Papiere ohne Fahrzeug verkaufen
Ich schlachte derzeit ein Motorrad, und jemand möchte die Papiere kaufen um Versicherungsprozente zu behalten.
Den Rahmen möchte der Käufer aber nicht haben.
Ist das ganze "legal" ?
Danke
Beste Antwort im Thema
Ich wäre da mal sehr, sehr vorsichtig... Jemandem Dokumente zu verkaufen, damit der damit "Geld sparen" kann (es dürfte sich dabei wohl um Betrug handeln), könnte durchaus strafbar sein. Selbstverständlich kannst Du immer behaupten, von den Absichten des Käufers nichts geahnt zu haben - aber ob Dir das ein Richter glaubt, steht in den Sternen. Jedem halbwegs vernünftigen Menschen müsste es nämlich seltsam vorkommen, wenn jemand Fahrzeugpapiere ohne Fahrzeug kaufen will... Ich würde auf die paar Kröten (10er, 20er?) verzichten, ist den möglichen Ärger nicht wert.
73 Antworten
Solche Käufer bewegen sich eher auf den Restwertbörsen der Versicherer und die akzeptieren das ... Realsatire eben ... 😉
Zitat:
@munition76 schrieb am 26. Februar 2018 um 01:36:53 Uhr:
Es ist wieder mal lustig zu lesen, dass hier manche Hobby-Juristen ihre eigene Meinung als Tatsache und Fakt verkaufen wollen.
Dann erklär Du Profi-Jurist mir doch mal die Sache - kannst Du nämlich nicht.
Zitat:
Um es einmal klar zu stellen:
Es ist nicht illegal, einen nicht fahrbereiten/ existierenden Wagen / Mopped zu versichern.Für die Anmeldung brauchst du lediglich den Brief, Schein, mindestens 1 Monat Tüv und eine EVB.
Ein Nutzungsabsicht ist kein Pflicht !!
Die Versicherung darf von mir nicht verlangen, dass ich das (Haftpflicht)- Versicherte Gegenstand benutze. Ich darf es auch in kleine Stücke zersägen und als Dekoration im Wohnzimmer aufstellen. Das geht niemandem was an.Deine Meinung / Vermutung ist leider (oder auch zum Glück) nicht das Gesetz.
Bitte informiere dich beim nächsten mal vorher bei deiner Versicherungsagentur, bevor du hier falsche Informationen austeilst.
Da behauptest Du wieder einen Haufen Zeug, das so nicht passt. Nur weil etwas in dem Sinne funktioniert, dass ich es machen kann, ohne dass es die Behörde merkt, ist es eben noch lange nicht legal. Selbstverständlich geht die Zulassungsstelle davon aus, dass zu den Papieren ein entsprechendes Fahrzeug existiert. All die Experten hier, die das nicht glauben, können ja mal die Probe auf's Exempel machen. Geht zuerst zur Versicherung und sagt denen, ihr hättet Papiere von einem Fahrzeug, das nicht mehr existiert. Dieses inexistente Fahrzeug würdet ihr gerne versichern. Nachdem ihr das dann geschafft habt (geht gaaaaanz sicher) geht ihr zur Zulassungsstelle mit allen Papieren und erklärt dort, dass ihr ein nicht mehr existierendes Fahrzeug zulassen wollt. Geht gaaaanz sicher auch.
Was Du hier anführst (Zersägen eines davor existierenden und ordentlich zugelassenen Fahrzeugs) ist ein komplett anderer Fall, denn hier täusche ich nichts vor, sondern mache von meinem Eigentum lediglich einen etwas merkwürdigen Gebrauch. Du kannst aber nichts versichern, was es gar nicht gibt.
Warum will sich denn der TE bzw. der Käufer der Papiere so sehr verrenken, wenn doch alles in Ordnung sein soll? Richtig, weil es das eben nicht ist. Fakt ist, dass hier eine Täuschungshandlung vorliegt, das kriegt man nicht weg. Und da mit dieser Täuschungshandlung ein finanzieller Gewinn gemacht werden soll, wird es eben strafrechtlich lustig.
Zitat:
Auch ich hatte mal einen 125er Roller-Rahmen mit Resttüv verkauft, damit eben der Käufer es anmeldet und schadensfreie Jahre sammelt. Es ist legitim und übrigens auch sehr klug - keinesfalls illegal !
Nochmals: Nur weil Du etwas gemacht hast und es keinem aufgefallen ist, ist es deswegen noch lange nicht legal. Das ist wieder so eine Argumentation aus der Ecke Profi-Schlaumeier.
Mich würde mal die Gegenrechnung interressieren. Kosten-FZ Brief, Anmeldung, Kennzeichen dann jährl. Steuer und Vers. . Wieviel spare ich an SFK Rabatt? Wann geht der SFK Rabatt rauf?
Tja, wie schon mal geschrieben wurde, Fahrzeug mit rausgeben - und wenn der Käufer das nicht will, das ganze vergessen. Damit ist man auf der sicheren Seite. Was den Rabatt angeht - kleines Motorrad so um die 70 Euronen im Jahr - Tochter übernimmt dann nach 5 Jahren den Vertrag und fährt mi 50 % oder so anstatt mit 150. Je nach Auto rechnet sich das schon im 1. Jahr.
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Zitat:
@ceinsler schrieb am 26. Februar 2018 um 10:02:24 Uhr:
Mich würde mal die Gegenrechnung interressieren. Kosten-FZ Brief, Anmeldung, Kennzeichen dann jährl. Steuer und Vers. . Wieviel spare ich an SFK Rabatt? Wann geht der SFK Rabatt rauf?
Kommt auf das Fahrzeug an, optimal ist eigentlich eine 125er als SF Jahre Erhöher oder Platzhalter😎, damit ein Rabatt nicht verfällt.... 125er kosten 0 EUR KFZ Steuern und, na ja und so ab dem 23 Lebendsjahr ~50-70 EUR Haftplicht im Jahr...Anmeldung liegt wohl so bei 20-35 EUR Einmalig. Fast alle Versicherungen erkennen 125er SF Jahre auch für Autos an...😎
Macht schon einen Unterschied ob man mit einem PKW mit SF1/2 einsteigt, oder meinetwegen dann mit SF4 oder so, insbesondere wenn noch Kasko dazu kommt ...
Die Welt ist es natürlich nicht was man da spart, aber wenn man an Papiere+einen Rahmen für lau ran kommt, warum nicht? 😉
Keine Ahnung ob es generell legal ist oder einfach nur nicht entdeckt wird.
Allerdings habe ich bei kurzem googlen bei verschiedenen Zulassungsbehörden teilweise unterschiedliche Regelungen zur Vorführpflicht entdeckt.
z.B. Landkreis Wartenberg
Seit dem 01.01.2008 müssen Gebrauchtfahrzeuge bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Ausnahmen:
Hauptuntersuchung (HU) innerhalb der letzten 6 Monate
Befreiung durch aktuelle Händlerbescheinigung
Umschreibung auf den selben Halter
Fahrzeuge, die innerhalb des Zulassungsbezirkes bleiben
Die Fahrzeugprüfung erfolgt vor der Zulassung, gegebenenfalls ist vorab ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen.
Man sollte sich somit vorher informieren welche Regelungen im jeweiligen Zulassungsbezirk gelten, insbesondere wenn man den "losen Brief" noch kaufen muss.
Zitat:
@13inch schrieb am 25. Februar 2018 um 17:29:38 Uhr:
Quatsch. Der Käufer will das Teil nur anmelden damit die Prozente nicht nach ner Zeit verfallen. Ich seh da nichts strafbares.
Und wie bringt er es über die HU?
Zitat:
@trouble01 schrieb am 26. Februar 2018 um 12:51:20 Uhr:
Zitat:
@13inch schrieb am 25. Februar 2018 um 17:29:38 Uhr:
Quatsch. Der Käufer will das Teil nur anmelden damit die Prozente nicht nach ner Zeit verfallen. Ich seh da nichts strafbares.Und wie bringt er es über die HU?
theoretisch muss es nur zur Anmeldung gültige HU haben, später fragt keiner mehr.
Hatte mein Motorrad schon mal fünf (oder waren es sieben?) Jahre angemeldet im Keller stehen mit abgelaufener HU
Zitat:
@trouble01 schrieb am 26. Februar 2018 um 12:51:20 Uhr:
Zitat:
@13inch schrieb am 25. Februar 2018 um 17:29:38 Uhr:
Quatsch. Der Käufer will das Teil nur anmelden damit die Prozente nicht nach ner Zeit verfallen. Ich seh da nichts strafbares.Und wie bringt er es über die HU?
Legal natürlich gar nicht. Der "Trick" kann nur mit noch gültiger HU funktionieren (bei allem anderen wäre man mindestens mit Urkundenfälschung dabei), denn ein Fahrzeug ohne gültige HU kriegt keine Zulassung und ein nicht mehr existentes Fahrzeug kriegt keine HU - genau so wie ein nackter Rahmen keine kriegt.
Zitat:
@freibergerfreund schrieb am 26. Februar 2018 um 10:28:45 Uhr:
Tja, wie schon mal geschrieben wurde, Fahrzeug mit rausgeben - und wenn der Käufer das nicht will, das ganze vergessen. Damit ist man auf der sicheren Seite.
Eben. Und wenn er das nicht will, dann weiss ich als Verkäufer auch gleich, dass da etwas Unsauberes geplant ist. Der TE hat uns übrigens noch immer nicht gesagt, was der Interessent für die Papiere geboten hat - viel kann es ja nicht sein.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 26. Februar 2018 um 14:39:23 Uhr:
[...]genau so wie ein nackter Rahmen keine kriegt.
Grau ist bekanntlich alle Theorie...
Zitat:
@v8.lover schrieb am 26. Februar 2018 um 15:38:58 Uhr:
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 26. Februar 2018 um 14:39:23 Uhr:
[...]genau so wie ein nackter Rahmen keine kriegt.
Grau ist bekanntlich alle Theorie...
Ach so, ein nackter Rahmen kriegt also eine HU? Interessant... Oder meinst Du, dass man doch sicher einen kennt, der einen kennt, der weiss, wo es jemanden gibt, der das schon regelt? Wenn das die Praxis sein soll, ja dann freilich. Ist aber mit absoluter Sicherheit weit jenseits der Legalität.
ja - legal ists NATÜRLICH nicht. Aber gibt es eben. Ich selbst mach' so Späße nicht, kenne aber Leute die Leute kennen...