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Oldtimer zulassung Baujahr oder Erstzulassung

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 21:04

Tach,

folgendes Problem:

Ich würde gerne eine Oldtimer abnahme nach§23 machen lassen.

Das Fahrzeug ist ein Buick laut VIN BJ 1984. Also 30 Jahre Alt.

Die Erstzulassung ist aber im Deutschen Brief mit Sept. 1986 angegeben.

Laut der Richtlinie zur Oldtimerabnahme ist aber auch das BJ entscheidend.

Der TÜV sag aber es geht nur nach EZ... So was wie VIN Decoder wollen die gar nicht hören...

Wie kann ich denen einen Nachweiß bringen der akzeptiert wird.

Hat jemand eine Idee? Oder muss ich noch 2 Jahre warten?

Danke für jede Anregung!

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11 Antworten
am 13. Januar 2015 um 21:11

Wenn ich es recht erinnere, gilt die Erstzulassung.

Wenn die EZ nicht nachweisbar ist, gilt das Baujahr, in dem dann der 1.7. des Jahres.

Bei Deinem ist die EZ bereits dokumentiert, da musst du vermutlich noch 2 Jahre warten.

Frag' doch deine Zulassungsstelle.

Ich denke auch das die EZ gilt...

Es gab mal bei ebay nen 79er Caprice ohne EZ. Den hättest gar nicht mehr anmelden können weil dieser dann als Neuwagen galt und die erforderlichen Normen nicht mehr einhalten konnte...

Wie lange ist dein Fahrzeug schon in D? Hast du den amerikanischen Title? vllt könntest dus damit versuchen, da steht nur das Bj drin...

Zitat:

 

Es gab mal bei ebay nen 79er Caprice ohne EZ. Den hättest gar nicht mehr anmelden können weil dieser dann als Neuwagen galt und die erforderlichen Normen nicht mehr einhalten konnte...

das war ein roter, der in einem "Glashaus" gestanden hatte...

weiss denn keiner, was daraus geworden ist?!?

Ich denke auch dass man in der Regel kaum ne Chance hat, da die EZ (sinnfreierweise) genommen wird. Oder hat der Mensch vom TÜV da Handlungsspielraum? Der hat bei meinem Wagen auch einfach den 01.07. genommen weil das genaue Datum unbekannt war.

Themenstarteram 14. Januar 2015 um 8:41

@RCKR

Der Wagen wurde direkt importiert und hatte nie einen US Title. Hat halt 2 Jahre beim Deutschen GM Händler gestanden...

Zitat:

@cruiser-Dirk schrieb am 14. Januar 2015 um 08:57:26 Uhr:

Zitat:

 

Es gab mal bei ebay nen 79er Caprice ohne EZ. Den hättest gar nicht mehr anmelden können weil dieser dann als Neuwagen galt und die erforderlichen Normen nicht mehr einhalten konnte...

das war ein roter, der in einem "Glashaus" gestanden hatte...

weiss denn keiner, was daraus geworden ist?!?

Ja genau! Das würde mich auch mal interessieren...

 

Zitat:

@Doc Brown schrieb am 14. Januar 2015 um 09:40:04 Uhr:

Der hat bei meinem Wagen auch einfach den 01.07. genommen weil das genaue Datum unbekannt war.

mein Prüfer hat mich gefragt was ich gern für ein Datum hätte, hab dann mein Geburtstag gesagt und die bei der Zula hats dann auf den 01.07. geschrieben -.-

 

Zitat:

@HOTROD22 schrieb am 14. Januar 2015 um 09:41:23 Uhr:

@RCKR

Der Wagen wurde direkt importiert und hatte nie einen US Title. Hat halt 2 Jahre beim Deutschen GM Händler gestanden...

das ist natürlich blöd...

Probiers doch mal in der Werkstatt deines Vertrauens... Die haben meist wohlwollende Prüfer an der Hand. Bei uns in der Gegend gibt es auch spezielle zu denen man mit seinem Ami oder Oldtimer hingehen sollte...

am 14. Januar 2015 um 12:48

Zitat:

@HOTROD22 schrieb am 14. Januar 2015 um 09:41:23 Uhr:

@RCKR

Der Wagen wurde direkt importiert und hatte nie einen US Title. Hat halt 2 Jahre beim Deutschen GM Händler gestanden...

Sprich zunächst mit dem GM-Händler, wo das Fahrzeug gestanden hat. Vielleicht bescheinigt der Dir ja, daß das Fahrzeug vielleicht mit roten Kennzeichen genutzt wurde. Dann frage bei der Zulassungsstelle nach, ob die eine tatsächliche Nutzung ohne Zulassung einer regulären Zulassung gleichstellen.

Wenn alle Stricke reissen, versuche es mit der roten 07er Zulassung. Da zählt m.W. tatsächlich das Alter und nicht die Erstzulassung.

Themenstarteram 14. Januar 2015 um 13:13

Danke für alle Antworten!

Es scheint leider aussichtslos zu sein... Ich war eben auf der Zulassung beim Dienststellenleiter...

Ich habe eine 07er Nummer mit bereits 2 Fahrzeugen darauf eingetragen und habe jetzt versucht ganz auf dumm: "Ich möchte ein weiteres Fahrzeug darauf zuzulassen, folgendes Problem.."

Natürlich fragt er direkt nach dem Title, bzw. Fahrzeugschein. Und im Fahrzeugschein steht nun mal Sept. 1986.

Er beruft sich auf die Landeszulassungsverordnung Hessen, die bei bereits zugelassenen Fahrzeugen IMMER IMMER IMMER die Erstzulassung als Grundlage nimmt.

Auf die Frage was denn Sei, wenn ich einen Prüfer finde der ein Oltimer Gutachten Stempelt:

"Das ist doch egal, zulassen kann man den dann eben trotzdem nicht!"

Ich werd dann wohl mal warten...

Zitat:

@HOTROD22 schrieb am 14. Januar 2015 um 14:13:19 Uhr:

Danke für alle Antworten!

Es scheint leider aussichtslos zu sein... Ich war eben auf der Zulassung beim Dienststellenleiter...

Ich habe eine 07er Nummer mit bereits 2 Fahrzeugen darauf eingetragen und habe jetzt versucht ganz auf dumm: "Ich möchte ein weiteres Fahrzeug darauf zuzulassen, folgendes Problem.."

Natürlich fragt er direkt nach dem Title, bzw. Fahrzeugschein. Und im Fahrzeugschein steht nun mal Sept. 1986.

Er beruft sich auf die Landeszulassungsverordnung Hessen, die bei bereits zugelassenen Fahrzeugen IMMER IMMER IMMER die Erstzulassung als Grundlage nimmt.

Auf die Frage was denn Sei, wenn ich einen Prüfer finde der ein Oltimer Gutachten Stempelt:

"Das ist doch egal, zulassen kann man den dann eben trotzdem nicht!"

Ich werd dann wohl mal warten...

Das ist ja besch***en...

Müssen Fahrzeuge, die auf 07 Zugelassen werden, mittlerweile auch 30 Jahre alt sein?

Es gibt doch auch Versicherungen die jüngere Fahrzeuge (ab 25 glaub ich) sogar als Oldie versichern...

Das Ganze wäre mit nem US Title deutlich einfacher...

Für 07 gelten aufgrund umfangreichen Mißbrauchs durch schmerzbefreite Zeitgenossen mit abentuerlichen Mobilen, die billig auf die Straße sollten, mittlerweile die gleichen Anforderungen wie für H-Kennzeichen. Der einzige Unterschied ist eigentlich die Nutzung für mehrere Fahrzeuge, also eine Sammlung o. ä.

Die Versicherung hat nichts mit der behördlichen Gewährung der H-Zulassung zu tun. Bei denen kann man auch ein Auto zum Oldietarif versichern, das gar kein H-Kennzeichen hat. Versicherungen benutzen diese "Youngtimer"-Tarife um die Kunden an sich zu binden wenn das Auto 30 wird und zum "echten" Oldtimer reift.

selbes Prob hier in Bayern, war das Fahrzeug schonmal in D zugelassen zählt die EZ die dort vermerkt wird für das H

mein Buick Herstellung 03/84 belegbar mit Buildsheet EZ eingetragen 04/85 in der Schweiz,

dies wurde übernommen und im April ists dann soweit. Lt Aussage Zulassungsstelle ist das gutachten auch nach genau dem Tag zu machen und umzuschreiben O.o

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