Ordungswiedrigkeit nach Paragraf 117 OWiG

Hi..

Ich wurde von einen Ehepaar angezeigt, da ich mich auf der Party eines Freudes dazu hinreissen ließ, einem Bekannten meine Anlage zu demonstrieren. Es war ca 17 Uhr und es waren keine 60 sek.

Weiß jemand mit wieviel Busgeld ich rechnen muss?

Grüsse

37 Antworten

Sorry, aber: selbst schuld, wenn man nicht schnell genug weg ist...

hi!
und was genau is daran verboten???

ich meine es war sicher laut aber nen rasenmäher ist auch laut...

kenne allerdings auch den paragraphen nich...

War das unter der Woche?

Zitat:

Original geschrieben von hekko


und was genau is daran verboten???
ich meine es war sicher laut aber nen rasenmäher ist auch laut...
kenne allerdings auch den paragraphen nich...

Sicherlich, der Rasenmäher ist auch laut. Aber Rasenmähen ist Arbeit und kein Vergnügen...😉

@Low: Damit hat ja keiner gerechnet. Kurz angemacht, dann wieder aus, rein und kuchen gegessen. ne halbe stunde später war dann die rennleitung da. Der Polizist war auch sehr freundlich und meinte das es unnötig ist aber wenn derjenige drauf besteht müssen sie das machen.

@hekko: § 117
[Unzulässiger Lärm]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

@Hankofer:

War samstags

Grüsse

Samstag ist es da nicht so das man ab 12 keinen lauten Geräusche mehr machen darf also auch nicht Rasenmähen, gab da mal was bin mir aber nicht sicher. Würde mir aber auch da nicht viel Sorgen machen, ja die Polizei muß kommen aber es muß nicht immer eine Geldstrafe für dich geben. Denke mal das du mit einer Verwarnung vom Polizisten wegkommst.

http://www.dalaerm.de/infgb.htm

"Sinnvoll ist in der Regel nur eine Anzeige nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Sie wird nur dann erfolgreich sein, wenn Messwerte ( mit einem Pegelmesser) oder/und ausreichend neutralen Zeugen zur Verfügung stehen, also i.d.R. keine Ehegatten oder Familienangehörigen, sondern Nachbarn, Besucher oder sonstige unbeteiligte Dritte."

Wenn das so war wie du geschildert hast, dann wird das kaum erheblich gewesen sein.

Grusz

Danny

Und was soll ich in den Anhörbogen schreiben??

ja ja wenn 148 db mal loslegen 😁

Muss die Polizei die Ordnungswidrigkeit nicht vor Ort mitbekommen? Sieht man im Fernsehen immer...

mfg Anonex