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Ordnungsverfügung der Zulassungsstelle wegen Versicherungswechsel

Themenstarteram 22. März 2020 um 17:56

Hallo zusammen,

als langjähriger Student schaut man immer sehr genau aufs Geld und deshalb wechsel ich um Jahresende immer die KFZ-Versicherung über ein Vergleichsportal. So auch von 2019 auf 2020, wie üblich über ein Vergleichsportal die Versicherung vollautomatisiert gewechselt.

Im Februar bekam ich überraschenderweise eine Ordnungsverfügung meiner Zulassungsstelle, dass meine alte Versicherung gemeldet hat, dass mein Wagen nicht mehr versichert ist und ich deshalb sofort die Kennzeichen mit abgekratzten Siegeln vorzeigen muss, da ansonsten jemand geschickt wird und die Siegel abkratzt.

Auf den Schrecken habe ich meine neue Versicherung angerufen und gefragt ob alles in Ordnung ist. Diese bejahten und gaben mir die Info, dass im November 2019 die Daten digital an die ZS übermittelt wurden. Zur Vorlage bei der ZS gaben sie mir die EVB, damit ich dieser schnell einen Beweis meiner Versicherung zukommen lassen kann.

Für mich war damit die Sache erledigt.

Jetzt hat mich aber ein Brief der ZS erreicht, in dem für "die eingeleiteten Maßnahmen wegen Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften .. folgende Gebühren festgesetzt werden: 52,44 €". Rechtsgrundlage sind die Kosten der mir zugesandten Ordnungsverfügung.

Den Sachverhalt habe ich an meine neue Versicherung weitergeleitet. Ich erwarte dort aber keine schnelle Hilfe. Die 14tägige Zahlungsfrist läuft..

Deshalb meine Frage an das Forum: Kennt sich hier jemand mit dem Sachverhalt aus?

Muss ich als Halter eines KFZ die Strafe für das Scheitern eines automatischen Prozesses zwischen Versicherer und ZS bezahlen? Ich kann mir das allein von der Logik her nicht vorstellen..

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Anscheinend gilt die Weisheit "wer billig kauft, kauft zweimal" in abgewandelter Form hier auch...

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So ist es nicht nur in bayern.

Themenstarteram 24. März 2020 um 11:08

Die Versicherung übernimmt die entstandenen Kosten, da von mir, dem Halter, nach Überstellung der Ordnungsverfügung im Februar sofort gehandelt wurde und der Tatbestand "erloschener Versicherungsschutz" mit Übermittlung der EVB an die Zulassungsstelle gelöst wurde.

Die dafür angefallenen Kosten, welche mit dem zweiten Brief mir in Rechnung gestellt wurden, werden von der Versicherung übernommen.

Ein Anruf durch mich bei der Zulassungsstelle im Februar und jetzt im März konnte diese Kosten nicht verhindern, da das Amt ihren Arbeitsaufwand in Rechnung stellen muss/möchte.

Was bleibt ist der Fakt, dass ich mich zuerst an eine falsche E-mail Adresse gewandt habe und deshalb keine Antwort von der Versicherung bekam. Letztlich lag der Fehler in der Kontaktaufnahme bei mir. Der Fehler bei der Ummeldung lag whrsl. bei der Versicherung.

Der Fall ist somit für mich abgeschlossen. Es entstanden mir durch die Wahl des günstigsten Versicherers somit keine Nachteile. Ich resümiere: "Wer billig kauft zahlt nicht immer zwei Mal".

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