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Opel Signum, neue Winterreifen: tiefes "Singen"/Brummen bei 83 - 93 km/h

Themenstarteram 26. November 2016 um 9:55

Hallo zusammen,

bis vor kurzem habe ich bei meinem Opel Signum Vredestein Quatrac 3 (215/55 R16 93H) auf Alufelgen gefahren.

Gestern habe ich mir neue Winterreifen auf Stahlfelgen montieren lassen: Vredestein Snowtrac 5, 195/65 R15 91T.

Mir ist sofort aufgefallen, dass in einem bestimmten Geschwindigkeitsbereich (ab ca. 83 - 93 km/h) ein für mich persönlich doch recht störendes Geräusch auftaucht, das ich als tiefes "Singen" oder mittelfrequentes Brummen beschreiben würde. Fährt man schneller, ist das Geräusch dann (so gut wie) weg.

Das Geräusch tritt eher beim Beschleunigen, als beim Abbremsen der Geschwindigkeit auf - denke ich zumindest.

Da ich leider oft in dem genannten Bereich unterwegs bin, nervt das doch sehr.

Womit kann das zusammenhängen? Liegt es an den neuen Winterreifen?

Heute habe ich mal den Luftdruck geprüft, bei jedem Reifen ein anderer Luftdruck, mal 2,5 bar, mal 2,7 bar, mal 2,8 bar... dann alles auf 2,5 bar runter - welchen Luftdruck würdet ihr bei einem Signum + Winterreifen empfehlen, der fast nie schwerer beladen ist?

Dann bin ich auf die Autobahn um zu testen, aber am unterschiedlichen (und evtl. zu hohen) Reifendruck lag es nicht, das Geräusch kam wieder.

Sollte ich beim Händler reklamieren?

Würde mich über Eure Einschätzung freuen, vielen Dank.

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23 Antworten
Themenstarteram 23. Dezember 2016 um 15:14

So, nach ziemlich genau 4 Wochen der Diskussion und insgesamt 4 Werkstattbesuchen wollte ich Euch final berichten, wie letzendlich alles abgelaufen ist.

Ich habe die Snowtrac beim Händler reklamiert - dieser wollte die Reifen zum Hersteller zwecks Untersuchung und EVTL. (!) Rückerstattung des Kaufpreises einsenden. Ich hätte für neue Reifen in Vorleistung gehen sollen.

Dem habe ich schriftlich widersprochen, denn der Reifenhändler hätte damit gegen die geltenden Gesetze gehandelt. Für Beseitigung von Sachmängeln ist laut BGB IMMER der Verkäufer, und nicht der Hersteller in Verantwortung zu ziehen, zumindest innerhalb von 24 Monaten nach Kauf (Gewährleistungspflicht).

Nachdem ich dem Händler dies mitgeteilt hatte, war plötzlich keinerlei Rede mehr davon.

Es folgte ein erster Nachbesserungsversuch (wurde nichts gefunden), der misslang.

Eine Woche später folgte ein zweiter Nachbesserungsversuch, der ebenfalls scheiterte. Zum Schluss versuchte sich der Händler mit recht abstrusen Behauptungen aus der Affäre zu ziehen, wie z.B.:

- Das Geräusch wäre am Anfang normal, der Reifen müsste sich erst einfahren

- Radlager

- Vibrationen vom Auspuff

- etc.

Mir wurde es dann zu bunt und ich bin dann nach dem zweiten, erfolglosen Nachbesserungsversuch vom Kaufvertrag zurückgetreten. Alte Alufelgen + Reifen wieder drauf und Geld zurück erhalten.

Nach kurzer Recherche habe ich mich jetzt für den Vredestein Quatrac 5 (natürlich bei einem anderen Händler) entschieden, und ich bin mehr als zufrieden. Im Vergleich zum Snowtrac flüsterleise, und ein sehr angenehmes Fahrverhalten.

Fazit: ich werde erst mal bei Ganzjahresreifen bleiben, da ich damit im wahrsten Sinne des Wortes immer gut gefahren bin.

Und: lasst Euch nicht von Händlern oder Werkstätten, die meinen, gut zahlende Kunden an der Nase (und am Gesetz) herumführen zu müssen, veräppeln.

Wer bestimmt auftritt und die Gesetzeslage kennt, hat nichts zu befürchten.

Bei einer Reklamation von Reifen sind vom Kunden wenn er Ersatz wünscht / benötigt die Reifen und Montage zu bezahlen da eine Entscheidung des Hersteller bzgl. der Reklamation noch aussteht. Oder bekommst du einen neuen Fernseher kostenlos z.B. vom Media Markt wo du ihn gekauft hast bis der Reparaturservice des Herstellers an den er eingeschickt wurde vom Media Markt deine Reklamation abarbeitet bzw. überprüft? Also erst Informieren und dann einen raushauen bzgl. Gesetzeslage :-)

Moin, Moin!

(...) zumindest innerhalb von 24 Monaten nach Kauf (Gewährleistungspflicht).

Naja, das stimmt nur zum Teil. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungspflicht ist das korrekt, es sei den der Verkäufer kann nachweisen, dass der Schaden nicht von ihm stammt. Danach wird es etwas schwieriger für den Käufer, denn er muss nachweisen, dass der Schaden vom Verkäufer stammt.

Wichtig ist auch zu wiesen, wenn nach einem Gewährleistungsanspruch, der in den ersten 6 Monaten gewährt wurde, danach mehr als 6 Monate ohne weitere Reklamationen vergehen, ist es schwierig den Schaden dann immer noch den Verkäufer anzulasten.

Der bessere und sichere Weg ist die Vereinbarung einer Garantie vom Hersteller, die ist aber freiwillig.

G

HJü

Dem TE geht es nicht darum das der Verkäufer seiner Gewährleistungspflicht nicht nach kommen will. Der verkaufende Händler tut es ja in dem er die besagten Reifen zur Prüfung an den Hersteller einsendet. Dem TE geht es darum das er in Vorkasse treten soll bis der Hersteller seine Prüfung und die daraus sich ergebende Entscheidung ob ein Gewährleistungsfall vorliegt oder nicht getroffen wurde und das KANN oder WILL er nicht verstehen.

Ganz deutlich mit einem Grinsen --> @TE: du musst nicht in Vorkasse gehen wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt. Für die Zeit welche der Hersteller der Reifen zur Prüfung deiner Ansprüche benötigt steht halt dein Fahrzeug aufgebockt ohne Räder in der Garage oder wird im Winter mit den Sommerpneus bewegt. Dieses ist der normale und richtige Ablauf da hilft dir das Gesetz auch nicht weiter weil der Hersteller ja nichts dafür kann das du dein Fahrzeug in der Zeit der Prüfung nutzen willst. Ohne einen Fernseher kann man leichter auskommen :-) Das dein Reifendealer dir Geld zurück gab hat den Grund das er einfach seine Ruhe wollte. Deutlicher kann man es nicht mehr sagen.........

Jeder Reifen hat je nach Profilgestaltung einen Bereich, in dem er etwas unruhiger läuft.

Mit abnehmender Profiltiefe werden die Abrollgeräusche meist geringer (falls keine Sägezahnbildung auftritt). :D

Ich glaube kaum, dass dies überhaupt ein Reklamationsgrund ist, zumal auch noch andere Faktoren an der Radaufhängung diverse Laufgeräusche verstärken können, die gar nicht mit dem Reifenfabrikat erklärt werden können (Radlager, Stoßdämpfer, Radaufhängung).

Zitat:

Ganz deutlich mit einem Grinsen --> @TE: du musst nicht in Vorkasse gehen wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt. Für die Zeit welche der Hersteller der Reifen zur Prüfung deiner Ansprüche benötigt steht halt dein Fahrzeug aufgebockt ohne Räder in der Garage oder wird im Winter mit den Sommerpneus bewegt.

Na ja, wie lange darf denn dieser "Zeitraum" dauern?

Der defekte Fernseher ist z.B. innerhalb einer Woche repariert.

Mit 2 - 5 Wochen bis Antwort vom Hersteller kommt ist man dabei.

Genau das ist das Problem in den ersten 6 Monaten, wenn die bewispflicht beim Händler liegt. Mit dieser Zeitspanne wird jeder berufspendler kalt weg gebügelt.

Ich spreche aus Erfahrung, war kürzlich selber betroffen und musste 7 Wochen auf die Untersuchung warten.

Moin, Moin!

Wieso ist das ein Problem? Wenn mündlich für beide Seiten keine Einigung erzielt wir, dann der Käufer muss halt in den ersten 6 Monaten schriftlich, per Einschreiben, die Sache bemängeln, natürlich mit Fristsetzung mind. 10 Tage.

Wenn dann keine zufriedenstellende Reaktion kommt, RA einschalten. Der wird dann schon wissen, wie es weiter geht.

Wichtig ist nur, dass dann "keine Pause" von mehr als 6 Monate eintreten, in den nichts unternommen wird.

Ich selbst hatte einmal dieses Problem, und habe letztlich eine Klage verloren. Der Richter u.a.: (...) sie haben sich doch mehr als 6 Monate nichts mehr unternommen, scheinbar ist in der Zeit der Mangel nicht mehr aufgetreten (...)

G

HJü

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