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P+R Parkplatz - Regeln?

Ich hab Donnerstag mein Auto auf einen P+R Parkplatz am örtlichen Bahnhof einer Kleinstadt geparkt und bin mitm Zug übers Wochenende weg.

Gibt es irgendwelche speziellen P+R typischen Regeln? So von wegen Höchstparkdauer oder dass man irgendwie ein Zugticket hinterlegen muss?

An der Einfahrt war nur dieses P+R Schuld und darunter dass das Parken innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt sei.

Weitere Einschränkungen waren nirgends zu lesen. Ein Bekannter verunsichert mich jetzt und ich frage mich, ob mein Auto am Montag noch dort steht ??

33 Antworten

Aus dem Beitrag vom juroforum:

"Die auf einer Tafel angebrachten Nutzungsbedingungen sahen vor, dass bei einem Abstellen des Fahrzeuges zwischen 01:30 und 03:30 Uhr jeweils 30 ? pro Tag Vertragsstrafe anfielen."

Scheint wohl nicht der Parkplatz bei der MSV-Arena gewesen zu sein. Mal abgesehen davon, dass kein Münchener freiwillig nach Duisburg fährt, um sich ein Fußballspiel anzuschauen...

Bin gespannt obs Auto nacher noch dort steht

Nein Schranken gab's natürlich keine. Ganz normaler öffentlicher Parkplatz und bei der Einfahrt war definitiv kein Zusatzschipd mit Bedingungen. Nur das P+R Schild und darunter der Zusatz dass Parken nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt sei ^^

Und, Auto noch da gewesen? Mit oder ohne Knolle?

Im HH Umland war es so, ist schon sehr laaaange her das Ich mal in Neugraben im P-R Parkhaus gestanden habe, war der hinweiß nur für Monatskarten etc. erlaubt. Dementsprechen leer war das ganze Parkhaus.

Zitat:

@ArizonaTea schrieb am 4. Dezember 2023 um 09:08:48 Uhr:


Bin gespannt obs Auto nacher noch dort steht
...

Wie ging es denn aus? Stand der Wagen bei Abholung noch unberührt da?

Er sucht sein Fahrzeug wohl immer noch …🙂😁

Mahlzeit!

Ab und zu wird, zumindest in München, kontrolliert ob man den P&R Tarif zurecht benutzt hat.

Ich bin am Parkhaus Messestadt Ost bei Ausfahrt kontrolliert worden.
Ich hatte den P&R Tarif genutzt, dazu drei Fahrkarten für eine Station (bis Messestadt West).

Dem Kontrolleur hat nicht gefallen, daß wir nur eine Staion gefahren sind, er meinte man müsse mehr fahren um den P&R Tarif nutzen zu dürfen, er hat mir fürs nächste Mal Konsequenzen angedroht (Nachzahlung, Strafe...).

Ich habe daraufhin versucht die Nutzungsbedingungen für das Parkhaus im Netz zu finden, war aber offenbar zu blöd dazu und habe nichts gefunden.

Daraufhin habe ich den MVV angeschrieben und dort die Auskunft bekommen daß es egal wäre welche Strecke ich mit dem ÖPNV fahre, sofern man ein gelöstet Ticket hat darf man den P&R Tarif nutzen.

In meinem Fall sollte die Kontrolle wohl die Besucher einer zu der Zeit stattfindenden Messe finden die nicht den Messetarif (12 Euro?) gewählt hatten.

ciao, Jockel
p.s. Wie läuft das eigentlich wenn man das 49 Euro Ticket hat? Dann hat man ja kein Ticket explizit für diesen Tag.

Zitat:

@jockelSZJ schrieb am 18. Dez. 2023 um 10:52:07 Uhr:


... nicht gefallen, daß wir nur eine Staion gefahren sind, er meinte man müsse mehr fahren um den P&R Tarif nutzen zu dürfen,

Ergibt sich woraus?
🙄

Mahlzeit!

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 18. Dezember 2023 um 11:21:41 Uhr:



Ergibt sich woraus?
🙄

Hat mir der Kontrolleur auch nicht sagen können, daher bin ich ja auf die Suche nach den Nutzungsbedingungen gegangen bzw. habe beim MVV nachgefragt.

Meine Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ich auch mit einer Kurzstreckenfahrkarte den ermäßigten Tarif im Parkhaus Messestadt Ost in Anspruch nehmen?
Oder muß die Fart / Fahrkarte über mehrere Zonen gehen?
Mit freundlichen Grüßen, ...

Die Antwort vom 27.03.2023 9.10:

Sehr geehrter Herr ...,

entscheidend ist, dass Sie unmittelbar auf die öffentlichen Verkehrsmittel umsteigen.
Der P+R Tarif gilt dann auch bei einer Kurzstreckenfahrt.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Paulina ...

Stabsstelle Neue Mobilität
P+R Park & Ride GmbH

ciao, Jockel

Zitat:

@jockelSZJ schrieb am 18. Dezember 2023 um 10:52:07 Uhr:


... Dem Kontrolleur hat nicht gefallen, daß wir nur eine Station gefahren sind, er meinte man müsse mehr fahren um den P&R Tarif nutzen zu dürfen, er hat mir fürs nächste Mal Konsequenzen angedroht (Nachzahlung, Strafe...). ...

Diese Art von Kontrolleuren kenne ich. 😠 Wollen sich nur wichtig machen. Da hilft nur ignorieren. Bei Strafe Widerspruch und Beschwerde beim Verkehrsunternehmen einreichen.

Man muss also nur den ÖPNV nutzen. Auf die Fahrkarte kommt es dabei nicht an.

Leider wird bei dieser Systematik der Radfahrer vergessen, der den P&R nutzt und dann mit dem Rad (im Kofferraum, am Auto) weiter in die Innenstadt fährt.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 19. Dezember 2023 um 08:54:23 Uhr:


Leider wird bei dieser Systematik der Radfahrer vergessen, der den P&R nutzt und dann mit dem Rad (im Kofferraum, am Auto) weiter in die Innenstadt fährt.

Es kommt schon darauf an, dass der OePNV genutzt wird, und zwar ab dem betreffenden P+R-Parkplatz... nur ist halt die Frage, wie das sinnvoll kontrolliert werden kann.
Der P+P-Parkplatz ist definitiv nicht für Radler oder Fußgänger oder e-Roller-Fahrer da, die dort nur ihr Auto abstellen wollen.

Der Zweck ist doch die Entlastung der Innenstadt mit KFZ. Das wird auch mit einem Fahrrad oder E-Scooter erreicht, den man im Auto mit sich führt.

Allein, die Kontrolle wird dann schwierig.

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