Ordnungswidrigkeit, weil ich angeblich neben der Polize gas gegeben habe.

Hallo liebe Forenmitglieder,

gestern bin ich abends von einem Kreisel rausgefahren und hab leicht mit meinem Golf 7 GTI Performance beschleunigt. Der ist ein bissi lauter. Die Polizei war in einer Kontrolle eines anderen Verkehrsteilnehmer.
Ich bin dann vorbeigefahren und habe 900m weg geparkt, da ich mein Bruder abholen wollte.
15 Minuten später kommt die Polizei und wirft mir vor, dass ich bewusst gas gegeben habe, weil die am kontrollieren waren. Dem war nicht so und ich habe mich auch dazu nicht geäußert. Er hat nun ein Ordnungswidrigkeit aufgeschrieben, die ich in nächster Zeit wohl erhalten werde.
Sollte ich da Einspruch einlegen, ich bin rechtschutzversichert. Das ist einfach ärgerlich, dass man zu Unrecht ein Strafzettel bekommt. Was meint ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Marokkpower schrieb am 26. April 2018 um 14:31:44 Uhr:


Was meint ihr dazu?

Wir meinen daß da nie was kommen wird. 😉

Gruß Metalhead

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Doch, es ist so einfach.
Ich war angeblich nicht angeschnallt und wurde angehalten. Dann meinten die, dass ich mich angeschnallt habe, als die mich gar nicht hätten sehen können. Auch aus deren Perspektive konnten die im dunklen den Anschnallgurt aus der Perspektive gar nicht sehen. Deren Fahrzeug stand, Scheinwerfer waren aus, sie schlossen gerade eine andere Verkehrskontrolle auf dem Seitenstre ab. Ich legte Einspruch ein, da ich angeschnallt war und legte dar, dass die den Gurt ihrer Aussage nach gar nicht sehen konnten, da der aus der Perspektive hinter der B-Säule war und das die am angegebenen Ort gar nicht hinter mir waren, sondern erstmal wenden mussten.
Als Antwort kam dann, dass die Richtung Seitenstraße gefahren sind (zur Erinnerung, sie waren gerade ins Auto eingestiegen und hatten eine andere Kontrolle beendet) und konnten dadurch das Fahrzeug in verschiedenen Perspektiven im Scheinwerferlicht sehen, dass ich mich zwischenzeitlich angeschnallt haben sollte verschwand ganz. Das Ordnungsamt leitete dieses nach meinem Einspruch gleich weiter ans Amtsgericht, dem ich mitteilte, dass ich die Kosten nicht tragen werde, da ich erst eine Antwort vom Ordnungsamt erwartet hätte und schilderte es aus meiner Sicht. Es schrieb dann die Richterin sinngemäß zurück, dass ich die Strafe zahlen solle, da sie sehr wahrscheinlich gegen mich entscheiden wird, da die Aussagen der Beamten glaubwürdig sind.

Andere Fall war, dass ich an einer Ampel auf der linken Spur schnell auf die erlaubten 70km/h beschleunigt habe, als mir ein Zivilwagen in die linke Spur vorzog. Ich hätte eine Vollbremsung machen müssen und entschied mich daher nach links über die doppelt durchgezogene Linie zu überholen. Die fuhren mir hinterher und hielten mich kurz später an. Als erste wurde ich gefragt, ob ich wisse, wie schnell man dort fahren dürfe, für die Antwort gaben die mir 100 Punkte - nett von denen... Ich sagte denen auch, dass ich nicht zu schnell war, was die mir nicht glaubten. Ich wies die dann auf das Rechtsfahrgebot hin und dass man wohl nicht aus einer von rechts kommenden Seitenstraße direkt in die linke Spur fahren müsse, wenn dort Verkehr ist. Die erwiderten dann, dass ich die nicht zu belehren habe und die sich einordnen wollten, da sie in knapp über 300m später links abbiegen wollte. Die meinten dann, dass wenn ich rechts überholt hätte, es nur bei einer mündlichen Verwarnung geblieben wäre. Die wollten nichts davon hören, dass die mir die Vorfahrt genommen haben und ich so schnell gar nicht nach hinten gucken konnte, ob ich jemanden durch eine Vollbremsung gefährde und so schnell auch nicht ausschließen konnte, dass sich jemand rechts neben mir befindet (rechts neben mir stand einer an der Ampel beim Anfahren), bzw. sich eventuell auch im töten Winkel befindet, und es aus meiner Sicht am sichersten war in die freie Gegenfahrspur zu fahren, um niemanden zu gefährden. Hier wurde mir dann nach meinem Einspruch vom Ordnungsamt nahegelegt die Strafe zu bezahlen.

Also sag du mir bitte nicht, dass es nicht einfach für die ist.

@Schubbie Irgendwie hast du mich da missverstanden.
Ich wollte eigentlich zum Ausdruck bringen das bei den Aussagen dieser Beamten meist immer einer als Zeuge bereitsteht der seinen Kollegen / Kollegin bestätigt. Von daher ist es so gut wie unmöglich dagegen anzukommen.
Aber im Falle de TE müssen eindeutige Beweise her und kein Subjektives empfinden.

Dann hätte ich mir den langen Text ja sparen können...

Wenn beide Polizisten behaupten, dass der unnötigerweise mit Vollgas beschleunigt und den Motor zu hoch gedreht hat, was will man dann dagegen sagen? Klar ist es (meistens) schwachsinnig sowas zur Anzeige zu bringen, aber man hat schon Pferde kotzen sehen...

Ich versuche eigentlich immer so zu schreiben dass man nicht unbedingt zwischen den Zeilen lesen muss.
Die Sache mit dem recht haben und recht bekommen trifft auch heute noch zu.
Wie schon geschrieben......mal sehen was draus wird.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 17:47:11 Uhr:


§ 1 Abs.2 StVO: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“

§ 30 Abs. 1 StVO: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

§ 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG: „Sie (die Kraftfahrzeuge) müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben“.

Also wenn die wollen, dann können die dir wohl auch was und der Richter wird den Beamten mehr Glauben schenken, als er ihn dir schenken wird.

Krasser Unsinn. Dies bitte nicht glauben.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 22:24:13 Uhr
Wenn beide Polizisten behaupten, dass der unnötigerweise mit Vollgas beschleunigt und den Motor zu hoch gedreht hat, was will man dann dagegen sagen?

Nun, ich wuerde sagen, dass das eine sehr subjektive Aussage ist und ich niemals (!) - naemlich um meinem "Heiligsblechle" nicht zu schaden - dem Motor ueberdrehe und ich stets auf den Drehzahlmesser achte. 😁

Ausserdem: Wenn zwei Polizisten als Zeugen auftreten, faellt mir eigentlich nur der Spruch mit den "zwei Kraehen" ein... 🙄

Ciao
Ratoncita

Was nichts daran ändert, dass denen eher geglaubt wird, ob es dir lieb ist oder nicht. Du kannst ja viel behaupten.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 27. April 2018 um 19:01:09 Uhr:


und ich niemals (!) - naemlich um meinem "Heiligsblechle" nicht zu schaden - dem Motor ueberdrehe und ich stets auf den Drehzahlmesser achte.

Was keine Kunst ist, denn halbwegs moderne Motoren lassen sich gar nicht mehr überdrehen.

(Außer man hat eine Venturi-Gasanlage und schaltet den Begrenzer aus. Aber pssst, nicht weitersagen!)

Wenn wir schon beim Drehzahlbegrenzer sind: Wollte keinen neuen Thread aufmachen. Greift die Drehzahlbegrenzung nur bei stehendem Fahrzeug ein, wenn man im Leerlauf Vollgas gibt? Oder sollte er bei fahrendem Fahrzeug, wenn man den Leergang eingelegt hat, auch eingreifen?
Da ich sehr bald TÜV hab (in 5 Monaten), hatte ich das vor 2 Wochen einfach ausprobiert. Während der Fahrt mit vllt. 80 km/h den Leergang eingelegt und dann drehte der Motor bis 5000 rpm hoch bei halbem Gas. Da kann doch was nicht stimmen oder? Bei stehendem Fahrzeug konnte ich es noch nicht testen, da ich dafür extra auf einem einsamen Parkplatz anhalten müsste, um niemanden zu stören. Hab aber den Verdacht, dass Tuning auf meiner Mühle drauf ist. Eine Rakete ist sie aber gar nicht.
Daher die Frage, ob der Drehzahlbegrenzer evtl. doch nur bei 0 km/h wirksam ist. Wenn das Auto bei halbem Gas schon auf 5000 rpm dreht, weiß ich nicht, ob der TÜV-Mann den Motor vielleicht kaputt treten kann, da er ja gleich Vollgas gibt. So weit ich mich erinnere, müsste das Auto bei 4000 Umdrehungen pro sechsigstel Stunde abregeln.

Zitat:

@ahmettir schrieb am 28. April 2018 um 20:50:56 Uhr:


Wenn wir schon beim Drehzahlbegrenzer sind: Wollte keinen neuen Thread aufmachen. Greift die Drehzahlbegrenzung nur bei stehendem Fahrzeug ein, wenn man im Leerlauf Vollgas gibt? Oder sollte er bei fahrendem Fahrzeug, wenn man den Leergang eingelegt hat, auch eingreifen?
Da ich sehr bald TÜV hab (in 5 Monaten), hatte ich das vor 2 Wochen einfach ausprobiert. Während der Fahrt mit vllt. 80 km/h den Leergang eingelegt und dann drehte der Motor bis 5000 rpm hoch bei halbem Gas. Da kann doch was nicht stimmen oder? Bei stehendem Fahrzeug konnte ich es noch nicht testen, da ich dafür extra auf einem einsamen Parkplatz anhalten müsste, um niemanden zu stören. Hab aber den Verdacht, dass Tuning auf meiner Mühle drauf ist. Eine Rakete ist sie aber gar nicht.
Daher die Frage, ob der Drehzahlbegrenzer evtl. doch nur bei 0 km/h wirksam ist. Wenn das Auto bei halbem Gas schon auf 5000 rpm dreht, weiß ich nicht, ob der TÜV-Mann den Motor vielleicht kaputt treten kann, da er ja gleich Vollgas gibt. So weit ich mich erinnere, müsste das Auto bei 4000 Umdrehungen pro sechsigstel Stunde abregeln.

Ein Drehzahlbegrenzer ist eine automatisierte, technische Einrichtung an Verbrennungskraftmaschinen die bei Erreichen einer oberen Grenz-Drehzahl eine weitere Drehzahlerhöhung verhindert.
Der Drehzahlbegrenzer greift im Leerlauf sowie auch im fahrenden Betrieb.

Du brauchst nur auf die Autobahn zu fahren und die Drehzahl bis weit über den roten Bereich (ca. 6000 rpm) auszufahren dann spricht der Drehzahlbegrenzer an.
Natürlich bei betriebswarmem Motor.

Er will damit sagen, dass alles okay zu sein scheint. Je nach Motor, Benziner, Diesel, 4-Zylinder oder 6-Zylinder etc. sind die Drehzahlen unterschiedlich. So lange er nur leicht in den roten Bereich geht und dann abregelt, ist alles in Ordnung. Im Stand kann es sein, dass er früher abregelt, da die Elektronik erkennt, dass die Drehzahl unnötig ist.

Ja genau das meine ich ja. Im Stand soll die Drehzahl angeblich bei etwa 4000 Umdrehungen regeln. Stand heißt für mich aber auch, dass kein Gang eingelegt ist. Und da drehte er bis 5000 hoch (Auto rollte aber mit ca. 80 km/h) und ich bin sofort vom Gas gegangen. Keine Ahnung, ob mehr auch möglich gewesen wäre. Ich glaub ich sollte den Wagen auf einem einsamen Parkplatz mal anhalten und dann schauen, wann er regelt oder ob er überhaupt regelt. Falls er weit über 4000 rpm dreht, hab ich wohl die Arschkarte gezogen, weil der TÜV einen so nicht durchlässt. Da hab ich schon was drüber gelesen, war aber im e90-forum. Da ich dort nicht mehr aktiv bin, frage ich hier nach. Für jedes Fahrzeug wird anscheinend vom Werk aus eine Abregeldrehzahl im Leerlauf angegeben, was beim TÜV auch passen muss. Was somit heißt, dass der TÜV diese Daten bei Eingabe ins System rausbekommt. Und bei dem einen Typen, der durchgefallen ist, war es so, dass ein Tuner die Drehzahlbegrenzung aufgehoben hatte und der Wagen deshalb auf 5500 oder 6000 rpm kam. Deshalb durchgefallen.
Die Rede ist vom Diesel 🙂 bin während der Fahrt noch nie in den Drehzahlbegrenzer reingefahren, hoffe und denke aber, dass der nicht über 5000 rpm dreht.

Ich habe es nun nur überflogen... 80km/h ist nicht im Stand!

Okay, dann wird das mit Stand (0 km/h) + Gang im Leerlauf nur für TÜV-Zwecke so programmiert sein im Motorsteuergerät. Ansonsten hätte es im Leergang bei 80 km/h auch funktioniert. Muss ich dennoch mal ausprobieren, bevor mein lieber TÜV-Mann meine Kiste mit 0 km/h zu Schrott fährt. Keine Ahnung, wo man eine einsame Stelle findet, um mal im Stand Gas zu geben. Wird sich aber finden lassen. Im Notfall muss die Nachbarschaft kurz mal ein Auge zudrücken 😁
Falls doch Tuning drauf ist, weiß ich nicht, ob ich das Auto dem Händler zurückgeben soll (fahre ja seit 140 tkm damit, absolut ohne Probleme, also wäre es unfair, es zurückzugeben) oder lieber ins Ausland verkaufe, wenn der TÜV abgelaufen ist. Vermutlich die 2. Option.
Oder doch zum Tuner fahren, um den Begrenzer wieder einbauen zu lassen und nebenbei eine Leistungssteigerung aufspielen 😁

Die vom TÜV wissen, wie hoch man ihn drehen darf. Das rechte Pedal ist analog und nicht digital. Es ist normal, dass der so schnell hoch tourt, wenn kein Gang drin ist. Mit halber Gaspedalstellung beschleunigst du sonst 2 Tonnen und im Leerlauf nur ein paar drehbare Teile, die ein Bruchteil dessen an Masse haben.
Nicht jedes Fahrzeug regelt im Stand früher ab.

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