Ordungswiedrigkeit nach Paragraf 117 OWiG
Hi..
Ich wurde von einen Ehepaar angezeigt, da ich mich auf der Party eines Freudes dazu hinreissen ließ, einem Bekannten meine Anlage zu demonstrieren. Es war ca 17 Uhr und es waren keine 60 sek.
Weiß jemand mit wieviel Busgeld ich rechnen muss?
Grüsse
37 Antworten
Die 148 db drückt die anlage sowieso nicht bei "normaler" abstimmung. will ja auch noch was von der musik hören. aber wenn das so ist brauch ich mir wohl keine so großen sorgen zu machen.
Zitat:
Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Weder schädigen 60 Sek. Lärm die Nachbarschaft gesundheitlich, noch belästigen 60sek Lärm erheblich. Eine Alarmanlage schaltet nach 3 Minuten automatisch aus weil es sonst Belästigung ist.
Warum regelst du das nicht mit den Nachbarn?
Geh mal rüber, sag Sorry und geh mit denen "ein Bierle trinken"...
So mach ichs immer, wenns mal wieder zu laut wurde...
Muss mal messen lassen wie laut meine "kleine" Anlage überhaupt geht...
Die BR Kiste macht nen schönen Peak bei 54-55Hz, genau die Resofrequenz vom Auto. 😎
Wie wird denn gemessen? In db(a) oder dB(c)?
mfg Anonex
Wenn das möglich ist würde ichs auch so machen, aber viele Leute lassen hat überhaupt nicht mit sich reden.
Die können dir gar nix !!!
Eine Lärmbelästigung muss über einen längeren Zeitraum dauern und nicht nur 5 Minuten oder weniger.
Und noch vorteilhaft ist die Tatsache, dass du die Autoanlage an hattest, da dass Auto nicht in diesen Paragraphen fällt.
Definitiv die können dir gar nix, so lange du nicht über einen längeren Zeitraum deine Anlage ausgetestet hast und auch drauf hingewiesen wurdest, dass du es leiser stellen sollst.
Nur die Polizei darf dir eine Anzeige wegen Lärmbelastigung anhängen, und das auch nur nachdem sie da waren und dich drauf hingewiesen haben, erst wenn du die Warnung der Polizei ignorierst und nihct leiser stellst, dann können die dich am Arsch kriegen ( und dann auch gewaltig ).
Mach dir keine Sorgen darüber, schreib die Stellungnahme zurück und äußer dich über diesen Vorwurf und fertig.
Sei sachlich und freundlich und verweise auf die Grundlage der Lärmbelästigung, dann wird es sicherlich sofort eingestellt.
Zitat:
Wenn das möglich ist würde ichs auch so machen, aber viele Leute lassen hat überhaupt nicht mit sich reden.
@hankofer:
ist mir leider auch unverständlich warum das so ist...
So unheimlich schaut unsereiner Car Audio Mensch ja nicht aus, als dass sie sich fürchten müssten.😁
*lol*
geht ja nicht nur um Car Hifi gibts ja im anderen Bereich auch. Nachbaren regen sich über die lauten Kinder im Garten auf usw usw
"schöne" Zeit der Rechtschutzversicherungen...
Vor einigen Jahren hätte Reden geholfen, aber jetzt!?!
Also ein Kumpel musste mal Strafe wegen lauter musik im Auto Zahlen(Also seine Anlage kann sehr laut und ordentlich Rums machen) während der fahrt er musste 15 € zahlen... aber er bekam keine anzeige.... Ich denk das wird fallen gelassen..
Zitat:
Original geschrieben von Eddie@Audi
Also ein Kumpel musste mal Strafe wegen lauter musik im Auto Zahlen(Also seine Anlage kann sehr laut und ordentlich Rums machen) während der fahrt er musste 15 € zahlen... aber er bekam keine anzeige.... Ich denk das wird fallen gelassen..
Sowas sollte man nie bezahlen... außer ein Polizist kann dir nachweisen, dass dein auto außerhalb der fahrgast zelle über 115 db lautstärke entwickelt hat.
na lass dir das mal nachweisen..
Also wenn irgend ein grüner mal was wegenlärmbelästigung will, soll er erstmal messen.. außerdem sitzt du am volume regler und wenn er dass radio lauter machen will lässt dir das schriftlich geben, das er alle möglichen folgen übernimmt...
Zitat:
Original geschrieben von Eddie@Audi
Also ein Kumpel musste mal Strafe wegen lauter musik im Auto Zahlen(Also seine Anlage kann sehr laut und ordentlich Rums machen) während der fahrt er musste 15 € zahlen... aber er bekam keine anzeige.... Ich denk das wird fallen gelassen..
Jup kenn auch jemanden der hat 3 RFD2212 drinne und musste auch nur 15€ zahlen bei voller lautstärke....
greetz
Die Lautstärke ist bei der Fahrt nicht das entscheidene.
Bei der Fahrt geht es leider nicht um die Lärmbelästigung ( was auch nicht zulässig ist ) es werden einem die 15 € abgeknüpft, weil die erhöhte Musiklautstärke einem beim Fahren stören könnte und es zu Unfällen oder ähnliches führen könnte ( seh ich zwar anders, denke auch viele von Euch, aber die Polizei sieht es als Ablenkung ).
Und um einer Gefahr entgegenzuwirken wird man zu 15 € verdonnert, aber das hat nix mit der Lärmbelästigung zu tun.
Nur muss man immer in der Lage sein, z.B. einen Krankenwagen oder ähnliches frühzeitig sehen und hören können.
Bin ich zwar auch mit lauter Musik, aber ich denke halt manchmal anders als die geltenden Gesetze.
Aber diese Strafe bezieht sich auf die Unfallvermeidung und nicht auf die Lärmbelästigung.
Zitat:
Original geschrieben von jimmy007
Und um einer Gefahr entgegenzuwirken wird man zu 15 € verdonnert, aber das hat nix mit der Lärmbelästigung zu tun.
Nur muss man immer in der Lage sein, z.B. einen Krankenwagen oder ähnliches frühzeitig sehen und hören können.
Aber diese Strafe bezieht sich auf die Unfallvermeidung und nicht auf die Lärmbelästigung.
So ist es.
Und deshalb sollte man im Fall des Falles die 15 Euro bezahlen, sonst kann der schnell ein noch teuerer Verwaltungsakt draus werden...
Könnte man sich da nicht einfach noch 2 extra Aussenspiegel ans Auto bauen und dürfte dann die Musik so laut machen, wie man will ?
Ein Gehörloser macht das ja schliesslich genauso. 😉