagen: "Guten Tag, ich möchte ein nicht existierendes Motorrad versichern, damit ich später ein existierendes billiger versichern kann und Sie so weniger verdienen." Scheint aber nicht zu gehen. Wo da wohl der Denkfehler liegt?

Versicherungen möchten gerne die Papiere des zu Versichernden Fahzeuges auf dem Tisch haben.
Ob es existiert ist egal.
Sag mal du "Quatsch"-schreiber, Hast du eigentlich jemals in deinem offensichtlich bisher kurzen Leben ein Fahrzeug versichert?
Dein Denken hat einen Fehler. Erkenne ihn indem du das oben einfach nochmal liest.
Da steht alles wichtige.
Moorteufelchen

Erklär Du es mir doch, wenn Du dazu in der Lage bist. Ich bin gespannt. Und zu Deiner Beruhigung: Ja, ich habe schon mal ein Fahrzeug versichert, sogar mehrmals und in verschiedenen Ländern. Es handelte sich aber immer um ein existierendes Fahrzeug.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 25. Februar 2018 um 20:40:49 Uhr:


Erklär Du es mir doch, wenn Du dazu in der Lage bist. Ich bin gespannt. Und zu Deiner Beruhigung: Ja, ich habe schon mal ein Fahrzeug versichert, sogar mehrmals und in verschiedenen Ländern. Es handelte sich aber immer um ein existierendes Fahrzeug.

Das habe ich.
Du musst es nur lesen.
Strafbar wäre nur eine Kaskoversichrung.
Einen nicht existenten Gegenstand dagegen zu versichern einen Schaden zu verursachen ist ungewöhnlich aber einfach nicht verboten.
Es kann einfach nichts passieren.
Das Risiko dafür trägt die Versicherung laut Vertrag.
Dafür das du keine Schäden von der Versicherung regulieren lässt bekommst du von ihr die Vertraglich vorgesehene Gegenleistung der SF-Jahre gutgeschrieben.
Alles wie vorgesehen und vereinbart.
Ausserdem ist das Ganze wohl eher Zivilrecht und kein Strafrecht.
Moorteufelchen

Man kann sich heutzutage auch seinen Hintern versichern also wieso nicht einen Rahmen mit Fahrgestellnummer?

Wo liegt das Problem?

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 25. Februar 2018 um 20:51:28 Uhr:



Das habe ich.
Du musst es nur lesen.
Strafbar wäre nur eine Kaskoversichrung.
Einen nicht existenten Gegenstand dagegen zu versichern einen Schaden zu verursachen ist ungewöhnlich aber einfach nicht verboten.
Es kann einfach nichts passieren.
Das Risiko dafür trägt die Versicherung laut Vertrag.
Dafür das du keine Schäden von der Versicherung regulieren lässt bekommst du von ihr die Vertraglich vorgesehene Gegenleistung der SF-Jahre gutgeschrieben.
Alles wie vorgesehen und vereinbart.

Erst einmal richtig, es wird nichts passieren, wenn ich nur einen inexistenten Gegenstand versichere und der Versicherung somit Geld einbringe, ohne dass sie etwas leisten muss (und sogar ohne das Risiko, etwas leisten zu müssen). Eine Kaskoversicherung wäre übrigens genau so wenig strafbar, so lange Du keine Schäden meldest (die es ja logischerweise nicht geben kann, wäre somit dann astreiner Versicherungsbetrug). Bis hierher strafrechtlich trotz der Falschangaben wohl noch irrelevant.

Aber um all das geht es gar nicht, denn es hört hier ja nicht auf. Es geht darum, dass ich der Versicherung falsche Angaben mache, um davon finanziell zu profitieren. Dafür "investiere" ich in diesem Fall erst einmal, um nachher abzusahnen. Das nennt sich Betrug und ist ein Tatbestand des Strafrechts. Und deshalb bewegen wir uns eben nicht mehr im Zivilrecht.

Zitat:

@13inch schrieb am 25. Februar 2018 um 20:59:06 Uhr:


Man kann sich heutzutage auch seinen Hintern versichern also wieso nicht einen Rahmen mit Fahrgestellnummer?

Wo liegt das Problem?

Sicher kann man das - hat mit der Sache hier aber absolut nichts zu tun. Das Problem ist, dass der (inexistente) Rahmen mit Nummer als Fahrzeug versichert werden soll - und zwar nur zum Zweck, etwas vorzutäuschen, das später einen finanziellen Vorteil einbringen soll.

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