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Opel Corsa C / Parkrempler / Kosten für Lackschaden Hintere Stoßstange

Opel Corsa C
Themenstarteram 2. März 2016 um 11:11

Hallo alle miteinander,

Vorab möchte ich mal kurz meine derzeitige Lage erklären. Vor ein paar Tagen habe ich wie immer an unserem super überfüllten Parkplatz der Berufsschule geparkt. Natürlich hat es an diesem Tag geschneit, und nachdem ich dann Schule aus hatte und gefühlte 20 mins im Schneckentempo ausgeparkt habe (vorwärts) bin ich dann mit einem Klassenkameraden, der auf mich gewartet hat nach Hause gefahren.

Nachmittags dann die große Überraschung, Polizei steht vor der Tür und fotografiert mein Auto. Meine Eltern und ich natürlich gleich raus gegangen um nachzufragen. Und dann erklärt mir der Polizist, dass dieses Fahrzeug beschuldigt wird nach einem Unfall eine Fahrerflucht begangen zu haben. Ich war natürlich komplett geschockt, weil ich von besagtem Unfall ABSOLUT nichts mitbekommen habe. Natürlich habe ich gleich im Zuständigen Revier meine Aussage gemacht und den Sachverhalt erklärt, dass ich vom Unfallhergang rein garnichts mitbekommen habe und dementsprechen auch nichts gemeldet habe oder ausgestiegen bin. etc. Jedenfalls habe ich jetzt zum einen ein Verfahren wegen Fahrerflucht am Hals, was mich im schlimmsten Fall den Lappen kosten kann... aber das schlimmste kommt ja noch.

 

Nachdem sich über eine Woche weder die Polizei aber vor allem der Geschädigte noch nicht bei mir gemeldet haben, habe ICH gestern bei der Polizei angerufen und nach den Daten vom Geschädigten gefragt. Ich wollte mich ja auch nochmal persönlich entschuldigen und erklären dass das keine Absicht war und ich das garnicht gemerkt habe, aber natürlich für den Schaden aufkomme.

Habe ihn dann kontaktiert und natürlich auch mal nachgefragt ob er schon eine grobe Vorstellung von der Schadenshöhe hat.

Er meinte nur "ein Gutachten habe ich noch nicht gemacht aber ich habe mal meine Mutter gefragt, die ist das Auto vor mir gefahren und hatte mal so einen ähnlichen Schaden... da hat das 900 € gekostet.

Ich habe ihn daraufhin gebeten mir mal ein Foto des Schadens zu schicken und zum einen, kann ich mir kaum vorstellen, dass das 900€ kostet, die Stoßstange von einem Opel Corsa C neu zu lackieren, zumal mir der Schaden auch ein wenig merkwürdig erscheint.

An meinem Auto ist genau ein Macken auf auch einer Höhe, über die ganze Beifahrerseite....und der ist wirklich kaum zu sehen (habe ihn ja selbst erst durch die Polizei registriert)... Auf dem Foto des Geschädigten sind aber mehrere kleine Kratzer auf vielen Unterschiedlichen Höhen zu sehen... keine delle .... nur ein Lackschaden....

(Bild habe ich angehängt)

Kostet das dann wirklich so viel das zu richten?

Vielen Dank im Vorraus !

Hat jemand von euch erfahrungen?

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9 Antworten

also so wie das aussieht würde die Lackierwerkstatt meines Vertrauens für ca 150 Euro richten.

Das Problem der hohen Kosten entsteht jedoch, wenn die Lackierwerkstätten hören, daß ein Fremdverschulden besteht ( Versicherung zahlt ja !!! ) und der Geschädigte ja enorm viele Ansprüche geltend machen darf. Dann wird wirklich ein Schaden von 900 Euro draus.

Eine Lackierung im Wert von 900 Euro bei einem C Corsa kann aber unter Umständen schon fast den wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten. Dann gibt es nur noch Kostenerstattung von: Reparaturkosten abzüglich Restwert.

Themenstarteram 2. März 2016 um 18:59

Vielen Dank für die schnelle Antwort...

Ich habe jetzt auch nochmal mit meinem Vater gesprochen...(über ihn läuft das Auto) und er meinte, dass wir wohl im schlimmsten Fall nochmal ein Gutachten entscheiden lassen....

Für ne neu lackierte, neue Stoßstange bei BMW direkt gekauft, haben meine Eltern 900€ gezahlt...zum Vergleich... das scheint mir schon etwas skurril. Aber Ich denke dass bei so einem Gutachten bestimmt auch Alter und Zustand des Farzeuges/Stoßstange berücksichtigt werden oder?

Wenn ihr unbedingt auch noch ein Gutachten machen lassen wollt... kostet auch noch Geld. Wollt ihr es selber zahlen oder per Versicherung abrechnen. Sonst fahr mit dem Geschädigten in eine Lackierwerkstatt und die sollen ein Angebot machen, schildert den Fall, und sag ihr wollt selbst bezahlen. Ist meist die billigere Variante. Sollte der Geschädigte nicht einwilligen, dann will er nicht allein den Schaden behoben haben sondern Geld rausschlagen. Da kannst du aber meist recht wenig machen.

Sprich aber auch mal mit deiner Versicherung wie die das Handhaben, die müssen ja nicht zwangsweise den Schaden regulieren.

am 3. März 2016 um 12:17

Hallo,

hier noch ein paar Anmerkungen. Hat der Geschädigter schon Ansprüche an Eure HF-Versicherung gestellt?

Dann solltest Du die Versicherung informieren, das der Verdacht auf überhöhte Abrechnung besteht und die meisten Versicherung prüfen den Sachverhalt sehr genau, ob das Schadenbild überhaupt so entstehen konnte.

Aber die weit wichtigere Frage ist die des Vorwurf der Fahrerflucht. Ich hoffe Du hast eine Verkehrs-RS, denn den

Vorwurf kann in aller Regel nur ein RA abwehren, weil Du als Privatperson keine Akteneinsicht bekommst, um zu erahren was wurde aufgenommen, gibt es zeugen. Dein Wille sich zu endschuldigen ist zwar lobenswert, stellt aber auch ein Schuldanerkenntnis dar! Bei dem Sachverhalt würde duch ein Guthaben über die Verkehrs-RS auch geprüft,

welche Altschäden kommen bei der Schadenhöhe ins Spiel.

Viel Erfolg

Themenstarteram 3. März 2016 um 15:51

Vielen Dank erstmal!

Ich muss leider sagen dass ich gerade aus der Probezeit raus bin (glücklicher weiße) und der ganze Versicherungskram über meinen Vater läuft. Der kennt sich mit sowas eigentlich recht gut aus.

Wir haben auch an besagtem Tag sofort (privat) mit unserem Versicherungsvertreter telefoniert ... was das Thema RS-Versicherung angeht. Aber genaueres weiß ich leider nicht.

Ich habe mir auch einen Anwalt geholt bezüglich der Anzeige...habe mich allerdings nach Rücksprache mit einem Polizeibeamten dazu entschieden meine wahrheitsgemäße Aussage zu tätigen. Ich habe nichts zu verbergen und Jeder Beamte der von der Sache wusste oder mich diesbezüglich vernommen hat, hat mir erklärt dass ich mich nicht allzu sehr verrückt machen soll, weil gerade durch den minimalen Schaden und die Witterungsbedingungen etc. recht plausibel ist dass ich vom "Rempler" nichts mitbekommen habe.

Zeugen gibt es von beiden Seiten.

EIne Klasse (der Geschädigte war auch dabei) hat aus dem Klassenzimmer Fenster gesehen, dass bei dem geschädigten Auto ein wenig Schnee runter gerutscht sein soll.

Von meiner Seite aus gab es aber ja auch den Klassenkameraden als Zeugen, der mir und auch der Polizei bestätigt hat, nichts auffälliges bemerkt zu haben.

Der Geschädigte hat bisher wohl noch garnichts unternommen, er hat es ja nichtmal für nötig gehalten sich bei mir zu melden oder schon ein Gutachten zu erstellen.

Ich gehe aber auch davon aus dass er womöglich einen höheren Schaden provozieren will und wenn ich Pech habe, kennt der noch irgeneine befreundete Werkstatt oder so. Mich würde allerdings interessieren ob er ein Recht darauf hat, alleine zum Gutachter zu gehen, oder ob ich darauf bestehen kann dass wir gemeinsam zu einer freien Werkstatt gehen und den Kostenvoranschlag holen können.

 

Ursprünglich wollte ich nach Absprache mit meinem Vater den Schaden aus eigener Tasche zahlen, weil sonst die Prozente hochgehen. Nachdem der Geschädigte allerdings auf so eine Schadenshöhe gekommen ist, hat mein Vater gesagt, dass wir das doch über die Versicherung regeln, es gibt wohl auch eine Möglichkeit, den Schaden dann wieder an die Versicherung zu zahlen und somit nicht mit den Prozenten hochzu gehen.

Zitat:

@stick0512 schrieb am 3. März 2016 um 16:51:14 Uhr:

Der Geschädigte hat bisher wohl noch garnichts unternommen, er hat es ja nichtmal für nötig gehalten sich bei mir zu melden oder schon ein Gutachten zu erstellen.

Warum sollte der Geschädigte sich bei dir melden? :confused:

Er kann auch direkt mit deiner Versicherung abrechnen - dazu muss er dich nicht erst um Erlaubnis bitten!

Auch das Gutachten muss er nicht direkt 2 Minuten nach dem Unfall erstellen lassen! Er hat 3Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres in dem der Schaden erfolgte Zeit, um seine Ansprüche geltend zu machen...

Zitat:

Mich würde allerdings interessieren ob er ein Recht darauf hat,

Nein, hierzu hast du kein Recht!

Wie, wo und von wem der Geschädigte sein Auto in Augenschein nehmen lässt, ist einzig und alleine seine Sache! Genauso ob er den Schaden reparieren lässt - oder das Geld im Puff verjubelt!

Zitat:

Ursprünglich wollte ich nach Absprache mit meinem Vater den Schaden aus eigener Tasche zahlen, weil sonst die Prozente hochgehen.

Du solltest erstmal abwarten, was aus der Fahrerflucht wird! ;)

Wirst du deswegen rechtskräftig verurteilt - kann die Versicherung Regress von dir fordern, dann zahlst du nichtnur den Schaden aus eigener Tasche - du steigst dann auch noch in den %'en und bekommst schlimmstenfalls noch die Kündigung der Versicherung.

Themenstarteram 4. März 2016 um 7:38

Nachdem der ganze Versicherungskram von meinem Vater gemanaget wird, konnte ich bei meiner Aussage auf der Polizei nicht genau sagen wo ich versichert bin.

Dementsprechend wurden meine privaten Daten beim geschädigten hinterlassen damit wir die Daten privat austauschen können. Ich hoffte mit meinem Entgegenkommen dass zumindest mal der Versicherungsteil schnellstmöglich über die Bühne gebracht werden kann und der geschädigte den von MIR verursachten Schaden ersetzt bekommt.

Wie gesagt ich kenne mich mit diesem ganzen Zeug überhaupt nicht aus. Ich fahre zwar erst 3 Jahre KFZ, bin aber noch nie in Schwierigkeiten gekommen.... nichtmal n Blitzer oder n Strafzettel.

Prinzipiell sollte sich unsere Versicherung deswegen nicht querstellen. Mein Vater hat jetzt schon ein paar Mal mit unserem Berater gesprochen und der hat auch gesagt wir brauchen uns keine Sorgen machen, dass das schon irgendwie geregelt wird.

Klar macht mir das Verfahren wegen der Fahrerflucht am meisten Angst.

Aber mehr als abwarten kann ich im Moment sowieso nicht.

Weiß denn jemand von euch was im schlimmsten/besten Fall auf mich zukommen könnte?

Themenstarteram 7. März 2016 um 7:33

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe am Samstag Post von der Staatsanwaltschaft gekriegt, dass das Verfahren wegen "Fahrerflucht" von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde und an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben wurde.

Das bedeutet doch, dass ich jetzt im schlimmesten Fall ein Busgeld zahlen muss oder?

Der Geschädigte hat sich noch nicht wieder gemeldet.

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