ORDNUNGSGEMÄß Geparktes Auto angeblich "Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung"

Guten Tag,

Ich habe folgenden orangen Aufkleber (siehe Fotos) auf meinem Mercedes gefunden.

Angeblich stelle mein Auto eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" dar, obwohl es

1.) zugelassen ist

2.) Noch TÜV hat bis ins Jahr 2027 (gelbe TÜV-Plakette)

Welche "Gefahr" solle denn nun von meinem ordnungsgemäß geparkten Auto ausgehen?

Vielleicht kann mir ja mal jemand die "Denkweise" der Beamten vom Ordnungsamt erklären

Oranger-aufkleber-gefaehrdung-oeffentliche-sicherheit
Zugelassen-und-tuev-bis 2027
Mercedes-seitenansicht
29 Antworten

Naja, deine Luftfederung ist hinten defekt (oder das Fahrzeug steht schon ewig...). Ganz abwegig ist der Gedanke der Behörde also nicht.

Die Behörde kann auch nicht Wissen, ob das Fahrzeug trotzdem (eingeschränkt) fahrbereit ist. In jedem Fall liegt hier ein offensichtlicher Mangel vor.

Dabei wäre es sogar egal, ob es noch fahrbereit ist.

Denn: Zitat FZV § 5 Abs. 1

Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, so kann die nach Landesrecht für die Ausführung dieser Verordnung zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Halter oder Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.

Also, Frage an den TE @Mercedes-68:

Ist das Fahrzeug vorschriftsmäßig?

Offensichtlich ist die Mitarbeiterin des OA der Meinung, dass dein Fahrzeug nicht fahrbereit ist. Anhand des "Hängearschrs" tippe ich auch darauf und vermute eine defekte Luftfederung. Wahrscheinlich steht das Fahrzeug schon länger da und ist dem OA irgendwann aufgefallen.

Sie sehen das die Hintere Karosserie ziemlich tief auf die hintere Achse abgesenkt ist, dadurch sind sie der Meinung das die Hintere Feder gebrochen Ist. Frage : Hat dein Fahrzeug eine Luftfederung? Wenn ja, kannst du als Begründung angeben, dass die hintere Federung nicht defekt ist sondern erst durch das Starten vom Motor durch den Luftkompressor aufgepumt wird. Ich würde mich gleich an das Ordnungsamt wenden bevor das Fahrzeug noch abgeholt wird.

Ja, aber was ich nicht verstehe ist, wie ein geparktes Auto selbst mit gebrochener Hinterachse, oder gebrochener Feder oder defekter Luftfederung eine Gefahr darstellen kann, selbst wenn es nicht mehr fahren würde.

Früher gab es einmal Citroën Fahrzeuge mit Luftfederung, die "lagen" quasi alle auf dem Boden, wenn die Luftfederung nicht aufgepumpt war, das ist und war ja auch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und ordnung

Citroen3-mit-luftfederung
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Das Auto ist so nicht fahrbereit und kann nicht am Verkehr teilnehmen.

Citoën hatte übrigens eine Hydopneumatik und keine Luftfederung.

Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 29. Juli 2025 um 13:36:00 Uhr:
Das Auto ist so nicht fahrbereit und kann nicht am Verkehr teilnehmen.
Citoën hatte übrigens eine Hydopneumatik und keine Luftfederung.

Das Fahrzeug parkt ja und fährt nicht, nimmt somit nicht am Verkehr teil

Ein am Flughafen "stehendes" also geparktes Flugzeug nimmt ja auch nicht am Flugverkehr teil, wenn es nicht fliegt, also NICHT in der Luft ist

Es nimmt am ruhenden Verkehr teil. Die undichte Luftfederung der HA fällt dummerweise auf und sie müsste zum Fahren halt eigentlich dicht sein, also repariert werden. Und dann ist dem OA evtl. auch bekannt, dass diese Achsen von Benz auf Kulanz ausgetauscht werden, weil sie in der im Werk verbauten Version unfassbar oft durchgammeln. Also so ganz fernliegend ist die Vermutung des OA-Mitarbeiters nicht, auch wenn man dafür schon einen Blick unter das Auto werfen sollte.

Zitat:
@Mercedes-68 schrieb am 29. Juli 2025 um 13:40:46 Uhr:
Das Fahrzeug parkt ja und fährt nicht, nimmt somit nicht am Verkehr teil

Das alles musst du mit dem zuständigen OA diskutieren.

Dort muss man deiner Argumentation - die keine ist - folgen, nicht irgendwer hier.

Sei doch mal ehrlich, wie lange steht es denn schon da?

Im allgemeinen wird so ein Aufkleber (Achtung Halbwissen) nach 3 Monaten angebracht.

Es geht bei der Gefahr um auslaufende Betriebsstoffe. Man rechnet damit, dass so ein unbewegtes Fahrzeug von Halter aufgegeben wurde und fordert ihn damit auf, was zu unternehmen.

Gruß jaro

Die Dinger stehen, je nach dem wo du wohnst, genau so ziemlich häufig herum und das OAmt wird schlichtweg die Erfahrung gemacht haben, dass in xx% dieser Fälle der Wagen dort einfach auf Nimmerwiedersehen abgestellt wurde.

Hier in der Hauptstadt habe ich über die Jahre schon etliche E-Klassen so herumstehen sehen und das über einen langen Zeitraum - also ein bekanntes "Phänomen".

Genau so ist es.

Die Mitarbeiter des OA sind nicht alle gegen einen Briefkasten gelaufen, wieder aufgestanden und dann nochmal dagegen gerannt.

Wenn die Karre nicht fahrbereit ist, kommt man schnell in den Bereich der unerlaubten Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums. Dann kann die Straßenverkehrsbehörde aktiv werden.

@remarque4711 schrieb am 29. Juli 2025 um 14:31:47 Uhr: Die Mitarbeiter des OA sind nicht alle gegen einen Briefkasten gelaufen, wieder aufgestanden und dann nochmal dagegen gerannt.

Ob man bei der jungen Dame (der nach links kippenden Mädchenschrift nach) da so sicher sein kann ? Man könnte einfach antworten, dass ein Luftverlust aus der Federung und derartiges Absacken bei längerem Abstellen durchaus 'Stand der Technik' ist und eine Gefahr (gerade bei stehendem fahrzeug) objektiv nicht gegeben ist.

'Dicht' ist immer eine Definition über eine zulässige Leckrate. Und eine Badewanne ohne Stöpsel ist nur zu 0.1 Prozent undicht (leck), aber trotzdem recht schnell leer.

Was passiert, wenn man den Kleber abkratzt und das Vehikel da wegfährt ?

Zitat:
@lenutomkraft schrieb am 29. Juli 2025 um 15:52:32 Uhr:
Was passiert, wenn man den Kleber abkratzt und das Vehikel da wegfährt ?

Dann ist der Aufkleber nicht mehr dran und das Auto woanders.

Es gibt schon ausgesprochen anspruchsvolle und interessante Fragen. 👍

@lenutomkraft schrieb am 29. Juli 2025 um 15:52:32 Uhr:
Was passiert, wenn man den Kleber abkratzt und das Vehikel da wegfährt ?

Laut Aufkleber muss das Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Also Umparken bringt nichts.

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