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OWi in Deutschland, wohnhaft in der Schweiz...

Themenstarteram 10. Juni 2012 um 18:32

Mal eine kleine eher theoretische Frage zur Klärung der Alternativen.

Folgende Fakten:

1. Ich habe in Deutschland irgendwo in der Nähe von Freiburg ein Ticket erhalten (Ausserorts nach Toleranzabzug 8 km/h zu schnell in einer 80'er Zone :D).

2. Es handelt sich um eine OWi mit einem Betrag von 10 Euro.

3. Ich bin in der Schweiz gemeldet, jedoch nicht in Deutschland.

4. In Deutschland habe ich mich in ein Boardinghaus eingemietet.

5. Ich habe in Deutschland auch keinen Briefkasten.

6. Ich fuhr mit einem Mietwagen meines Auftraggebers (ich bin Freiberufler).

7. Der Vorgang ist bereits jetzt ein Monat her.

8. Man droht mir 20 Euro Gebühren und Auslagen in Höhe von 3,50 Euro an.

9. Bei dem Wagen handelt es sich um einen Mietwagen.

10. Die Verwarnung wurde an das Boardinghaus gesendet (in welchem ich keinen Briefkasten habe).

11. Soviel ich weiß treibt die Schweiz keine OWi aus D ein.

Nun meine Fragen.

Muß der Bußgeldbescheid nicht an die korrekte Adresse gesendet werden?

Ist diese Verwarnung Aufgrund der falschen Adresse nicht unwirksam?

Muß die Bußgeldstelle nicht die korrekte Adresse ermitteln (die beim Auswärtigen Amt hinterlegt ist)?

Was kann mir eigentlich bei einem Ignorieren des Schreibens passieren?

Und bitte keine Posts nach dem Motto "Man zahlt, was man angerichtet hat...". Mich interessieren die verschiedenen Alternativen. Sonst nichts. Ich war sogar schon kurz davor zu zahlen. Aber ohne IBAN/BIC ist das nicht ganz so einfach.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

 

Ansonsten fahre ich immer über eine unbemannte Grenzstation in meiner Straße nach Frankreich und dann ca. 5km später nach Deutschland. Nennt sich Umgehung der Autobahnvignette Schweiz. Ich soll nach der Theorie des Schweizer Zolls einmal wöchentlich eine solche kaufen wenn ich trotz sehr regem Fahrzeugwechsel dir Nationalstrassen (Klasse 1 & 2) benutze.

Interessant, was man so nebenbei in Foren über Leute erfährt.

Der Großverdiener gurumiesi, der keine Gelegenheit ausläßt um im Forum seinen Verdienst, seine Wichtigkeit, seine Schläue darzulegen offenbart sich wegen eines 10 € Tickets.

Interessant ist auch:

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

 

Die 10 Euros jucken mich nicht weiter. Kann ich auch nicht wirklch Strafe nennen. Da spare ich mehr Zeit durch Speeding (als FB dem Stundensatz gleich zu setzen, da Fahrt = Arbeit) als ich durch Tickets ausgebe. :D

Sieh an, aber für die schweizer Autobahnvignette scheint der Stundenlohn dann doch nicht auszureichen, wenn man extra über ein Drittland einreisen muß.

Ein ähnlich schlauer Mensch könnte mit all diesen Daten nun gurumiesies Stundenlohn ausrechnen. ;)

Und ein Bügelbrett hat er auch, fraglich nur wer oder was dort "gebügelt" wird, so erfolgreiche Leute lassen sowas eigentlich vom Bügelservice erledigen.

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61 Antworten
am 10. Juni 2012 um 20:02

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Ich würde konstatieren: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Ich würde konstantieren:

Hier will jemand oberschlau sein und ist leider mit seinem Latein am Ende.

Nebenbei bemerkt ist es ganz sicher nicht Sinn und Zweck dieses Forums, jemandem aufzuzeigen, wie er sich aus einer bereits erfolgten Ordnungswidrigkeit heraus winden kann - und das alles wegen 10 Euro... :rolleyes:

Nachtrag:

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, werden die Verfahrenskosten dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt. So war es zumindest bei uns in der Firma mal der Fall, weil ein Kollege "vergessen" hatte, 15 Euro zu zahlen. Aus den vergessenen 15 Euro wurden dann knapp 80 Euro incl. der Androhung eines Fahrtenbuches.

Themenstarteram 10. Juni 2012 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Ich würde konstatieren: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Ich würde konstantieren:

Hier will jemand oberschlau sein und ist leider mit seinem Latein am Ende.

Nebenbei bemerkt ist es ganz sicher nicht Sinn und Zweck dieses Forums, jemandem aufzuzeigen, wie er sich aus einer bereits erfolgten Ordnungswidrigkeit heraus winden kann - und das alles wegen 10 Euro... :rolleyes:

Ich sagte ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und das bist scheinbar nicht Du.

1. Schon bemerkt, daß ich dedizierte Fragen stellte? scheinbar nein.

2. In der Schweiz wohnen heißt im Allgemeinen, daß man auch dort seine Bank und sein Konto hat. Wie will ich ohne IBAN/BIC bezahlen?

Kommst Du noch mit?

Auch bat ich bereits in meinem Initialpost, solche kommentare, wie Du sie gerade bietest, zu unterlassen. Es geht mir hier nicht um die Praxis. Aber man kann offensichtlich nicht von jedem verlangen, wenn auch nur temporär, vom Trieb der Selbstdarstellung abzulassen.

Ich pinne die Tickets an die Wand um proof zu haben das ich dort war. Ich habe das schon benutzt gegenuber der IRS -Finanzamt-:D

Besser konnte ich das gar nicht haben, bei der Steuerprufung.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff

 

Ich würde konstantieren:

Hier will jemand oberschlau sein und ist leider mit seinem Latein am Ende.

Nebenbei bemerkt ist es ganz sicher nicht Sinn und Zweck dieses Forums, jemandem aufzuzeigen, wie er sich aus einer bereits erfolgten Ordnungswidrigkeit heraus winden kann - und das alles wegen 10 Euro... :rolleyes:

Ich sagte ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und das bist scheinbar nicht Du.

1. Schon bemerkt, daß ich dedizierte Fragen stellte? scheinbar nein.

2. In der Schweiz wohnen heißt im Allgemeinen, daß man auch dort seine Bank und sein Konto hat. Wie will ich ohne IBAN/BIC bezahlen?

Kommst Du noch mit?

Auch bat ich bereits in meinem Initialpost, solche kommentare, wie Du sie gerade bietest, zu unterlassen. Es geht mir hier nicht um die Praxis. Aber man kann offensichtlich nicht von jedem verlangen, wenn auch nur temporär, vom Trieb der Selbstdarstellung abzulassen.

1.) Um deinem Gedächtnis etwas nachzuhelfen:

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Da spare ich mehr Zeit durch Speeding (als FB dem Stundensatz gleich zu setzen, da Fahrt = Arbeit) als ich durch Tickets ausgebe. :D

Auch meine Antwort ist daher: Betreib doch dein Speeding weiterhin, und gut ist. Deine im Eingangspost gestellten Fragen zielen doch wohl dahin, wie du dich auch künftig aus solchen Situationen herauswinden kannst, sonst machen diese Fragen keinen Sinn, weil du ja schon eine Strategie für den jetzigen Fall hast. Meinst du im Ernst, du bekommst hier eine Antwort drauf?

2.) Nochmal: DU fragst nach irgendwelchen Alternativen. Was bitte meinst du damit?

Und dass du die zugehörige IBAN für ein deutsches Konto nicht herausbekommst, ist ja wohl nicht ganz dein Ernst und maximal als Schutzbehauptung zu werten.

Nachtrag: Du bist ein toller Hecht, der sich leisten kann in Billig-Deutschland zu schnell zu fahren, lässt dir von den pöhsen Behörden nichts aber auch gar nichts gefallen und schreibst hier allen vor, was und wie sie dir zu antworten haben.

Sorry, aber das ist reines Gespamme und nix weiter.

Themenstarteram 10. Juni 2012 um 20:15

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Ich pinne die Tickets an die Wand um proof zu haben das ich dort war. Ich habe das chon benutzt gegenuber der IRS -Finanzamt-:D

Besser konnte ich das gar nicht haben, bei der Steuerprufung.

Rudiger

Das ist ne echt gute Idee. Ich hab mich eben auf dem Boden gekringelt vor Lachen. Ich habe im Zweifelsfall ja noch die Rechnungen des Boardinghauses. Ich sammle immer die Rechnungen der Tanke, damit ich beweisen kann, daß ich weniger als 180 Tage komplett in D war und somit der Lebensmittelpunkt nach wie vor die Schweiz ist. :D

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

...

Die 10 Euros jucken mich nicht weiter. Kann ich auch nicht wirklch Strafe nennen. Da spare ich mehr Zeit durch Speeding (als FB dem Stundensatz gleich zu setzen, da Fahrt = Arbeit) als ich durch Tickets ausgebe. :D

Die Zeitersparnis ist durch Eröffnung einer undurchsichtigen Fragestellung und diversen Rechtfertigungen zum Vorgang wohl wieder dahin. Es gibt andere Möglichkeiten mit seinen Stundensatz zu prahlen, wenn man es denn dann schon so dringend nötig hat.

am 10. Juni 2012 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Mal eine kleine eher theoretische Frage zur Klärung der Alternativen.

Folgende Fakten:

1. Ich habe in Deutschland irgendwo in der Nähe von Freiburg ein Ticket erhalten (Ausserorts nach Toleranzabzug 8 km/h zu schnell in einer 80'er Zone :D).

2. Es handelt sich um eine OWi mit einem Betrag von 10 Euro.

3. Ich bin in der Schweiz gemeldet, jedoch nicht in Deutschland.

4. In Deutschland habe ich mich in ein Boardinghaus eingemietet.

5. Ich habe in Deutschland auch keinen Briefkasten.

6. Ich fuhr mit einem Mietwagen meines Auftraggebers (ich bin Freiberufler).

7. Der Vorgang ist bereits jetzt ein Monat her.

8. Man droht mir 20 Euro Gebühren und Auslagen in Höhe von 3,50 Euro an.

9. Bei dem Wagen handelt es sich um einen Mietwagen.

10. Die Verwarnung wurde an das Boardinghaus gesendet (in welchem ich keinen Briefkasten habe).

11. Soviel ich weiß treibt die Schweiz keine OWi aus D ein.

Nun meine Fragen.

Muß der Bußgeldbescheid nicht an die korrekte Adresse gesendet werden?

Ist diese Verwarnung Aufgrund der falschen Adresse nicht unwirksam?

Muß die Bußgeldstelle nicht die korrekte Adresse ermitteln (die beim Auswärtigen Amt hinterlegt ist)?

Was kann mir eigentlich bei einem Ignorieren des Schreibens passieren?

Und bitte keine Posts nach dem Motto "Man zahlt, was man angerichtet hat...". Mich interessieren die verschiedenen Alternativen. Sonst nichts. Ich war sogar schon kurz davor zu zahlen. Aber ohne IBAN/BIC ist das nicht ganz so einfach.

Der Bußgeldbescheid wurde an die übermittelte Adresse geschickt. Da du als Rechnungsadress beim Vermieter deine Arbeitswohnung genannt hast, ging es dahin. Wieso deine richtige Adresse bei Sixt nicht hinterlegt ist, wundert mich etwas. Bei mir haben sie immer meine persönliche Meldeadresse und als Rechnungsadresse halt die Firma. Ich denke AVIS, Sixt etc. würde der Polizei meine Meldeadresse mitteilen und nicht die Anschrift der Firma, wo sie die Rechnungen hinschicken. Inwiefern das also rechtswirksam ist oder nicht kann ich leider nicht beantworten, da ich irgendwie nie erwischt werde und somit keine Erfahrungswerte vorweisen kann. Was passiert wenn man es ignoriert? Ich denke der normale Prozess wie Mahnungen, Gebührenerhöhung usw.

PS Edit: Ich könnte mir sogar vorstellen, dass sie aufgrund der geringen Schwere des Vergehens gar nichts geschrieben hätten, wenn sie direkt deine schweizer Meldeadresse übermittelt bekommen hätten.

am 10. Juni 2012 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

1. Schon bemerkt, daß ich dedizierte Fragen stellte? scheinbar nein.

2. In der Schweiz wohnen heißt im Allgemeinen, daß man auch dort seine Bank und sein Konto hat. Wie will ich ohne IBAN/BIC bezahlen?

Kommst Du noch mit?

Auch bat ich bereits in meinem Initialpost, solche kommentare, wie Du sie gerade bietest, zu unterlassen. Es geht mir hier nicht um die Praxis. Aber man kann offensichtlich nicht von jedem verlangen, wenn auch nur temporär, vom Trieb der Selbstdarstellung abzulassen.

zu 1. Schlag doch am besten mal nach, was Dedizieren bedeutet. :rolleyes:

zu 2. Die IBAN/BIC-Nummern stehen auf dem Schreiben der ausstellenden Behörde - meist ziemlich unten.

Kommst Du ebenfalls noch mit?

Übrigens: Wenn ich dem Trieb der Selbstdarstellung verfallen wäre, dann würde ich wahrscheinlich solche Threads wie diesen hier eröffnen.

Themenstarteram 10. Juni 2012 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff

zu 2. Die IBAN/BIC-Nummern stehen auf dem Schreiben der ausstellenden Behörde - meist ziemlich unten.

Fast getroffen ist auch daneben. Sie ist nicht aufgeführt. Und mit einem deutschen Überweisungsschein kann ich zufälligerweise nichts anfangen. Das war jetzt aber ein Satz mit X. Es war wohl nix...

Immer das beste aus der Situation machen. Ganz einfach.

Reg Dich nicht uber die "Uberdeutschen" auf. Das sind immer die gleichen.

Um von America zu Uberweisen benotigst DU neben der IBAN auch den SWIFT code. Die Uberweisung kostet $50,-- , Credit Card, Checks und Western Union mochten die Deutshen Behohrden nicht. Alles andere gibbet nicht.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Ich pinne die Tickets an die Wand um proof zu haben das ich dort war. Ich habe das chon benutzt gegenuber der IRS -Finanzamt-:D

Besser konnte ich das gar nicht haben, bei der Steuerprufung.

Rudiger

Das ist ne echt gute Idee. Ich hab mich eben auf dem Boden gekringelt vor Lachen. Ich habe im Zweifelsfall ja noch die Rechnungen des Boardinghauses. Ich sammle immer die Rechnungen der Tanke, damit ich beweisen kann, daß ich weniger als 180 Tage komplett in D war und somit der Lebensmittelpunkt nach wie vor die Schweiz ist. :D

am 10. Juni 2012 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Fast getroffen ist auch daneben. Sie ist nicht aufgeführt. Und mit einem deutschen Überweisungsschein kann ich zufälligerweise nichts anfangen. Das war jetzt aber ein Satz mit X. Es war wohl nix...

Soll ich sie für dich googeln?

Sorry, aber so langsam wirst Du echt albern...

Themenstarteram 10. Juni 2012 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Fast getroffen ist auch daneben. Sie ist nicht aufgeführt. Und mit einem deutschen Überweisungsschein kann ich zufälligerweise nichts anfangen. Das war jetzt aber ein Satz mit X. Es war wohl nix...

Soll ich sie für dich googeln?

Sorry, aber so langsam wirst Du echt albern...

Bub. Wenn ich die IBAN bräuchte, würde ich sie schlicht berechnen. Ist ja nur eine Quersumme. :eek:

am 10. Juni 2012 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff

 

Soll ich sie für dich googeln?

Sorry, aber so langsam wirst Du echt albern...

Bub. Wenn ich die IBAN bräuchte, würde ich sie schlicht berechnen. Ist ja nur eine Quersumme. :eek:

Merkst Du eigentlich, wie sehr Du dich hier immer mehr ins Abseits redest?

Themenstarteram 10. Juni 2012 um 20:53

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff

Merkst Du eigentlich, wie sehr Du dich hier immer mehr ins Abseits redest?

Weil Du nicht zwischen Fragen und Fakten unterscheiden kannst?

am 10. Juni 2012 um 21:23

Deine Adresse in der Schweiz zu ermitteln ist sehr einfach auf zwei Wegen möglich:

1. über das Boardinghaus, voraus gesetzt Du hast Dich dort ordnungsgemäß mit deiner Schweizer Adresse dort angemeldet.

2. über Deinen Auftraggeber, der ja über das Mietwagenunternehmen abgefragt werden kann.

 

Wenn man noch berücksichtigt, dass Du bei einem Deiner späteren Aufenthalte in Deutschland u. U. mal bei einer personell besetzten Geschwindigkeitskontrolle oder bei einer anderen Ordnungswidrigkeit wie falsch Parken mit Abschleppen, einfache Verkehrskontrolle ect. auffällst, so ist die Frage, das Bußgeld zu zahlen oder nicht zu zahlen bei einigermaßen rationalem Denken bereits beantwortet.      

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