Pannendienst im Auftrag des ADAC beschädigt Fahrzeug durch unsachgemäßes Aufladen

Kurze Zusammenfassung, vielleicht hat ja jemand mal etwas ähnliches erlebt und kann hier Input geben:

Bin ADAC Plus Mitglied und das ist passiert:

- Panne an meinem Fahrzeug
- Panne gemeldet, ADAC schickt Abschleppunternehmen
- Auto wird abgeschleppt, anschließend zu meiner Heimatwerkstatt geschleppt

- Ursprünglicher Pannengrund wird repariert, dabei wird festgestellt, dass das Lenkrad schief steht
- Pannenhelfer hatte anstatt am Abschlepphaken mit der Seilwinde an der Spurstange eingehakt
- Spurstange Fahrerseite ist nun verbogen, Lenkgetriebe muss sicherhaltshalter mitgetauscht werden, Schaden vierstellig!

Schaden habe ich per Foto dokumentiert und samt Kostenvoranschlag an den ADAC gemeldet, dort scheint die Bearbeitungszeit jedoch sehr lange zu sein, es meldet sich niemand seit Tagen. In der Zwischenzeit müsste man ja irgendwie mobil bleiben, aber die Nachfrage nach einem Mietwagen wurde abgelehnt.

Die Frage ist jetzt, wie der ADAC nun reagiert, der muss ja nun den beauftragten Unternehmer ansprechen, dieser wird bestimmt abstreiten. Habe das Gefühl der ADAC möchte das nun aussitzen.

Sollte man das lieber gleich dem Rechtsanwalt geben oder einen Gutachter beauftragen? Eigentlich müsste man die Ausfallzeit meines KFZ ja auch geltend machen, sowie den Schaden. Direkt gegenüber dem Unternehmen habe ich nichts zu fordern, denn der ADAC hat es beauftragt.

Wie würdet ihr vorgehen? Thx

90 Antworten

Ist da wirklich der ADAC der Ansprechpartner? Nicht der abschleppende Betrieb? Ich hätte es wohl bei deren Betriebshaftpflicht versucht, erst recht wenn’s Beweisfotos gibt.

Wenn Du das belegen kannst, Schadensersatzansprüche geltend machen.

Erfahrungen hab ich damit nicht, denn ich hätte ein Einhängen des Seils woanders als den dafür vorgesehenen Haken unterbunden

Zitat:

@onzlaught schrieb am 10. Januar 2024 um 19:08:44 Uhr:


Ist da wirklich der ADAC der Ansprechpartner? Nicht der abschleppende Betrieb? Ich hätte es wohl bei deren Betriebshaftpflicht versucht, erst recht wenn’s Beweisfotos gibt.

Ja denn der ADAC hat den Subunternehmer beauftragt, nicht ich. Wie gesagt, ADAC wurde informiert jedoch reagiert bisher nicht.

Der finale Tipp wäre doch:

Beweise wie Fotos etc sammeln, und dann ab zum RA.

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So blöd kann doch fast keiner sein!?! Das Ding ist ja Brunskrumm.
Was war denn der Pannengrund? Kühlmittelverlust?

Gruß Metalhead

Aus Datenschutzgründen werden weder der TE, noch der ADAC und auch nicht der Subunternehmer konkrete Angaben machen wollen (bislang verweigert das ja nur der TE).

Er wird dann die Reparatur wohl selbst bezahlen müssen - Die Gründe für meine Meinung kann ich auf Grund des Datenschutzes nicht nennen...😁

Ich würde zu einem RA gehen und auf jedenfall auch einen Gutachter ins Boot holen da dieser den Schaden sowie die Schadensursache besser dokumentieren kann.

[

quote]
@tomold schrieb am 10. Januar 2024 um 19:40:24 Uhr:
Aus Datenschutzgründen werden weder der TE, noch der ADAC und auch nicht der Subunternehmer konkrete Angaben machen wollen (bislang verweigert das ja nur der TE).

Er wird dann die Reparatur wohl selbst bezahlen müssen - Die Gründe für meine Meinung kann ich auf Grund des Datenschutzes nicht nennen...😁

Jawollo,

aber ich werde heute Abend hier noch schreiben, warum das eben nicht so sein wird.

Natürlich auch unter Berücksichtigung des Datenschutzes....🙂

Naja, wenn man die Gesichter und Nummernschilder unkenntlich macht kann man das Foto ja schon hochladen

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 10. Januar 2024 um 19:30:27 Uhr:


So blöd kann doch fast keiner sein!?!

Ja auf dem Querlenker ist doch ein Aufkleber drauf, dass man den Haken da nicht dranmachen darf (Beispielbild).

Auf der Spurstange nicht, also ist der Hersteller Schuld 😁

Zitat:

@tomold schrieb am 10. Januar 2024 um 19:40:24 Uhr:


Aus Datenschutzgründen ............. - Die Gründe für meine Meinung kann ich auf Grund des Datenschutzes nicht nennen...😁

Das reicht dann!
Meine Herren, in der Schadensabwicklung unerfahrene werden bitte mit ihren Fragen nicht in dieser Weise behandelt.

Tomold: Rüge!

Moorteufelchen
MT-Moderator

Für mich kaum vorstellbar dass er ausgerechnet an der mickrigen dünnen Spurstange festgemacht hat.
Wenn da keine Spuren vom Haken zu sehen sind die man dokumentieren kann, Teile nach Tausch natürlich aufheben,
dann sehe ich da eher schwarz mit Schadenersatz.
Ein Bekannter hat mal einen Abschleppwagen gefahren. Angebliche Schäden sind bei dem Geschäft an der Tagesordnung, insbesondere wenn wegen Parkverstössen abgeschleppt wurde.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 10. Januar 2024 um 20:13:59 Uhr:


Für mich kaum vorstellbar dass er ausgerechnet an der mickrigen dünnen Spurstange festgemacht hat.

gibt nix was es nicht gibt, vielleicht hat er es im Dunklen auf der nassen Straße unter dem Auto liegend ja auch für ein stabiles Teil des Achskörpers gehalten?

Zitat:

Wenn da keine Spuren vom Haken zu sehen sind die man dokumentieren kann, Teile nach Tausch natürlich aufheben, dann sehe ich da eher schwarz mit Schadenersatz.

Ich sag mal so:
Wenn man ein Bild hat wo das Auto am Seil hängt obwohl erkennbar die vordere Abschleppöse nicht eingeschraubt ist (bzw. das Seit nicht dorthin geht) sollte das eigentlich erstmal reichen. Der Schleppwagenfahrer wird nicht erklären können, wo er das Seil stattdessen zerstörungsfrei angeschlagen haben will. (natürlich unter der Annahme, dass der Grund für den Abschleppvorgang z.B. eine Panne war und keinesfalls ein Unfall mit Beteiligung des betreffenden Rades...)

Ich würde dir ebenfalls raten einen Anwalt einzuschalten. Grade wenn mehr als 2 Parteien beteiligt sind ist das ohne zu viel gewickel. Der kann da mehr Druck aufbauen als du mit deinen netten Mails. Wenn du noch Ausfallzeiten gelten machen willst kommst du da mit einem Anwalt deutlich weiter.

Bevor ich hier auf das Thema eingehe, möchte ich mal vorab zum Ausdruck bringen, das ich es schlicht zum Kotzen finde, dass hier mal wieder einige wenige (es sind auch immer die selben) es sich hier im Forum offensichtlich zum Hobby machen, hier den Mitgliedern, die Rat und Hilfe suchen erstmal zu unterstellen, dass Sie unredlich sind und nur Tipps suchen wie Sie Betrügen können.

Ist das Sinn dieses Forums? sicher nicht, sollte man mal drüber nachdenken.

Nun zum Thema:

Das auch Profis (Abschlepper) Fehler beim verladen machen ist ganz sicher keine Neuheit und kommt öfter vor, wie so mancher glauben mag.

Das hier vorliegend die Spurstange des Mercedes deformiert wurde, ist nachvollziebar und auch technisch erklärbar.

Der Mercedes ist mit einer Zahnstangenlenkung ausgestattet, welche vor dem Fahrschemel positioniert ist. Zum besseren Verständnis habe ich mal eine Lichtbild und eine technische Zeichnung der Baugruppe der Vorderachse hier angehängt. Es ist problemlos und ohne Anstrengung möglich, dort in die Spurstange den Haken der Seilwinde einzuhängen. Aussagen wie "das macht doch keiner" oder "das Glaube ich nicht" sind in diesem Zusammenhang daher nur wenig Sinnvoll.

Auch die Anordung der Seilwinde am Fahrzeug spielt hier überhaupt keine Rolle. Wichtig und wesentlich ist die Führung des Stahlseil der Seilwinde. Und die erfolgt -nötigenfalls- über eine Umlenrolle parallel, sehr flach und auf gar keinen Fall in einem schrägen Winkel zum Plateau des Schleppwagen. Dies wäre auch absolut unlogisch, da sonst kein Fahrzeug ohne Beschädigungen am vorderen Stoßfänger auf das Plateau gezogen werden könnte.

Die Deformationen an der Spurstange zeigen die Einwirkung des Kraftverlaufes auf. Wenn diese in Fahrtrichtung nach vorn Deformiert wurde, kann dieses Schadenbild diesem Vorgang hier auch zugeordnet werden. Sollte hier eingewendet werden, dass dies ein "Bordsteinschaden" wäre kann dies dadurch entkräftet werden, dass dann zwangsläufig auch massive Beschädigungen an der vorderen linken Rad/-Reifenkombination vorliegen müssten, nur dann ist eine Deformation an der Spurstange im Bezug auf solch einen Schadensverlauf erklärbar.

Zum Reparaturweg ist noch aufzuzeigen, dass für eine Fach- und Sachgerechte Reparatur auch der Neuersatz des Lenkgetriebe sowie eine Vermessung der Achsgeometrie hier erforderlich sein wird.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen kann daher aufgezeigt werden, dass die Angaben von EmmaMZ nachvollzeibar und schlüssig sind. Die Schadenschilderung ist Plausibel, die Deformationen an der vorderen linken Spurstange sind kausal und nachvollziebar.

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