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Opel zertifizierte Gebrauchtwagen , vom Kauf zurücktreten?

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 23. August 2015 um 21:07

Hallo,

Da mein BMW so langsam in die Jahre kommt wollte ich mir ein "neues" Auto kaufen.

Habe am Samstag beim FOH einen Insignia gefunden und Antrag für Finanzierung mit Inzahlungnahme etc unterschrieben.

Nun bin ich heute nochmal in mich gegangen und möchte den Wagen nun doch nicht haben.

Kann ich vom Kauf noch zurücktreten ?

Es ist ja bisher noch nix passiert ?

Mit freundlichen Grüßen

Doc

Beste Antwort im Thema

Naja... ein generelles 14 tägiges Rücktrittsrecht gibt es leider nicht.

Wir reden hier über einen Kaufvertrag und nicht ein Haustürgeschäft.

Verträge sind einzuhalten!

In bestimmten Fällen kann man einen Vertrag aber kündigen.

Nur sind dann meist Vertragsstrafen oder Entschädigungen zu zahlen.

Alles andere wäre in der Entscheidung des Verkäufers.

Ließ mal den Vertrag, da wird das alles drin stehen!

Mal auf die Schnelle bei Google gefunden:

http://www.anwalt.de/.../...ecktrittsrecht-vom-kaufvertrag_062526.html

http://www.kaufvertrag-auto.eu/ruecktritt-vom-auto-kaufvertrag.html

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14 Tage Vertragsrücktrittsrecht. Sollte auch irgendwo im Kleingedruckten stehen.

Du wirst doch die Verträge, die du unterzeichnet hast, gelesen haben?! Da sollten doch etwaige Widerrufsrechte genannt sein.

Generell und überhaupt: Morgen beim Händler aufschlagen.

Themenstarteram 23. August 2015 um 21:12

Super , danke!

 

Muss ich dem FOH auch einen Grund nennen?

 

Dann werde ich dies gleich morgen in Angriff nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Können ja , müssen Nein !

Themenstarteram 23. August 2015 um 21:43

Zitat:

@Uwe D. schrieb am 23. August 2015 um 23:37:28 Uhr:

Können ja , müssen Nein !

Danke schön .

 

Damit ist alles geklärt .

 

Puh, ich hatte schon Bammel

Naja... ein generelles 14 tägiges Rücktrittsrecht gibt es leider nicht.

Wir reden hier über einen Kaufvertrag und nicht ein Haustürgeschäft.

Verträge sind einzuhalten!

In bestimmten Fällen kann man einen Vertrag aber kündigen.

Nur sind dann meist Vertragsstrafen oder Entschädigungen zu zahlen.

Alles andere wäre in der Entscheidung des Verkäufers.

Ließ mal den Vertrag, da wird das alles drin stehen!

Mal auf die Schnelle bei Google gefunden:

http://www.anwalt.de/.../...ecktrittsrecht-vom-kaufvertrag_062526.html

http://www.kaufvertrag-auto.eu/ruecktritt-vom-auto-kaufvertrag.html

Themenstarteram 24. August 2015 um 10:18

Zitat:

@Swity schrieb am 24. August 2015 um 12:11:15 Uhr:

Naja... ein generelles 14 tägiges Rücktrittsrecht gibt es leider nicht.

Wir reden hier über einen Kaufvertrag und nicht ein Haustürgeschäft.

Verträge sind einzuhalten, können aber gekündigt werden.

Nur sind dann meist Vertragsstrafen oder Entschädigungen zu zahlen.

Alles andere wäre in der Entscheidung des Verkäufers.

Ließ mal den Vertrag, da wird das alles drin stehen!

Ok danke ,

Habe dem FOH schon geschrieben , keine Reaktion .

Nach der Arbeit gehe ich persönlich hin. Hauptsache ich muss den Wagen nicht nehmen . Vertragsstrafe ok, wenn es nicht anders geht. Wie gesagt Hauptsache ich muss den Insignia nicht nehmen.

Mal schauen was bei raus kommt .

Warum willst du den Wagen denn nicht haben? Erst einen Vertrag unterschreiben und dann wieder davon zurücktreten ist doch eher unüblich.

Sollte es an der Finanzierung gelegen haben?

am 24. August 2015 um 10:32

Zitat:

@DocMop schrieb am 23. August 2015 um 23:12:08 Uhr:

Muss ich dem FOH auch einen Grund nennen?

Der Grund wuerde auch uns interessieren.

Zitat:

@DocMop schrieb am 24. August 2015 um 12:18:00 Uhr:

[ Hauptsache ich muss den Wagen nicht nehmen . Vertragsstrafe ok, wenn es nicht anders geht. Wie gesagt Hauptsache ich muss den Insignia nicht nehmen.

Besonders deswegen.

Erst kaufen und Vertrag unterschreiben und auf einmal ist das Fahrzeug so furchtbar, das man es auf keinen Fall mehr haben will?

Haeh?

Themenstarteram 24. August 2015 um 11:15

Furchtbar ist übertrieben.

Aber ich habe kurzfristig einen Wagen gefunden den ich wirklich toll finde. Den Opel hatte ich genommen, weil hier nix anderes verfügbar war und er billig war.Ich wollte den Wagen sowieso wieder nach 24 Monaten abstoßen.

Und nun ist doch ein Auto da, dass ich haben will, weshalb ich da gerne raus will.

 

Bitte nicht falsch verstehen, habe nix gegen Opel oder so.

 

Mit freundlichen Grüßen

am 24. August 2015 um 11:22

Ob folgendes eine sichere Aussage ist:

http://www.finanztip.de/widerrufsrecht-kredite/

Wie es bei der Inzahlungnahme ist vielleicht selber suchen :)

Zitat:

@DocMop schrieb am 24. August 2015 um 13:15:35 Uhr:

Bitte nicht falsch verstehen, habe nix gegen Opel oder so.

Das hatte ich auch nicht erwartet ;)

Zitat:

Aber ich habe kurzfristig einen Wagen gefunden den ich wirklich toll finde

Das ist schon Grund genug, finde ich. Teile uns bitte mit, wie du aus dem Vertrag herauskommst.

Das wäre für das Forum sicher auch interssant.

Gruß

Kaiser

Themenstarteram 24. August 2015 um 13:14

Ok, werde ich machen .

 

Ich habe noch mit ihm telefoniert und ich müsste wohl eine Art Vertragsstrafe zahlen .

So ein Mist . Mal sehen wie es weiter geht. Solange kann ich natürlich auch nicht das andere Auto kaufen.

Das habe ich nun von meiner Ungeduld .

 

Mit freundlichen Grüßen

Themenstarteram 24. August 2015 um 16:58

So also der Händler pocht auf den Vertrag .

Er sagt unterschrieben ist unterschrieben .

 

Ich kann jetzt natürlich auch nicht zu BMW gehen und den Wagen kaufen, da ich ja hier nicht weiter komme . Zwei sind mir etwas zu teuer ??

Irgendwelche Vorschläge ? Muss ich jetzt zum Anwalt oder wie ?

 

Mit freundlichen Grüßen

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