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Oma verstorben - Pflicht auf Ummeldung?

Ich habe es gerade im Bekanntenkreis, dass von jemanden die Oma gestorben ist.
Das Auto lief Halter und VN über die Oma, da diese mit den Prozenten ganz unten war.
Jetzt ist tatsächlich die Diskussion aufgekommen, ob man das nicht einfach so weiter laufen lassen kann, da eine Übernahme der Prozente nicht in voller Höhe möglich ist.
Bitte keine Diskussion darüber, welche Alternativen es gibt, die Prozente zu übertragen.
Ich möchte nur wissen, wie das Ganze rechtlich aussieht?
Was würde passieren, wenn man es nicht ummeldet?
Seitens Versicherung und seitens Staat?
Die Kfz Steuer und Versicherung wird vom Fahrer abgebucht. Der lebt ja noch.
Konto gibt es ja weiterhin und die Beiträge würden bezahlt werden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 9. Mai 2016 um 15:33:55 Uhr:


Was hat das jetzt alles mit der Eingangsfrage zu tun?

Wenn Du keine Ahnung hast und nichts kapierst, dann lass bitte diese unqualifizierten Kommentare und Posts.

:(

Die meisten hier geben sich mühe und die Posts passen zur Frage.

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Ich glaube, dass du die Antwort kennst:
http://www.berlin.de/.../...esfallinderfamiliediepflichtenderhint.html

Auf der Seite steht:

Zitat:

Versicherungen:
Der jeweilige Versicherer des Verstorbenen sollte möglichst innerhalb von zwei Tagen über den Todesfall informiert werden. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Wer weiterhin den Wagen des Verstorbenen nutzen möchte, muss den Wagen bei der Zulassungsstelle ummelden und somit den Kfz-Versicherer informieren. Ansonsten muss das Auto des Toten stillgelegt werden. Sobald der Versicherer davon in Kenntnis gesetzt wird, werden die bereits bezahlten Beiträge rückerstattet.

Aber es steht nicht dorten, welche Konsequenzen es hat, wenn man es nicht macht.

Genau das wäre aber die Frage.

Es gibt den § 13 der Fahrzeugzulassungsverordnung. Dort findest Du, dass ein Halterwechsel, auch ein Wohnortwechsel unverzüglich anzuzeigen ist. In dem Moment, in dem das Fahrzeug an einen Erben übergeht, ist dieser auch der neue Halter und dann ist eine Ummeldung zwingend.
Wird es nicht gemacht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es kostet 15.- Euro. Klick

Zitat:

@BodovonHausen schrieb am 9. Mai 2016 um 09:00:57 Uhr:


...
Aber es steht nicht dorten, welche Konsequenzen es hat, wenn man es nicht macht.
...

Das ist eine Ordnungswidrigkeit und zu der eher geringen Strafe, käme dann die Aufforderung das Versäumnis innerhalb kurzer Frist nachzuholen.

Ich denke, dass es, soweit möglich, sinnvoller ist, das Fahrzeug samt SF-Rabatt auf eine andere Person umzumelden.

Inwieweit das machbar ist kann man, ohne Kenntnis der genauen persönlichen Verhältnisse, nicht beantworten.

Also für den Staat wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit die mit lächerlichen 15 Euro bestraft wird?
Was sagt die Versicherung im Schadensfall dazu?
Gibt es da Einschränkungen?

Da der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben übergeht, ist das unkritisch, solange diese Pflichten erfüllt werden.

Auch wenn die Ordnungwidrigkeit gering bestraft wird, ist nach längerer Zeit der Ärger im Fall der Fälle vorgegeben und eine SF-Übertragung dann eher nicht mehr möglich, denn da gelten die sonst üblichen 7 Jahre nicht, sondern deutlich kürzere Fristen, die zwischen einigen Wochen und einem halben Jahr liegen können.

Wahrscheinlich würde man auch weniger zahlen, wenn nicht der ganze SF übertragen werden kann.
Gehe davon aus, das die Oma ja auch schon fast 80 war.
Man sollte nicht so auf den hohen SF schauen, lieber darauf was man am Ende zahlen muss, auch wenn man auf vielleicht 10-15 Jahre verzichten muss

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 9. Mai 2016 um 09:32:49 Uhr:


Da der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben übergeht, ist das unkritisch, solange diese Pflichten erfüllt werden.

Welche Pflichten?

Wo wird das geregelt?

Hast Du die AKB, die dem Vertrag zugrunde liegen, nicht? Durchlesen und daran halten!

Wo in den AKB soll das stehen?

Eine Ummeldung ist zwingend notwendig. Alleine schon wegen der KFZ-Steuer. Sollte es nicht umgemeldet werden ist es zwar fürs Amt eine Ordnungswidrigkeit, aber gegenüber dem Finanzamt kann es schon Steuerhinterziehung (KFZ-Steuer) bedeuten.
Erbschaftssteuer muss man nur zahlen, wenn das FZG mehr als 12.000 Euro Wert ist.
http://www.n-tv.de/.../...weiterfahren-geht-nicht-article12529026.html
Beim Versicherer kann es sich um Obligenheitsverletzung handeln, z.Bsp. Fahrerkreis, km, Garage, usw.!
Bei den meisten ist auch eine SFR-Übertragung nur binnen 12 Monaten nach dem Tod des VN möglich.
Auffallen tut es meist wenn Post nicht mehr an den Halter/VN geht. KFZ-Steuer, Strafzettel, Post von der Versicherung. ;)

Erbschaftssteuer weil sein Auto auf die Oma angemeldet war?
Ordnungswidrigkeiten bei der Versicherung?
Was es so alles gibt heut zu Tage!
:D

Aus der vergangenen Praxis heraus, wird eine Ummeldung meistens einige Monate später (nach Todestag) gemacht.
Die Gründe sind vielfälltig, Klärung mit den Erben (die u.U. nicht am Ort wohnen), Klärung wer den SFR übernimmt/ übernehmen kann, Verzögerungen beim Erbschein, Streit um das Erbe usw.
Auch der Zeitraum ist bei den Versicherern unterschiedlich, meistens 6 Monate (u.U. nach Rückspache auch länger) oder 12 Monate nach Todestag.
Die SFR Übertragung machen aber nicht alle Versicherer und die es machen mit ganz unterschiedlichen Vorausetzungen (Verwandtschaftsgrade usw).
Für die Bestätigung ist auf jeden Fall eine Führerscheinkopie nötig. Hierbei spielt auch eine Rolle, ob der FS im 1. oder 2. Halbjahr ausgehändigt wurde.

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