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Panodach "explodiert" - Wer übernimmt die Reinigungskosten für die Glassplitter?

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 16:57

Hallo zusammen!

Es geht um ein Thema welches seit dem 05.12.2020 erst heute sein "gutes" Ende genommen hat.

Am 05.12.2020 ist bei meinem Golf 7 mitten auf der Autobahn bei Tempo 120 und nicht geschlossenem Sonnenschutzrollo das Schiebedach "explodiert" (siehe Bilder).

Ich war auf der ganz rechten Spur, es war kein Auto vor, hinter oder links von mir, auf dem Standstreifen sowieso nicht, es gab auch keine Brücke wo jemand was hätte werfen können. Innenraumtemparatur auf ca. 27 Grad eingestellt, draußen ca. 4-5 Grad.

Das Fahrzeug hat EZ 2017, ist keine 3,5 Jahre alt - so viel zum Sachverhalt.

Als das Fahrzeug dann bei der VW Werkstatt war wurde Antrag auf erweiterte Kulanz bei VW gestellt - seitens VW abgelehnt mit der Begründung, dass man durch den Zusammenbruch nicht nachweisen kann, dass die Scheibe keine Macke hatte. Meine Wenigkeit und 2 weitere Personen können allerdings bestätigen, dass die Scheibe augenscheinlich im TOP Zustand war.

Meine KFZ-Versicherung (HUK 24) hat nun also auf Teilkasko mir den Austausch gezahlt.

Die Werkstatt hat in der Rechnung an die Versicherung ca. 160€ an "Scherbenreinigung" berechnet. Laut Werkstatt waren Verspannungen schuld.

Nachdem ich das Auto abgeholt habe habe ich sofort Scherben zwischen Himmel & Dach "gehört". Sonderlich gut gereinigt war das Auto nicht.

Auf Anfrage an die Versicherung meinten diese: "Wir haben durch die freie Werkstattwahl leider keinen Einfluss auf Werkstätten, die Sie selbst ausgewählt haben. Hätten Sie dies bei unserem Partner Carglass machen lassen (Anmerkung: es kam ein Schreiben bei dem HUK24 mir empfohlen hat den Schaden bei Carglass beheben zu lassen) könnten wir Nacharbeit einfordern".

Also habe ich mich erneut an die Werkstatt gewandt welche Anfangs von mir über 300€ für die Reinigung verlangen wollte - wohl bemerkt eine Arbeit, die die Werkstatt m.m.N. schon beim Beheben des Schadens hätte 100% richtig machen sollen!

Nach hin und her habe ich nun für weitere 99€ Zuzahlung alle Scherben entfernt bekommen. 11 Stunden Arbeit sind laut Werkstatt angefallen. Am 1. Tag haben die den Himmel abgelassen, alle Säulen zerlegt und der Serviceberater bestätige, dass noch sehr viele Glasscherben vorhanden waren. Als ich losgefahren bin musste ich erneut umdrehen weil immer noch Glasscherben vorhanden waren - diesmal haben sie bei einem weiteren Tag Arbeit das Panodach erneut komplett ausgebaut und alles erneut komplett gereinigt, jetzt ist alles in Ordnung.

Im Forum habe ich solche Beiträge bereits gelesen, es scheint also kein Einzelfall zu sein mit den "geplatzten" Pano-Dächern.

 

Nun zu meiner Frage:

-Wieso sagt die Versicherung, dass sie Scherbenreinigungsarbeiten nicht zahlen würde, diese aber mit der Vertragswerkstatt Carglass trotzdem übernommen hätte, auch wenn schlecht gearbeitet wurde?

-Ich bin Froh, dass die Werkstatt dann für "nur" 99€ erneut alles gereinigt hat. Allerdings müsste die Werkstatt diese Arbeiten genauso gründlich doch schon bei der Reparatur beim 1. Mal durchführen oder irre ich mich?

-Die Werkstatt meint, dass sie oft auf Glasreinigungskosten sitzen bleibt, weil die Versicherungen im Nachhinein dies nicht zahlen würden. Gehört das nicht zum Unfang der Reinigungsarbeiten dazu? Wieso sollte eine Versicherung sowas nicht zahlen?

-Besteht die Chance zum Anwalt zu gehen bezüglich den erst verlangten 300€ und dann gezahlten 99€? Es geht mir nicht ums Geld sondern darum, dass ich der Meinung bin, dass dies Arbeiten sind die hätten bereits beim ersten mal gut ausgeführt werden sollen - und nicht erst nach Zuzahlung von 99€ nach Androhung mit einem Anwalt!

-Falls die Werkstatt recht hat und die Schuld dann bei der Versicherung liegt: besteht die Chance, diese 99€ von der Versicherung zurück zu holen, da ja Glasschäden - und die dazugehörigen Arbeiten, m.m.N. auch die Splitterreinigunsarbeiten, eigentlich mit der Teilkasko abgesichert sind?

Einerseits verstehe ich die Werkstatt - beim 1. mal komplett Dachhimmel runterlassen, alle Säulen ausbauen für die Reinigung durchzuführen wenn keiner die Kosten übernimmt ist Wirtschaftlich nachvollziehbar.

Allerdings: Ich verlege doch auch kein Laminat, ohne das alte Laminat erst wegzubauen..

Wie seht ihr das? Was empfiehlt ihr mir und bei wem seht ihr die Schuld? Dementsprechend möchte ich auch gerne Rezensionen verfassen.

Vielen Dank!

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53 Antworten

Wäre das nicht eher etwas für das Versicherungsforum?

Ein Mod oder ein Pate könnte das doch sicher verschieben.

Nachtrag:

Die HUK24/HUK (identische Schadenbearbeitung) verweist gern auf Vertragswerkstätten, auch bei freier Werkstattwahl. Aufgrund ihrer Marktpräsenz schaffen sie es offensichtlich ordentliche Rabatte auf den eigentlichen Regulierungspreis zu bekommen.

Deine Werkstatt hätte von Anfang an sauber arbeiten müssen. Diese Nachbesserung ist in meinen Augen eine reine Abzocke.

Ein Anwalt hätte aufgrund der doch geringen Streitsumme wenig Interesse, Deine Interessen zu vertreten. :)

Grüße vom Taucher

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 17:03

Zitat:

@NDLimit schrieb am 22. Januar 2021 um 18:01:27 Uhr:

Wäre das nicht eher etwas für das Versicherungsforum?

Ein Mod oder ein Pate könnte das doch sicher verschieben.

Wenn dem so ist - bitte, Danke! :)

am 22. Januar 2021 um 17:27

Zitat:

@NDLimit schrieb am 22. Januar 2021 um 18:01:27 Uhr:

....

Deine Werkstatt hätte von Anfang an sauber arbeiten müssen. Diese Nachbesserung ist in meinen Augen eine reine Abzocke.

...

sehe ich genauso - manche Frontscheiben müssen bei einem Schaden auch erst herausgesägt werden - die entstehenden Glassplitter müssen immer penibel entfernt werden - das gehört bei solchen Arbeiten einfach dazu;

die Nachforderung der Werkstatt ist nicht korrekt - die "Scherbenreinigung" war ja schon bezahlt, hätte kostenfrei nachgebessert werden müssen, i.R. der Gewährleistung für die Arbeiten....

Das fällt unter Gewährleistung und das geht zu Lasten der Werkstatt. Das Geld solltest du zurückverlangen.

Zitat:

@burak54 schrieb am 22. Januar 2021 um 17:57:28 Uhr:

 

Meine KFZ-Versicherung (HUK 24) hat nun also auf Teilkasko mir den Austausch gezahlt.

Die Werkstatt hat in der Rechnung an die Versicherung ca. 160€ an "Scherbenreinigung" berechnet. Laut Werkstatt waren Verspannungen schuld.

Wieso hat die Werkstatt eine Rechnung an die Versicherung geschickt?

Der normale Weg wäre es doch, dass du die Rechnung bekommst und bei der Versicherung einreichst.

Damit kommt der Vertrag - welcher ausweislich des "160€ Scherbenreinigung"-Rechnungspostens auch die Reinigung von Scherben enthält (oder könnte damit noch etwas anderes gemeint sein?) - zwischen dem Autohaus und dir zustande.

Im Übrigen halte ich aber auch ohne explizite "Reinigungspflicht" (wenn an es denn irgendwie anders verstehen kann) für eine eklatante Schlechterfüllung, wenn es in irgendwelchen Zwischenräumen (so hab ich das verstanden) raschelt... :confused:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Januar 2021 um 18:47:34 Uhr:

Das fällt unter Gewährleistung und das geht zu Lasten der Werkstatt. Das Geld solltest du zurückverlangen.

Und da die wohl nicht ordentlich gearbeitet haben ist genau dies der Fall.

am 22. Januar 2021 um 18:18

...mal so abgesehen von der monetären Seite, hat sich hier schon mal jemand überlegt, wie es technisch funktionieren soll diese Glassplitter aus sämtlichen Ecke, Ritzen, Hohlräumen, usw. der Karosserie und hinter irgendwelchen Verkleidungen, usw. zu bekommen.

Ich würde fast so weit gehen und sagen, dass das Auto genau genommen ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, da es nicht möglich ist das Zeug überall heraus zu bekommen und zu gewährleisten, dass da nicht immer wieder irgendwo was zu klappern anfängt.

PS: Es wäre halt gut gewesen, gleich nach Schadenseintritt bevor sich die komplette Scheibe zerlegt, in den Innenraum, über den Fahrzeughimmel in die Karosserei, usw. fällt, die Reste der Scheibe z.B. mit Klebeband zu sichern bzw. das Zeug was so im Bereich Sonnenrollo, Dachhimmel lag und damit noch erreichbar war sofort z.B. mit einem Staubsauger oder notfalls per Hand zu entfernen.

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 19:09

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten!

@molchhero: Die 150€ Kaskobeteiligung wurde von mir einkassiert, diese Rechnung habe ich bekommen.

Die Rechnung mit den Arbeitsposten habe ich erst auf Nachfrage bekommen, darauf war vermerkt, dass ich die 150€ für die Teilkasko beglichen habe. Das weitere hat die Werkstatt mit der Versicherung direkt geklärt.

Korrekt - geraschelt hat.

@gast356:

Anscheinend gibt es zwischen Rahmen & Himmel doch eine Stelle an der die Splitter hinkommen können. Ganz genau weiß ich das nicht. Das es Klappern KÖNNTE ist allerdings doch kein Grund dafür dass es als Wirtschaftlicher Totalschaden zählt oder?

Die Situation ist mitten auf der Autobahn passiert - weit Weg vom Wohnort, Unterwegs zu einem wichtigen Termin. Am Rasthof habe ich alle Splitter so gut es geht Entfernt & alles so gut es geht mit Panzertape abgeklebt. Das Auto war dann Fahrtüchtig, auch auf der Autobahn (3Rollen Panzertape waren fast wie ein 2. Dach :D ).

So konnte ich meinen Termin wahrnehmen (wenn auch mit Verspätung) und danach sofort nach Hause da es Samstagabend war.

Am Montag war es direkt in der Werkstatt. Aufgrund der Kulanzanfrage wollte ich auch so wenig wie möglich am Schaden „rumdoktorn“ - nur die sichere Fahrbereitschaft habe ich hergestellt.

Grüße

Dann wäre das ganze sowieso im Rahmen einer Nacherfüllung von der Werkstatt geschuldet gewesen. Also die 99€ von der Werkstatt unter Fristsetzung zurückfordern.

Eine Rückforderung der unberechtigten Rechnung würde ich auch empfehlen, aber privat. Einen Anwalt würde ich bei der Summe weiterhin nicht empfehlen, da die meisten RS-V eine Eigenbeteiligung von 100+ haben. Somit ein Nullsummenspiel., wenn es doch anders ausgehen würde. :)

Dem TE drücke ich die Daumen, dass es gut ausgeht! :)

Das hat die Werkstatt wohl mangels Erfahrung mit solchen Schäden vermasselt.

Selbst mit Erfahrung: Es ist für die Werkstatt nicht absehbar welcher Aufwand entstehen kann um die Trümmer aus dem letzten Winkel des Fahrzeuges zu entfernen. Dieses kann man nur nach erbrachtem und vom Kunden verlangtem Aufwand abrechnen und so hätte auch der Werkstattauftrag aussehen müssen.

Ich glaube nicht daß man die Werkstatt im Rahmen der Gewährleistung dazu verpflichten kann stunden- oder gar tagelang umsonst zu arbeiten. Dass sie das überhaupt bis dahin getan hat würde ich anerkennen und es an der Stelle gut sein lassen.

Was ich mir ganz genau merken und bei der nächsten Kaufentscheidung berücksichtigen würde: Das Verhalten von VW.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 22. Januar 2021 um 23:21:42 Uhr:

 

Ich glaube nicht daß man die Werkstatt im Rahmen der Gewährleistung dazu verpflichten kann stunden- oder gar tagelang umsonst zu arbeiten. Dass sie das überhaupt bis dahin getan hat würde ich anerkennen und es an der Stelle gut sein lassen.

Wenn das vorhersehbar ist mag das im Bezug auf einen Nacherfüllungsanspruch stimmen, § 635 Abs. 3 BGB. Vorliegend darüber hinaus ein Verschulden an der mangelhaften Leistung zu widerlegen fiele mir aber schwer.

Ist aber sowieso egal, wenn die Werkstatt § 635 Abs. 3 BGB nicht erhoben hat. In dem Geschäftsgebaren, dass der TE beschrieben hat, sehe ich das jedenfalls nicht.

Wenn ich jetzt aber ganz spitzfindig bin, dann sehe ich das "11 Stunden auseinanderbauen" (wobei dies auch alles "nur" Aussagen einer Werkstatt ist, die für eine Gewährleistungsleistung 300/99€ haben möchte) als einen separaten Vertrag über 99€ (niemand verbietet der Werkstatt schlechte Verträge abzuschließen), das erneute Auseinanderbauen als Nacherfüllung ebendieser Vertragsleistung. Damit wäre die "erste" Reinigung bzw. Reparatur dann noch immer mangelhaft und der Werklohn nach entsprechender Erklärung zu mindern. Und da redeten wir wohl über mehr als 99€.

"Umsonst" arbeitet die Werkstatt nicht, für ihre "Pfusch" wurde sie ja bezahlt :D

Wir kennen nun beide weder den vertrag noch irgendwelche Nebanabreden.

Die insgesamt 2 Tage kommen mir aber auch sehr viel vor. Ob das so stimmt weiß natürlich auch niemand wirklich.

Das mit dem Dach ist bei diversen Herstellern schon vorgekommen.

Trags mit Anstand und freue dich über das neue Dach.

Zitat:

@burak54 schrieb am 22. Januar 2021 um 17:57:28 Uhr:

Ich war auf der ganz rechten Spur, es war kein Auto vor, hinter oder links von mir, auf dem Standstreifen sowieso nicht, es gab auch keine Brücke wo jemand was hätte werfen können. Innenraumtemparatur auf ca. 27 Grad eingestellt, draußen ca. 4-5 Grad.

Das Fahrzeug hat EZ 2017, ist keine 3,5 Jahre alt - so viel zum Sachverhalt.

Als das Fahrzeug dann bei der VW Werkstatt war wurde Antrag auf erweiterte Kulanz bei VW gestellt - seitens VW abgelehnt mit der Begründung, dass man durch den Zusammenbruch nicht nachweisen kann, dass die Scheibe keine Macke hatte. Meine Wenigkeit und 2 weitere Personen können allerdings bestätigen, dass die Scheibe augenscheinlich im TOP Zustand war.

Alleine die Tatsache, dass auf einer unspektakulären Autobahnfahrt die Scheibe zu bruch ging zeigt, dass vorher schon was nicht ok war. Die Spannungsschäden treten meistens bei Kurvenfahrten auf, nur kann es sein, dass der Platzer/Riss erst einige Tage später kommt.

Es gibt ber auch andere Schäden, die erst einige Tage später bemerkbar werden. Wurden auf dem Wagen mal Dachgepäckträger montiert? Hat man mal eine Einkaufstache aufs Dach abgestellt?

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