Osram Cool Blue Intense 5500K vs. 6000K

Hi Leute,

hat jemand schon Erfahrung mit den neuen Brennern von Osram mit 6000k gemacht? Lohnt sich der Wechsel von 5500k auf 6000k?

Mehr ins bläuliche wäre schon klasse!

Es gab mal die "Hyper blue 66140CHB" von Osram mit ultimativem Blaustich, lege mal ein Bild anbei. Aber wie es aussieht, kann man die leider nicht mehr kaufen. Sehr schade ...

Oder habt ihr nen Geheimtipp in Sachen 6000k und bläuliches Licht?

Beste Grüße

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Beste Antwort im Thema

Recht hat der @TMD007 schon. Blaues Licht wird mehr geschluckt. Je gelblicher, je besser. Oder noch krasser: Grünes Licht! Wir haben bei uns einen grünen LED-Strahler am Gebäude, der dem Auge deutlich besser gefällt. Im Vergleich zu dem kaltweißen (bläulichen) Strahler sieht man deutlich besser.

Vielleicht fahren wir igendwann mit grünen Scheinwerfern.

MfG

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Ich habe auch die Osram Cool Blue Intense 5500K drin. Die sind relativ sauber weiß, nicht blau und machen ein schönes homogenes Licht, ohne zu blenden. Kann ich empfehlen. Man sollte nur nicht aus dubiosen Quellen kaufen, nur um 20,-€ zu sparen. Blaue Xenon sehen von außen cool aus aber wenn man selbst was sehen möchte (die Straße, Hindernisse etc.) sind sie ganz schlecht. Würde ich nicht machen.

Lichtex kann ich empfehlen, hab da meine CBIs für knappe 70 Euro her. Machen sich gut. Das Licht wird bei Nässe nicht mehr geschluckt als bei Halogen.

So, gesagt getan. Reimport aus Asien ist da. Links Osram Cool Blue Hyper 6000k und rechts Cool Blue Intense 5500k.
Bin sehr zufrieden! (Man muss dazu sagen, dass das Licht rechts real auch bereits ein tatsächlich schönes weiß ist/war!)

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Bei "Reimport aus Asien" habe ich kein gutes Gefühl...

Eine kurze Suche ergab:
Laut Osram-Webseite (Asia) haben die gefundenen Benner keine Zulassung in Europa (kein ECE). D.h. die Teile könntest du zwar in deiner Garage nutzen, auf der Strasse wären sie wohl nicht legal.

Was für eine Nummer steht auf der Lampe? Hast du ein Photo?

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Zitat:

@Atchek schrieb am 13. April 2017 um 21:46:39 Uhr:


So, gesagt getan. Reimport aus Asien ist da. Links Osram Cool Blue Hyper 6000k und rechts Cool Blue Intense 5500k.
Bin sehr zufrieden! (Man muss dazu sagen, dass das Licht rechts real auch bereits ein tatsächlich schönes weiß ist/war!)

illegal daher Verlust der Betriebserlaubnis und mit vorsatz gehandelt.

Ich glaub ich muss mal den Begriff Reimport nochmal erläutern: die Brenner sind in Deutschland hergestellt worden, Verkauf ist aber in Asien angedacht. Daher keine mindere Qualität oder sonstiges. Brennen genau so hell und gut wie die vorherigen. Auf der Packung ist deutlich gekennzeichnet, dass es nur für den Off-Road benutzt werden darf.

Aber mal ganz ehrlich, solange ich keine Einschränkung dadurch habe, sehe ich keine Probleme. Wie viele Leute tauschen an ihrem Pkw die Standlicht- oder rückwärts-Glühbirne gegen led aus oder noch besseres Beispiel: die "Kennzeichen"-Beleuchtung. Da wird meist drüber hinweg gesehen.

Erlaubt: nein, ganz klar - aber keine Einschränkung in der Lichtausbeute. Ich für mich bin zufrieden.

66140CBH - Osram Cool Blue Hyper.

Ob Einschränkung oder nicht, interessiert nicht!

  • Baust du einen Unfall, ist die Kasko sofort von der Leistung frei.
  • Die Haftpflicht wird klagen, bzw. Regress fordern.
  • Wirst du bei Dunkelheit angehalten, hast keinen Ersatz mit, ist die Fahrt beendet.
  • Bei Tag, stellt es eine OWi dar. Schlimmsten Fall noch fahren ohne BE und Vers.Schutz.

Wird wer geblendet und rutscht in den Graben, landet im Rollstuhl oder etc., du wirst ermittelt, hast du ein sehr großes Problem. Du darfst dann bis zum Ende für den Schaden zahlen.

Abblendlicht ist kein Positionslicht oder ne Kennzeichenfunzel! Das Abblendlicht wird noch strenger gesehen. Das bedeutet aber nicht, bei einem Unfall spielen die anderen Dinge keine Rolle. Bei einem Auffahrunfall wird eine Kennz.Leuchte ohne ABE sicher auch zu Kaskoverlust und Regress der Versicherung führen. Der Vordermann mit der nicht zugelassenen LED wird sicher mindestens eine Teilschuld bekommen. Auch, wenn er normalerweise keine Schuld hätte.

MfG

Oftmals haben gewisse Leuchtmittel nicht deswegen keine Zulassung, weil sie ungeeignet wären, sondern deswegen, weil der Hersteller schlicht keine Zulassungsprüfung beantragt hat, zum Beispiel deswegen, weil er in bestimmten Ländern keinen ausreichenden Markt gesehen hat. Beispiel 35/35 - Biluxfunzel mit Sockel Ba20d im Zweirad. Diese Dinger sind ja mal sowas von schlecht, noch nicht mal Halogenlampen (technischer Stand der 60er Jahre), leuchten bei Dunkelheit richtig grottig gefährlich schlecht aus und werden, da kein Halogengas vorhanden ist, zu allem Überfluss auch noch schnell dunkler, weil sich der Kolben schwärzt. Eigentlich sollte man solche Leuchtmittel verbieten, das Gegenteil war aber in diesem Fall lange Zeit üblich: Die zeitgemäße S2 - Halogenversion mit dem gleichen Sockel wurde erst kürzlich typgeprüft, also legalisiert.

Daher betrachte ich persönlich das gelassen. Klar ist es illegal, aber es handelt sich ja hierbei nicht um diese 100 - Watt - Brenner, die durchaus gefährlich sein können (Blend, - und sogar Brandgefahr durch die immense Hitzeentwicklung), sondern lediglich um eine etwas höhere Lichttemperatur, welche sowieso sich immer stärker verbreitend in Form von Fahrzeugen mit LED - Scheinwerfern auf den Straßen zu sehen ist. Ich denke, jedes einigermaßen sachkundige Gericht würde da im Extremfall mit Augenmaß agieren - sofern es überhaupt überprüft wird. Da hätten die Gutachter ja echt viel zu tun, wenn man bei jeder Glühlampe nach einem Unfall erstmal die Nummern vergleichen müsste, zumal die OSRAM Blue Hyper quasi genauso ausschauen wie die Blue Intense, identisch verarbeitet sind und auch nicht blenden.

Bei mir wurden gerade die Leuchtmittel im Heck kontrolliert, nachdem ein LKW seitlich bei der Vorbeifahrt rein gefahren ist. Das wird also durchaus gemacht.

Der Richter darf nicht mit "Augenmaß" durchwinken, wenn das Bauteil nicht zugelassen ist. Er kann nur abwägen, ob eine geringste Möglichkeit besteht, dass das Teil eine Beteiligung an dem Unfall haben könnte. Bei Kennzeichenleuchten und jemand fährt auf: Ja! Kennzeichenleuchten gehören zur Sichtbarkeit nach hinten. Besteht zum Unfall eine Beleuchtungspflicht, ist man auf jeden Fall dran.

Bei Abblendlicht dürfte jedem klar sein, dass der Richter dort wenig Spielraum haben wird. Außer bei strahlendem Sonnenschein, wird man aus der Nummer nicht raus kommen. Sofern eine abstrakte Möglichkeit der Mithaftung besteht, wird dir der Prozess gemacht und dieser wird bei nicht zugelassenen Bauteilen sicher nicht zu deinen Gunsten ausgehen.

MfG

Zitat:

@Atchek schrieb am 14. April 2017 um 12:58:26 Uhr:


... Aber mal ganz ehrlich, solange ich keine Einschränkung dadurch habe, sehe ich keine Probleme. ...

Könntest du erläutern, wie du bei der Sichtweise andere Verkehrsteilnehmer berücksichtigst?

Blaueres Licht streut physikalisch bedingt stärker und kann so zur Blendung anderer Verkehrsteilnehmer bei Regen oder Nebel beitragen. Wie siehst du die mögliche Gefährdung anderer durch die nicht zugelassenen Leuchtmittel? Bleibst du dann etwa bei Niederschlag der Strasse fern?

Es hat einen sehr angenehmen Blaustich und leuchtet nicht blau. Es ist reinweiß, hat den selben lichtkegel und keiner wird geblendet. Der Brenner müsste schon mit gewissem Zeitaufwand ausgebaut werden um durch einen Sachverständigen beurteilt zu werden. KLAR - wenn mir jemand quer kommen will, kann er mir an den Hals springen, aber ich sehe hier die Relation und für mich persönlich ist das Risiko durch diesen Tausch der Brenner eher gering ... hätte wenn aber ...

Zum Bild: links der neue Brenner (erster Tag), rechts der alte Brenner. Das Foto bringt es nicht ganz so gut rüber wie es tatsächlich ist, real sehen die neuen Brenner noch etwas besser aus :-) man kann es nur leicht am Boden erahnen, dass das rechte Licht gelblicher ist ...

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Zitat:

@Nomen_est_Omen schrieb am 14. April 2017 um 14:16:55 Uhr:


Blaueres Licht streut physikalisch bedingt stärker und kann so zur Blendung anderer Verkehrsteilnehmer bei Regen oder Nebel beitragen. Wie siehst du die mögliche Gefährdung anderer durch die nicht zugelassenen Leuchtmittel? Bleibst du dann etwa bei Niederschlag der Strasse fern?

Mir begegnen tagtäglich Fahrzeuge mit LED, - und Xenonscheinwerfern, die höllisch blenden. Wo genau siehst Du den Unterschied, wenn jemand mit oder ohne den Segen der Zulassungsstelle blendet?

Das solltest du mal einen Anwalt fragen.

Die Diskussionen um nicht zugelassene Leuchtmittel beende ich an dieser Stelle. Den TE interessiert es eh nicht, ob er mit oder ohne Versicherungsschutz und Zulassung fährt. Er soll sich eine andere Bühne suchen!

MfG
Johnes
MT-Moderation

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