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OT: Regelung gerecht 176 km/h anstatt 50 in Ortschaft

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 7. Oktober 2004 um 5:16

Hi, ist zwar OT, aber ich poste mal hier weil ich mich hier so wohl fühle ;)

Gestern stand in der Zeitung (O-Ton):

Fahrer mit 176 km/h in Ortschaft geblitzt, erlaubt (natürlich) 50 km/h. Er wurde als "Raser des Jahres" tituliert (ist das ne Auszeichnung?).

Jetzt zur Strafe: NUR 3 Monate Fahrverbot und 375 Euro Geldbuße.

Meine Meinung: Warum hätte ich bei 81 km/h auch 1 Monat bekommen und eine Geldbuße und warum bekommt der Typ nicht 2 Jahre den Lappen weg und 1000 Euro Geldstrafe?

Wer 176 km/h auf der Bahn fährt ist schon "schnell" und bekommt z.B. bei einem Unfall wenn jemand nach links ausschert eine Teilschuld (Richtgeschwindigkeit).

WER ABER 176 km/h in der Ortschaft fährt hat meines Erachtens nicht mehr alle Tassen im Schrank!

:(

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22 Antworten

3 Monate Knast, 5 Jahre Fahrverbot, MPU und 10 000 ,- EUR Strafe, das wäre recht.

Hallo,

das wäre wohl eher ein Thema für´s Sicherheits-Forum, aber gut...

Für Geschwindigkeitsübertretungen gibt´s ja bestimmte Staffelungen - und die haben nach oben hin eben ein Ende. Das liegt bei 70km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von Ortschaften - darüber gibt´s nix mehr. Ehrlich gesagt sollte das im Normalfall auch reichen, denn wer bereits mit 70km/h zu schnell unterwegs ist, hat scheinbar sowieso nicht die geistige Reife ein Fahrzeug zu führen.

Das Limit liegt so eben bei 425 Euro, 4 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot.

Ich persönlich wäre auch dafür, dass man bei solch einer Überschreitung den Führerschein auf der Stelle abgenommen bekommt und - wenn überhaupt - nur nach intensiver geistiger Überprüfung wieder die Möglichkeit erhält den Führerschein zu machen.

Gruß Jürgen

.

 

sicher ist 175 schnell, aber weiss denn jemand, wie die strasse aussah auf der er fuhr?

Themenstarteram 7. Oktober 2004 um 6:37

Re: .

 

Zitat:

Original geschrieben von ThomasGru.

sicher ist 175 schnell, aber weiss denn jemand, wie die strasse aussah auf der er fuhr?

... ehm .... sicher ist eine Ortschaft so gut ausgebaut, dass ungefähr 4 Spuren absolut gerade durch sie durchführen, um ein Auto mit 50 km/h noch rechtzeitig zu erkennen und auszuweichen, wenn auf den Gegenverkehrspuren das gleiche geschieht.... ach ja, und die Oma die gerade über die Straße huscht muß man ja auch bedenken! Der Bremsweg bei 176 km/h war ja glaube ich nur ein paar Meter........

Also wirklich, das ist eine super Frage! Respekt !!!!

.

 

Ich kenne aber schon solche Strecken, wo rundherum kein einziges Haus steht und wo sich kein Fußgängerübergang befindet. Die 50km/h Beschränkung ist dort nur deshalb, weil dort eine kreuzung ist. Sollte nun jemand um 2 uhr früh mit 175 durchfahren, weil seine frau gerade ins Spital eingeliefert wurde, dann würde ich ihn nicht sofort als geistig abnormen rechtsbrecher einstufen. Man sollte schon auch die näheren Umstände kennen.

Damit da kein falscher Eindruck entsteht: ich bin absolut gegen diese überhöhte raserei, aber ich finde es sehr überzogen, wenn man zum Beispiel in der zeitung liest: "Irrer mit 200 km/h auf Autobahn gestoppt". Irre ist er höchstens dann, wenn massig Verkehr auf der Autobahn ist. Aber in der Nacht, wenn niemand fährt??.

Meinen Standpunkt hab ich erklärt, weiter darüber zu Diskutieren halte ich für sinnlos,...Bye

Re: .

 

Zitat:

Original geschrieben von ThomasGru.

Meinen Standpunkt hab ich erklärt, weiter darüber zu Diskutieren halte ich für sinnlos,...Bye

Die Diskussion ist ja eigentlich der Sinn des Forums und wenn man selbst seinen Standpunkt erklärt, muss man auch damit rechnen, dass andere darauf eingehen, die ggf. anderer Meinung sind.

Es gibt auch sicher Ortsstrassen auf denen 50km/h lächerlich sind - da halte ich es ja noch für gewissermassen nachvollziehbar, wenn sich mal jemand nachts mit 80km/h auf einer geraden gut ausgebauten Ortsstrasse erwischen lässt - aber 175?? No way, da gibt´s auch nicht mehr den kleinsten Ansatz von Verständnis, an dem man anpacken könnte...

Gruß Jürgen

Es ist garnicht auszudenken, was hätte alles passieren können!!!

Da war die über-die-Straße-huschende-Oma nur eine Möglichkeit. Was aber, wenn eine Mutter mit Kinderwagen gerade die Straße überquert hätte?

Die wär samt Kinderwagen bis zum Mond geflogen.

Nee, also dafür hab ich absolut kein Verständnis.

Ok, ich bin auf der AB mit Sicherheit auch nicht gerade ein Kriecher, habe mich in der Vergangenheit auch das Eine oder andere Mal eines Fehlverhaltens "schuldig" gemacht.

Aber

Zitat:

Original geschrieben von suzi

3 Monate Knast, 5 Jahre Fahrverbot, MPU und 10 000 ,- EUR Strafe, das wäre recht.

wär viell. ein bißchen zu heavy.

Zitat:

Original geschrieben von ThomasGru.

Ich kenne aber schon solche Strecken, wo rundherum kein einziges Haus steht und wo sich kein Fußgängerübergang befindet. Die 50km/h Beschränkung ist dort nur deshalb, weil dort eine kreuzung ist. Sollte nun jemand um 2 uhr früh mit 175 durchfahren, weil seine frau gerade ins Spital eingeliefert wurde, dann würde ich ihn nicht sofort als geistig abnormen rechtsbrecher einstufen.

Das kann und darf doch keine Enstschuldigung dafür sein.

Auch wer mit seiner hochschwangeren solch Kapriolen leistet, der gehört in die Geschlossene. Da kann einem das Kind leid tun, bei so einer genetischen Vorbelastung!!!

Mal im Ernst, es muss ja nicht unbedingt an der Kreuzung zeitglich mit einem selbst Nachts um 2 Uhr zusammentreffen. Ein Reh oder Wildschwein ist doch gefärhlich genug, oder?!?

Themenstarteram 7. Oktober 2004 um 6:53

Re: .

 

Zitat:

Original geschrieben von ThomasGru.

Ich kenne aber schon solche Strecken, wo rundherum kein einziges Haus steht und wo sich kein Fußgängerübergang befindet. Die 50km/h Beschränkung ist dort nur deshalb, weil dort eine kreuzung ist. Sollte nun jemand um 2 uhr früh mit 175 durchfahren, weil seine frau gerade ins Spital eingeliefert wurde, dann würde ich ihn nicht sofort als geistig abnormen rechtsbrecher einstufen. Man sollte schon auch die näheren Umstände kennen.

Damit da kein falscher Eindruck entsteht: ich bin absolut gegen diese überhöhte raserei, aber ich finde es sehr überzogen, wenn man zum Beispiel in der zeitung liest: "Irrer mit 200 km/h auf Autobahn gestoppt". Irre ist er höchstens dann, wenn massig Verkehr auf der Autobahn ist. Aber in der Nacht, wenn niemand fährt??.

Meinen Standpunkt hab ich erklärt, weiter darüber zu Diskutieren halte ich für sinnlos,...Bye

Du kennst doch sicher den Unterschied zwischen "Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h" (irgendwo in der Pampa) und "Ortsschild". Hier hat es sich tatsächlich um einen Ort gehandelt, d.h. der Kerl ist bewusst an besagten Ortsschild (welches halt auch 50 km/h aussagt) mit 176 km/h vorbeigebrettert. Und glaube mir: nirgendwo in der Wallachei steht auf einer Hauptstraße ein Ortsschild. Das beginnt vor dem Ort - und wie in der Zeitung stand ist er duch diesen durchgebrettert ohne Rücksicht auf Verluste.

Das mit dem Notfall war nicht gegeben! Und selbst dann ist es nicht zu verantworten. Selbst unsere Notärzte, Feuerwehren oder Polizei haben andauernd trotz Sirene und Blaulicht Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern, und die fahren zwar dann zügig, aber bestimmt nicht 176 km/h durch einen Ort!

Zitat:

Aber

Zitat:

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Original geschrieben von suzi

3 Monate Knast, 5 Jahre Fahrverbot, MPU und 10 000 ,- EUR Strafe, das wäre recht.

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Zitat:

wär viell. ein bißchen zu heavy.

Das Gesetz gibt es ja nicht her, aber in einem solchen Fall müsste die Strafe extrem sein, um tatsächlich abschreckend zu wirken.

Wenn ich sehe, was tagtäglich auf den Strassen abgeht,sollten die Strafen empfindlicher sein.

Mit 60 in der Ortschaft ist man ein Verkehrshindernis, 80 ist ein Kavaliersdelikt, Geschwindigkeitskontrollen werden als Wegelagerei bezeichnet.

Wenn jemand erwischt wurde heißt es nicht: Oje, ich habe einen Fehler gemacht, sondern : Ham' die Schweine mich schon wieder abgezockt.

Nee,nee, wenn jeder macht was er will versinken wir im Chaos.

Tja, da kommt man mal wieder mit dem guten alten Rechtsstaat in Konflikt, in dem wir nunmal leben.

Wenn man einmal selbst mit dessen Regularien in Kontakt gekommen ist weiss man dass zwischen Recht und Gerechtigkeit ein riesiger Unterschied besteht.

Der Rechtsstatt schützt aber auch vor übermässiger Bestrafung durch emotionale Aspekte (idealerweise).

So zeigt er eben auch Grenzen der Bestrafung auf.

Ob da die Gewichtigkeiten immer richtig gesetzt sind, steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber es ist nunmal das System, in dem wir leben.

Wem das nicht gefällt, der muss entweder sehr hoher Politiker oder Bundesrichter werden.

Alternativ kann man sich, wenn man damit nicht leben möchte einen anderen Staat zum wohnen suchen.

Es hat alles seine Vor- und Nachteile.

Würde mich echt mal interessieren ob das wirklich in einer ortschaft war, oder doch an einer stelle wo keine häuser stehen.

ich kann es nicht glauben das jemand mit 176km durch eine geschlossene ortschaft fährt. der hatte doch auf dem tacho mind. 190km/h stehen.

ich habe schon von motorradfahrrern gehört (gelesen) die auch auf solche geschwindigkeiten kamen allerdings am ortsausgang und da stehen die schilder ja jetzt fast alle etwa 400 meter nach ortsende :( wenn man mit nem motorrad am letzten haus vorbei ist und man fährt schon 70 ist man gleich mal auf 160-170.

Ich kenne allerdings auch eine strecke an einem flugplatz entlang, da ist auch 50 gute 2km und da steht auch nichts, dann kommt das ortsschild und es geht mind. nochmal 600m. bis das erste "haus" kommt und das ist ne fertigungshalle eines auto-herstellers?

Nicht das ich jetzt auch falsch verstanden werde.

Ich bin der meinung das 176 sachen, auch auf ner landstrasse irgendwo in der prärie gute 40 km/h zu schnell sind.

bis 130 hab ich noch verständnis aber dann hört es auf.

Die strafe ist natürlich lächerlich, denke auch das 1 jahr führerschein entzug angebracht währen.

Würde mich auch mal interessieren was ein verkehrsexperte dazu meint.

ist derjenige der mit 176 km/h durch eine ortschaft fährt, oder derjenige der mit 0,8 promille am strassenverkehr teilnimmt gefährlicher.

ist wirklich eine lasche bestrafung. hatte auch mal (aus eigener bescheuerter dummheit) eine sehr sehr hohe geschwindigkeitsüberschreitung, diese aber auf der BAB. und so glimpflich kam ich nicht davon. hat mich natürlich geärgert aber regeln sind regeln. aber ich finde es schon komisch, dass ich eine fast 10mal so hohe geldbuße hatte und auch 3 monate fahrverbot. und ich versthe auch nicht, nach welchem satz er bemessen wurde! bei mir wurde damals der 315StGB herangezogen, wo die strafe ja bekanntlich im ermessen des gerichts ist.

Themenstarteram 7. Oktober 2004 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von Black Biturbo

ist wirklich eine lasche bestrafung. hatte auch mal (aus eigener bescheuerter dummheit) eine sehr sehr hohe geschwindigkeitsüberschreitung, diese aber auf der BAB. und so glimpflich kam ich nicht davon. hat mich natürlich geärgert aber regeln sind regeln. aber ich finde es schon komisch, dass ich eine fast 10mal so hohe geldbuße hatte und auch 3 monate fahrverbot. und ich versthe auch nicht, nach welchem satz er bemessen wurde! bei mir wurde damals der 315StGB herangezogen, wo die strafe ja bekanntlich im ermessen des gerichts ist.

Das fiel mir halt auch als erstes auf. Ein Bekannter hat ein wenig auf der Autobahn auf die Tube gedrückt. Nachdem das Foto von ihm geschossen war hat er noch 1 Monat Fahrverbot gegen eine Geldbuße tauschen können. Im Endeffekt war er 1 Monat den Lappen los und mußte ca. 1700 Euro latzen. Und er war ca. 80 km/h in einer Baustelle zu schnell.

Re: .

 

Zitat:

Original geschrieben von ThomasGru.

sicher ist 175 schnell, aber weiss denn jemand, wie die strasse aussah auf der er fuhr?

klar wars zu schnell aber in manchen ortschaften ist 50 wahnsinn und in manchen ist 80 noch zu langsam.....

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