Originaler Reflektor - Kein TüV?

Yamaha DT 175

Hallo,

ein Kumpel bekommt keinen TüV, weil der DT Scheinwerfer kein Prüfzeichen und auch keinen sichtbaren Streuscheibenausschnitt hat. Dazu mal 3 Fragen

Ist die Verwendung eines Original Bauteiles überhaupt HU-relevant?
Wie kann man Originalität nachweisen?
Kann man Reflektoren irgendwo nach Durchmesser bestellen?

Wenn ich nachts fahre, lasse ich meine Frau immer mit der Taschenlampe vorherlaufen ;-) - da stört sich keiner dran, aber wenn das miserable Licht nicht nach DIN gestreut wird, dann gibt's kein TüV?

DT-Reflektor
24 Antworten

Nach §50 STVZO gibt es keine generelle Pflicht asymmetrische Scheinwerfer zu verwenden.
Gleiches gilt für Grauimporte, es muß nicht zwingend der Reflektor getauscht werden wenn die Gefahr einer Blendung des Gegenverkehrs ausgeschlossen wird.

Bei Amis mit sog. sealed beam Scheinwerfern musste getauscht werden, weil 1. kein asymetrisches Licht vorhanden ist( leuchten gleichmäßig die Straße aus) und 2. der Scheinwerfer selbst die Glühlampe war.
Bei Fahrzeugen mit Rechtslenkung ( z.B. England) ist auch asymetrisches Licht vorhanden, welches hier dann genau in den Gegenverkehr leuchtet.
Bei Louis standen kistenweise gewechselte Hauptscheinwerfer und Tachos rum. Alles aus Importfahrzeugen

Meine graue CBR 1000F hat den Amischeinwerfer ohne asymmetrisches Licht und ist zugelassen damit in D.

Solange du eine korrekte Prüfnummer drauf ist vom KBA oder als E Zeichen mit ABE kann keiner was sagen. Vorausgesetzt der Reflektor arbeitet korrekt. Ansonsten musst du den Reflektor neu beschichten lassen. Es gibt die sog. Reflektor Klinik. Eine Firma, die sich genau damit befasst, alte Reflektoren auf Vordermann zu bringen durch neues Bedampfen. Die lassen ihre Sachen dann auch vom TÜV abnehmen. Damit solltest du auf der sicheren Seite sein. Und in der Tat ist der Wechsel auf einen anderen TÜV Verein gar keine so schlechte Idee.

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Ich würde das Ding ausmessen und mal bei amazon suchen. Vermutlich hat die 6 Volt Bilux, also drauf achten, dass die Birnenfassung passt. Und das berüchtigte e sollte auch da sein.

Ich verstehe den Prüfer auch nicht, da hätte ich drüber weggesehen- auch, wenn ich es gesehen hätte😠

Der Prüfer war zu faul für eine Nachsuche oder zu jung unerfahren.
Ich würde ihm versuchen seinen Irrtum nachzuweisen.z.B. mit einem Ersatzteilkatalog, Bildern von Markenkollegen oder aus dem Netz, Hilfe vom Händler...
So einfach würde ich den originalen Zustand nicht verändern nur weil der Graukittel das nicht deutet.

https://www.ebay.de/itm/282978330860

Na, der von ebay ist aber schlecht fotografiert oder er hat es hinter sich. HU dürfte damit unwahrscheinlich sein

Im Grundsatz ist für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.1954 eine Erstzulassung erhalten haben, eine Bauartgenehmigung für lichttechnische Einrichtungen erforderlich (Wellenzeichen + KBA Nummer oder E Prüfzeichen + Genehmigungsnummer).

Die Kennzeichnung mit DGM 12268 PMXLA auf dem Scheinwerfer ist die japanische Bauartgenehmigung. Da Japan dem ECE-Homologations System beigetreten ist, wird die japanische Bauartgenehmigung anerkannt.

Auch TÜV Prüfer sind nur Menschen und Menschen sind fehlbar und sicherlich nicht allwissend. Man bittet um einen Gesprächstermin, trägt die Informationen vor und bittet darum, gemeinsam eine Lösung zu suchen.

Zitat:

@jarap schrieb am 17. August 2023 um 06:38:05 Uhr:


Zu der erwähnten Anschnallpflicht habe ich so meine Zweifel, ich persönlich schnalle mich nicht an und halte die Anschnallpflicht für den Eingriff in meine persönlich Freiheit.

Stolz ist ein armseliger Ersatz für Intelligenz!

Zitat:

@jarap [url=https://www.motor-talk.de/.../...reflektor-kein-tuev-t7510707.html?...]
Zu der erwähnten Anschnallpflicht habe ich so meine Zweifel, ich persönlich schnalle mich nicht an und halte die Anschnallpflicht für den Eingriff in meine persönlich Freiheit. Aber da könnten wir ein neues Thema aufmachen🙂

na dann selber schuld. war mein ganzes leben bei der berufsfeuerwehr. da hatten diese patienten schon bei 30 kmh offenne oberschnenkelbrüche und massive beulen am kopf. aber ja, persönliche freiheit, bedeutet auch oft, persönliche ahnungslosigkeit. mach weiter wie du möchtest, zahl deine strafen. das ist dann deine freiheit. und dann wirds passieren. oder auch nicht, wenn du glück hast.

Ich glaube nicht hackts, der zweite Reflektor ist mitnichten ein japanisches Erzeugnis noch ist das Ding in Japan homologiert.Erkennt der Laie schon am Hersteller CEV.Dazu ohne Wissen solche Behauptungen in den Raum zu werfen ist schon etwas dreist.

https://www.hb4.com/it/storia/

https://wiki.germanscooterforum.de/index.php/IGM_%26_DGM

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