Ordnungswidrigkeit, weil ich angeblich neben der Polize gas gegeben habe.
Hallo liebe Forenmitglieder,
gestern bin ich abends von einem Kreisel rausgefahren und hab leicht mit meinem Golf 7 GTI Performance beschleunigt. Der ist ein bissi lauter. Die Polizei war in einer Kontrolle eines anderen Verkehrsteilnehmer.
Ich bin dann vorbeigefahren und habe 900m weg geparkt, da ich mein Bruder abholen wollte.
15 Minuten später kommt die Polizei und wirft mir vor, dass ich bewusst gas gegeben habe, weil die am kontrollieren waren. Dem war nicht so und ich habe mich auch dazu nicht geäußert. Er hat nun ein Ordnungswidrigkeit aufgeschrieben, die ich in nächster Zeit wohl erhalten werde.
Sollte ich da Einspruch einlegen, ich bin rechtschutzversichert. Das ist einfach ärgerlich, dass man zu Unrecht ein Strafzettel bekommt. Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Marokkpower schrieb am 26. April 2018 um 14:31:44 Uhr:
Was meint ihr dazu?
Wir meinen daß da nie was kommen wird. 😉
Gruß Metalhead
76 Antworten
§ 1 Abs.2 StVO: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“
§ 30 Abs. 1 StVO: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
§ 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG: „Sie (die Kraftfahrzeuge) müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben“.
Also wenn die wollen, dann können die dir wohl auch was und der Richter wird den Beamten mehr Glauben schenken, als er ihn dir schenken wird.
Ein beschleunigen ist kein unnötiger Lärm. Jedes Fahrzeug wird laut, wenn man beschleunigt. Zudem sind seine Paragraphen nicht sanktioniert. Sind einfach nur Gebote.
Das hat vor Gericht nie und nimmer Handhabe.
Und ein Richter "glaubt" auch nicht per se dem Polizisten, sondern macht sich ein eigenes Bild. Da kann der Polizist auch mal auf den Deckel in der Verhandlung kriegen.
O-Ton aus einer eigenen Verhandlung: "Denken sie nicht, sie hätten es auch einfach bei einer mündlichen Verwarnung belassen können?"
Die Beamten können ja aber angeben oder der Meinung sein, dass er wesentlich stärker als nötig beschleunigt habe und sie somit damit belästigt hat. Bei so einigen würde ich nichts ausschließen.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 26. April 2018 um 17:19:29 Uhr:
Hier die gesetzliche Grundlage:https://www.bussgeldkatalog.net/.../
Er schreibt doch daß alles Serie ist.
Gruß Metalhead
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Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 17:47:11 Uhr:
§ 1 Abs.2 StVO: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“§ 30 Abs. 1 StVO: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
§ 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG: „Sie (die Kraftfahrzeuge) müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben“.
Also wenn die wollen, dann können die dir wohl auch was und der Richter wird den Beamten mehr Glauben schenken, als er ihn dir schenken wird.
Was willst du denn daraus konstruieren?
Das heißt doch nicht daß ich mit Standgas beschleunigen muß.
Quitschende Reifen würden unter sowas fallen, das stimmt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 17:57:36 Uhr:
Die Beamten können ja aber angeben oder der Meinung sein, dass er wesentlich stärker als nötig beschleunigt habe und sie somit damit belästigt hat. Bei so einigen würde ich nichts ausschließen.
Was heißt jetzt wesentlich stärker als nötig beschleunigt ?
Das wäre auch zu beweisen.
Quietschende Reifen waren wohl nicht im Gespräch?
Das ist wohl alles Subjektiv.😉
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 17:57:36 Uhr:
Die Beamten können ja aber angeben oder der Meinung sein, dass er wesentlich stärker als nötig beschleunigt habe ...
wie ist "stärker als nötig" definiert?
Ich kenne da nur wheelspin als Kriterium (mehr Leistung abgerufen als nötig).
Ich bleibe dabei daß da nix kommen wird, was will er da auch schreiben.
Der Ordnungshüter hatte da vermutlich einen schlechten Tag oder hat das irgendwie falsch wahrgenommen und wollte da mal zum nachdenken anregen, mehr IMHO nicht.
Alles unter der Annahme daß das so abgelaufen ist wie beschrieben (was ich jetzt mal pauschal nicht anzweifle).
Gruß Metalhead
Dazu zählt auch, dass vielleicht der Gang weiter als nötig ausgefahren wurde. Man soll seine Emissionen (auch Geräusche sind Emissionen) auf ein Mindestmaß beschränken. Man kann es ableiten wie man will. Klar ist es lächerlich, die sollen sich um wichtigeres kümmern, aber man weiß nie, wie die denken.
Einer bei uns im Ort bekam eine Anzeige, da er einen abgemeldeten kleinen Anhänger per Hand zum Rangieren ein Stückchen auf einem öffentlichen Parkplatz bewegte. Leider weiß ich nicht, was dabei rausgekommen ist, in der Klappse ist der Polizist auf jeden Fall nicht gelandet, der hat die Einwohner mit seiner Korrektheit noch bis zu seiner Rente genervt.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 17:57:36 Uhr:
Die Beamten können ja aber angeben oder der Meinung sein, dass er wesentlich stärker als nötig beschleunigt habe und sie somit damit belästigt hat.
Moment mal! Ist es schon so weit gekommen, dass die uniformierte Rennleitung einem vorschreiben kann, welche Beschleunigung (wohlgemerkt mit einem nicht getunten Fahrzeug) noch zulaessig ist??
Ihre Meinung koennen sie haben und auch behalten, eine Ordnungswidrigkeit koennen sie daraus nicht ableiten. Zumindest keine, die bei Gericht Bestand haben duerfte.
Ciao
Ratoncita
https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
Verboten heißt verboten und nicht nur nicht erwünscht. Wenn du an einen Erbsenzähler gerätst, dann wird dir eine Ordnungswidrigkeit zu Lasten gelegt.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 20:13:33 Uhr:
https://dejure.org/gesetze/StVO/30.htmlBei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
Verboten heißt verboten und nicht nur nicht erwünscht. Wenn du an einen Erbsenzähler gerätst, dann wird dir eine Ordnungswidrigkeit zu Lasten gelegt.
Nur weil ein Polizist Subjektiv meint dass er zu Laut gewesen sei und alle geschrieben haben das es wohl keine Auswirkungen haben muss spielst du den Miesmacher??
Wir sollten abwarten was daraus wird.
Nein, ich möchte nur aufzeigen, worauf sich die Beamten eventuell berufen könnten.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 20:23:56 Uhr
... worauf sich die Beamten eventuell berufen könnten.
Berufen ist zu wenig, sie muessen Beweise erbringen. Ein "ich fuehlte mich belaestigt" oder "der hat unzulaessig beschleunigt" reicht nicht; das wird eingestellt, nicht weiter verfolgt.
Wuerde ja eh nix dabei rauskommen.
Ciao
Ratoncita
Aha, wenn ein Beamter sagt, dass man nicht angeschnallt war oder sein Handy benutzt hat, dann reicht ebenfalls nur seine Aussage und man hat keine Chance dort gegen an zu gehen, außer man hat vielleicht eine Kamera für den Innenraum.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. April 2018 um 20:46:02 Uhr:
Aha, wenn ein Beamter sagt, dass man nicht angeschnallt war oder sein Handy benutzt hat, dann reicht ebenfalls nur seine Aussage und man hat keine Chance dort gegen an zu gehen, außer man hat vielleicht eine Kamera für den Innenraum.
So einfach ist es auch nicht.
Wenn jemand aus dem fließenden Verkehr rausgewunken wird weil er/sie von einem Beamten (Polizist) bereits an der Ecke mit dem Handy gesehen wurde dient dieser Beamte als Zeuge. Das Handy muss dabei nicht am Ohr gewesen sein, er/sie muss es nur in der Hand gehalten haben. Ob das Handy dabei aus- oder eingeschaltet war spielt dabei auch keine Rolle.