Owi auf Photo Navi vor Gesicht
Hallo,
mein Bußgeldschreiben ist nun angekommen. Ich bin auf der Landstraße ja kürzlich hinter einer Brücke geblitzt worden. Die 138 Tacho sind nun nach Abzug nur noch 124, also 24 zu viel.
Ich habe mir das Photo online angesehen und zu meinem unverschämten Glück ist mein Navi direkt vor meinem Gesicht, es ist also quasi nichts zu erkennen.
Muß ich im Antwortschreiben nur:
"Sind sie gefahren->nein" ankreuzen oder muß ich noch angeben, daß ich mich auf dem Photo nicht erkennen kann?
Mein letzter Bescheid ist schon 8 Jahre her und ich will mal sicherheitshalber nachfragen, damit ich mich nicht selbst belaste.
Danke im Voraus.
Beste Antwort im Thema
@där kapitän
Es geht hier nicht um deinen speziellen Fall! Es geht darum, warum man auf einer 100er Strecke mit 138 km/h lt. Tacho düsen muss und dann noch ein Schlupfloch sucht, die Konsequenzen seines Handelns nicht akzeptiert.
Langsam wird es ulkig hier: Kleinere TL-Überschreitungen werden lächelnd aus der Portokasse bezahlt, die deftigeren hingegen - o Gott - da wird man plötzlich wuschig und es wird alles versucht, das Übel zu umkurven. Kannst du mir mal einen Thread zeigen, in welchem auch nur einer bekannt gibt: Künftig werde ich meinen Gasfuß im Zaum halten! Schon die Umschreibungen sind ein Witz: Pech gehabt, Blitzer an nie erwartetem Aufstellungsort, Abzocker, Scheiss Staat - aber nie mit sich selbst ins Gericht gehen, wie man so schön sagt. Das ist die Auffassung von Recht und Gesetz die StVO betreffend!
145 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Was hast du denn gegen die Antwort?- Er hat zugegeben, selbst gefahren zu sein.
- Er hat zugegeben, zu schnell gefahren zu sein.
Das war aber nicht die Frage. Wenn mein Gesicht nicht zu erkennen ist, ist mein Gesicht nicht zu erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Das war aber nicht die Frage. Wenn mein Gesicht nicht zu erkennen ist, ist mein Gesicht nicht zu erkennen.Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Was hast du denn gegen die Antwort?- Er hat zugegeben, selbst gefahren zu sein.
- Er hat zugegeben, zu schnell gefahren zu sein.
solange es dir nicht passiert, wenn du vor dem spiegel steht, ist doch alles in ordnung😁
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
solange es dir nicht passiert, wenn du vor dem spiegel steht, ist doch alles in ordnung😁
Ich bin nicht so gesichtslos wie du.
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Ich bin nicht so gesichtslos wie du.Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
solange es dir nicht passiert, wenn du vor dem spiegel steht, ist doch alles in ordnung😁
woher willst du das denn wissen?
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Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Das war aber nicht die Frage. Wenn mein Gesicht nicht zu erkennen ist, ist mein Gesicht nicht zu erkennen.Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Was hast du denn gegen die Antwort?- Er hat zugegeben, selbst gefahren zu sein.
- Er hat zugegeben, zu schnell gefahren zu sein.
Und wo steht im Gesetz, dass man sich nur dann einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen kann, wenn das Gesicht auf einem Foto zu erkennen ist?
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Morgen früh tausche ich mein Navi gegen ein breiteres und bastel noch die Fahrtkamera in einem "günstigen" Winkel daneben.
Dir ist aber bekannt, dass wenn du das Sichtfeld zu stark zu bauen tust auch wieder ein Bußgeld folgen kann oder du die Kelle sehen kannst..???!😛
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Audi100.Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
woher willst du das denn wissen?
wo ist da der zusammenhang?
zuviel kaffee heute getrunken?
Ganz unabhängig davon was er hier zugegeben hat, dass man ihn auf dem Foto nicht erkennt. Oder willst du jetzt die Busgeldstelle anrufen und denen den Link zu dieser Seite schicken?
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
wo ist da der zusammenhang?
zuviel kaffee heute getrunken?
Mensch, das war nur ein Scherz, hab dich doch lieb! Küsschen!
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Ganz unabhängig davon was er hier zugegeben hat, dass man ihn auf dem Foto nicht erkennt. Oder willst du jetzt die Busgeldstelle anrufen und ihn den Link zu dieser Seite schicken?
Wenn ich selbst gar nicht beteiligt bin? Garantiert nicht, das fände ich schäbig. Wie manch anderes auch.
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Mensch, das war nur ein Scherz, hab dich doch lieb! Küsschen!Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
wo ist da der zusammenhang?
zuviel kaffee heute getrunken?
sorry, keine chance. bin immer noch hetero😉
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Und wo steht im Gesetz, dass man sich nur dann einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen kann, wenn das Gesicht auf einem Foto zu erkennen ist?
Es geht nur alleine darum dass man den Fahrer überführen muss und dieses ist ohne Bild nicht möglich. Dem Halter kann man dieses Vergehen nicht vorhalten, da er nicht selber gefahren sein muss.
Ist bei Speditionen nicht anders, hier laufen die Zulassungen der LKW über den Namen des Chefs und wenn was ist muss der Fahrer klar zu erkennen sein um ihn zu benennen. Wenn es sich hier um ein Fahrzeug handelt ohne Fahrtenschreiber und wo jeden Tag jemand anderes damit unterwegs ist, dann weiß der Chef Wochen oder Tage später nicht mehr wer damit gefahren ist.