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Osram h7 Night Breaker LED

Volvo V70 3 (B)

Verwendet schon jemand die besagten Leuchtmittel?

Sind für unsere Volvo zwar noch "illegal" aber vielleicht möchte Osram die Genehmigungsliste ja noch erweitern.

Ich teste die jetzt erstmal im Fernlicht.

IMG_20201008_163733.jpg
Beste Antwort im Thema

Wobei solche Bilder immer schwierig zu beurteilten sind. Blende, Belichtungszeit und ISO haben einen wesentlichen Einfluss auf das Bild.
Ich glaube aber schon, dass es deutlich heller ist.
Anfang der 80ziger gab es mal 100W H4-Licht. Konnte man nebenan bei unseren westlichen Nachbarn legal erwerben, aber in DE natürlich verboten.
Gemerkt hat es niemand, weder TÜV noch Gegenverkehr.
Warum man sich jetzt hier wiedermal so schwer tut, etwas zu genehmigen, was anderswo auf der Welt schon längst Stand der Technik ist, weiß man vermutlich nur in einem muffigen Beamtenkeller....

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Wie gesagt.

Nur im Fernlicht.

IMG_20201009_193755.jpg

Ist schon deutlich heller, bzw. obenrum nicht so gelb. Denn der Gelbanteil ist das einzige, was ich beim originalen Aufblenden bemängele.
Aber 130 Euro nur fürs Fernlicht? Würde ich wahrscheinlich machen, wenn ich häufiger im Dunkeln längere Landstraßenabschnitte zu absolvieren hätte.

Für so ein Gimmick würde ich nicht meinen Versicherungsschutz riskieren.

Zitat:

@2704 schrieb am 10. Oktober 2020 um 11:27:12 Uhr:


Für so ein Gimmick würde ich nicht meinen Versicherungsschutz riskieren.

Bitte, wie oft noch?

Man riskiert keinen Versicherungsschutz.

Oft genug schon hier diskutiert.

Nur wenn das nicht zugelassene Bauteil ursächlich für einen Unfall ist, gibt's Ärger. Bei einer Lampe eher unwahrscheinlich.

Es gibt eine Verwarnung mit dem entsprechenden Obolus. Das sollte man halt wissen.

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Kann man machen, muss man aber nicht.
Wenn’s wirklich lange dunkle Strecken gibt (z.b. im Skandinavien) nutzen die auch nicht mehr viel.

Fahren ohne ABE bedeutet ''keinen Versicherungsschutz'', egal ob (nicht) ursächlich.

Zitat:

@2704 schrieb am 10. Oktober 2020 um 12:14:35 Uhr:


Fahren ohne ABE bedeutet ''keinen Versicherungsschutz'', egal ob (nicht) ursächlich.

Genau das. Und das darf man sich merken. Natürlich ist es eine Frage, ob es auffällt. Aber das ist dann Glücks- oder Pechfrage.

Wenn es auffällt, dann wird sich die Versicherung von dem betreffenden Fahrer das Geld wiederholen.

Und das ist bei teuren Schäden ein sehr großes Risiko.

Kein Richter wird übrigens sagen, dass es nicht ursächlich war, wenn das Teil die Betriebserlaubnis gelöscht hat. Warum auch? Mitgefühl gibt es da nicht.
Und es wäre auch unfair für alle Versicherungsnehmer, die sich an die Regeln halten.

Beim Fußball ist eine Abseitsfalle ja auch wirksam, um mal ein anderes Bild zu bemühen.

Seid bitte nicht so naiv und geht davon aus, dass bei Feststellung eines unvorschriftsmässigen Bauteils, bei dessen Verwenden die Betriebserlaubnis erlischt, irgendeine Instanz Euch beisteht und Fürsprecher ist.

Es könnte sogar schwierig werden, wenn ihr nicht Unfallverursacher ward. Das kann man diskutieren, aber wenn ein Wohnblock abgebrannt ist, wird sich die Versicherung um einen Schuldigen und Zahler kümmern.

Und es ist eben nicht so!
Es gibt den Begriff "Verhältnismäßigkeit".
Ich meine, Südschwede hat mal was dazu geschrieben. Seine Frau ist da wohl involviert.

Aber egal, es darf ja jeder denken, was er mag... 😉

Das das nicht legal ist, sollte klar sein. Aber den Versicherungsschutz verliert man bei einer "Glühbirne" nicht.

Zitat:

@volvocarl schrieb am 10. Oktober 2020 um 14:31:49 Uhr:


Und es ist eben nicht so!
Es gibt den Begriff "Verhältnismäßigkeit".
Ich meine, Südschwede hat mal was dazu geschrieben. Seine Frau ist da wohl involviert.

Aber egal, es darf ja jeder denken, was er mag... 😉

Das das nicht legal ist, sollte klar sein. Aber den Versicherungsschutz verliert man bei einer "Glühbirne" nicht.

Den Versicherungsschutz verlierst Du auch nicht. Aber die Versicherung wird sich das Geld wiederholen. Meinst Du wirklich, dass wenn es auffällt, die nicht alle Register ziehen?

Verhältnismäßigkeit? Wer wird sich dafür einsetzen? Du wirst keine Fürsprecher haben.

Warum erlischt denn dann die Betriebserlaubnis?

'Jungs' - das lässt sich mit wenigen Klicks recherchieren - Stichwort 'Gefahrerhöhung' (§ 23 Abs. 1 VVG ff.) und bedarf daher meiner Meinung nach keiner größeren Diskussion hier. Last uns beim Thema LED bleiben. :-)

Wobei solche Bilder immer schwierig zu beurteilten sind. Blende, Belichtungszeit und ISO haben einen wesentlichen Einfluss auf das Bild.
Ich glaube aber schon, dass es deutlich heller ist.
Anfang der 80ziger gab es mal 100W H4-Licht. Konnte man nebenan bei unseren westlichen Nachbarn legal erwerben, aber in DE natürlich verboten.
Gemerkt hat es niemand, weder TÜV noch Gegenverkehr.
Warum man sich jetzt hier wiedermal so schwer tut, etwas zu genehmigen, was anderswo auf der Welt schon längst Stand der Technik ist, weiß man vermutlich nur in einem muffigen Beamtenkeller....

Am interessantesten finde ich die Frage nach dem Beschlagen und Vereisen der Scheiben aufgrund der veränderten Wärmeentwicklung. Wenn ich dann mit sowas zu tun hätte, käme das für mich nicht in Frage. Sowieso aber auch nur mit Zulassung.

Steht auf der Schachtel der Funzeln nicht was von "Straßenzulassung" und "StVZO"?

Die zugelassenen Modelle gibts in der Kompatibilitätsliste auf der Osram Homepage. Wann und ob mehr Modelle kommen, wird sich zeigen. Hängt sicher auch vom Absatz ab.

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