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Opel Zafira B Family mit BC und GID Display gekauft aber....

Opel Zafira B
Themenstarteram 8. Dezember 2014 um 21:52

... einen Opel Zafira B Family mit TID und ohne BC bekommen. Tja, ich bin Neu hier da ich den Wagen erst seit 7 Tage mein Eigentum nennen darf. Also an dieser Stelle ein freundliches Hallo!

Erst nachdem ich den Wagen übernommen habe, ist mir das fehlen der BC-Funktionen aufgefallen. Zu diesen Zeitpunkt kannte ich auch nicht den Unterschied zwischen TID , BID , GID und CID . Mir ist zu diesem Zeitpunkt das falsche Display nicht aufgefallen. Auf meiner Rechnung steht aber unter Ausstattungsdetails: BC mit Grafik Info Display 4,2 Zoll. Noch am selben Abend habe ich den Verkäufer angeschrieben und den Mangel mitgeteilt. Dieser sagte mir unverfroren, das ich kein BC bezahlt hätte und somit keinen im Fahrzeug eingebaut wäre. Daraufhin habe ich mich erst einmal bei meiner Rechtsschutzversicherung erkundigt was ich als nächstes unternehmen muss. Es wurde mir angeraten den Mangel/fehlende Ausstattung schriftlich zu bemängeln und um Nachbesserung mit Fristsetzung zu bitten. Ein Anruf mit dem für mich nicht mehr vertrauenswürdigen Verkäufer vom Opel Händler sagte mir, das ein Umbau nicht möglich sei. Es wurde seitens des Autohauses die Bezirksvertreterin von Opel verständigt, da es wohl ein Fehler bei der Austattungsmitteilung seitens Opel gewesen sein soll, die Übermorgen über meinen Fall entscheiden wird. Deswegen bitte ich die Fachleute unter Euch um Rat. Ich würde den Wagen gerne behalten. Habe eine AHK einbauen lassen und neue Winterräder montieren lassen. Mein Sohn (4Jahre) will den Wagen gar nicht mehr verlassen. Ist es nicht möglich mir das Display einzubauen und die BC Funktionen vollständig freizuschalten? Wenn mir Geld angeboten werden sollte, wieviel wäre Euch dieser Mangel wert? Ich habe inkl. AHK , Winterreifen, Dachbox 21.500,- Euro für den 1,7 CDTI 110PS inkl. Komfortpaket, Winterpaket bezahlt. Das Radio ist das CD 30 mit MP3. Die Taste "BC" und"OK" sind vorhanden. Leider keine Funktion am Lenkhebel. Habt ihr Vorschläge für mich? DANKE

Nachtrag: Check Controll (was immer das auch ist) habe ich auch auf der Rechnung stehen. Hat das was mit dem BC zu tun?

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9 Antworten

Check Control überwacht diverse Glühlampen und Flüssigkeitsstände und meldet die auf dem Bordcomputer.

Die Nachrüstung von GID oder CID ist definitiv möglich. Haben schon einige gemacht. Ist im wesentlichen der Einbau der Komponenten und entsprechende Parametrierung von einigen Steuergeräten. Kann aber eigentlich jeder Opelhändler mit seinem Tech2, wenn er denn will.

Das Radio passt zu den besseren Displays. Die Lenkradfernbedienung kann auch den BC bedienen, ist aber auch keine Offenbarung. Die bringt erst mit den größeren Radios wirklich was. Die Bedienung des Radios sollte auch jetzt schon gehen.

Wenn dir Geld geboten wird, sollte es der Aufpreis laut Preisliste sein, der für das GID fällig gewesen ist.

Moin,

bei dem Preis gehe ich davon aus, dass es sich um ein Neufahrzeug/Tageszulassung etc. handelt. Da es sich um einen Family handelt, wurde letztmalig in der Preisliste vom 18.11.2013 ein BC mit CCS als Pos. U68 mit € 275.- aufgeführt.

In der Preisliste vom 02-06-2014 taucht diese Position einzeln nicht mehr auf, sonder ist Bestandteil des Business-Paket - Klimaautomatik - C68 mit € 415.-

Entscheidend ist aber was in Deiner Rechnung steht. Dort sind alle relevanten Positionen aufgeführt.

 

Gruß CommodA25

Themenstarteram 11. Dezember 2014 um 15:30

So, gestern hat sich angeblich die Bezirksleiterin mit meinem Fall beschäftigt. Sie bot, lt. Verkäufer beim FOH , 500,- Euro an. Angeblich wurden die serienspezifischen Informationen seitens Opel falsch an den Händler übermittelt. Mittlerweile gibt der Verkäufer unverholen zu, das folgende Ausstattung bei meine Neuwagen (angeblich Tageszulassung) fehlt.

-U68 Bordcomputer mit Check Control System

-UJ6 Reifendruck-Kontrollsystem TMPS

-UAG Graphic Info Display 4,2 Zoll

-Y67 Check Control System

- HSA Bergfahrassistent

Das mit dem Bergfahrassistent habe ich auch erst durch ihn erfahren. Mit dem Hinweis, das wenn ich die Funktionen bei einem Opelhändler nachrüsten wollte, wahrscheinlich 2.000 Euro oder mehr bezahlen müsste, einigten wir uns auf 1.000,- Euro. Ich hatte das Gefühl, das eine Menge Kalkül seitens des Händlers in dem Nachverhandlungsgespräch steckte. Was mich wundert ist, da ich eine Tageszulassung erworben habe, auf der Zulassungbescheinigung Teil 1 unter B Datum der Erstzulassung

des Fahrzeuges der 28.11.2014 eingetragen ist. Das ist das Datum an dem das Fahrzeug vom Händler bei der Zulassungsbehörde auf mich zugelassen wurde. Ich dachte, das eine bindende EU-Verordnung verbietet Neufahrzeuge ohne Reifendruckkontrollsystem nach dem 01.11.2014 zuzulassen?

Ich möchte hier im Forum allen Beteiligten danken, die mir Informationen gegeben haben, die ich bei der Nachverhandlung hoffentlich sinnvoll verwendet haben. Mein Dank gilt auch denjenigen, die mir per Textform ihr Mitgefühl ausgesprochen haben. Ist echt Scheiße, wenn man ein Neufahrzeug erwirbt, dem Händler Vertrauen schenkt, und im Nachhinein sich noch wie ein Bittsteller vorkommt wenn man nur sein Recht bekommen möchte. Jetzt hoffe ich nur, das der Wagen seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellt und mir nicht noch mehr Kopfzerbrechen bereitet.

Warum dann nur € 1.000,- und nicht die € 2.000?

???

RDC wirst Du vermutlich nachrüsten müssen zum HU-Termin.

Quatsch. Warum denn das?

Das Auto wurde ohne RDC zugelassen. Da hat der TÜV nichts zu kamellen.

Es geht das Gerücht um, dass zw. 2012 und 1.12.14 erstzugelassene Fahrzeuge nachgerüstet werden müssten.

Sicher bin ich mir nicht, deshalb schrieb ich "vermutlich".

Nach Staubsaugern, Glühlampen und Haartrocknern wundert mich bei der EU rein garnichts mehr

;)

Unsinn. Wo steht das? Es gibt keine Nachrüstpflicht.

Zitat:

@Clown2000 schrieb am 11. Dezember 2014 um 16:30:01 Uhr:

So, gestern hat sich angeblich die Bezirksleiterin mit meinem Fall beschäftigt. Sie bot, lt. Verkäufer beim FOH , 500,- Euro an. Angeblich wurden die serienspezifischen Informationen seitens Opel falsch an den Händler übermittelt. Mittlerweile gibt der Verkäufer unverholen zu, das folgende Ausstattung bei meine Neuwagen (angeblich Tageszulassung) fehlt.

-U68 Bordcomputer mit Check Control System

-UJ6 Reifendruck-Kontrollsystem TMPS

-UAG Graphic Info Display 4,2 Zoll

-Y67 Check Control System

- HSA Bergfahrassistent

Das mit dem Bergfahrassistent habe ich auch erst durch ihn erfahren. Mit dem Hinweis, das wenn ich die Funktionen bei einem Opelhändler nachrüsten wollte, wahrscheinlich 2.000 Euro oder mehr bezahlen müsste, einigten wir uns auf 1.000,- Euro. Ich hatte das Gefühl, das eine Menge Kalkül seitens des Händlers in dem Nachverhandlungsgespräch steckte. Was mich wundert ist, da ich eine Tageszulassung erworben habe, auf der Zulassungbescheinigung Teil 1 unter B Datum der Erstzulassung

des Fahrzeuges der 28.11.2014 eingetragen ist. Das ist das Datum an dem das Fahrzeug vom Händler bei der Zulassungsbehörde auf mich zugelassen wurde. Ich dachte, das eine bindende EU-Verordnung verbietet Neufahrzeuge ohne Reifendruckkontrollsystem nach dem 01.11.2014 zuzulassen?

Ich möchte hier im Forum allen Beteiligten danken, die mir Informationen gegeben haben, die ich bei der Nachverhandlung hoffentlich sinnvoll verwendet haben. Mein Dank gilt auch denjenigen, die mir per Textform ihr Mitgefühl ausgesprochen haben. Ist echt Scheiße, wenn man ein Neufahrzeug erwirbt, dem Händler Vertrauen schenkt, und im Nachhinein sich noch wie ein Bittsteller vorkommt wenn man nur sein Recht bekommen möchte. Jetzt hoffe ich nur, das der Wagen seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellt und mir nicht noch mehr Kopfzerbrechen bereitet.

Moin,

eine Tageszulassung wird im allgemeinen immer durch einen Gewerbetreibenden (Händler) durchgeführt. Nach einer unterschiedlichen Zeitspanne erfolgt die Abmeldung. Ist noch keine Abmeldung erfolgt, so wird bei Verkauf das Kfz abgemeldet und auf den Käufer neu angemeldet.

Auf jeden Fall ist der Käufer dann der 2. Halter!

In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ( ehm. Kfz-Brief) muss also der 1. Halter eingetragen sein, und damit auch das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges.

Da sind einige Ungereimtheiten bei Dir. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( ehm. Kfz. Schein) musst Du eingetragen sein, nicht der Vorbesitzer, da bei jedem Besitzerwechsel dieser neu erstellt wird, auch wenn das vorhandene Kennzeichen übernommen wird. Schau doch mal in den Teil 2, da ist der Erstbesitzer eingetragen und auch das Datum der Erstzulassung. Ich vermute stark, dass dieses Datum vor dem 01-11-2014 liegt, und somit keine Verpflichtung für das RDKS für die Zulassung vorhanden ist.

Wenn Du die genaue Konfiguration des Opel Zafira Family wissen möchtest, so gehe auf www. opel.de dann Fahrzeuge, Zafira Family, Konfigurator. Dann kannst Du abgleichen was bei Deinem Zafira Family vorhanden ist, aber beachte, dass ab Modell 2014/5 einiges anders ist als bei den Zafira Family die vorher gebaut wurden.

Nun wünsche ich Dir gute Fahrt und "immer knitterfreie Kotflügel".

Gruß CommodA25

Moin,

Fall Du die Zulassungsbescheinigung nicht zur Hand hast, in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist die Erstzulassung des Fahrzeug unter Ziffer B eingetragen (mittlerer Teil, erstes Feld, oben links).

Gruß CommodA25

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