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Omega mit Startproblemen

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 7:44

Hallo,

ich habe Ende Nov. einen Omega B BJ. 2001 2,2i 106kw mit 81TKM gekauft.

Gerade mal 3 Wochen später habe ich eine Vialle LPG Gasanlage inkl Flashlube einbauen lassen.

Nach ein paar unwesentlichen Anfangsproblemen läuft die Anlage seit nun 19 TKM durch.

Seit knapp 2 Wochen habe ich Probleme beim Kaltstarten.

Der Motor startet wie immer (im Benzinbetrieb) gut. Wenn ich die Automatik auf "D" stelle und lsofahren möchte geht das Auto aus!

Es hört sich an wie ein Abwürgen. Nach einem erneuten Start spiele ich in "P" Stellung für 5 Sekunden mit dem Gaspedal.

Danach kann ich ohne Probleme losfahren. Nach kurzer Zeit stellt das Steuergerät auf Gasbetrieb um.

Ich habe das Gefühl, dass der Motor weniger Leistung bringt. Er ist weniger Durchzugsstark, und nicht mehr so spritzig.

(Dafür dreht er häufig recht hoch (5000-5300U/min). Ich vermute, dass dei Elektronik die Gänge auszufahren versucht, um die abverlangte Leistung zu bringen. Auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn kommt der Kickdown in den 2. Gang!

Ich habe einen gemessenen Mehrverbrauch zwischen 0,5 bis 1 Liter/100km Gas.)

Mein FOH hat keinen gespeicherten Fehlercode beim Auslesen gefunden. Er meint, es könne sich um adaptive Motor-Kennfelder handeln. Diese hätten sich im Gasbetrieb so angepasst, dass der Motor im kalten Zustand unter Benzin zu mager läuft. Er schlägt mir vor, diese mit dem Auslesegerät zurückzusetzen. Das sei ganz einfach.

Die Schlußfolgerung klingt interessant. Das erklärt aber nicht, warum der Motor auch im Dauerbetrieb unter Gas auf der Autobahn zu wenig Leistung zeigt?!

Ein mir bekannter Motorfachmann meint hingegen es sei der Luftmassenmesser. Doch der LMM, so der FOH, würde einen Fehler abspeichern.

Habt Ihr einen Tipp fr mich?

Danke vorab für jegliche Hilfe.

Viele Grüße

Christian

P.S. Ich habe letzte Woche neue Zündkerzen eingesetzt.

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16 Antworten

ich kann nicht verstehen, wieso die Schlichtungsstelle sich weigert, zwischen einem Verbandsmitglied und einem Kunden zu vermitteln - dazu gibt es doch diese Schlichtungsstelle

wurde dafür eine Begründung angeführt?

Themenstarteram 8. Juli 2008 um 20:04

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von AOmega

ich kann nicht verstehen, wieso die Schlichtungsstelle sich weigert, zwischen einem Verbandsmitglied und einem Kunden zu vermitteln - dazu gibt es doch diese Schlichtungsstelle

wurde dafür eine Begründung angeführt?

die Schlichtungsstelle hat mehrfach Dokumente zwischen dem Oplehändler und mir weitergereicht.

Grundsätzlich scheint sie auf die Handlungen des Opelhändlers reagiert zu haben.

In meinem konkreten Fall wurde durch die Schlichtungsstelle eine unabhängige Werkstatt mit der Prüfung eines Austauschgerätes beauftragt, dass der Opelhändler während der Gewährleistungszeit kostenpflichtig - unter Inanspruchnahme des Unternehmerpfandrechtes! - ausgetauscht hatte. Das Ergebis war der Rückbau des angeblich defekten Bauteils.

Von einer Vermittlung "am runden Tisch" kann ich nicht sprechen. Ich bin auch eher enttäuscht von den Antwortzeiten und den unternommenen Aktionen. Mir war es jedoch wichtig dokumentiert zu haben, dass die Schlichtungsstelle die Segel streicht (Zitat: "Leider kann ich in dem vorgegebenen Fall nichts weiteres für Sie erledigen.")

Dies ist für mich der Grund einen Rechtsanwalt zu beschäftigen, der mir mein Recht mit unnötig viel Zeit und Geld beschafft.

Ich hatte bisher die Hoffnung, meine Freizeit wieder vernüglicheren Dingen widen zu können.

Bisher hat der FOH keine letztendliche Diagnose zu dem unruhigen Motorlauf abgegeben. Mein Hinweis auf den LMM wurde weggewischt. Erst soll es das Steuergerät gewesen sein, und dann wird die verbaute Vialle LPI Gasanlage unter Generalverdacht gestellt. Es ist ja auch zu einfach den Kunden wegzuschicken!

Nach meinen gemachten Erfahrungen mit einem durchaus großen überreginalen Händler kann ich nach meinem heutigen Kenntnisstand nur von dem Anschluss einer Gebrauchtwagen-"Garantie" abraten. Der Händler könnte (wie in meinem Fall) versucht sein, Gewährleistungsansprüche (gerade im ersten Halbjahr, in dem der Händler in der Beweispflicht ist) auf die Garantie abzuwälzen. der Kunde bezahlt dann, abhängig vom Kilometerstand, anteilig die Kosten. Der Vorteil für den Händler liegt auf der Hand. Unkalkulierbare Gewährleistungsansprüche werden zu pauschalierten Zahlungen an die Versicherung. Diese Prämie bezahlt jedoch der gutgläubige Gebrauchtwagenkäufer! Ich wußte bei Kaufvertragsabschluß nicht, dass der Vertrag zwischen der Versicherung und dem FOH geschlossen wird. Der Käufer ist nur Begünstigter in dem Vertragsgefüge! Dadurch erlischt die Cargarantie beim Wechsel des FOH im Streitfall, obwohl der Käufer sie bezahlt hat!

Ich werde über die Entwicklung weiter berichten.

Viele Grüße

Christian

 

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